Gerichtszuständigkeit
Die Gerichtszuständigkeit regelt im Zivilprozessrecht, welches Gericht für eine Streitigkeit sachlich, örtlich und international zuständig ist (§§ 12–40, 71, 23 GVG, § 29 ZPO, Art. 4 EuGVVO). Schwerpunkte: Abgrenzung ordentlicher/verwaltungsgerichtlicher Rechtsweg (§§ 13, 17 GVG), besondere Gerichtsstände (z.B. Delikt, Erfüllungsort), internationale Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarungen und perpetuatio fori. Examensklassiker: Verbrauchersachen im Ausland, Delikts- und ausschließliche Zuständigkeit, Klage bei Wohnortwechsel.
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Klausuren zum Thema
Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens
Die Klausur behandelt in zwei Aufgaben die Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens. Aufgabe 1 thematisiert insbesondere einen Vertragsschluss mit einem autonomen Chatbot im Zusammenhang mit der Frage nach der Wirksamkeit und Zurechenbarkeit von Willenserklärungen, sowie die prozessuale Problematik der einseitigen Erledigungserklärung. In Aufgabe 2 ist die Vollstreckungsabwehrklage nach einem Versäumnisurteil Prüfungsgegenstand.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht und Zwangsvollstreckungsrecht – Sportwagenkauf mit Folgen
Die Klausur behandelt einen komplexen Sportwagenkauf mit nachfolgenden Problemen im Schuld- und Zwangsvollstreckungsrecht. Thematisiert werden insbesondere die kaufrechtlichen Gewährleistungsregelungen und die Möglichkeiten gerichtlicher Rechtsdurchsetzung sowie Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Aufgabenstellung fordert ein vertieftes Verständnis für Anspruchsaufbau und prozessuale Besonderheiten.
* "Das mangelhafte Pferd
Die Klausur behandelt einen Streit um die Rückabwicklung eines Pferdekaufs wegen allergischer und orthopädischer Mängel des Tiers. Thematisiert werden Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Pferdes, Ersatz von Kosten sowie Annahmeverzug. Im Fokus stehen kaufrechtliche Mängelgewährleistungsrechte, Nebenforderungen und prozessuale Fragen zur Feststellung des Annahmeverzugs.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Zivilprozessrecht und Schuldrecht AT – Vorweggenommene Erbfolge mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit zivilprozessualen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge und den rechtlichen Schwierigkeiten, die dabei auftreten können. Im Mittelpunkt stehen die Gerichtszuständigkeit sowie die Entstehung von Schuldverhältnissen. Weitere Themen wie Klageänderung und Prozessführungsbefugnis werden am Rand behandelt.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrags- und Deliktsrecht und Zivilprozessrecht – „Bitte nicht den Stecker ziehen!“
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Vertrags- und Deliktsrecht, insbesondere im Bereich der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB sowie das Zusammenspiel mit vertraglichen Ansprüchen. Flankierend werden civilprozessuale Probleme wie die Feststellungsklage und die Prozessführungsbefugnis abgeprüft. Die Prüfung erfolgt im Stil des 2. Staatsexamens.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Zivilprozessrecht
Die Klausur behandelt eine zivilprozessrechtliche Konstellation mit Klage und Widerklage: K verlangt die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Landhaus wegen eines Sachmangels und stellt einen Feststellungsantrag zum Annahmeverzug. V erhebt Widerklage auf Schadensersatz wegen eines Unfalls mit dem Hund von K vor Vertragsschluss. Prozessuale Schwerpunkte sind insbesondere die Zulässigkeit des Feststellungsantrags, die örtliche Zuständigkeit und die Bestimmtheit des Klageantrags.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Miller
Im Rahmen eines Aktenvortrags wird eine zivilrechtliche Familiensache aus dem Bereich des Familienrechts behandelt. Der Fall bezieht sich insbesondere auf Fragen der Scheidung und sich daraus ergebende vermögensrechtliche sowie unterhaltsrechtliche Folgen. Daneben können Aspekte der elterlichen Sorge und verwandtschaftlichen Vertretung angesprochen werden.
Die Tücken des Touchscreens
Die Klausur behandelt das Problem einer versehentlichen Bestellung im Onlinehandel durch eine fehlerhafte Touchscreen-Bedienung. Zu überprüfen sind die Handlungsoptionen des Käufers (Anfechtung, Widerruf, Rücktritt, Nacherfüllung) sowie die Ansprüche auf Rückzahlung und Kostenerstattung. Zusätzlich ist die zuständige Gerichtsbarkeit im Falle einer Klage der V GmbH zu bestimmen.
Gartendesaster einer GmbH
Die Klausur behandelt Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit der Neugestaltung von Gartenanlagen durch eine GmbH, die durch handelsrechtliche Vorschriften – insbesondere die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit – modifiziert werden. Es werden Rücktritt, Schadensersatz und die Haftungsausfüllende Kausalität sowie die Kaufmannseigenschaft diskutiert. Im dritten Teil sind prozessuale Probleme wie Gerichtsstandsvereinbarungen Gegenstand.
Das Bauprojekt
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um ein Bauprojekt zwischen zwei Gesellschaften, wobei ein umfangreicher Kooperationsvertrag mit Grundverkauf, Finanzierungspflichten und Veräußerungserlösen im Mittelpunkt steht. Im materiellen Recht sind u.a. Fragen zum Zugang elektronischer Willenserklärungen, zur ergänzenden Vertragsauslegung und zum Rechtsmissbrauch (dolo-agit-Einwand) zu lösen. Prozessrechtlich stehen Gerichtszuständigkeit, Vollstreckungsabwehrklage und Präklusion von Gestaltungsrechten im Fokus.
Semesterabschlussklausur – Zivilprozessrecht: Sorgen einer Kaufmannserbin
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten gegenüber der Erbin, die Verjährungshemmung durch Klageerhebung unter besonderer Berücksichtigung der rechtzeitigen Zustellung, sowie die Sachverhaltsaufarbeitung im Hinblick auf das Vorliegen eines Sachmangels. Es geht um prozessuale Probleme, die im Zusammenhang mit handelsrechtlichen Streitigkeiten beim Übergang des Kaufmannsvermögens auftreten. Der Schwerpunkt liegt auf zivilprozessrechtlichen Fragestellungen bei Nachfolgen im Handelsunternehmen und dem Rechtsschutz im Zusammenhang mit Mängelrügen und gerichtlichen Verfahren. Dabei wird insbesondere geprüft, wie sich juristische Problemfelder verfahrensrechtlich korrekt lösen lassen.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Endurteil im schriftlichen Verfahren - Bilder am Pool
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um Fragen der Rechtsnachfolge, insbesondere im Zusammenhang mit der mittelbaren Fruchtziehung durch Lichtbilder, der Störereigenschaft sowie möglichen Duldungspflichten nach § 1004 II BGB und dem Urheberrechtsgesetz. Zudem ist das Verhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Universalsukzession zu prüfen, einschließlich der Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr und des quasinegatorischen Unterlassungsanspruchs. Daneben werden der Widerruf des Einverständnisses mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowie Fragen zu ausschließlichen und fliegenden Gerichtsständen behandelt. Die Klausur setzt damit einen Schwerpunkt auf das Verhältnis von Persönlichkeitsrecht, Nachfolgerrecht und speziellen Unterlassungsansprüchen im Zivilprozess.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Enttäuschte Erwartungen beim Vergleich und beim Grundstückskauf
Die Klausur beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Beweiswürdigung hinsichtlich einer Informationspflicht unter Einbeziehung von Zeugen und Sachverständigen, dem Prüfungspunkt der Statthaftigkeit einer Titelgegenklage sowie der Bestimmung der Wechselbezüglichkeit und Bestimmtheit eines Vergleichs im Rahmen einer Räumungsverpflichtung. Weitere zentrale Aspekte betreffen die Auslegung des Vergleichs mit Blick auf die Vollstreckbarkeit und die Subsidiarität einer Feststellungsklage sowie den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage. Insgesamt werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen zu Vergleichsverhandlungen und Grundstückskauf sowie zur damit verbundenen Anspruchsdurchsetzung erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die sorgfältige Analyse von Beweisfragen und die präzise Argumentation prozessualer Abläufe.
»Ärger auf dem Weihnachtsmarkt«
Der Fall schildert einen Schadensersatzstreit zwischen D und A/B nach einem Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt, der im Rahmen einer Zivilprozessrechts-Anfängerklausur auf verschiedene prozessuale Sachverhalte wie Beklagtenwechsel, Prozessfähigkeit, Klageänderung und einseitige Erledigungserklärung eingeht. Die Aufgabenstellung erfordert die umfassende Lösung zivilprozessrechtlicher Probleme bis hin zum Abschluss des Verfahrens. Die Abwandlung betrifft einen Beklagtenwechsel nach Zeugenaussage.
Mitgehangen, mitgefangen?
Die Klausur behandelt die zivilprozessuale Auseinandersetzung um einen Bürgschaftsvertrag für Mietforderungen. Es wird geprüft, ob der Bürge die Bürgschaft außerordentlich gem. § 314 BGB kündigen kann und wie die Haftung nach Nutzung der Mietsache über das Vertragsende hinaus beurteilt wird.
»Schuster, bleib’ bei deinen Leisten«
Die Klausur thematisiert die zivilrechtliche Haftung nach Unternehmensverkauf, wobei Fragen zur Vertretung durch den ausgeschiedenen Prokuristen, die Firmenfortführung und Schuldenhaftung nach Geschäftsbetriebsübergang zwischen GmbH und KG sowie prozessuale Aspekte, etwa die örtliche Zuständigkeit, zu prüfen sind. Auch werden handelsrechtliche Vorschriften zur Prokura sowie gesellschaftsrechtliche Fragen bei Gesellschafterwechsel und Firmenänderung relevant. Es ist umfassend zu klären, ob und inwieweit die verklagten Parteien für die entstandene Forderung einzustehen haben.
Eine deutsch-türkische Erbschaft mit Tücken
Der Fall behandelt eine deutsch-türkische Erbschaft: Nach dem Tod eines türkischen Staatsbürgers mit Wohnsitz in Deutschland stellen sich Fragen zur internationalen Zuständigkeit für den Erbscheinsantrag, zur gesetzlichen Erbfolge sowie zu güterrechtlichen Auswirkungen einer Eheschließung. Zudem wird die internationale gerichtliche Zuständigkeit für eine Herausgabeklage bezüglich eines im Nachlass befindlichen Fahrzeugs geprüft.
Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.
Wo’s schnell kalt wird, wird’s rasch hitzig
Die Klausur thematisiert einen Ausfall der Heizungsanlage in einer Mietwohnung und das anschließende Zusammenspiel zwischen Mieter, Vermieter und Installateur. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche wegen Leistungsstörung, Herausgabe der ausgewechselten Zirkulationspumpe sowie Schadensersatzansprüche zwischen den Beteiligten. Darüber hinaus werden prozessuale Aspekte wie die Gerichtszuständigkeit und Fragen zur Veräußerung der streitbefangenen Sache behandelt.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Zivilverfahrensrecht Verlorenes Auto
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Möglichkeiten einer Dritten, deren mutmaßliches Eigentum an einem gepfändeten Auto bei der Zwangsvollstreckung betroffen ist. Sie behandelt die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten von Vollstreckungserinnerung und Drittwiderspruchsklage sowie relevante Beweis- und Besitzvermutungsfragen. Im Zentrum steht die Abgrenzung von Rechtsbehelfen im Zwangsvollstreckungsrecht.
Examensklausur ZR Der trickreiche Gebrauchtfahrradhändler
Die Klausur behandelt im ersten Teil die unberechtigte Weiterveräußerung einer nicht dem Veräußerer gehörenden Sache und die daraus resultierenden Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers gegen den jetzigen Besitzer. Im zweiten Teil wird eine aktuelle Problemstellung des Kaufrechts anhand einer BGH-Entscheidung aufgegriffen, ergänzt um prozessuale Fragen zur örtlichen Zuständigkeit und zur Prorogation.
Examensklausur Schwerpunktbereich IPR und Rechtsvergleichung Neue Nachbarn
Die Examensklausur behandelt die Fragen rund um die Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs nach einem Grundstückskaufvertrag und einem Pachtvertrag zwischen zwei deutschen Kaufleuten. Thematisiert werden insbesondere das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare Recht, formelle und materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen, Präklusionsprobleme und die Zuständigkeit des Schiedsgerichts, etwa hinsichtlich einer Aufrechnung. Die Kandidaten sollen beurteilen, wie das staatliche Gericht über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung nach den §§ 1025 ff. ZPO entscheidet.
Gerichtszuständigkeit in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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