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Öffentliches Recht

Entscheidungsgründe 3: Begründetheit

Die Begründetheit der Klage prüft, ob der geltend gemachte Anspruch in der Sache besteht, insbesondere ob die angegriffene Verwaltungsentscheidung rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist (§§ 30 BauGB, § 3 BauNVO, § 51 VwVfG). Klausurklassiker: Maßgeblichkeit bauplanungsrechtlicher Vorschriften (§ 15 BauNVO), Prüfung subjektiver öffentlicher Rechte, Abwägungsfehler bei der Planung.

Zu diesem Thema haben wir 9 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2025Anfänger:innenFortgeschrittene

„Aus Fehlern wird man klug“– Die gutachterliche Prüfung der Begründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in der öffentlich-rechtlichen Klausur

Die Klausur behandelt die gutachterliche Prüfung der Begründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen im öffentlich-rechtlichen Kontext. Sie vermittelt praxisorientiert die gutachterliche Denk- und Prüfungsreihenfolge, häufige Fehlerquellen sowie typische Probleme in verwaltungsgerichtlichen Urteilsklausuren. Ziel ist es, methodisches und strukturelles Verständnis für die Bearbeitung solcher Klagen zu fördern.

Volker Lemke, Andreas Gierke, Henrike Kalb· JA 2025, 1018· 120 Min Bearbeitung
Begründetheit der AnfechtungsklageBegründetheit der Verpflichtungsklage+3 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Der schweigsame Bundespräsident

Die Examensklausur behandelt den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundespräsidenten im Kontext von Begnadigungen nach Art. 60 II GG. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Landespressegesetzes, zum konkreten Geltungsbereich grundrechtlicher Auskunftsansprüche und der Abgrenzung zwischen Verwaltungstätigkeit und verfassungsrechtlicher Funktion des Bundespräsidenten. Es werden fundierte Kenntnisse zum Zusammenhang von Pressefreiheit, Staatsorganisationsrecht und landesrechtlichen Vorschriften abgeprüft.

· JURA 2024, 2231· 300 Min Bearbeitung
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Die obersten Verfassungsorgane – EinführungBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+5 weitere
JURA 2023Schwerpunktbereich

ÖR-Schwerpunktklausur zum Datenschutzrecht

Die Schwerpunktklausur behandelt im ersten Teil datenschutzrechtliche Ansprüche, insbesondere den Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO) und die Verantwortlichkeit bei Weitergabe von Bewerbungsunterlagen durch Mitarbeiter, einschließlich der Haftung und Exkulpationsmöglichkeiten nach Art. 82 DSGVO. Im zweiten Teil wird die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Bewertungsportalen für Ärzte im Licht der Jameda-Rechtsprechung sowie datenschutz- und grundrechtliche Implikationen erörtert.

Daniel Bayer· JURA 2023, 1164
Weitere RechtsgebieteAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

»Klimaprotest vor dem Landtag«

Die Examensklausur spielt vor dem Bayerischen Landtag und handelt von einer von Klimaaktivist:innen geplanten Demonstration im befriedeten Bezirk. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragestellungen des Versammlungsrechts, speziell das Spannungsverhältnis zwischen Versammlungsfreiheit und deren Beschränkbarkeit, sowie verwaltungsverfahrensrechtliche und vollstreckungsrechtliche Problemstellungen.

Rudi Lang, Christoph Weber· JURA 2023, 220
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungPolizeifestigkeit der Versammlung+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Ein unheiliger Weihnachtsabend

Der Sachverhalt handelt von einem Türsteher, der nach einem Vorfall in einer Diskothek mit Gewalt gegen einen Gast seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt sieht. Im Mittelpunkt stehen der Widerruf der Bewachererlaubnis durch die Stadt Essen, die Voraussetzungen des Widerrufs und die prozessualen Folgen einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.

Maximilian Wormit· JURA 2018, 87
GewerberechtRücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

Internationales Wirtschaftsrecht: Enteignungsschutz durch diplomatischem Schutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren

Die Klausur behandelt den Schutz ausländischen Eigentums und Investitionen vor staatlicher Enteignung im internationalen Kontext. Der Schwerpunkt liegt darauf, inwieweit Eigentümer durch diplomatischen Schutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren gegen enteignende oder enteignungsgleiche Maßnahmen eines Staates vorgehen können. Ausgangspunkt ist ein fiktiver Sachverhalt mit staatlich initiierter Verstaatlichung und Eingriffen in die Unternehmensstrukturen.

Stefan Talmon· JURA 2017, 928
WirtschaftsvölkerrechtRechte des Einzelnen im VölkerrechtFriedliche Streitbeilegung im Völkerrecht+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Verbot der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern«

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines durch Bundesrechtsverordnung erlassenen Verbots der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern (§ 21 III StVO n.F.). Im Mittelpunkt stehen dabei die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit im Lichte der EuGH-Rechtsprechung und die Frage des Rechtsschutzes gegen Verwaltungsrechtsverordnungen. Auch die Betroffenheit grundrechtlicher Positionen und die prozessuale Einordnung sind zu prüfen.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)Normenkontrollverfahren+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Ius vigilantibus scriptum

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Anspruchs auf Aufhebung eines rechtswidrigen, belastenden Verwaltungsakts, insbesondere aus Anlass europarechtlicher Entwicklungen. Im Mittelpunkt steht das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG sowie eine Rücknahme nach § 48 I 1 VwVfG im Kontext gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Der Sachverhalt thematisiert zudem Fragen der Gerätegleichheit, der Gleichbehandlung und der behördlichen Hinweispflichten.

Markus Ludwigs· JURA 2009, 226
Wiederaufgreifen des Verfahrens bei bestandskräftigen VerwaltungsaktenRücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+3 weitere
JA 20061. Staatsexamen

ORIGINAL: "Schwierige Nachbarschaft

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten eines Nachbarn, der sich gegen eine erteilte Baugenehmigung für ein Behindertenheim im reinen Wohngebiet zur Wehr setzen möchte. Im Mittelpunkt stehen baurechtliche Fragen – insbesondere der Drittschutz im Städtebaurecht (§ 15 BauNVO, § 3 BauNVO) – sowie die Rechte und Interessen sämtlicher Beteiligter einschließlich der betroffenen Behinderten. Die Untersuchung erfolgt als umfassendes Rechtsgutachten über die Zulässigkeit und Begründetheit eines geeigneten Rechtsbehelfs.

Zilkens· JA 2006, 127· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeDie Baugenehmigung+5 weitere
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Entscheidungsgründe 3: Begründetheit in der Jurafuchs-Lernapp

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