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Öffentliches Recht

Rubrum

Das Rubrum ist der formale Eingangsteil von Urteilen und Beschlüssen in der verwaltungsgerichtlichen Klausur. Es enthält Angaben zu Gericht, Aktenzeichen, Überschrift, Verfahrensart und korrekte Bezeichnung der Beteiligten. Unterschiede ergeben sich zwischen Urteils- und Beschlussklausur (etwa im Eilverfahren). Examensklassiker: richtige Beteiligtenbezeichnung, Abgrenzung Beschluss/Urteil, korrekter Rubrumsaufbau.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.
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Rubrum in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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