Tatbestand
Der Tatbestand (§ 117 I 1 VwGO) ist ein zentraler Bestandteil des verwaltungsgerichtlichen Urteils und bildet sachlich und chronologisch den unstreitigen Sachverhalt, den gestellten Antrag und die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen ab. Klausurklassiker: Korrekte Verwendung von Tempus und Modus bei der Darstellung, Einordnung streitiger/unstreitiger Tatsachen, sowie die richtige Zuordnung von Parteivorbringen, Verfahrenshandlungen und behördlichen Maßnahmen im Aufbau des Tatbestands.
Klausuren zum Thema
Solide Finanzen
Die Klausur stellt anhand einer verwaltungsrechtlichen Sachverhaltskonstellation die finanzielle Förderung parteinaher Jugendorganisationen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Mittelpunkt. Thematisiert werden die Grundlagen und Grenzen der staatlichen Finanzierung sowie die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Ministerium, insbesondere im Hinblick auf Zuwendungsberechtigung und Verwaltungsrecht. Der Schwierigkeitsgrad gilt als vergleichsweise hoch.
Tatbestand in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.