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Öffentliches Recht

Tatbestand

Der Tatbestand (§ 117 I 1 VwGO) ist ein zentraler Bestandteil des verwaltungsgerichtlichen Urteils und bildet sachlich und chronologisch den unstreitigen Sachverhalt, den gestellten Antrag und die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen ab. Klausurklassiker: Korrekte Verwendung von Tempus und Modus bei der Darstellung, Einordnung streitiger/unstreitiger Tatsachen, sowie die richtige Zuordnung von Parteivorbringen, Verfahrenshandlungen und behördlichen Maßnahmen im Aufbau des Tatbestands.

Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2014Fortgeschrittene

Solide Finanzen

Die Klausur stellt anhand einer verwaltungsrechtlichen Sachverhaltskonstellation die finanzielle Förderung parteinaher Jugendorganisationen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Mittelpunkt. Thematisiert werden die Grundlagen und Grenzen der staatlichen Finanzierung sowie die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Ministerium, insbesondere im Hinblick auf Zuwendungsberechtigung und Verwaltungsrecht. Der Schwierigkeitsgrad gilt als vergleichsweise hoch.

Arne Pilniok, Tim Stoffregen· JURA 2014, 343
GrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenGrundlagen der Gesetzgebung+2 weitere
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Tatbestand in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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