Entscheidungsgründe 2: Zulässigkeit
Die Zulässigkeit ist der erste Prüfungspunkt im Aufbau der Entscheidungsgründe einer öffentlich-rechtlichen Urteilsklausur. Sie umfasst vor allem die Prüfung des Rechtswegs, der statthaften Klageart (z.B. §§ 40, 42 VwGO), der Klagebefugnis sowie besonderer Prozessvoraussetzungen. Examensklassiker: Klagebefugnis beim Verwaltungsakt (§ 42 II VwGO), Ausschluss der Klage durch Spezialzuweisungen (§ 30 BauGB), Beginn und Berechnung der Klagefrist (§ 74 VwGO).
Klausuren zum Thema
Der schweigsame Bundespräsident
Die Examensklausur behandelt den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundespräsidenten im Kontext von Begnadigungen nach Art. 60 II GG. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Landespressegesetzes, zum konkreten Geltungsbereich grundrechtlicher Auskunftsansprüche und der Abgrenzung zwischen Verwaltungstätigkeit und verfassungsrechtlicher Funktion des Bundespräsidenten. Es werden fundierte Kenntnisse zum Zusammenhang von Pressefreiheit, Staatsorganisationsrecht und landesrechtlichen Vorschriften abgeprüft.
Das Riesenrad am Moselufer
In dieser Übungsklausur aus dem öffentlichen Recht ist umstritten, ob der Stadtratsbeschluss zur wiederholten Verpachtung einer städtischen Gewerbefläche für ein Riesenrad am Moselufer wegen einer möglicherweise verletzten Sitzungsöffentlichkeit wirksam ist. Gegenstand der gutachterlichen Prüfung sind insbesondere das Verfahren zur Platzvergabe für Zuhörer, die daraus resultierende Fehlerfolge gemäß Gemeindeordnung und die Klagerechte einer Stadtratsfraktion im Kommunalverfassungsstreit.
»Klimaprotest vor dem Landtag«
Die Examensklausur spielt vor dem Bayerischen Landtag und handelt von einer von Klimaaktivist:innen geplanten Demonstration im befriedeten Bezirk. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragestellungen des Versammlungsrechts, speziell das Spannungsverhältnis zwischen Versammlungsfreiheit und deren Beschränkbarkeit, sowie verwaltungsverfahrensrechtliche und vollstreckungsrechtliche Problemstellungen.
Ein unheiliger Weihnachtsabend
Der Sachverhalt handelt von einem Türsteher, der nach einem Vorfall in einer Diskothek mit Gewalt gegen einen Gast seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt sieht. Im Mittelpunkt stehen der Widerruf der Bewachererlaubnis durch die Stadt Essen, die Voraussetzungen des Widerrufs und die prozessualen Folgen einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.
»Verbot der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines durch Bundesrechtsverordnung erlassenen Verbots der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern (§ 21 III StVO n.F.). Im Mittelpunkt stehen dabei die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit im Lichte der EuGH-Rechtsprechung und die Frage des Rechtsschutzes gegen Verwaltungsrechtsverordnungen. Auch die Betroffenheit grundrechtlicher Positionen und die prozessuale Einordnung sind zu prüfen.
Telefonicom
Der Fall 'Telefonicom' thematisiert einen steuerrechtlichen Sachverhalt rund um die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine KG, Feststellungsbescheide, Einkommensteuerbescheide und die Einlegung eines Einspruchs gegen einen geänderten Steuerbescheid durch einen Kommanditisten. Es geht um die Rechtskraft von Behördenbescheiden, Zustellungsfragen und die steuerliche Berücksichtigung eines Disagios. Zu entscheiden ist, wie mit dem Einspruch und den diversen Bescheiden umzugehen ist.
Examensklausur ÖR Ius vigilantibus scriptum
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Anspruchs auf Aufhebung eines rechtswidrigen, belastenden Verwaltungsakts, insbesondere aus Anlass europarechtlicher Entwicklungen. Im Mittelpunkt steht das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG sowie eine Rücknahme nach § 48 I 1 VwVfG im Kontext gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Der Sachverhalt thematisiert zudem Fragen der Gerätegleichheit, der Gleichbehandlung und der behördlichen Hinweispflichten.
Unschuldslamm
Die Klausur behandelt die bauordnungsrechtliche und gewerberechtliche Zulässigkeit der Nutzung eines Gebäudes als Bordell unter dem Deckmantel eines Meditationszentrums im allgemeinen Wohngebiet. Schwerpunkte liegen auf der Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit einer Nutzungsänderung, der Anwendung des Prostituiertenschutzgesetzes sowie den abwehrrechtlichen Befugnissen der Bauaufsichtsbehörde. Es sind auch Aspekte des Bestandschutzes und der Reichweite einer ursprünglich erteilten Baugenehmigung zu prüfen.
Entscheidungsgründe 2: Zulässigkeit in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.