Die öffentlich-rechtliche Urteilsklausur
Die öffentlich-rechtliche Urteilsklausur prüft Aufbau und Technik des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§§ 117 ff. VwGO): Rubrum, Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe. Examensrelevant sind u.a. korrekte Rubrums-Gestaltung, Formulierungen des Tenors sowie die Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit der Klage. Streitstände ergeben sich häufig bei Klagearten (§ 42 VwGO), Nebenentscheidungen, und der Abgrenzung zwischen Urteil und Gerichtsbescheid (§ 84 VwGO).
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Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Der Automatenkiosk
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Problemstellung rund um den Betrieb eines Automatenkiosks im Verwaltungsrecht. Schwerpunkt sind die Prüfung der Voraussetzungen, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von Verwaltungsakten sowie die Darstellung im urteilsmäßigen Stil. Es werden grundsätzliche Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts und methodische Fähigkeiten vorausgesetzt.
* "Stifte, die den Schulfrieden gefährden?
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines an Schüler und Eltern gerichteten Verbots, bestimmte Stifte in eine Schule zu bringen. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen wie die Einordnung als Verwaltungsakt, die Ermächtigungsgrundlage nach Landes-Schulrecht, die Voraussetzungen und das Ausüben von Ermessen sowie die Begründung und Bekanntgabe. Zudem wird auf Widerspruchsmöglichkeiten und einschlägige Verfahrensregeln eingegangen.
Der aufgebrachte Apotheker
Die Klausur behandelt das Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis (§ 1 ApoG, § 4 ApoG) wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Apothekers. Im Fokus stehen die Anforderungen an den Erlass einer Regelungsanordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere die Interessenabwägung zwischen Arzneimittelversorgung und behördlicher Gefahrenabwehr sowie die Bedeutung strafgerichtlicher Feststellungen für verwaltungsrechtliche Verfahren.
Die öffentlich-rechtliche Urteilsklausur in der Jurafuchs-Lernapp
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