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Öffentliches Recht

Die öffentlich-rechtliche Beschlussklausur

Die öffentlich-rechtliche Beschlussklausur behandelt prozessuale Anträge im einstweiligen Rechtsschutz, v.a. nach § 80 Abs. 5 VwGO (Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) und § 123 Abs. 1 VwGO (Erlass einstweiliger Anordnungen). Zentrale Streitpunkte sind Glaubhaftmachung (§ 920 ZPO i.V.m. § 123 VwGO), Antragsbefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog), Folgenabwägung (§ 80 Abs. 5 S. 1 VwGO) und Abwägung verfassungsrechtlicher Positionen (Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 3 GG).

Zu diesem Thema haben wir 124 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Die unbequeme Präsidentin

Die ehemalige Bundespräsidentin Bernhardine Polter verliert infolge eines politischen Machtwechsels und auf Initiative der neuen Regierungsmehrheit im Bundestag die Finanzierung und Nutzung ihres bislang genutzten Büros im Bundestag. Anlass dafür sind öffentliche, kritische Äußerungen der Ex-Präsidentin gegenüber der neuen Regierungspartei sowie ihre rege Tätigkeit im In- und Ausland, unterstützt durch das Büro und staatliche Mittel. Polter macht geltend, ihr stehe das Büro aufgrund einer bestehenden Verwaltungspraxis und unter Berufung auf ihre Rechte als ehemalige Bundespräsidentin weiterhin zu. Der Fall behandelt insbesondere Fragen des Verwaltungs- und Haushaltsrechts, mögliche subjektive Rechte ehemaliger Amtsträger sowie verfassungsrechtliche und staatsorganisationsrechtliche Problemstellungen im Kontext parteipolitischer Einflussnahme.

Julian Schophaus· ZJS 2026, 160
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
ZjS 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

Abschlussklausur Grundrechte: Altersgrenze für Notare

Die Notarin N möchte auch nach Vollendung ihres 70. Lebensjahres weiterhin ihren Beruf ausüben, trifft jedoch auf die gesetzlich festgelegte Altersgrenze der Bundesnotarordnung, wonach das Amt mit Erreichen dieser Grenze erlischt. N sieht hierin einen Verstoß gegen ihre Berufsfreiheit, insbesondere da die Altersgrenze ihrer Ansicht nach die Versorgung mit notariellen Dienstleistungen beeinträchtigt und eine Härtefallregelung fehlt. Sie erhebt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die einschlägigen Vorschriften der BNotO. Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche Fragen zur Berufsfreiheit und zur Rechtfertigung der Altersgrenze im Notaramt.

Ole Becker· ZJS 2026, 138
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Kunstfreiheit und Jugendschutz

Der Rapper B wendet sich gegen die Aufnahme seines neuen Albums in die Liste jugendgefährdender Medien, die von einer Bundesoberbehörde nach Entscheidung eines unabhängigen Gremiums erfolgt ist. Die Indizierung wurde mit der Verherrlichung von Gewalt und Selbstjustiz in den Songtexten begründet, während B sich auf seine Kunstfreiheit beruft und eine Verletzung seiner Grundrechte geltend macht. Nach erfolgloser Klage vor den Verwaltungsgerichten legt B Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Zentral sind Fragestellungen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Indizierung und der gesetzlichen Grundlagen.

Lars Allien· ZJS 2025, 1134
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
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Die öffentlich-rechtliche Beschlussklausur in der Jurafuchs-Lernapp

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