Die Behördenklausur
Die Behördenklausur prüft typischerweise das Verwaltungsrecht (besonders §§ 35–44 VwVfG, § 113 VwGO) und simuliert die Perspektive einer Amts- oder Widerspruchsbehörde. Im Mittelpunkt stehen Rechtmäßigkeit und praktische Umsetzung von Verwaltungsakten (z.B. Erlass, Rücknahme), sowie Bearbeitung von Widersprüchen. Klassiker: Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, Ermessensausübung (§ 40 VwVfG), Umgang mit Form- und Verfahrensfehlern (§§ 45, 46 VwVfG).
Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.
Die Behördenklausur in der Jurafuchs-Lernapp
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