Die öffentlich-rechtliche Anwaltsklausur
Die öffentlich-rechtliche Anwaltsklausur prüft die praktische Anwendung von Verwaltungs-, Verfassungs- und Verwaltungsprozessrecht (insb. VwGO §§ 40 ff., GG). Im Mittelpunkt stehen Mandantenschreiben, Gutachten und Klageentwürfe zu Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (§§ 42, 113 VwGO). Examensklassiker: Rechtsschutzinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO), Klagebefugnis (§ 42 II VwGO), einstweiliger Rechtsschutz (§§ 80, 123 VwGO).
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