Entscheidungsgründe 1: Vorfragen
Die Entscheidungsgründe (§ 117 VwGO) sind das Kernstück jedes Urteils im öffentlichen Recht. Vorfragen betreffen dabei Tat- oder Rechtsfragen, die für die Hauptfrage vorgreiflich sind. Typische Problemfelder: Bindungswirkung bei Vorfragen, inzidente Normenkontrolle (§ 47 VwGO, Art. 100 GG), Prüfungsumfang bei unklaren Rechtsverhältnissen.
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Entscheidungsgründe 1: Vorfragen in der Jurafuchs-Lernapp
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