Klausuren
2 KlausurenDer Meinungsstreit in der öffentlich-rechtlichen Klausur
Die Klausur behandelt den Umgang mit Meinungsstreiten in öffentlich-rechtlichen Prüfungen. Ziel ist es, typische Prüfungsanforderungen und Herangehensweisen bei kontroversen Rechtsfragen zu verdeutlichen. Der Fokus liegt auf der Methodik der Darstellung und Bewertung konkurrierender Ansichten.
„Aus Fehlern wird man klug“– Die gutachterliche Prüfung der Begründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in der öffentlich-rechtlichen Klausur
Die Klausur behandelt die gutachterliche Prüfung der Begründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen im öffentlich-rechtlichen Kontext. Sie vermittelt praxisorientiert die gutachterliche Denk- und Prüfungsreihenfolge, häufige Fehlerquellen sowie typische Probleme in verwaltungsgerichtlichen Urteilsklausuren. Ziel ist es, methodisches und strukturelles Verständnis für die Bearbeitung solcher Klagen zu fördern.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Volker Lemke prüfen besonders häufig Begründetheit der Anfechtungsklage (1×), Begründetheit der Verpflichtungsklage (1×) und Umgang mit einem Meinungsstreit (1×).