Andreas Gierke
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Klausuren
JA 2025Anfänger:innenFortgeschrittene
„Aus Fehlern wird man klug“– Die gutachterliche Prüfung der Begründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in der öffentlich-rechtlichen Klausur
Die Klausur behandelt die gutachterliche Prüfung der Begründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen im öffentlich-rechtlichen Kontext. Sie vermittelt praxisorientiert die gutachterliche Denk- und Prüfungsreihenfolge, häufige Fehlerquellen sowie typische Probleme in verwaltungsgerichtlichen Urteilsklausuren. Ziel ist es, methodisches und strukturelles Verständnis für die Bearbeitung solcher Klagen zu fördern.
Begründetheit der AnfechtungsklageBegründetheit der Verpflichtungsklage+3 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Andreas Gierke prüfen besonders häufig Begründetheit der Anfechtungsklage (1×) und Begründetheit der Verpflichtungsklage (1×).