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Öffentliches Recht

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)

Der beplante Innenbereich (§ 30 BauGB) erfasst Grundstücke im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Ein qualifizierter Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB) legt Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und örtliche Verkehrsflächen fest. Examensrelevant: Abgrenzung zwischen qualifiziertem und einfachem Bebauungsplan, Bindungswirkung der Festsetzungen, Zulässigkeit von Ausnahmen und Befreiungen (§ 31 II BauGB).

Zu diesem Thema haben wir 30 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2025Schwerpunktbereich

Krach um Bauschutt

Die Klausur behandelt die Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Bauschuttrecyclinganlage in einem nordrhein-westfälischen Gewerbegebiet. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit der Klage (insbesondere Klagebefugnis und Fristenproblematik) sowie die materiellen Voraussetzungen für die Genehmigung, vor allem im Hinblick auf das Lärmschutzgutachten und die maßgeblichen Immissionswerte nach TA Lärm.

· JURA 2025, 2123· 300 Min Bearbeitung
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsZulässigkeit der AnfechtungsklageMaterielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Minischweine im Wohngebiet

Die Klausur befasst sich mit den bauplanungsrechtlichen Anforderungen an das Halten von Minischweinen im Wohngebiet. Sie prüft insbesondere die Voraussetzungen für das Vorliegen einer baulichen Anlage und die Anwendung des § 30 BauGB im beplanten Innenbereich. Zudem wird die Rolle des gemeindlichen Einvernehmens sowie die rechtliche Bewertung von Tierhaltung in Wohngebieten erörtert.

Dr. Valérie V. Suhr· JuS 2025, 946· 120 Min Bearbeitung
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Recht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Der Bunkerbau

Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fragestellung aus dem Baurecht am Beispiel eines Bunkerbaus. Schwerpunkte liegen auf bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen, insbesondere im Kontext eines Bauvorhabens im beplanten Innenbereich. Zudem werden Genehmigungsvoraussetzungen, einschlägige Ermessensfragen und mögliche Konflikte mit Grundrechten geprüft.

Professorin Dr. Johanna Wolff, Julian Kummert· JuS 2025, 765· 300 Min Bearbeitung
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+5 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Kfz-Werkstatt in der Garage

Die Klausur thematisiert die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Garage als Kfz-Werkstatt. Geprüft wird insbesondere die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Innenbereich nach § 30 BauGB sowie bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Nutzungsänderung. Weiterhin werden Fragen zur Baugenehmigung und etwaigen Grundrechtsbezügen angesprochen.

Cecilia Josephina Rademacher· JuS 2025, 670· 120 Min Bearbeitung
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+2 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur zum Baurecht – Wohnen im Außenbereich

Die Eheleute E beantragen nach der vollständigen Zerstörung ihres Wohngebäudes infolge von Brandstiftung die Genehmigung zum Wiederaufbau auf ihrem im Außenbereich gelegenen Grundstück. Die W-GmbH, Betreiberin eines nahegelegenen Windparks, wendet sich gegen die Baugenehmigung und rügt die Unzulässigkeit des Vorhabens im Außenbereich sowie eine drohende Splittersiedlung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere zur Zulässigkeit von Wohnnutzung im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, zum Verhältnis zum Flächennutzungsplan und zur Bedeutung der Materialwahl beim Wiederaufbau. Zudem ist zu klären, ob die W-GmbH zur Klage gegen die Baugenehmigung befugt ist.

Piet Blanc· ZJS 2024, 1031
Außenbereich (§ 35 BauGB)Zulässigkeit der AnfechtungsklageBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+5 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Camping an der Mosel

In dieser Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht geht es um baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Campingplatz an der Mosel. Thematisiert werden unter anderem bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen der Errichtung und Nutzung, insbesondere im beplanten Innenbereich nach § 30 BauGB. Es wird außerdem auf die Bedeutung der Baugenehmigung und die Anwendbarkeit relevanter materieller Vorschriften eingegangen.

Professorin Dr. Antje von Ungern-Sternberg, Ann-Sophie Weber· JuS 2024, 237· 180 Min Bearbeitung
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Kleider machen Leute (ärgerlich)«

Die Klausur behandelt baurechtliche Fragestellungen im Kontext der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Hanauer Westfeld und der damit verbundenen Nutzungsänderung gewerblich genutzter Flächen. Schwerpunkt sind prozessuale Besonderheiten wie Eventualklagehäufung und materielle sowie formelle Fehler im Bebauungsplanverfahren, insbesondere im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot und Gebietsverträglichkeit.

Justus Hacke, Katharina Hanke· JURA 2024, 199
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungZulässigkeit der Feststellungsklage+4 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Baurecht: Escape-Rooms im allgemeinen Wohngebiet

A errichtet auf seinem Grundstück in einem Wohngebiet eine Anlage für sogenannte Escape-Rooms, nachdem zuvor eine Baugenehmigung für eine Indoor-Fußballhalle erteilt wurde. N, eine benachbarte Grundstückseigentümerin, fühlt sich durch das erhöhte Verkehrsaufkommen und den Lärm in ihrer Vermietung beeinträchtigt und fordert von der Stadt S den Erlass einer Abrissverfügung gegen A. Hauptsächlich steht die Rechtmäßigkeit einer solchen Abrissverfügung sowie die Verpflichtung der Behörde zu deren Erlass auf Antrag von N im Mittelpunkt. Zudem wird die Klagebefugnis eines Mieters im Zusammenhang mit bauplanungsrechtlichen Belangen geprüft. Wesentliche rechtliche Themen sind das Bauordnungsrecht, die Zulässigkeit der Nutzung, Nachbarschutz und Stellplatzanforderungen.

Piet Blanc· ZJS 2024, 145
Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Bauplanungsrecht

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans, der nach ergänzender Umweltprüfung ohne erneute Auslegung beschlossen wurde. Schwerpunkt ist die Frage, ob Beteiligungsrechte und Anforderungen der Plan-UP-Richtlinie gewahrt sind; zudem ist das unionsrechtliche Vorgehen bei Zweifeln an der Auslegung der Richtlinie zu prüfen.

Thomas Groß· JURA 2023, 979
NormenkontrollverfahrenBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Wer anderen eine Grube gräbt

Die Examensklausur behandelt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans sowie einer Veränderungssperre. Im Zentrum steht die geplante Errichtung einer Kiesgrube im Außenbereich und die Ablehnung des entsprechenden Genehmigungsantrags durch die Behörde. Es sind Fragen zum Bauplanungsrecht, zur Privilegierung im Außenbereich und zur formellen und materiellen Rechtmäßigkeit kommunaler Satzungen zu erörtern.

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungLandesrecht (bundeslandspezifisch)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Die Gebietsverträglichkeit in der Fallbearbeitung

Der Beitrag behandelt die Gebietsverträglichkeit im Bauplanungsrecht anhand typischer Fallkonstellationen und erläutert die Bedeutung des Gebietserhaltungsanspruchs sowie den Drittschutz. Zwei Sachverhalte thematisieren die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen in allgemeinen Wohngebieten unter Berücksichtigung der BauNVO und des BauGB. Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe sowie aktuelle Rechtsprechung stehen im Mittelpunkt.

Andreas Lenk· JURA 2020, 932
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Unbestimmte Rechtsbegriffe+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Das Haus am See«

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Wohin mit der Gemeinschaftsunterkunft

Die Klausur behandelt die Gebietsverträglichkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende in einem Gewerbegebiet. Schwerpunkt sind die prozessrechtlichen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen und das Gemeindliche Einvernehmen.

Thomas Herbein· JURA 2020, 512
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Probleme mit der Pension

B beantragt eine Baugenehmigung für den Bau einer privaten Pension in der kreisfreien Stadt T in Rheinland-Pfalz, die ihm vom Oberbürgermeister verweigert wird. Wesentliche Streitpunkte sind die städtebauliche Einordnung, die Anzahl der Treppen, sowie die fehlenden Kfz-Stellplätze für die Pension. B führte zunächst erfolglos ein Vorverfahren durch und erhebt schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht, um das Bauvorhaben durchsetzen zu können. Der Fall behandelt vor allem Fragen des öffentlichen Baurechts, Verwaltungsrechts und Kommunalrechts, etwa die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Anforderungen an die Planung und das Verwaltungsverfahren.

Manuel Beh· ZJS 2019, 483
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+6 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Das Kreiswehrersatzamt als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende

E wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Genehmigung zur Nutzung eines ehemaligen Kreiswehrersatzamts als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbegehrende innerhalb eines reinen Wohngebiets. Die Klausur prüft vor allem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung, den Wohnbegriff und möglichen Drittschutz, sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines Eilrechtsschutzes.

Alexander Stark· JURA 2017, 845
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die ungeliebte Asylbewerberunterkunft

Der Sachverhalt behandelt die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft im Berliner Bezirk Lichtenberg, auf einem Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, welcher ein Gewerbegebiet festsetzt und soziale Einrichtungen ausschließt. Die Klägerin möchte die Unterkunft verhindern und beruft sich auf den Gebietserhaltungsanspruch sowie die Vorgaben des Bebauungsplans. Thematisiert werden die Befreiung vom Bebauungsplan, der einstweilige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung und die relevante Rechtslage.

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Öffentliches Baurecht und Verwaltungs-prozessrecht: Geplante Flut im Wohngebiet

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des vorläufigen Rechtsschutzes in öffentlich-rechtlichen Drittanfechtungskonstellationen und deren Zusammenspiel mit dem Bauplanungsrecht. Schwerpunkte liegen auf der inzidenten Prüfung der Wirksamkeit eines Bebauungsplans nach dem Maßstab des Abwägungsgebots sowie auf Fragen der Verwaltungszustellung und Fristenberechnung.

Jonas Hyckel· JURA 2016, 424
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der ehemalige jüdische Friedhof

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Änderung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, einen ehemaligen jüdischen Friedhof als öffentliche Grünfläche auszuweisen und die Totenruhe zu bewahren. Thematisiert werden bauplanungsrechtliche Abwägungsfehler, das beschleunigte Änderungsverfahren und religionsbezogene Belange, insbesondere der Schutz von Gottesdienst und Seelsorge sowie das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften.

Martin Mengden· JURA 2015, 863
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der unmoralische Bebauungsplan

Die Gemeinden G und N stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, wobei G mit einem Bebauungsplan gezielt die Neuansiedlung von Bordellen entlang der Gemeindegrenze fördert. Die benachbarte Gemeinde N sieht ihre städtebaulichen und familienfördernden Interessen durch die Planung von G gefährdet und beanstandet insbesondere steigenden Verkehr sowie negative Umweltwirkungen. Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen des Bauplanungsrechts und kommunalen Abwägungspflichten zwischen Nachbargemeinden.

Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsDie SatzungKommunale Satzungen+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Inside out, outside in? – Eine »Außenbereichsinsel« im Innenbereich

Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Fall zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Factory-Outlet-Centers auf einem Grundstück, das im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, aber keinen Bebauungsplan aufweist. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der Vorschriften über beplanten und unbeplanten Innenbereich sowie die Problematik einer sogenannten Außenbereichsinsel im Innenbereich und das Verfahren um die Erteilung einer Baugenehmigung.

Ra lph Zimmermann· JURA 2013, 833
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der findige Investor

Die Klausur behandelt die Verknüpfung von Staatshaftungsrecht und Baurecht im öffentlichen Recht: Der Investor B möchte im unbeplanten Innenbereich einer Gemeinde eine Wohnanlage errichten, erhält aber keine Baugenehmigung und prüft daraufhin einen Amtshaftungsanspruch wegen entgangener Mieteinnahmen. Thematisiert werden dabei insbesondere der Anspruch aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, die Voraussetzungen einer Befreiung nach § 31 II BauGB sowie die Drittbezogenheit der Amtspflicht.

Hebeler, Erzinger· JA 2013, 765· 120 Min Bearbeitung
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Aufregung in der »Grünen Oase« – Anfechtung einer Baugenehmigung

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung im Kontext eines Bebauungsplans, der durch einen Bürgerentscheid initiiert wurde. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen wie die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbeteiligung, das Verfahren bei Gemeinderatsentscheidungen und Drittschutz im Baurecht, insbesondere hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern.

Die BaugenehmigungEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Grundlagen+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Dicke Luft in der Stadt«

Die Klausur thematisiert die Änderung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit Tiefgarage in der Erlanger Innenstadt sowie die Auswirkungen auf Anwohner. Schwerpunkte sind die unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien (u.a. Luftqualitätsrichtlinie), das Erfordernis einer Umweltprüfung nach BauGB und die Bedeutung unionsrechtlicher Vorgaben im deutschen Bauplanungsrecht. Es werden Aspekte des individuellen Rechtsschutzes und der Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern behandelt.

Eva Julia Lohse· JURA 2013, 307
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Umweltrecht+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Werbung in Biederstadt

Die Examensklausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Ortsbildsatzung der Stadt Biederstadt, insbesondere im Hinblick auf das Verbot großflächiger Werbung und die Beschränkung der Werbung im historischen Ortskern. Die Klausur verknüpft dabei Fragestellungen aus dem Bau- und Kommunalrecht mit grundrechtlichen Aspekten und der Zulässigkeit bzw. Begründetheit einer Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung.

Marco Brand, Tobias Kobitzsch· JURA 2012, 981
Kommunale SatzungenGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Frischer Wind in der Bauleitplanung

Der Fall behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bauleitplanung für Windkraftanlagen am Hubertussee in Berlin, insbesondere im Hinblick auf die Beschränkung der Anzahl zulässiger Windräder durch einen Bebauungsplan und die Berücksichtigung von Umweltschutz und Klimaschutz. Wesentliche Fragen sind das Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren, das Verhältnis zwischen Bundes-, Landes- und Bezirkskompetenz im Klimaschutz sowie die Zulässigkeit und Grenzen der Feinsteuerung von Anlagen zur nachhaltigen Energiegewinnung.

Christine Kleider· JURA 2012, 802
NormenkontrollverfahrenGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Wildpark

Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wildpark-Großprojekts im Außenbereich nach § 35 BauGB, speziell die Privilegierung nach § 35 I Nr. 4 BauGB, und die verwaltungsprozessuale Vorgehensweise durch eine Verpflichtungsklage gegen die Ablehnung des Vorbescheids. Der Fall beschäftigt sich insbesondere mit Fragen zur Privilegierung, öffentlich-rechtlichen Belangen sowie dem Verhältnis von Bauvorhaben zu Flächennutzungsplan und Planungsbedürftigkeit.

Meyer· JA 2010, 456· 300 Min Bearbeitung
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Terrorgefahr fürs Welterbe

Der Fall behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Konsulatsgebäude, insbesondere im Hinblick auf eine notwendige Befreiung vom Bebauungsplan (§ 31 II BauGB) und die Berücksichtigung einer möglichen Terrorgefahr als städtebaulich relevanter Belang. Daneben wird thematisiert, welche Bedeutung völkerrechtliche Verträge (WÜK, Welterbekonvention) im Baugenehmigungsverfahren entfalten.

Dirk Steinbach· JURA 2010, 67
Materielles BauordnungsrechtBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen +2 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Verdichtung der gemeindlichen Planungshoheit zu einer strikten Planungspflicht

Die Klausur behandelt die Frage, inwieweit eine schleswig-holsteinische Gemeinde verpflichtet ist, einen Bebauungsplan zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen aufzustellen, insbesondere im Lichte von Regionalplanvorgaben und interkommunalen Abstimmungsgeboten. Im Fokus stehen die kommunale Planungshoheit, deren mögliche Einschränkungen durch Ziele der Raumordnung sowie die verwaltungsrechtliche Kontrolle durch die Kommunalaufsicht. Die Sachverhaltsprüfung lehnt sich an eine BVerwG-Entscheidung an und thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen planerischer Freiheit und Planungspflicht.

Jan Boris Ingerowski· JURA 2009, 303
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsGrundlagenEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+4 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Seniorenresidenz

Die Klausur behandelt die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines massiven Bauvorhabens (Seniorenresidenz) in einem gewachsenen Villenviertel ohne bestehenden Bebauungsplan. Schwerpunkt ist das Verhältnis zwischen dem neuen Bebauungsplan, den nachbarschützenden Vorschriften und der Erteilung der Baugenehmigung insbesondere unter Verletzung von Beteiligungsrechten der Nachbarn. Zu prüfen sind die Wirksamkeit des Bebauungsplans, nachbarliche Abwehrrechte und der vorläufige Rechtsschutz.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Seniorenresidenz
Die BaugenehmigungBürger und EinwohnerAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Investory

Im Fall 'Investory' geht es um die Rechtmäßigkeit eines auf ein Einkaufszentrum zugeschnittenen Bebauungsplans ('Obere Sulz II') der Stadt Saarheim, gegen dessen Inkrafttreten die Nachbarstadt Neunkirchen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht erhebt. Die Klausurproblematik liegt insbesondere in der gerichtlichen Überprüfbarkeit der Abwägung öffentlicher Belange sowie der Einwendungserwägungen im Bauplanungsrecht, der Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde und den formellen sowie materiellen Anforderungen an das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Investory
Kommunale SatzungenBürger und EinwohnerAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
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Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB) in der Jurafuchs-Lernapp

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