Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Bei der Sachrüge (§ 337 StPO) wird im Rahmen der Revisionsklausur geprüft, ob das angefochtene Urteil Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts oder der Strafzumessung (z.B. § 54 II, § 46 III StGB) aufweist. Examensrelevant sind Darstellungsrügen wie fehlerhafte Beweiswürdigung, Lückenhaftigkeit, Widersprüchlichkeit, Verstöße gegen Denkgesetze oder unzutreffende Erfahrungssätze. Klassisch: fehlerhafte Subsumtion einschlägiger Delikte wie § 263, § 223, § 222 StGB oder Strafrahmenbestimmung (z.B. § 244 III StGB).
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Klausuren zum Thema
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revision – Ein Arzt auf Abwegen
Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit einem Arzt, dessen Handeln auf Fragen zur Sterbehilfe und -strafbarkeit stößt. Geprüft werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision sowie materiellrechtliche Probleme im Bereich des Mordes und der Tötung auf Verlangen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen mit vertieften Kenntnissen im Strafprozessrecht und materiellen Strafrecht.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“
Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsaussichten - Baumarkt-Diamant
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Rahmen einer Revision, insbesondere die Dreieckserpressung mit Bezug auf die Vermögensverfügung als Schwerpunkt. Zudem werden die sachliche Zuständigkeit bei minder schwerem Fall sowie die Reichweite der Verfahrenseinstellung bei einer einheitlichen prozessualen Tat und das Beruhen auf Belehrungsmangel in Zusammenhang mit der Verlesung ohne Gerichtsbeschluss vertieft erörtert. Die Aufgabenstellung umfasst auch Aspekte der Vererbung des Strafantragsrechts und der Antragsfrist. Damit liegt der Fokus der Klausur auf den prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen im Strafverfahren und deren revisionsrechtlicher Überprüfung.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsklausur - Corona im Anflug
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der strafrechtlichen Bewertung von Infektionsübertragungen, insbesondere der Frage, ob das Anhusten als Beibringen gesundheitsschädlicher Stoffe im Sinne der Körperverletzung gilt. Weiterhin wird die Verfahrensrüge hinsichtlich des Protokollverweises, insbesondere im Kontext der Befangenheit einer Schöffin und des Öffentlichkeitsgrundsatzes unter pandemiebedingten Sitzungsordnungen (Mund-Nase-Schutz), thematisiert. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge im Zusammenhang mit gerichtlicher Hinweispflicht und dem Recht auf das letzte Wort.
Schwerpunktbereichsklausur: Die falsche Birne
B betreibt ein Computerfachgeschäft und bewirbt einen PC im Schaufenster mit falschen Angaben über dessen Betriebsfähigkeit, um Kunden anzulocken. A kauft den PC aufgrund der versprochenen Mehrplatzfähigkeit, stellt jedoch später fest, dass diese nicht besteht, und erklärt die Anfechtung des Kaufvertrags sowie die Rückforderung des Kaufpreises. B erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit, legt Einspruch ein, und das Verfahren wird nach einem richterlichen Hinweis zum möglichen Betrug in ein Strafverfahren übergeleitet. Der Fall behandelt Fragen zur Täuschung im Geschäftsverkehr, Rückabwicklung nach Anfechtung, Ansprüche aus Betrug und die Wechselwirkungen zwischen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.
Eine heiße Sache
In dieser Klausur wird die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an einer Gewalttat mit schwerer Brandverletzung geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Allgemeinen Teils zum Zusammenwirken der Täter, insbesondere zu Vorsatz, Kausalität, objektiver Zurechnung und zu Versuch/Drittbeteiligung. Zudem sind Qualifikationen des Besonderen Teils, vor allem Brandstiftungs- und Körperverletzungsdelikte, relevant. Die Einbindung von Strafprozessrecht ist in der Form der Aktenbearbeitung zu berücksichtigen.
Der Tod war schneller
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Fahrers T, nachdem dieser bei einem zuvor abgesprochenen illegalen Beschleunigungsrennen einen tödlichen Unfall verursacht hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Selbst- und Fremdgefährdung, insbesondere im Hinblick auf die Einwilligung in eine fahrlässige Tötung.
Übungsfall: Schwerpunktklausur Strafrecht
Ein türkischer Staatsangehöriger (A), der seit Jahren in Deutschland lebt, wird wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes zusammen mit B verurteilt. Die zentralen Streitpunkte betreffen die Strafprozessordnung und internationale Verpflichtungen, insbesondere die Rechte des A auf konsularische Unterstützung gemäß Art. 36 WÜK sowie die verwertbarkeit seiner Aussagen. Im Revisionsverfahren werden mögliche Verfahrensverstöße hinsichtlich Belehrungspflichten und Verwertungsverboten thematisiert. Zudem geht es um die Auswirkungen einer EGMR-Entscheidung auf B und die Optionen einer Individualbeschwerde beziehungsweise Wiederaufnahme des Verfahrens. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Teil steht eine mögliche Subventionserschleichung durch G im Fokus.
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge) in der Jurafuchs-Lernapp
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