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Adolph

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Klausuren

JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsklausur - Corona im Anflug

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der strafrechtlichen Bewertung von Infektionsübertragungen, insbesondere der Frage, ob das Anhusten als Beibringen gesundheitsschädlicher Stoffe im Sinne der Körperverletzung gilt. Weiterhin wird die Verfahrensrüge hinsichtlich des Protokollverweises, insbesondere im Kontext der Befangenheit einer Schöffin und des Öffentlichkeitsgrundsatzes unter pandemiebedingten Sitzungsordnungen (Mund-Nase-Schutz), thematisiert. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge im Zusammenhang mit gerichtlicher Hinweispflicht und dem Recht auf das letzte Wort.

Bischoff, Adolph· JuS 2021, 1067
Zulässigkeit der RevisionBegründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)+2 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Adolph prüfen besonders häufig Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge) (1×), Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge) (1×) und Zulässigkeit der Revision (1×).