Adolph
Klausuren
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsklausur - Corona im Anflug
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der strafrechtlichen Bewertung von Infektionsübertragungen, insbesondere der Frage, ob das Anhusten als Beibringen gesundheitsschädlicher Stoffe im Sinne der Körperverletzung gilt. Weiterhin wird die Verfahrensrüge hinsichtlich des Protokollverweises, insbesondere im Kontext der Befangenheit einer Schöffin und des Öffentlichkeitsgrundsatzes unter pandemiebedingten Sitzungsordnungen (Mund-Nase-Schutz), thematisiert. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge im Zusammenhang mit gerichtlicher Hinweispflicht und dem Recht auf das letzte Wort.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Adolph prüfen besonders häufig Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge) (1×), Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge) (1×) und Zulässigkeit der Revision (1×).