Klausuren
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Die 'Billiger-tanken-GmbH'
In diesem Fall tankt A zweimal an einer Selbstbedienungstankstelle, ohne zu bezahlen, obwohl ein wirksamer Eigentumsvorbehalt der Betreibergesellschaft ausdrücklich besteht. Der Sachverhalt thematisiert Eigentums- und Vermögensdelikte an Tankstellen und prüft das strafrechtliche Verhalten des A nach dem StGB.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Vollendung und Beendigung des Diebstahls und weitere Vermögensdelikte
In der Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Vorschlaghammer als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1a StGB anzusehen ist und wie die Wortlautgrenze bei der Auslegung zu erfassen ist. Ferner wird behandelt, wie die sukzessive Mittäterschaft in der Beendigungsphase eines Diebstahls zu beurteilen ist, insbesondere in Bezug auf das Gewicht des Tatbeitrags. Zudem geht es um die Abgrenzung und den Schutz des Vermögens im Zusammenhang mit Diebesgut. Die Bearbeitung umfasst damit zentrale Fragen zu Qualifikationstatbeständen und Beteiligungsformen bei Eigentums- und Vermögensdelikten.
Original-Examensklausur: "Brother‘s Keeper
Die Klausur behandelt eine Schlägerei in einer Kneipe mit tödlichem Ausgang, prüft zahlreiche Beteiligtenkonstellationen (u.a. psychische Beihilfe), die Strafbarkeit verschiedener Handlungen (u.a. Messerangriff, Raub, Notstandshandlung) und erörtert Irrtumsprobleme auf Täter- wie Opferseite. Die Strafbarkeit der Beteiligten A, Z und M ist umfassend, unter Einbeziehung von Rücktritt, Enteignungswille und Irrtümern, zu prüfen.
»Guter Rat ist nicht teuer«
Die Klausur behandelt vornehmlich strafrechtliche Probleme des Besonderen Teils, darunter das Akzessorietätsproblem aus § 28 StGB bei gekreuzten Mordmerkmalen. Thematisiert werden zudem Aspekte des besonders schweren Diebstahls bei bewusstlosen Opfern sowie Straftatbestände wie Totschlag, Mord, Aussetzung und gefährliche Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Vorhaben zur Tötung und die anschließende Wegnahme von Wertgegenständen durch einen Dritten.
Selbstjustiz im Netz
Der Fall thematisiert Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft wie die (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung sowie Durchsuchung und Sicherstellung im Zusammenhang mit Hasskriminalität und modernen Kommunikationsmitteln. Zu prüfen sind u.a. die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe, der Umgang mit Beweismitteln (Erhebungs- und Verwertungsverbote) und der Rechtsschutz für Betroffene.
Fortgeschrittenenklausur im Strafprozessrecht
Der Fall behandelt die bewegliche Zuständigkeit des Landgerichts, die Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung bei Nichtbeschuldigten, das Herausgabeverlangen nach § 95 Abs. 1 StPO, und die Frage der Befangenheit einer Dolmetscherin infolge persönlicher Beziehungen zu Ermittlungsbeamten. Dabei werden prozessuale Aspekte wie Verhältnismäßigkeit, sachliche Zuständigkeit und revisible Verfahrensfehler thematisiert.
Knacken sie den »Monetenbunker«?
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden strafrechtliche Probleme rund um den Versuch des Wohnungseinbruchdiebstahls, den Einsatz von Werkzeugen und Qualifikationstatbeständen thematisiert. Zusätzlich werden Fragen zur Mittäterschaft und zum Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten behandelt.
Dolus alternativus, Anstiftung und Tatsachenalternativität
Die Klausur behandelt zwei Fälle zur Thematik des dolus alternativus im Strafrecht, insbesondere in Hinblick auf Vorsatzformen und die Verquickung mit Anstiftung. Es wird zudem auf den Einfluss von Tatsachenalternativität und Wahlfeststellung im prozessualen Kontext eingegangen.
Alles eine Frage der Vorbereitung
Die Klausur behandelt das Vorbereitungsstadium einer räuberischen Erpressung unter Verwendung einer selbstgebauten Rohrbombe sowie die strafrechtliche Bedeutung von Abstandnahmebemühungen. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von Franca (F), Manfred (M) und Elif (E), insbesondere hinsichtlich der Körperverletzung der Mitarbeiterin Nora (N), Sachbeschädigung und der erfolgreichen Erpressung des Supermarktbetreibers Sebastian (S). Die Klausur setzt vertiefte Kenntnisse im Strafrecht voraus.
Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.
Tödlicher Westerndreh
Bei Dreharbeiten in einer Westernstadt vertauscht ein Schauspieler, getrieben von Rollen- und Gageambitionen, die Patronen eines Revolvers durch scharfe Munition. Infolge unterbliebener Kontrolle des Waffenmeisters erschießt der ahnungslose Schütze unbeabsichtigt eine Regieassistentin. Die Klausur prüft insbesondere mittelbare Täterschaft, error in persona sowie Rücktritt vom Versuch.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Todfeinde
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz im Strafprozess und dessen Durchbrechung, insbesondere im Zusammenhang mit einer Gehörsverletzung durch Zeugenvernehmungen ohne Anwesenheit des Angeklagten. Im materiellen Strafrecht liegt ein Fokus auf dem Problem der teleologischen Reduktion bei urlaubsbedingtem Leerstand, atypischem Kausalverlauf sowie dem Komplex rund um den error in persona, den Erlaubnistatbestandsirrtum und den Putativnotwehrexzess. Weiterhin ist das Verhältnis von Mord und Totschlag bzw. Tatbestandsverschiebung relevant. Die Klausur verlangt eine detaillierte Analyse strafrechtlicher Kernfragen und prozessualer Besonderheiten im Umgang mit Beweisaufnahme und Irrtümer.
Von heißer Mode und modebedingten Sünden
Die Klausur thematisiert Strafbarkeitsfragen im Zusammenhang mit Brandstiftung in Geschäftsräumen, der fahrlässigen Herbeiführung von Stromausfall, einer gefährlichen Körperverletzung bzw. Tötung durch Stoßen auf ein Bahngleis sowie der Urkundenfälschung zum Zwecke der Alibiverschaffung. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung der Tathandlungen innerhalb der Brandstiftungsdelikte und dem erfolgsqualifizierten Versuch.
Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse
Im Rahmen eines Kreisklassen-Fußballspiels kommt es zu einer Verwechslung und einem schweren Foul, bei dem ein Spieler Waden- und Schienbeinbrüche erleidet. Zudem führt eine ärztliche Fehldosierung aufgrund Übermüdung zum Tod des verletzten Spielers. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem StGB, insbesondere grundlegende AT-Probleme wie Fahrlässigkeit und objektive Zurechnung.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Bruderliebe" im kriminellen Milieu
Die Klausur setzt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Regelbeispielen auseinander, insbesondere am Beispiel eines Störsenders als nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmtes Werkzeug sowie unbenannten besonders schweren Fällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Tankvorgang als Wegnahme im Rahmen des Diebstahls und den damit verbundenen Problemfeldern wie Gewahrsamsenklave und der Lehre vom bedingten Einverständnis. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Diebstahl und zur Hehlerei sowie die Zurechnung von Regelbeispielen thematisiert. Das zeitliche Verhältnis zwischen Hehlereihandlung und Vortat (Perpetuierungstheorie) bildet einen weiteren zentralen Prüfungspunkt.
* "Von allen guten Geistern verlassen
Die Klausur thematisiert typische strafprozessuale Probleme einer Schwurgerichtsverhandlung, bei der T wegen Totschlags verurteilt wurde. Schwerpunkte liegen auf Beschuldigtenbelehrung, Beschlagnahmeverboten, der Verwertbarkeit von Zeugenaussagen sowie von Unterlagen eines geistlichen Schlichters. Im Gutachten ist zu prüfen, ob die Revision gegen das Urteil Erfolg haben könnte.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsaussichten - Baumarkt-Diamant
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Rahmen einer Revision, insbesondere die Dreieckserpressung mit Bezug auf die Vermögensverfügung als Schwerpunkt. Zudem werden die sachliche Zuständigkeit bei minder schwerem Fall sowie die Reichweite der Verfahrenseinstellung bei einer einheitlichen prozessualen Tat und das Beruhen auf Belehrungsmangel in Zusammenhang mit der Verlesung ohne Gerichtsbeschluss vertieft erörtert. Die Aufgabenstellung umfasst auch Aspekte der Vererbung des Strafantragsrechts und der Antragsfrist. Damit liegt der Fokus der Klausur auf den prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen im Strafverfahren und deren revisionsrechtlicher Überprüfung.
Die missglückte Hauptverhandlung
Die Klausur thematisiert Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer Revisionsbegründung. Im Mittelpunkt steht eine Hauptverhandlung, bei der eine Zeugin aus Angst in Abwesenheit des Angeklagten vernommen wird und nach der Entbindung einer Richterin ein Besetzungseinwand erhoben wird. Es werden Vermögens- und Eigentumsdelikte behandelt.
Heidelheimer Betrügereien
Die Klausur behandelt mehrere Vermögensdelikte im Zusammenhang mit manipulierten Sportwetten, dem Eindringen in ein Hotelzimmer unter falschem Namen und einem anschließenden Angriff auf einen Hausdetektiv. Die rechtliche Bewertung konzentriert sich auf Betrugstatbestände, Diebstahl sowie weitere einschlägige Delikte. Die §§ 211–231 StGB sind ausgenommen.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften - (Ersatz-)Freiheitsstrafen und Fahrverbote
Die Klausur behandelt zunächst die Beurteilung des Antrags auf gerichtliche Entscheidungen nach §§ 109 ff. StVollzG, wobei insbesondere der Beurteilungsspielraum, das Ermessen und das Nachschieben von Gründen im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus wird die Interpretation einer statistischen Tabelle thematisiert, was Kenntnisse im Umgang mit strafrechtlichen Statistiken erfordert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist das Nettoeinkommensprinzip und das Einbußeprinzip, die für die Bemessung von Strafen relevant sind. Insgesamt stehen die prozessualen Anforderungen und statistischen Auswertungen sowie die strafrechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen und Fahrverboten im Vordergrund.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Wohin mit all dem Geld?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung der Übereignung und des Gewahrsams an Geldscheinen im Ausgabefach eines Geldautomaten sowie das tatbestandsausschließende Einverständnis durch die Geldausgabe. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Vorsatz im Hinblick auf eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Erpressungsdelikten. Zudem wird die Unbefugtheit im Sinne von § 263a StGB unter verschiedenen Verständnisansätzen (subjektiv, computerspezifisch, betrugsspezifisch) behandelt. Insgesamt stehen damit Fragestellungen aus dem Bereich des Computerstrafrechts und der Vermögensdelikte im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour
Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.
Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!
In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.
Der Abgasskandal
Im Abgasskandal-Fall wird die Strafbarkeit des Vorstandsmitglieds A geprüft, das trotz Kenntnis illegaler Softwaremanipulation in Dieselfahrzeugen für deren Produktion und Vertrieb stimmte. Thematisiert werden insbesondere mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue gegenüber der Kundschaft und der X-AG. Der Fall greift zentrale Fragen des Wirtschaftsstrafrechts im Kontext aktueller Abgasskandal-Prozesse auf.