BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
JurafuchsKlausuren

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

633 Klausuren
JA 2022Fortgeschrittene

* "Von allen guten Geistern verlassen

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen rund um die Belehrungspflichten bei der polizeilichen Befragung von Beschuldigten, Beschlagnahmeverboten hinsichtlich Aussagen und Notizen von Geistlichen sowie prozessualen Voraussetzungen und möglichen Beweisverwertungsverboten im Strafverfahren. Schwerpunkt ist die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein auf Beweiserhebung und -verwertung gestütztes Strafurteil.

Prof. Dr. Frank Zimmermann· JA 2022, 645· 120 Min
Zulässigkeit der RevisionGutachten - Wiederholung & Trainer Das materielle Gutachten/A-Gutachten+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsaussichten - Baumarkt-Diamant

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Rahmen einer Revision, insbesondere die Dreieckserpressung mit Bezug auf die Vermögensverfügung als Schwerpunkt. Zudem werden die sachliche Zuständigkeit bei minder schwerem Fall sowie die Reichweite der Verfahrenseinstellung bei einer einheitlichen prozessualen Tat und das Beruhen auf Belehrungsmangel in Zusammenhang mit der Verlesung ohne Gerichtsbeschluss vertieft erörtert. Die Aufgabenstellung umfasst auch Aspekte der Vererbung des Strafantragsrechts und der Antragsfrist. Damit liegt der Fokus der Klausur auf den prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen im Strafverfahren und deren revisionsrechtlicher Überprüfung.

Hinrichs· JuS 2022, 761
Revisionsantrag („Praktischer Teil“)Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeBegründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Die missglückte Hauptverhandlung

Die Klausur behandelt typische Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer strafprozessualen Revision unter besonderer Berücksichtigung des richtigen Umgangs mit Verfahrensfehlern (etwa Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO oder Besetzungseinwand wegen Mutterschutz) sowie materiell-rechtlich insbesondere Vermögens- und Eigentumsdelikte (Raub u.a.). Schwerpunkt ist die Analyse fehlerhafter Verfahrensgestaltung und deren Auswirkungen auf den Bestand eines Urteils.

Lukas Semmelmayer, Philipp Semmelmayer· JA 2022, 585· 300 Min
Totschlag, § 212 StGBBegünstigung (§ 257 StGB)Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Heidelheimer Betrügereien

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden verschiedene Vermögens- und Eigentumsdelikte rund um Manipulationen im Sportwettenumfeld und ein Hoteldiebstahl geprüft. Gegenstand sind unter anderem die versuchte Spielmanipulation durch Bestechung eines Schiedsrichters und der Diebstahl von Bargeld unter Einsatz eines Hotelschlüssels unter falschem Namen sowie die dabei verursachte schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Die §§ 211–231 StGB (insb. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) sind laut Angabe ausgenommen.

Mord, § 211 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften - (Ersatz-)Freiheitsstrafen und Fahrverbote

Die Klausur behandelt zunächst die Beurteilung des Antrags auf gerichtliche Entscheidungen nach §§ 109 ff. StVollzG, wobei insbesondere der Beurteilungsspielraum, das Ermessen und das Nachschieben von Gründen im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus wird die Interpretation einer statistischen Tabelle thematisiert, was Kenntnisse im Umgang mit strafrechtlichen Statistiken erfordert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist das Nettoeinkommensprinzip und das Einbußeprinzip, die für die Bemessung von Strafen relevant sind. Insgesamt stehen die prozessualen Anforderungen und statistischen Auswertungen sowie die strafrechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen und Fahrverboten im Vordergrund.

Bartsch, Kinzig, Rösinger· JuS 2022, 650
StrafzumessungNebenentscheidungen+1 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Wohin mit all dem Geld?

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung der Übereignung und des Gewahrsams an Geldscheinen im Ausgabefach eines Geldautomaten sowie das tatbestandsausschließende Einverständnis durch die Geldausgabe. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Vorsatz im Hinblick auf eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Erpressungsdelikten. Zudem wird die Unbefugtheit im Sinne von § 263a StGB unter verschiedenen Verständnisansätzen (subjektiv, computerspezifisch, betrugsspezifisch) behandelt. Insgesamt stehen damit Fragestellungen aus dem Bereich des Computerstrafrechts und der Vermögensdelikte im Mittelpunkt.

Brand, Goll· JuS 2022, 589
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+2 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour

Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.

Jonas C. Schulz· ZJS 2022, 911
RechtfertigungsgründeUnterlassen(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!

In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.

Dr. Nina Schrott· ZJS 2022, 896
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Abgasskandal

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds A im Rahmen des sogenannten Abgasskandals. Thematisiert werden mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue durch die Entscheidung zur Produktion eines manipulierten Fahrzeugs, dessen Mangelfreiheit gegenüber Kunden wahrheitswidrig versichert wurde, mit erheblichen finanziellen Folgen für die X-AG.

Dr. Dorothea Magnus, Julia Heß· JA 2022, 471· 180 Min
Besonderer TeilAllgemeiner TeilBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Revision, Geldwäsche, Richtlinienkonforme Auslegung

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der richtlinienkonformen Auslegung des Leichtfertigkeitskriteriums und den unionsrechtlichen Vorgaben zur Mindestharmonisierung sowie der Frage einer Sperrwirkung durch bereits verwirklichte Hehlereitätbestände. Ein weiteres zentrales Thema ist der Treuebruchstatbestand im Zusammenhang mit dem Gewahrsam, insbesondere die Problematik des fehlenden Vorsatzes in einem beiläufigen Gespräch. Zudem wird das Beweisverwertungsverbot im Fall einer unterbliebenen Belehrung über ein Auskunftsverweigerungsrecht aus § 55 II StPO als wichtiger Aspekt geprüft. Insgesamt werden zentrale Fragen der revisionsrechtlichen Dogmatik, des materiellen Strafrechts und unionsrechtlicher Vorgaben vertieft behandelt.

Klesczewski, Knaupe, Schröder· JuS 2022, 521
Zulässigkeit der RevisionGeldwäsche (§ 261 StGB)Begründetheit der Revision: Einführung
JA 2022Fortgeschrittene

Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr

Die Klausur behandelt einen Vorfall im Straßenverkehr, bei dem ein Fahrradfahrer durch das äußerst rechte Fahren eines Pkw-Fahrers, motiviert durch Missgunst und persönliche Animosität, zu Sturz kam und sich verletzte. Zu prüfen sind insbesondere tatbestandsmäßige Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit sowie Straßenverkehrsdelikte, die mit einem strafprozessualen Fokus – insbesondere in Form einer Anklageschrift aus Sicht der Staatsanwaltschaft – aufgearbeitet werden sollen.

Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur: Alte Feindschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht die wechselseitige Eskalation zwischen den verfeindeten O und T, bei der es zunächst zu einer gefährlichen körperlichen Auseinandersetzung durch einen Schusswaffengebrauch kommt. Im weiteren Verlauf versucht O, sich durch einen geplanten Schlag zu behaupten, verzichtet jedoch angesichts des Kindes auf sein Vorhaben. Schließlich stellt T O eine Falle, die versehentlich den ahnungslosen Nachbarn N verletzt. Im Vordergrund stehen Fragen der Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Irrtumsproblematik, Rücktritt und Versuch sowie der Notwehr gemäß StGB.

Dr. Julius-Vincent Ritz· ZJS 2022, 772
RechtfertigungsgründeÜble Nachrede, § 186 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Große und kleine Finanzgeschäfte

Im Mittelpunkt des Falles stehen die Vorstände der H-AG, die zum Zwecke einer Bilanzaufbesserung ein riskantes Millionengeschäft mit der X-Bank ohne eingehende Prüfung der Vertragsunterlagen abschließen und dadurch dem Unternehmen einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Nach ihrer Entlassung nutzt einer der Vorstände, A, sein technisches Wissen, um mittels kontaktlosen EC-Kartenzahlungen unbemerkt Geldbeträge von Dritten zu stehlen. Die Klausur thematisiert insbesondere strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB im Kontext von Untreue im Unternehmensbereich sowie Betrug durch missbräuchliche Nutzung elektronischer Zahlungssysteme. Ein Bezug zu § 93 AktG und der HSH-Nordbank-Entscheidung des BGH ist gegeben.

Dr. Stephan Christoph· ZJS 2022, 761
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Containern für den Hunger der Welt

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung des sogenannten 'Containerns', also der Entnahme entsorgter Lebensmittel aus Müllcontainern eines Supermarkts. Geprüft wird insbesondere, ob sich die Beteiligten dabei wegen Diebstahls, besonders schwerem Fall des Diebstahls, Betrugs und/oder Hehlerei gemäß StGB strafbar gemacht haben. Im Mittelpunkt stehen die Eigentumslage an den entsorgten Lebensmitteln, das Tatbestandsverständnis sowie mögliche Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Laura Fanzutti, Michael Huff· JA 2022, 383· 120 Min
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Aktivismus in der Klimakrise

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Klimaaktivismus mit einem Fokus auf die Anwendung des Notstandsrechts im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zentrale Schwerpunkte sind darüber hinaus die Frage, ob ein Bolzenschneider als gefährliches Werkzeug gemäß § 244 I Nr. 1 Buchst. a StGB anzusehen ist sowie die Problematik des Beisichführens eines solchen Werkzeugs bereits im Versuchsstadium. Außerdem wird der Rücktritt von der Qualifikation nach Verwirklichung des qualifizierenden Merkmals und die analoge Anwendung des § 24 I 1 StGB thematisiert.

Esser, Wasmeier· JuS 2022, 421
RechtfertigungsgründeDiebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+3 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Übungsfall: Das Abfalldilemma

Im Mittelpunkt des Falls steht der Geschäftsführer einer Lackfabrik, der aus Kostengründen auf eine vorgeschriebene umweltrechtliche Genehmigung verzichtet und in der Folge giftige Produktionsabfälle unsachgemäß entsorgt. Durch das Vergraben und spätere Versenken von Fässern mit Chemikalien kommt es zu erheblichen Umweltschäden, darunter die Verunreinigung des Bodens, das Absterben von Pflanzen und Tieren sowie die Beeinträchtigung eines Badesees. Außerdem kommt es zu einer tödlichen Körperverletzung, als ein Badegast versehentlich von einem Fass getroffen wird. Der Fall behandelt die zentralen Fragen nach der Strafbarkeit der handelnden Personen insbesondere im Umweltstrafrecht (§§ 324a, 330 StGB) und geht zudem auf gemeinschaftsgefährdende Delikte des Allgemeinen Teils ein.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Übungsfall: Schlüssel zum Glück

B findet nach der Scheidung von S einen Schlüssel zur Villa der Ex-Schwiegermutter O, behält ihn absichtlich und überlässt ihn später ihrem neuen Freund A. A verschafft sich mit dem Schlüssel Zutritt zum Haus der O und entwendet dort Wertsachen, wobei es zu einer Gewalttat mit Todesfolge an O kommt. Im Raum stehen insbesondere strafrechtliche Prüfungen bezüglich Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie einer möglichen Beteiligung von B. Der Erblasserstatus von S und strafprozessuale Aspekte wie Strafanträge werden thematisiert.

Johannes Weigl, Tobias Gafus· ZJS 2022, 598
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Geldabheben mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls steht W, der mithilfe einer präparierten Metallblende am Geldautomaten versucht, zurückgehaltene Geldscheine zu entwenden (sog. Cash-Trapping). Nach dem Scheitern dieses Plans manipuliert W einen weiteren Kunden während des Abhebevorgangs und entnimmt diesem unter Ablenkung Bargeld. Zudem verwendet W das erlangte Geld für ein Restaurantessen mit seiner Freundin B, die anschließend einen Teil des Geldes mit Kenntnis der Herkunft annimmt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von W und B nach dem StGB, insbesondere zum Versuch des Diebstahls, zur Wegnahme aus Automaten nach Eingabe der PIN und zur Teilnahme an Hehlerei.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Unterlassen+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

All Profs are ...

In dieser strafrechtlichen Übungsklausur wird ein komplexer Sachverhalt rund um eine beleidigende Randbemerkung in einer studentischen Klausur, den Versuch, diese Klausur aus dem Besitz der Universität zu entwenden, sowie die Erpressung des Dozenten bezüglich einer gestohlenen Ausarbeitung bearbeitet. Thematisiert werden insbesondere der strafrechtliche Schutz des Hausrechts, die Qualifikation des Diebstahls, Beleidigungsdelikte und nachfolgende Anschlussdelikte. Die Aufgabe verlangt eine genaue Prüfung und Abgrenzung relevanter Delikte im Zusammenhang mit studentischem Fehlverhalten im Hochschulkontext.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2022, 291· 180 Min
Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Verhängnisvolle Feier

In der Klausur stehen Fragen zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung im Mittelpunkt, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Zurechnung oder Rechtswidrigkeit sowie unterschiedliche Lösungsansätze. Daneben werden die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und die damit verbundene Problematik der Sperrwirkung nach § 30 II StGB behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Ausgestaltung der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie der Prüfung niedriger Beweggründe.

Gafus, Weigl· JuS 2022, 336
Objektive ZurechnungMord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: "Alles Versager!"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von Rücktrittsbemühungen des mittelbaren Täters nach § 24 I oder II StGB inklusive einer konkreten Rücktrittsprüfung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Heimtücke und der Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Zusätzlich wird die Anstiftung eines allgemein Tatbereiten mit gekreuzten Mordmerkmalen eingehend geprüft. Es stehen somit zentrale Fragen des Strafrechts zu Täterschaft, Rücktritt und Mordmerkmalen im Mittelpunkt.

Wörner· JuS 2022, 324
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Rechtsgeschichte: Nationalsozialistisches Strafrecht

Die Klausur beschäftigt sich mit der nationalsozialistischen Strafgesetzgebung anhand dreier Gesetzesquellen aus der Zeit des Dritten Reichs. Im Mittelpunkt steht die Analyse der rechtlichen Regelungen, die insbesondere durch Erweiterung der Strafbarkeit nach „gesundem Volksempfinden“ und rassistisch motivierten Vorschriften charakterisiert sind. Die Quellen illustrieren die Strafrechtspraxis gegenüber sogenannten gemeinschaftsfeindlichen Personen sowie Polen und Juden in den besetzten Gebieten, verbunden mit der Einführung drakonischer Strafen bis hin zur Todesstrafe. Die Aufgabenstellung fordert eine rechtsgeschichtliche Exegese, Reflexion der historischen Hintergründe, typischen Eigenschaften und politischen Zwecke dieser Gesetze sowie deren Nachwirkungen im Strafrecht nach 1945.

Joachim Kummer· ZJS 2022, 449
UnterlassenBesonderer TeilAllgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Gambling auf Abwegen“

Der Fall behandelt die Manipulation einer E-Sport-Wette durch den Sportwagenliebhaber B, der gemeinsam mit dem Berufsspieler A eine Spielniederlage abspricht, um vom Wettanbieter C einen Gewinn zu erzielen. Der Gewinn wird nach Hinweis nicht ausgezahlt, obwohl B einen hohen Betrag eingesetzt hat. Im Anschluss versucht B, nach einer polizeilichen Kontrolle durch gefährliches Fahrverhalten zu entkommen. Der Fall wirft strafrechtliche Fragen zum Sportwettbetrug (§§ 263 ff. StGB) und zu Straßendelikten im Kontext eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens auf. Zentrale Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von A und B nach dem Strafgesetzbuch.

Miguel Veljovic, Meike Koch· ZJS 2022, 436
UnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall: „Wer hat an der Uhr gedreht…?“

Agathe Auer möchte eine Uhrenkette aus dem Laden der Uhrmacherin Birgit Bijoux an sich bringen, ohne dafür zu bezahlen, und bittet Marek Mesmer, die Kette für sie zu holen. M nimmt die Kette, die ihm als vergessener Gegenstand der A präsentiert wird, und übergibt sie A. Zusätzlich hebt A einen verlorenen Pfandbon von M auf und löst ihn ein. Später versucht M unter falscher Identität, eine von B reparierte Taschenuhr abzuholen. Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug) sowie Fragen zu Täterschaft und Teilnahme nach dem StGB.

Oskar Axmann, Marcus Bergmann· ZJS 2022, 422
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
178927