Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Übungsfall: Straftaten gegen Kraftfahrzeuge
Im Mittelpunkt des Falls stehen verschiedene Straftaten rund um Kraftfahrzeuge. C möchte sich gegen die mutwillige Beschädigung seines Fahrzeugs durch einen Fünfjährigen zur Wehr setzen und hält diesen kurz fest. Nachdem sein Auto zugeparkt wurde, entlüftet C auf Vorschlag des Kioskinhabers K alle vier Reifen eines fremden Autos, ohne zu wissen, dass dieses gerade als Fluchtfahrzeug von einem Bankräuber genutzt wird. Später kommt es zu einer gezielten Beschädigung am Wagen seines Arbeitskollegen A. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit von C und K nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Sachbeschädigung, möglicher Beihilfe und weiterer Delikte wie Freiheitsberaubung.
Übungsfall: Alkoholgenuss mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls steht Dauerstudent A, der nach erheblichem Alkoholkonsum bei einer Party die Karosserie des Autos seines Freundes F beschädigt und dessen Motorrad für eine „Spritztour“ entwendet. Die Polizei kontrolliert A, nachdem F den Diebstahl gemeldet hat, und es wird eine Blutprobe durch eine Krankenschwester ohne ärztliche Beteiligung entnommen. Thematisiert werden strafrechtliche und strafprozessuale Fragestellungen, insbesondere der Umgang mit alkoholbedingter Schuldunfähigkeit, die Zulässigkeit der Verwertung von Beweismitteln (Blutprobe, Gesprächsaufzeichnung, Beschuldigtenvernehmung) sowie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bei relativen Antragsdelikten und dem Einwand des Strafklageverbrauchs nach einer Verfahrenseinstellung. Die Aufgaben greifen auch Fragen zum Ermittlungsverfahren auf, wenn der geschädigte Freund zunächst keinen Strafantrag stellt und nachträglich neue Beweismittel auftauchen.
Urkundentricks
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Urkundsdelikte und Betrugsfälle. Thematisiert wird insbesondere das Verhalten einer Täterin, die durch bewusste Falschangaben und Manipulation von Gewichtskontrollkarten sowie bei der Beantragung eines Ersatzführerscheins versucht, Vorteile zu erlangen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit nach dem StGB.
Übungsfall: Folter zur Rettung des Entführungsopfers?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Polizeibeamte zur Rettung eines entführten Kindes körperlichen Zwang und Folter gegenüber dem Täter anwenden dürfen, um Informationen über den Aufenthaltsort des Opfers zu erlangen. Der Täter hatte das Kind entführt und schweigt auch nach seiner Festnahme, weshalb die Polizei mit Gewalt droht und diese auch ausübt. Die Fallkonstellation betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen polizeilichen Eingriffsbefugnissen, den Grundrechten – namentlich dem Schutz der Menschenwürde – sowie strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Polizei- und Verfassungsrecht, die strafrechtliche Bewertung von Folter sowie die Strafbarkeit von Beamten und Vorgesetzten bei der Anwendung unzulässiger Zwangsmittel.
Falsch geparkt
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um das verbotswidrige Parken anlässlich eines Fußballspiels. Im Fokus stehen Fragen der Urkundenfälschung durch das Auslegen eines gefälschten "Presse"-Ausweises, ein mögliches Betrugsdelikt sowie Gefährdung und Verletzung im Straßenverkehr, als der Fahrer einer Politesse auszuweichen versucht und diese dabei verletzt wird.
Ein ausgetrickster Pförtner und ein Freundschaftsdienst
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des Arbeitnehmers A, der eine Laser-Wasserwaage seines Arbeitgebers entwendet und deren Identifizierungsmerkmale entfernt. Zudem geht es um den Freund B, der im Strafprozess zugunsten von A bewusst falsch aussagt. Themenschwerpunkte sind die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug sowie Probleme aus dem Aussagedelikte- und Urkundsdeliktsbereich.
Übungsfall: Der Karpfen im Goldfischteich
Im Mittelpunkt des Falls steht der Nachbarschaftsstreit zwischen A und N, bei dem A auf Anstiftung von B Motoröl in den Fischteich des N gießt, um dessen Fisch zu töten. Dies führt zum Tod eines wertvollen Koi, der im Eigentum des N steht, und verursacht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Neben Sachbeschädigung werden strafrechtliche Aspekte wie Umweltdelikte, die Beteiligung mehrerer Personen sowie Mordmotive diskutiert. Im weiteren Verlauf bittet A aufgrund seiner psychischen Belastung G und S, ihm eine tödliche Dosis Morphium zu verabreichen, was thematisch Suizidbeihilfe und persönliche Motive berührt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf strafrechtliche Verantwortlichkeiten, Täterstrukturen und Beihilfe im Kontext von Umwelt- und Deliktsrecht.
Übungsfall: Der bestohlene Erpresser
Im vorliegenden Fall konfrontiert A seinen Rivalen B mit belastenden Dokumenten und fordert von ihm 10.000 € unter Androhung der Weitergabe an die Staatsanwaltschaft. B reagiert darauf, indem er in As Hotelzimmer einbricht, die Dokumente an sich nimmt und durch eine gezielte Manipulation den Verdacht auf die Reinigungskraft R lenkt. Währenddessen informiert Strafverteidiger S B über eine bevorstehende Hausdurchsuchung, sodass belastendes Material beiseite geschafft werden kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit von A, B und S im Hinblick auf Diebstahl, Erpressung, falsche Verdächtigung sowie Strafvereitelung und stellt außerdem die Problematik der Notwehrgrenzen bei Schweigegelderpressungen in den Fokus.
Übungsfall: Luftgeschäfte
In diesem Fall geht es um die Strafbarkeit von Beteiligten eines Unternehmensgeflechts im Zusammenhang mit Umwelt-, Steuer- und Wirtschaftsstraftaten. Die Vorstandsvorsitzende der Transpo-AG und weitere Beteiligte unterlassen bewusst Umweltauflagen beim Betrieb eines Stahlofens und manipulieren Messwerte gegenüber der Behörde. Zudem werden Schein- und Luftgeschäfte zwischen Tochter- und Schwestergesellschaften durchgeführt, um Kredite und Steuererstattungen zu erlangen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Vorwürfe der Luftverunreinigung, Umsatzsteuerhinterziehung, Bilanzmanipulation, Kreditbetrug, Insolvenzverschleppung und strafvereitelndes Verhalten eines Finanzbeamten.
Abgebremstes Wandlungsinteresse
A manipuliert eine Bremshydraulik seines Fahrzeugs, um einen weiteren Schaden vorzutäuschen und so sein Wandlungsbegehren beim Autokauf zu stützen. Die Manipulation wird vom Sachverständigen entdeckt, nachdem dieser das Fahrzeug Probe fährt. Die Übungsklausur behandelt u.a. den Versuch des Prozessbetrugs in mittelbarer Täterschaft und dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
* "Der Hochstapler
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt, in dem ein Täter sich als Polizeibeamter ausgibt, um einen gestohlenen Walkman an sich zu bringen, und im weiteren Verlauf Beamte durch Täuschung von weiteren Maßnahmen abhält. Zu prüfen sind unter anderem Erpressung, Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Nötigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Strafvereitelung. Die Aufgabe richtet sich an Studierende mittlerer Semester und beleuchtet dabei unterschiedliche Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung.
* "Die vorgetäuschte Entführung
In dieser Fortgeschrittenenklausur wird ein Unfall mit tödlichem Ausgang, eine anschließende vorsätzliche Tötung, das Versenken einer Leiche und eine vorgetäuschte Entführung thematisiert. Der Sachverhalt enthält außerdem eine Aussageerpressung durch Folterandrohung seitens eines Polizeibeamten sowie einen Doppelirrtum betreffend die Todesursache des Opfers. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Täters und des Polizeibeamten.
Das Lächeln der Lisa
Der Fall behandelt die Strafbarkeit mehrerer Personen im Kontext einer geplanten und durchgeführten Tötung eines Belastungszeugen. Thematisiert werden Mordmerkmale, Besonderheiten der Beteiligung durch Unterlassen sowie Fragen rund um Täterschaft und Teilnahme. Die Prüfung konzentriert sich insbesondere auf den Mordtatbestand und die strafrechtliche Beteiligung der Ehefrau.
* "Irrsinniger Ausländerhass
Die Klausur behandelt komplexe strafrechtliche Fragestellungen zu mehreren Tötungsdelikten, insbesondere Versuch, Kausalität, erfolgsqualifizierter Versuch und Rücktritt, Anstiftung, Verbrechensverabredung sowie die Abgrenzung verschiedener Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Weiterhin wird die strafprozessuale Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen gegen einen Journalisten mit Blick auf Zeugnisverweigerungsrecht und Informantenschutz geprüft.
Die Fahrraddiebin
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der F, die sich ein Fahrrad aneignet, ein mögliches Rücktrittsverhalten zeigt und in weiterer Folge einem verletzten Ehemann zunächst nicht hilft. Zu prüfen sind insbesondere das tatbestandsausschließende Einverständnis, der Rücktritt vom Versuch sowie das unmittelbare Ansetzen bei einem Unterlassungsdelikt.
Hafenlichter
Ein ehemaliger Dockarbeiter überfällt einen Taxifahrer mit einem Revolver, nimmt später dessen Handy an sich und setzt den verletzten Fahrer der Gefahr aus, von einem Containerfahrzeug überfahren zu werden. Der Sachverhalt behandelt verschiedene Vermögensdelikte sowie das Verhalten der weiteren Beteiligten, unter Berücksichtigung strafrechtlicher Zurechnungs- und Beteiligungsfragen.
Der gewalttätige Schlafwandler
In diesem anspruchsvollen Fortgeschrittenenfall geht es um einen gewalttätigen Schlafwandler, der im Somnambulismus eine Person verletzt. Die Strafbarkeit des Schlafwandlers und der sich verteidigenden Frau wird unter anderem im Hinblick auf Handlungsbegriff, Notwehr, Unterlassen (Garantenstellung) und Verbotsirrtum geprüft.
Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
Ein Mitbewohner zieht für einen Freund, der nach einem Kokainverkauf eine Forderung gegen den Käufer hat, los, um das Geld einzutreiben. Dabei droht er dem Schuldner mit einer Pistole und nimmt dessen Stereoanlage mit, um diesen zur Zahlung zu veranlassen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Geldeintreibers nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Raub und räuberischer Erpressung.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Die Klausur behandelt einen Banküberfall mit komplexer Täterrollenverteilung sowie ein Abhörszenario in einer Gaststätte. Thematisiert werden unter anderem Raub und räuberische Erpressung, verschiedene Formen der Täterschaft sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum.
Der nachlässige Brandstifter
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit eines Brandstifters, der aus Nachlässigkeit ein Wohnhaus anzündet, ohne sich über die Anwesenheit des Eigentümers zu vergewissern. Im Fokus stehen Brandstiftungsdelikte, der Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch sowie die Zurechnung von Retterschäden. Es werden die Voraussetzungen des Rücktritts und die objektive Zurechnung im Kontext unerwarteter Todesfolgen durch Rauchentwicklung geprüft.
Ende einer Erpressung
Die Klausur behandelt eine Strafrechtsproblematik rund um einen Erpressungsfall, bei dem das Opfer den Erpresser nach Übergabe von Geld mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Thematisiert werden Mordmerkmale, die sozialethische Einschränkung des Notwehrrechts sowie der Versuch und Rücktritt vom Versuch, insbesondere im Hinblick auf die Motivation und das Verhalten des Täters nach der Tat.
Auch guten Freunden traut man nicht
In diesem Übungsfall wird die Strafbarkeit von A und B im Rahmen eines Giftmordes unter Freunden geprüft. Thematisch geht es um den Irrtum des mittelbaren Täters über die Tatherrschaft, den Rücktritt vom Versuch mit erfolgsqualifizierter Folge, Mordmerkmale und den schweren Raub mit Todesfolge. Der Sachverhalt verlangt eine ausführliche Auseinandersetzung mit täterschaftlichen und teilnahmebezogenen Fragestellungen sowie Konkurrenzproblemen.
Die S-Bahn-Fahrt
Im Sachverhalt geht es um eine Gewalttat in einer S-Bahn, bei der A den O mit einem Schlagring verletzt. O sticht in einer Notsituation A mit einem Messer versehentlich in den Brustkorb. Zudem bleiben B und der Zivilpolizist P passive Zuschauer und unterlassen es, dem schwer verletzten A rechtzeitig zu helfen. Der Fall ist für eine Zwischenprüfung im Strafrecht konzipiert und behandelt primär Körperverletzungs-, Tötungsdelikte sowie das Unterlassen von Hilfeleistung.
* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen
Die Klausur behandelt eine typische Konstellation des Verkehrsstrafrechts: Nach leichtem Alkoholgenuss verursacht der Fahrer A beim Abbiegen einen Unfall und entfernt sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, stellt sich aber später der Polizei. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie die polizeilichen Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis.