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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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623 Klausuren
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Alkoholgenuss mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht Dauerstudent A, der nach erheblichem Alkoholkonsum bei einer Party die Karosserie des Autos seines Freundes F beschädigt und dessen Motorrad für eine „Spritztour“ entwendet. Die Polizei kontrolliert A, nachdem F den Diebstahl gemeldet hat, und es wird eine Blutprobe durch eine Krankenschwester ohne ärztliche Beteiligung entnommen. Thematisiert werden strafrechtliche und strafprozessuale Fragestellungen, insbesondere der Umgang mit alkoholbedingter Schuldunfähigkeit, die Zulässigkeit der Verwertung von Beweismitteln (Blutprobe, Gesprächsaufzeichnung, Beschuldigtenvernehmung) sowie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bei relativen Antragsdelikten und dem Einwand des Strafklageverbrauchs nach einer Verfahrenseinstellung. Die Aufgaben greifen auch Fragen zum Ermittlungsverfahren auf, wenn der geschädigte Freund zunächst keinen Strafantrag stellt und nachträglich neue Beweismittel auftauchen.

Frank Saliger· ZJS 2008, 395
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Urkundentricks

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Delikte rund um Urkundentricks. Im Mittelpunkt stehen Betrugstatbestände im Zusammenhang mit dem Verkauf wirkungsloser Schlankheitsmittel, Urkundenfälschung bei der Manipulation einer Gewichtskontrollkarte sowie mittelbare Falschbeurkundung beim Antrag auf einen Ersatzführerschein. Die Strafbarkeit der Beteiligten ist umfassend nach dem StGB zu prüfen.

Prof. Dr. Frank Zieschang· JA 2008, 192· 120 Min
Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Folter zur Rettung des Entführungsopfers?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Polizeibeamte zur Rettung eines entführten Kindes körperlichen Zwang und Folter gegenüber dem Täter anwenden dürfen, um Informationen über den Aufenthaltsort des Opfers zu erlangen. Der Täter hatte das Kind entführt und schweigt auch nach seiner Festnahme, weshalb die Polizei mit Gewalt droht und diese auch ausübt. Die Fallkonstellation betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen polizeilichen Eingriffsbefugnissen, den Grundrechten – namentlich dem Schutz der Menschenwürde – sowie strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Polizei- und Verfassungsrecht, die strafrechtliche Bewertung von Folter sowie die Strafbarkeit von Beamten und Vorgesetzten bei der Anwendung unzulässiger Zwangsmittel.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 20082. Staatsexamen / Referendariat

Falsch geparkt

In dieser Klausur wird die Strafbarkeit eines Pkw-Fahrers geprüft, der beim verbotswidrigen Parken am Osterdeich in Bremen ein selbst gefertigtes "Presse"-Schild ausgelegt und beim Wegfahren eine Hilfspolizistin gefährdet sowie leicht verletzt hat. Es geht um die rechtliche Bewertung eines gefälschten Presseausweises, eines möglichen Betruges sowie um Verkehrsdelikte mit Körperverletzungsfolge.

Rüppell· JA 2008, 133· 90 Min
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)SchuldBesondere Verfahren+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein ausgetrickster Pförtner und ein Freundschaftsdienst

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angestellten, der eine Wasserwaage aus seinem Betrieb entwendet und dabei gezielt den Pförtner täuscht. Gleichzeitig wird das Verhalten eines Freundes thematisiert, der vor Gericht zugunsten des Täters wahrheitswidrig aussagt. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Betrug und Diebstahl, Urkundsbegriff sowie Irrtumsfragen bei Aussagedelikten.

Strafvereitelung (§ 258 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Karpfen im Goldfischteich

Im Mittelpunkt des Falls steht der Nachbarschaftsstreit zwischen A und N, bei dem A auf Anstiftung von B Motoröl in den Fischteich des N gießt, um dessen Fisch zu töten. Dies führt zum Tod eines wertvollen Koi, der im Eigentum des N steht, und verursacht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Neben Sachbeschädigung werden strafrechtliche Aspekte wie Umweltdelikte, die Beteiligung mehrerer Personen sowie Mordmotive diskutiert. Im weiteren Verlauf bittet A aufgrund seiner psychischen Belastung G und S, ihm eine tödliche Dosis Morphium zu verabreichen, was thematisch Suizidbeihilfe und persönliche Motive berührt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf strafrechtliche Verantwortlichkeiten, Täterstrukturen und Beihilfe im Kontext von Umwelt- und Deliktsrecht.

Dr. Oliver Sahan· ZJS 2008, 177
Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der bestohlene Erpresser

Im vorliegenden Fall konfrontiert A seinen Rivalen B mit belastenden Dokumenten und fordert von ihm 10.000 € unter Androhung der Weitergabe an die Staatsanwaltschaft. B reagiert darauf, indem er in As Hotelzimmer einbricht, die Dokumente an sich nimmt und durch eine gezielte Manipulation den Verdacht auf die Reinigungskraft R lenkt. Währenddessen informiert Strafverteidiger S B über eine bevorstehende Hausdurchsuchung, sodass belastendes Material beiseite geschafft werden kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit von A, B und S im Hinblick auf Diebstahl, Erpressung, falsche Verdächtigung sowie Strafvereitelung und stellt außerdem die Problematik der Notwehrgrenzen bei Schweigegelderpressungen in den Fokus.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Luftgeschäfte

In diesem Fall geht es um die Strafbarkeit von Beteiligten eines Unternehmensgeflechts im Zusammenhang mit Umwelt-, Steuer- und Wirtschaftsstraftaten. Die Vorstandsvorsitzende der Transpo-AG und weitere Beteiligte unterlassen bewusst Umweltauflagen beim Betrieb eines Stahlofens und manipulieren Messwerte gegenüber der Behörde. Zudem werden Schein- und Luftgeschäfte zwischen Tochter- und Schwestergesellschaften durchgeführt, um Kredite und Steuererstattungen zu erlangen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Vorwürfe der Luftverunreinigung, Umsatzsteuerhinterziehung, Bilanzmanipulation, Kreditbetrug, Insolvenzverschleppung und strafvereitelndes Verhalten eines Finanzbeamten.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Abgebremstes Wandlungsinteresse

Die Klausur beschäftigt sich mit der Strafbarkeit eines Kfz-Käufers, der zur Stützung seines Anspruchs im Zivilprozess gezielt die Bremsanlage seines Fahrzeugs manipuliert, um einen zusätzlichen Mangel vorzutäuschen, und damit den gerichtlichen Sachverständigen in eine für den Straßenverkehr potenziell gefährliche Situation bringt. Sie behandelt den versuchten Prozessbetrug in mittelbarer Täterschaft sowie dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall stützt sich auf die OLG München NJW 2006, 3364.

Dr. Jochen Bung· JA 2007, 868· 180 Min
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBVorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB) +5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Der Hochstapler

Die Klausur behandelt verschiedene Delikte im Bereich des Vermögens- und Urkundsrechts sowie der Amtsdelikte. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt, in dem A eine Diebin täuscht, sich als Polizeibeamter ausgibt, den Diebesgut an sich nimmt und später Polizeibeamte zu beeinflussen versucht. Die Prüflinge sollen die Strafbarkeit des A nach verschiedenen Straftatbeständen, insbesondere Diebstahl, Betrug, Erpressung, Hehlerei, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Strafvereitelung, gutachterlich untersuchen, ohne auf die §§ 132, 132a, 331 ff. StGB einzugehen.

Prof. Dr. Christian Jäger· JA 2007, 604· 180 Min
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBetrug (§ 263 StGB)Nötigung, § 240 StGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

* "Die vorgetäuschte Entführung

In der Klausur wird ein Verkehrsunfall mit Todesfolge, die anschließende Beseitigung der Leiche und das Vortäuschen einer Entführung thematisiert. Die Strafbarkeit des Täters bezüglich Mord/Mordversuch, der Beseitigung von Spuren und des Polizeiübergriffes (Folterandrohung) stehen im Fokus. Es geht zudem um die Verdeckungsabsicht, Doppelirrtum beim Mordversuch und strafprozessuale Aspekte der Aussageerpressung.

Peter Kasiske· JA 2007, 509· 120 Min
Mord, § 211 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBSchuld+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Das Lächeln der Lisa

Die Klausur behandelt die gemeinsame Planung und Ausführung der Tötung eines Belastungszeugen durch verschiedene Beteiligte aus dem Umfeld des Opfers. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen nach der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme, insbesondere bei Unterlassen, sowie die Prüfung von Mordmerkmalen und Akzessorietätslockerungen. Die Strafbarkeit von F, B und L wird gutachterlich untersucht.

Prof. Dr. Nikolaus Bosch· JA 2007, 418· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Irrsinniger Ausländerhass

Die Klausur behandelt Vorbereitungshandlung, Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen bei vorzeitig ausgelöstem Kausalverlauf unbeendeter bzw. beendeter Versuch und Kausalabweichung, erfolgsqualifizierter Versuch mit Kausalabweichung und Rücktritt, Anstiftung und versuchte Anstiftung bei Kausalabweichung und Erfolgsqualifikation, Verbrechensverabredung; Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Auskunft über Verbindungsdaten und Beschlagnahme mit Blick auf das Zeugnisverweigerungsrecht des Journalisten und auf selbst erarbeitetes Material (in Gemengelage mit dem Informantenschutz) bei Kollusionsverdacht.

Wolter· JA 2007, 354· 300 Min
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Die Fahrraddiebin

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der F, die sich ohne Erlaubnis ein Fahrrad aneignet und sich nach einem Unfall ihres Ehemanns zunächst weigert, ihm zu helfen. Im Zentrum stehen Fragen zum tatbestandsausschließenden Einverständnis, zu Irrtumsproblemen, zum Rücktritt sowie zum unmittelbaren Ansetzen beim Unterlassungsdelikt. Die Prüfung folgender Normen ist explizit ausgeschlossen: §§ 211, 221, 242–246 StGB.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Dr. Jan C. Schuhr· JA 2007, 349· 120 Min
Mord, § 211 StGBAussetzung, § 221 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Hafenlichter

Der Fall 'Hafenlichter' behandelt eine Reihe von Vermögensdelikten rund um einen Überfall auf einen Taxifahrer, Körperverletzung und den Diebstahl eines Handys. Zusätzlich thematisiert er das Regressverbot. Der Sachverhalt umfasst die Prüfung strafbaren Verhaltens verschiedener Beteiligter, insbesondere des Täters A und der Lebensgefährtin L.

Namavicius· JA 2007, 190
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der gewalttätige Schlafwandler

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Gewaltakten eines Schlafwandlers gegenüber einer Übernachtungsgästin unter besonderer Berücksichtigung des Handlungsbegriffs, der Möglichkeit von Unterlassungsdelikten (Garantenstellung), Notwehr durch das Opfer sowie eines etwaigen Verbotsirrtums. Die Konstellation stellt vor allem Fragen zur Schuldfähigkeit des Schlafwandlers, zur Rechtfertigung und zur Pflicht zur Hilfeleistung nach einem Angriff.

Dr. Johannes Kaspar· JA 2006, 855· 180 Min
RechtfertigungsgründeVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB
JA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung mit Qualifikationen. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen eines Geldeintreibers, der mit einer Waffe droht und eine Stereoanlage übernimmt, um die Zahlung einer Forderung aus einem Rauschgiftgeschäft durchzusetzen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur, die insbesondere die Qualifikationen der Straftatbestände im Bereich Raub und räuberischer Erpressung prüft.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Die Klausur behandelt einen Banküberfall, bei dem A, B und C als Mitglieder einer radikalen Gruppe gemeinschaftlich vorgehen. Thematisiert werden Raub, räuberische Erpressung, Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft. Zudem werden strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Abhören privater Gespräche durch Polizeibeamte behandelt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A, B, C, T und R nach dem StGB.

Helmrich· JA 2006, 351· 300 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der nachlässige Brandstifter

Die Klausur behandelt die Prüfung von Brandstiftungsdelikten und den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen eines freiwilligen Rücktritts vom beendeten Versuch sowie die Frage der Zurechnung von sogenannten Retterschäden. Die Sachverhaltsschilderung fokussiert auf das Verhalten des Täters beim Versuch, ein Wohnhaus in Brand zu setzen und die daraus folgenden Rettungshandlungen mit tödlichem Ausgang.

Prof. Dr. Claus Kreß, Dr. Bettina Weißer· JA 2006, 115· 180 Min
Versuch und RücktrittBrandstiftung, § 306 StGB Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Ende einer Erpressung

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A nach einer Messerattacke auf den Erpresser X. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Mordmerkmalen, die Grenzen und sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts, sowie der Versuch und der Rücktritt vom Versuch bei vollendeter bzw. fehlgeschlagener Tötungshandlung.

Dreher· JA 2005, 789· 120 Min
Versuch und Rücktritt(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Auch guten Freunden traut man nicht

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein mittelbarer Täter einen Irrtum über die eigene Tatherrschaft begeht, und prüft außerdem Probleme rund um den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, Mordmerkmale sowie einen schweren Raub mit Todesfolge. Im Mittelpunkt steht das Geschehen um zwei Freunde, von denen einer einen tödlichen Vergiftungsplan über einen Dritten ausführt, der jedoch die Situation durchschaut und eigene Ziele verfolgt. Die Strafbarkeit von A und B nach dem StGB ist umfassend zu prüfen.

Leo Schapiro· JA 2005, 615· 180 Min
Schwerer Raub (§ 250 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die S-Bahn-Fahrt

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext einer gewalttätigen Auseinandersetzung während einer S-Bahn-Fahrt. Es geht um Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Unterlassen sowie die Pflicht zur Hilfeleistung. Die Tathandlungen und das Verhalten mehrerer Beteiligter werden auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft.

Dr. Klaus Ellbogen, Diana Stage· JA 2005, 353· 120 Min
UnterlassenVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen

Die Klausur behandelt den Fall eines Autofahrers, der nach Alkoholgenuss einen Unfall verursacht und anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt, sich aber später der Polizei stellt. Der Schwerpunkt liegt auf den strafrechtlichen Folgen nach dem StGB sowie den möglichen strafprozessualen Maßnahmen durch die Polizei.

Dr. Helmut Baier· JA 2005, 37· 60 Min
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+5 weitere
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