Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde
Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde richtet sich nach dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung und unterliegt den Schranken der §§ 135 ff. GO/Landesrecht sowie bundesrechtlicher Vorgaben. Zentrale Klausurthemen sind die Zulässigkeit kommunaler Unternehmen, Wettbewerbsneutralität (Art. 3 GG), Eingriff in Grundrechte Dritter (Art. 12, 14 GG) und Klagebefugnis privater Unternehmen (§ 42 Abs. 2 VwGO).
Zu diesem Thema haben wir 23 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Bau- und Kommunalrecht – Von Cyber-Elfen und Schottergärten
Die Klausur thematisiert typische Probleme aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie grundsätzliche Fragestellungen des Kommunalrechts. Im Mittelpunkt stehen öffentlich-rechtliche Genehmigungsfragen und kommunale Kompetenzverteilung, unter Einbezug aktueller baurechtlicher und umweltrechtlicher Aspekte. Sie eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Juristische Staatsexamen.
Frühlingsmarkt mit oder ohne Sicherheitskonzept?
Die Klausur befasst sich mit der isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung (Maßgabe Sicherheitskonzept) zu einer grünanlagenrechtlichen Genehmigung für einen Frühlingsmarkt. Thematisiert werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage nur gegen die Nebenbestimmung, die Einordnung der Maßgabe (Bedingung/Auflage), das Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage und die materiell-rechtliche Teilbarkeit von Nebenbestimmungen.
(Referendar-)Examensklausur: Kein Fifa für Spencer?
Ein irischer eSports-Spieler möchte für einen deutschen Verein an der professionellen, staatlich regulierten eBundesliga teilnehmen, wird aber wegen einer nationalen Regelung, die die Anzahl ausländischer Spieler pro Team beschränkt, abgelehnt. Er klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht und beruft sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach EU-Recht. Zentrale rechtliche Frage ist, ob die im eSports-Gesetz verankerte Beschränkung mit dem Unionsrecht, insbesondere den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit, vereinbar ist. Thematisiert wird außerdem, ob und inwieweit unionsrechtliche Vorgaben aus der Rechtsprechung des EuGH zum Profifußball auf eSports übertragbar sind.
Fortgeschrittenenklausur: Gemeinde – Staat – Haftung?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bank B von der Gemeinde G oder dem Beamten D Ersatz für Forderungen aus einer Bürgschaft verlangen kann, nachdem D ohne Vollmacht für die Gemeinde eine Bürgschaftsurkunde unterzeichnet hat. Der Sachverhalt thematisiert die Haftung öffentlicher Körperschaften und ihrer Bediensteten für zivilrechtliches Handeln sowie die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Zudem sind Probleme des Staatshaftungsrechts, der Amtshaftung und der innergemeindlichen Kompetenzordnung zu prüfen. Die rechtliche Einordnung der Bürgschaftserklärung und mögliche Anspruchsgrundlagen stehen im Vordergrund.
Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen
Die Klausur behandelt eine verwaltungsgerichtliche Streitigkeit um den Widerruf roter Kfz-Kennzeichen wegen behaupteter Unzuverlässigkeit des Inhabers. Gegenstand ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den sofort vollziehbaren Widerrufsbescheid, wobei unter anderem die formellen und materiellen Voraussetzungen des Widerrufs, das Verwaltungsverfahren, das Widerspruchsverfahren sowie Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit zu prüfen sind.
Der übermütige Oberbürgermeister
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Stadt Kiel und einer GmbH über die Übertragung der Trinkwasserversorgung sowie den Verkauf eines städtischen Grundstücks zu einem symbolischen Preis. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an öffentlich-rechtliche Verträge, deren mögliche Nichtigkeit bei Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften und daraus resultierende Rückabwicklungsansprüche.
Schwerpunktklausur Öffentliches Wettbewerbsrecht: „Kommunale Fahrgeschäfte“
Im Mittelpunkt des Falls steht die kreisfreie Stadt S, die zum Ausgleich ausgelasteter Buslinien ein Bürgerruftaxi als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr einrichtet und hierfür eine städtische GmbH gründet. Die T, Inhaberin eines lokalen Taxiunternehmens, sieht sich durch das neue Angebot in ihrem Geschäft beeinträchtigt und stellt rechtliche Ansprüche gegen die Stadt. Der Fall behandelt zentrale Fragen des kommunalwirtschaftsrechtlichen Wettbewerbs, die Zulässigkeit kommunaler Unternehmenstätigkeit und mögliche Unterlassungsansprüche privater Anbieter. Darüber hinaus werden Aspekte der Finanzierung, Organisation und der Beteiligung kommunaler Unternehmen am Markt beleuchtet. Rechtliche Schwerpunkte sind das öffentliche Wettbewerbsrecht, das Kommunalwirtschaftsrecht sowie zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Ein Dorf bleibt unter sich
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen einen aufsichtsrechtlichen Bescheid, der die Aufhebung kommunaler Grundstücksvergaberichtlinien fordert. Die sachlichen Schwerpunkte liegen im Kommunalrecht mit Blick auf kommunales Wirtschaftsrecht, kommunale Selbstverwaltung und die Rechtsaufsicht, flankiert durch Fragen des Verwaltungsprozessrechts (Klagen kommunaler Körperschaften). Europarechtliche Grundfreiheiten und Beihilfenrecht sind ausdrücklich ausgenommen.
Hausarbeit: Die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft
Der Verband Deutscher Muslime e.V. beantragt beim Land Berlin die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus als Religionsgemeinschaft, nachdem er diesen Status bereits in Baden-Württemberg erhalten hat. Im Fokus stehen dabei die Voraussetzungen und Reichweite der Verleihung dieses öffentlich-rechtlichen Status an eine Religionsgemeinschaft in mehreren Bundesländern. Im Zusammenhang werden verfassungsrechtliche Fragen des Religionsverfassungsrechts, insbesondere zur Religionsfreiheit und zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften, thematisiert. Zusätzlich berührt der Fall föderalismusrechtliche Aspekte und wirft Fragen zur innerverbandlichen Organisation sowie zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf.
Klausur: „DON’T BE A MAYBE“
Die P-GmbH, Herstellerin von Tabakprodukten, wendet sich gegen eine behördliche Verfügung, mit der die Entfernung einer bundesweiten Werbekampagne für ihre Zigarettenmarke „Red“ und die Einstellung der zugehörigen Werbemaßnahmen angeordnet wird. Auslöser ist die Einschätzung einer Expertin, wonach die Kampagne gezielt Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen verleite, was durch den Inhalt, die Darstellung und eine empirische Studie untermauert wird. Das Landratsamt argumentiert mit dem Jugendschutz und verweist auf die Verhältnismäßigkeit des Werbeverbots. Die P-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht und sieht insbesondere ihre grundrechtlich geschützten Positionen aus Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG verletzt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Untersagung, die Geeignetheit der Werbemaßnahmen zur Beeinflussung Jugendlicher sowie verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.
Hausarbeit: Surfreviere
In einer Ostsee-Gemeinde werden zum Schutz der Sicherheit von Badegästen und zur Reduzierung von Unfällen zwischen verschiedenen Wassersportarten spezielle Zonen für Schwimmer, Windsurfer und Kitesurfer eingeführt. Der erfahrene Windsurfer S wendet sich gegen diese Regelung und sieht darin eine unzulässige Einschränkung seiner Freizeitgestaltung. Auch die U-GbR, die Surfmaterial verleiht und Kurse anbietet, sieht sich durch die neue Zoneneinteilung wirtschaftlich benachteiligt und befürchtet Umsatzeinbußen. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der gemeindlichen Zonierungssatzung, mögliche Grundrechtsverletzungen der Betroffenen sowie deren Rechte auf unternehmerische Freiheit und Eigentumsschutz.
'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Flüchtlingsunterbringung in einer Gemeinde in Baden-Württemberg, insbesondere im Hinblick auf Baurecht, Immissionsschutzrecht, sowie das Vorgehen im Verwaltungsverfahren. Im Mittelpunkt steht die Klage einer Anwohnerin, die sich durch nächtliche Lärmbelästigungen der Einrichtung in ihren Rechten verletzt sieht. Zu prüfen ist insbesondere das Vorgehen der Baugenehmigungsbehörde, die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage sowie die Rolle des polizeirechtlichen Einschreitens hinsichtlich Immissionen.
Werbung in Biederstadt
Die Examensklausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Ortsbildsatzung der Stadt Biederstadt, insbesondere im Hinblick auf das Verbot großflächiger Werbung und die Beschränkung der Werbung im historischen Ortskern. Die Klausur verknüpft dabei Fragestellungen aus dem Bau- und Kommunalrecht mit grundrechtlichen Aspekten und der Zulässigkeit bzw. Begründetheit einer Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung.
Übungsfall: „Des Bürgermeisters frühes Ende“ Die Verkürzung laufender Wahlperioden am Beispiel kommunaler Wahlbeamter
Im Fall fordert die im Landtag vertretene Y-Fraktion, die Wahlperioden von Bürgermeistern und Gemeinderäten im Bundesland L durch Gesetz zu synchronisieren, indem die Amtszeit der Bürgermeister von 7 auf 5 Jahre verkürzt wird. Ziel ist eine gleichzeitige und gleichlange Wahl der kommunalen Organe, um die politische Arbeit zu erleichtern und Kosten einzusparen. Die X-Fraktion beanstandet die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens mit Blick auf das Demokratieprinzip, den Wählerwillen und den Vertrauensschutz sowie die kommunalen Selbstverwaltungsrechte. Der Fall untersucht die Vereinbarkeit eines solchen Eingriffs in laufende Amtszeiten mit dem Verfassungsrecht, einschließlich der Frage, ob eine Verlängerung der Gemeinderatsperioden verfassungskonform wäre.
Übungsfall: Busunternehmen vs. Fußgängerzone
Das Busunternehmen O-GmbH klagt gegen die Entscheidung der Stadt S, den Marktplatz für den Busverkehr zu sperren und nur Anlieferern sowie Taxen Zugang zu gewähren. O sieht sich durch diese Verfügung wirtschaftlich bedroht und macht eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend, insbesondere der Eigentumsfreiheit, der Berufs- und Unternehmensfreiheit sowie der Gleichheit vor dem Gesetz. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Verwaltungsrechts, des subjektiven Rechtsschutzes und der Grundrechtsprüfung relevant. Der Fall umfasst die gerichtliche Ablehnung der Klage und die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG.
Wildpark
Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wildpark-Großprojekts im Außenbereich nach § 35 BauGB, speziell die Privilegierung nach § 35 I Nr. 4 BauGB, und die verwaltungsprozessuale Vorgehensweise durch eine Verpflichtungsklage gegen die Ablehnung des Vorbescheids. Der Fall beschäftigt sich insbesondere mit Fragen zur Privilegierung, öffentlich-rechtlichen Belangen sowie dem Verhältnis von Bauvorhaben zu Flächennutzungsplan und Planungsbedürftigkeit.
Examensklausur ÖR Die Konzessionsvergabe
Die Examensklausur behandelt die rechtliche Überprüfung der nicht öffentlichen Konzessionsvergabe eines kommunalen Freizeitbades. Im Zentrum stehen die Erfolgsaussichten vergaberechtlicher und verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe eines unterlegenen Bieters, wobei das Zusammenspiel von Vergaberecht, verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz und unionsrechtlichen Grundfreiheiten geprüft wird.
Hanseatische Sektenjagd
Die Klausur behandelt Schutzbereich der Bekenntnisfreiheit, mittelbar-faktischer Eingriff, Zurechnung im Amtshaftungsrecht.
Konkurrenzkampf der Kommunen
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Probleme, die auftreten, wenn eine hessische Kommune wirtschaftlich auf dem Gebiet einer Nachbarkommune tätig wird. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Nachbarkommunen gegen gemeindegebietsüberschreitende wirtschaftliche Betätigungen Rechtsschutz beanspruchen können. Dabei stehen kommunalrechtliche Vorschriften sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht im Vordergrund.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.
SaaRunner
Die Klausur thematisiert die gewerberechtliche Zuverlässigkeit eines Bewachungsunternehmers, dessen Erlaubnis wegen mutmaßlicher Nähe zur organisierten Kriminalität und Gewaltbereitschaft im Rockermilieu aufgehoben wurde. Im Mittelpunkt steht die verwaltungsrechtliche Überprüfung dieser Erlaubnisaufhebung und die Abwägung zwischen behördlicher Sicherheitsinteressen und Individualrechten des Unternehmers. Es wird auf die rechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit nach § 34a GewO sowie den Ablauf des verwaltungsrechtlichen Verfahrens eingegangen.
Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V.
Der Fall behandelt das Verbot eines als rechtsextrem wahrgenommenen, formal unpolitischen Vereins durch die Ortspolizeibehörde einer Stadt, nachdem Gegenkundgebungen und Sicherheitsbedenken aufgekommen waren. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der ordnungsrechtlichen Verbotsverfügung unter Beachtung grundrechtlicher Vereins- und Versammlungsfreiheit, die Frage der Versammlungseigenschaft, die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs sowie der verwaltungsprozessuale Rechtsschutz. Es geht auch um das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Absage des Treffens.
Gelinkt
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Unternehmen, das einen Nachtclub mit Striptease-Angebot betreibt, einen Anspruch auf Aufnahme in eine von der Stadt Saarheim betriebene öffentliche Linkliste für Gastronomie- und Freizeitbetriebe hat. Neben prozessualen Zulässigkeitsfragen (insbesondere hinsichtlich der Antragsform und des richtigen Beklagten) geht es im Schwerpunkt um die Anspruchsgrundlage, die kommunalrechtliche Zulässigkeit der Linkliste als wirtschaftliche Betätigung sowie diskretionsleitende Erwägungen mit Bezug auf die Gleichbehandlung und den Ausschluss einzelner Angebote.
Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde in der Jurafuchs-Lernapp
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