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Strafrecht

Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB

§ 323c StGB sanktioniert das Unterlassen erforderlicher, zumutbarer Hilfeleistungen bei Unglücksfall oder gemeiner Gefahr/Gemeinnot. Kernfragen: Wann liegt ein Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr vor? Welches Maß an Hilfe ist erforderlich und wann ist sie dem Täter zumutbar beziehungsweise möglich? Examensklassiker: Abgrenzung Unglücksfall/Beinahe-Geschehen, Zumutbarkeit der Hilfeleistung trotz Eigengefährdung, Konkurrenzen mit Fahrlässigkeits- und Körperverletzungsdelikten (§§ 315c, 222, 223 StGB).

Zu diesem Thema haben wir 21 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Anfänger:innen

„Verhängnisvolle Eifersucht“

Die Klausur thematisiert einen tödlich verlaufenen BDSM-Vorfall, bei dem die Täterin nach objektiver Sorgfaltswidrigkeit und dem maßgeblichen Gefahrenzusammenhang für eine fahrlässige Tötung verantwortlich sein könnte. Es sind zudem Fragen der Einwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB sowie der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung zu prüfen. Die Fallbearbeitung verlangt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen einverständlicher Fremd- und Selbstgefährdung im Kontext sadomasochistischer Handlungen.

Burghardt, Dilek· JA 2026, 122· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+13 weitere
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Wer dazugehören will …?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und S im Zusammenhang mit einer Körperverletzung durch Tritte mit Spikes sowie der Beihilfe durch neutrale Handlungen. Weiterhin wird der Rücktritt vom versuchten Mord im Rahmen eines mehraktigen Geschehens geprüft. Es geht insbesondere um typische Probleme des Allgemeinen Teils wie Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt.

Folly-Worger· JA 2025, 459· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Eine Schifffahrt, die ist lustig …

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit einer Schifffahrt, darunter die Rechtfertigung durch Aggressivnotstand, fahrlässige und vorsätzliche Tötungsdelikte, die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Qualifikation einer Luftpumpe als gefährliches Werkzeug. Zudem werden Fragen des Strafprozessrechts zur Verwertung von Zeugenaussagen bei Zeugnisverweigerungsrecht aufgeworfen.

Lenk· JA 2024, 820· 300 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Aussetzung, § 221 StGB+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der rasende Helfer

Im Mittelpunkt des Falls steht F, ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, der auf dem Weg zu einem vermeintlichen Einsatz mit überhöhter Geschwindigkeit und riskantem Überholen einen Unfall mit einem Porsche verursacht. F fährt trotz des Unfalls weiter, da er den Feuerwehreinsatz für wichtiger hält und auf das Verständnis des Porschefahrers vertraut. Nach Feststellung eines Fehlalarms kehrt F ohne weitere Maßnahmen an seinen Arbeitsplatz zurück. Der Fall behandelt strafrechtliche Straßenverkehrsdelikte sowie Fragen der Rechtfertigung und Entschuldigung, einschließlich Einwilligung und mutmaßlicher Einwilligung.

Paul Friedrich· ZJS 2024, 810
RechtfertigungsgründeUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Tücken der Straße

Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Problemstellungen rund um typische Verkehrsstraftaten. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Tücken des Straßenverkehrs im Lichte der einschlägigen Tatbestände des StGB, insbesondere auf der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie gefährlichen Eingriffen. Es werden zudem Randaspekte wie Trunkenheit im Verkehr und unterlassene Hilfeleistung berücksichtigt.

Simon Pschorr· JuS 2024, 663· 240 Min Bearbeitung
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+6 weitere
JuS 2024Examensklausur1. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

Die Straßenverkehrsdelikte in der Examensklausur

Die Klausur behandelt typische Straßenverkehrsdelikte, wie die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Anhand praxisnaher Konstellationen wird die Anwendung der entsprechenden Strafnormen geprüft. Die Bearbeitung richtet sich vor allem an Examenskandidat:innen und erfordert vertiefte Kenntnisse im Strafrecht BT.

Beatrice Kock, Lisa Menke, Johanna Möslang· JuS 2024, 405· 180 Min Bearbeitung
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Düstere Zukunft

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit eines Arztes, der einem Suizidwilligen eine tödliche Dosis Tabletten überlässt, Suizidassistenz leistet und nach der Einnahme ärztliche Hilfe unterlässt, obwohl die Rettung zwar möglich, aber mit schweren Folgeschäden verbunden gewesen wäre. Im Mittelpunkt stehen der freiverantwortliche Suizid, das unechte Unterlassungsdelikt und die unterlassene Hilfeleistung.

Lorenz, Heidemann· JA 2020, 836· 120 Min Bearbeitung
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Goldener Schuss

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Drogendealers, der nach gemeinsamer Einnahme von Heroin davon absieht, ärztliche Hilfe zu rufen, obwohl sein Freund aufgrund einer Überdosis in Lebensgefahr schwebt. Thematisch im Zentrum stehen eigenverantwortliche Selbstgefährdung, die Abgrenzung von Fremd- und Selbstgefährdung, Ingerenz und die unterlassene Hilfeleistung.

Lorenz, Heidemann· JA 2020, 427· 120 Min Bearbeitung
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBUnterlassenBetäubungsmittelgesetz (BtMG)+5 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Sommernacht

Der Fall dreht sich um einen Verkehrsunfall, der durch das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einen Vorfahrtverstoß verursacht wurde. Im Anschluss an den Unfall verlassen die drei Fahrgäste das Taxi ohne zu bezahlen. Der Sachverhalt wirft Fragen zur Strafbarkeit nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und aus dem Bereich der Vermögensdelikte auf. Zusätzlich nimmt der zweite Teil des Falls Bezug auf die strafrechtliche Relevanz des Inverkehrbringens und Konsums der Substanz GBL (Gamma-Butyrolacton) sowie damit zusammenhängende Aspekte der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Zentral sind hier die Probleme der objektiven Zurechnung und der Garantenpflicht aus Ingerenz.

Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Tödliche Missgunst unter Tierfreunden

In diesem Fall begehrt der Hobbyzüchter H nach einer Preisverleihung den Hund B von dem Rentner R und versucht, diesen durch einen Rempler an der U-Bahnstation an sich zu bringen. Dabei kommt R tödlich zu Fall, ohne dass H einen solchen Ausgang für möglich hält. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung eines möglichen Raubversuchs mit Todesfolge, die Prüfung eines möglichen strafbefreienden Rücktritts sowie die Frage der Zueignungsabsicht. Zusätzlich sind etwaige gemeingefährliche Straftaten und Vermögensdelikte relevant.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Probleme mit dem Erben

Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um das Erbrecht, darunter eine mögliche Tötungshandlung durch Unterdosierung von Morphium, einen Betrug im Zusammenhang mit einem Erbversprechen, unterlassene Hilfeleistung sowie einen Giftanschlag, bei dem tatsächlich kein Gift verwendet wird. Mehrere Beteiligte treffen aufeinander, wodurch strafrechtliche Fragen aus dem Allgemeinen sowie Besonderen Teil des Strafrechts angesprochen werden.

Holm Putzke· JURA 2017, 344
Versuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Nächtliche Aktion mit Folgen

Zwei Aktivisten sprühen einen beleidigenden Schriftzug an eine Haltestelle vor der Polizeistation. Während der anschließenden Flucht kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Verletzungsfolge, verbunden mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Weiterhin kommt es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem Polizisten. Es sind mehrere Delikte aus dem Bereich der Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verkehrsdelikte zu prüfen.

Amina Hallmann· JURA 2015, 1121
Beleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: In der Gosse

Joachim (J) verursacht unter Alkoholeinfluss und Übermüdung einen Autounfall mit dem Fußgänger Florian (F), der schwer verletzt in der Gosse liegen bleibt. J unterlässt aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen die Hilfeleistung und fährt weg, obwohl F noch hätte gerettet werden können. Im späteren Verlauf kommt F ums Leben. Die Klausur verlangt die Prüfung der Strafbarkeit des J nach den §§ 212 und 222 StGB, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung und die Wechselwirkung von Übermüdung und Alkoholisierung am Steuer.

UnterlassenFahrlässige Tötung, § 222 StGBUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur: „I am the danger“

Der an Lungenkrebs erkrankte Chemielehrer C baut zusammen mit seinem ehemaligen Schüler S ein Drogenlabor auf und produziert Methamphetamin, das von S verkauft wird. Als sie durch einen Konkurrenten K Umsatzverluste erleiden, planen C und S, K zu töten, indem sie sein Essen vergiften. Aufgrund eines Platztausches isst jedoch der schwer kranke Onkel O versehentlich das Gift und verstirbt, während der Mord an K fehlschlägt. Im Anschluss versuchen C und S, K durch eine anonyme Anzeige bei der Polizei auszuschalten, was zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen K und dem Polizisten P führt. Im Mittelpunkt der Klausur stehen Fragen der Irrtumslehre, Mittäterschaft und der Mordmerkmale im Rahmen des Strafrechts.

RechtfertigungsgründeUnterlassenFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ausflug ins Grüne

Der Sachverhalt behandelt das strafrechtliche Verhalten von A, B und F im Zusammenhang mit dem Diebstahl eines Fahrzeugs, dessen Weiterveräußerung, der Hehlerei und einer riskanten Autofahrt, bei der ein Radfahrer verletzt wird. Die Klausur umfasst Verkehrsdelikte, Anschlussdelikte sowie Fragen der Eigenverantwortlichkeit und Unfallbeteiligung. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 20132. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Der Milzriss

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem der Autofahrer T eine Fußgängerin P anfährt, die später an den Unfallfolgen verstirbt. T unterlässt es, der schwer verletzten P Hilfe zu leisten, da er ohne Führerschein fährt und nicht erwischt werden möchte. Im Krankenhaus unterbleiben weitere Rettungsmaßnahmen durch den behandelnden Arzt Dr. C, was ebenfalls thematisiert wird. Zusätzlich wird beleuchtet, wie T und der Kfz-Händler X gemeinsam versuchen, durch falsche Angaben beim Antrag auf eine staatliche Umweltprämie einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Der Fall prüft schwerpunktmäßig strafrechtliche Verantwortlichkeiten aus dem StGB, insbesondere zu Straßenverkehrs-, Unterlassungs- und Vermögensdelikten.

UnterlassenUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Feuer im Polizeigewahrsam

Im Mittelpunkt des Falls steht A, ein Asylbewerber, der mit dem PKW seines Freundes B unter Alkoholeinfluss eine Ausfahrt unternimmt, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt und gegen eine behördliche Aufenthaltsbeschränkung verstößt. Bei einer Polizeikontrolle wird A festgenommen, ihm wird auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen und er wird in eine Zelle verbracht. Dort kommt es zu einem Brand, bei dem A verstirbt, wobei Polizeibeamte P und K zuvor auf Schreie aus der Zelle nicht reagiert haben. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten, insbesondere hinsichtlich Tötungsdelikten, unterlassener Hilfeleistung, und etwaiger Amtsdelikte sowie die Verwertbarkeit der Blutprobe im Strafverfahren. Zusätzlich werden Regelungen aus dem Asylverfahrensgesetz zu Aufenthaltsbeschränkungen und entsprechenden Straftatbeständen relevant.

Tobias Singelnstein· ZJS 2012, 229
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Übungsfall: Examensklausur Strafrecht

A und B wollen von Heidelberg nach Leipzig reisen und entschließen sich, das Auto des Gartenbesitzers O gewaltsam zu rauben. Dabei verletzt A O mit einem Schraubendreher tödlich, während B nach anfänglichem Zögern mithilft, die Leiche zu verstecken und das Fahrzeug zu entwenden. Auf ihrer Fahrt betanken A und B das Auto an einer Tankstelle, ohne zu bezahlen, und nutzen das gestohlene Geld für weitere Zwecke in Leipzig. Dort geraten A, B und ihr Freund F in eine körperliche Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe, infolge derer B am Auge schwer verletzt wird. Der Fall umfasst die Prüfung von Straftatbeständen wie Mord, Raub, Diebstahl, Schwarztanken, Beteiligung an einer Schlägerei sowie strafprozessuale Fragestellungen.

Täterschaft und TeilnahmeUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Verletzung mit Folgen“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Straßenverkehrssituation, in der der heroinabhängige A unter Entzugserscheinungen einen Verkehrsunfall verursacht und den Fußgänger C schwer verletzt. Die Strafbarkeit von A als Fahrer, insbesondere hinsichtlich Straßenverkehrsdelikten und unter dem Gesichtspunkt eingeschränkter Schuldfähigkeit, ist ebenso zu prüfen wie eine mögliche Strafbarkeit wegen der Unfallflucht. Weiterhin erhebt sich die Frage nach der Strafbarkeit des behandelnden Arztes D, der ohne ausdrückliche Aufklärung und unter bewusster Täuschung des Patienten C eine zweite Operation durchführt. Zentrale Themen sind hierbei die Rechtfertigung ärztlicher Heileingriffe, die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung und der Umgang mit ärztlichen Aufklärungspflichten.

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

* "Nagelprobe für Geldboten

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines geplanten, jedoch durch die Polizei verhinderten Überfalls auf einen Geldboten unter Einsatz einer Schusswaffe. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung von Vorbereitungshandlung und Versuch, die Qualifikationen des Raubdelikts (§ 316a StGB), sowie das Delikt der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) im Zusammenhang mit einer früheren Schlägerei. Zusätzlich werden die strafprozessualen Fragen zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer richterlich angeordneten Telefonüberwachung nach § 481 StPO aufgeworfen.

Wolter· JA 2008, 605· 300 Min Bearbeitung
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die S-Bahn-Fahrt

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext einer gewalttätigen Auseinandersetzung während einer S-Bahn-Fahrt. Es geht um Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Unterlassen sowie die Pflicht zur Hilfeleistung. Die Tathandlungen und das Verhalten mehrerer Beteiligter werden auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft.

Ellbogen, Stage· JA 2005, 353· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
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