Gefahrübergang
Der Gefahrübergang regelt im Kaufrecht (§§ 433, 446, 447 BGB), ab wann das Risiko zufälliger Verschlechterung oder des Untergangs der Kaufsache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Unterschieden wird zwischen Übergabe (§ 446 S. 1), Annahmeverzug (§ 446 S. 3), Versendungskauf (§ 447), und Verbrauchsgüterkauf mit Sonderregelungen zur Beweislast (§ 477 Abs. 1 BGB). Examensklassiker: Gefahrübergang im Versendungskauf, Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf, Ausschluss von § 477.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft und mangelbedingten Nutzungsausfallschaden
Die Klausur behandelt die verschiedenen Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft sowie den mangelbedingten Nutzungsausfallschaden im Kaufrecht. Schwerpunkte liegen auf der Anspruchsgrundlage des Schadensersatzes und der Abgrenzung ersatzfähiger Schadenspositionen. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende mit Grundkenntnissen im allgemeinen Schuld- und Kaufrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Versendet, vernichtet, verantwortlich?
Die Klausur thematisiert Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere das Leistungsstörungsrecht bei Unmöglichkeit sowie die Zuweisung von Verantwortlichkeit beim Versendungskauf und dem Übergang von Gefahren. Es werden Anspruchsgrundlagen und Folgeansprüche aufgrund vereitelter Lieferungen und Schadenseintritten nach Versendung abgeprüft.
* "Ihr Paket liegt bei Ihrem Nachbarn – oder?
Der Fall behandelt die Problematik einer fehlgeschlagenen Paketzustellung an einen Nachbarn. S verlangt nach Verlust der Lieferung von der Verkäuferin Vertragserfüllung oder Rückzahlung des Kaufpreises. Zudem ist zu prüfen, ob und welche Ersatzansprüche die Verkäuferin gegen die Nachbarin N hat.
Pkw-Kauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Pkw-Kauf zwischen zwei Unternehmern, bei dem B nach dem Erwerb Mängel am Fahrzeug geltend macht. Schwerpunkt sind die Definition der Mangelhaftigkeit nach § 434 BGB, die Vermutung des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nach § 477 I 1 BGB sowie handelsrechtliche Fragen zur Gewährleistung und zur Unternehmereigenschaft gem. § 344 I HGB, § 14 BGB und § 13 BGB.
Original-Examensklausur: „Smartphone-Wirrwarr“
Die Original-Examensklausur thematisiert einen Kaufvertrag über ein Smartphone mit besonderem Fokus auf Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette (Kinderarbeit) und die daraus resultierende Frage nach Sachmängeln sowie den Ansprüchen aus dem Schuldrecht. Die Abwandlung enthält eine werkrechtliche Reparaturkonstellation mit anschließender Veräußerung durch den Werkunternehmer, was zu sachenrechtlichen, werkrechtlichen und bereicherungsrechtlichen Prüfungen führt.
Die Büste des Bayreuther Bäckers
In diesem Übungsfall geht es um den Verkauf einer Holzbüste zwischen einem Bäckermeister und einem Musiker. Mittelpunkt sind Fragen zum Versendungskauf, zur Gefahrtragung sowie zur möglichen Drittschadensliquidation. Die Klausur prüft insbesondere den Unternehmerbegriff und verweist auf schuldrechtliche Grundlagen.
„Die verschwundene Fliege“
In der Klausur bestellt G eine Fliege im Online-Shop der A-GmbH, die ihm über eine Nachbarin übergeben wird, jedoch abhandenkommt. G verlangt von A Rückzahlung des Kaufpreises, eine Ersatzlieferung ist für ihn unattraktiv. Die Fragen beziehen sich auf die wechselseitigen Ansprüche zwischen G, A und S, wobei das Kaufrecht und Abwicklungsfragen des Schuldrechts im Fokus stehen.
Ganz viel 'Flausch'
Im Fall 'Ganz viel Flausch' kauft J bei S einen Schlafsack für seine Wanderreise, erhält aber das falsche Modell und ein gebrauchtes Ausstellungsstück. Durch eine Betriebsferien-Ansage beruhigt, erhält J schließlich einen anderen Schlafsack, während das ursprünglich bestellte Modell bei einem Brand zerstört wird. Der Fall thematisiert Ansprüche der Parteien unter Berücksichtigung der Lieferung, Zerstörung sowie Ersatzbeschaffung.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Kaufrecht nach Umsetzung der Warenkauf-RL und der Digitale-Inhalte-RL
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Kaufrecht nach Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie sowie der Digitale-Inhalte-Richtlinie. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage zum Gegenstand des Nacherfüllungsanspruchs, insbesondere die konkrete Ausgestaltung einer Gattungsschuld sowie das Verhältnis zwischen Nachlieferung und Nachbesserung einschließlich der Prüfung der Unverhältnismäßigkeit. Weiter wird der hypothetische Gefahrübergang und die damit verbundene Beweislastumkehr sowie der objektive Verbraucherbegriff beleuchtet. Abschließend liegt ein Fokus auf der Abgrenzung zwischen § 280 und § 281 BGB, insbesondere im Kontext des Fristsetzungserfordernisses nach Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie und dem vermuteten Vertretenmüssen bei Schadensersatzansprüchen.
Immer (noch) Ärger mit den Fliesen
Im Mittelpunkt steht ein Kaufvertrag über Natursteinfliesen, die sich nach dem Verlegen als mangelhaft erweisen. Zu prüfen ist, ob der Käufer von der Verkäuferin Nacherfüllung sowie Kostenvorschuss für Ausbau und Neueinbau der Fliesen verlangen kann und ob die Verkäuferin Einwendungen dagegen hat.
Stein ist nicht gleich Stein
Der Fall befasst sich im Ausgangssachverhalt mit den rechtlichen Folgen einer Abweichung der gelieferten Ware von der vereinbarten Beschaffenheit (Langformat vs. Normalformat im Klinkersteinkauf) und beleuchtet insb. das kaufmännische Bestätigungsschreiben, Kaufmannseigenschaft, Rügeobliegenheit und die kaufrechtlichen Ansprüche zwischen Unternehmern. In der Abwandlung geht es um transport- und eigentumsrechtliche Beziehungen beim Speditionsgeschäft, insbesondere um das Pfandrecht des Spediteurs und den gutgläubigen Erwerb an unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware gemäß HGB.
Schöne neue (Zahlungs-)Welt
Der Fall thematisiert klassische und aktuelle Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts, insbesondere die Gefahrenübergangsregeln beim Kauf, den Verbrauchsgüterkauf bei dual use-Gütern und Existenzgründern sowie Haftungsprivilegierungen. Besonders behandelt werden Fragen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Erfüllungsrecht und eine komplexe Drittschadenskonstellation.
Anwalt: Sein oder Nichtsein?
Es handelt sich um eine Anfängerklausur im Zivilrecht, die Fragestellungen zu Anfechtung wegen Irrtums, vorvertraglicher Haftung bei nichtigem Vertrag, Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen, sowie zur Bindung durch Konkretisierung behandelt. Die Prüfung beschäftigt sich unter anderem mit Ansprüchen nach einem irrtümlich geschlossenen Kaufvertrag und Schadensersatzansprüchen außerhalb des Deliktsrechts sowie den Folgen einer Konkreisierung im Kaufrecht.
Der Lack ist ab
Im Fall „Der Lack ist ab“ geht es um die Ansprüche rund um den Kauf einer maßgefertigten Kommode, an der ein Lackschaden festgestellt wird. Im Fokus stehen das Leistungsstörungsrecht nach §§ 280 ff. BGB, insbesondere die verschiedenen Arten des Schadensersatzes, Zurückbehaltungsrechte und Kaufpreisansprüche nach den erfolgten Beschädigungen. Der Sachverhalt beinhaltet auch Problemstellungen zum Zurückbehaltungsrecht und zur Abwicklung bei vollständiger Zerstörung der Kaufsache während der Nachbesserung.
»Niemand hat die Absicht, Paypal-Käuferschutz geltend zu machen«
In diesem Examensfall geht es um den Online-Kauf einer Ultraschallzahnbürste über eBay von einer niederländischen Gesellschaft durch einen deutschen Verbraucher. Im Fokus stehen Fragen des internationalen Privatrechts, Widerrufsrecht und mögliche Ausschlusstatbestände beim Fernabsatzkauf von Hygieneartikeln sowie die rechtlichen Konsequenzen der Zahlung via Paypal und dem Paypal-Käuferschutz.
Handkäs mit Musik oder Klassiker des Handelsrechts in neuem Gewand
Die Klausur beschäftigt sich mit klassischen Problemstellungen des Handelsrechts und verknüpft diese mit Fragen aus dem Schuldrecht und Kaufrecht. Zentrale Themen sind die Rügeobliegenheit beim Zwischenhändler und die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Warenlieferung sowie die Anwendung des § 15 HGB, insbesondere im Zusammenhang mit Prokura und ihren handelsrechtlichen Voraussetzungen.
»Ärger mit Gebrauchtwagen«
Die Klausur behandelt typische Probleme aus dem Kaufrecht im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Mängelhaftung bei Gebrauchtwagen. Schwerpunkte sind der Umgang mit Sachmängeln, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Rücktritts sowie Fragen der Beweislast. Zudem spielen Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf und Haftungsfragen wegen fehlerhafter Garantieangaben eine Rolle.
Zur Repartierungspflicht bei (beschränkten) Gattungsschulden
Die Klausur behandelt die Problematik der Repartierungspflicht bei beschränkten Gattungsschulden. Am Beispiel eines Kartoffelbauern, dessen Vorrat durch einen Zufallsbrand teilweise zerstört wurde, wird die Frage untersucht, ob der Schuldner verpflichtet ist, die verbliebenen Vorräte gleichmäßig auf mehrere Gläubiger zu verteilen oder eine freie Auswahl hat. Dabei werden insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Konkretisierung sowie die Bedeutung von § 242 BGB für eine Repartierungspflicht thematisiert.
Der Nachbar und das Paket
Im vorliegenden Examensfall aus dem Zivilrecht bestellt A eine antike Vase bei B, die mittels der Deutschen Post AG geliefert wird. Das Paket wird bei Abwesenheit des Empfängers A an den Nachbarn N zugestellt, der die Vase vor Übergabe an A durch einen Unfall zerstört; zudem wird das Paket bei späterem Besuch durch Z weiter beschädigt. Zu prüfen sind Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche zwischen A, N, B, der Deutschen Post AG sowie Z. Die Klausur fokussiert auf zentrale Probleme des Schuldrechts, Sachenrechts und Kaufrechts.
Therapiepferd Fridolin
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein Therapiepferd, das sich nach Übergabe als aufgrund einer angeborenen Gebissanomalie nicht zu Therapiezwecken einsetzbar erweist. Die Käuferin möchte vom Vertrag zurücktreten und verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises; zusätzlich wird eine Abwandlung mit dem Diebstahl des Pferdes durch einen Dritten geprüft. Zentral sind das Sachmängelrecht, Rücktrittsrecht und der Umgang mit Ersatzlieferung.
Nichts als Ärger für den Tankstelleninhaber
Die Klausur behandelt drei eigenständige Problemfelder aus Schuld- und Sachenrecht: Einen möglichen Unterlassungsanspruch gegen Suchvorschläge einer Internetsuchmaschine, Ersatzansprüche für Detektivkosten nach vergessener Tankrechnung sowie den Ersatz von Mehrkosten aus einer Ersatzbeschaffung beim Kraftstoffkauf nach Lieferverzug. Die Fragestellungen erfordern Gutachten zu bestehenden Ansprüchen bei typischen Konstellationen im Kaufrecht und allgemeinen Schuldrecht.
Probleme mit dem Ex-Prokuristen
Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Prokura eines ehemaligen Mitarbeiters, insbesondere Handelsregisterpublizität und Gutglaubensschutz. Zentral sind die Fragen rund um einen Fahrzeugverkauf durch den Ex-Prokuristen, Mängelgewährleistung sowie Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien. Die Klausur fordert eine vertiefte Analyse handelsrechtlicher und sachenrechtlicher Aspekte.
* "Gepfändeter Triumph
In diesem Fall verkauft eine Kfz-Händlerin einen Oldtimer unter Eigentumsvorbehalt an eine Käuferin, die ihn später weiterveräußert. Nach Pfändung des Fahrzeugs durch die Gläubigerin der Werkstatt erhebt die Endkäuferin Drittwiderspruchsklage. Zu prüfen sind insbesondere das Anwartschaftsrecht, der Eigentumserwerb mehrerer Personen nacheinander sowie die prozessualen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Klage.
Die Stolperfalle
Der Fall thematisiert die rechtlichen Folgen, nachdem ein Verkäufer einen Kronleuchter liefert, welcher bei der Anlieferung aufgrund eines Mangels an einer Treppe, verursacht durch den Vermieter, zerstört wird. Im Zentrum stehen Fragen zum Zahlungsanspruch des Verkäufers gegen die Käuferin, mögliche Ersatzansprüche gegen den Vermieter sowie Schadensersatzforderungen nach einem Unfall bei der Lieferung.
Übungsklausur ZR »Rund um den Ochsenkopf« – Radrennen mit Hindernissen
Im Rahmen eines Radrennens schließt ein Teamleiter zwei Kaufverträge über Rennräder mit einem Fahrradhändler ab. Nach Zerstörung eines Rads durch Blitzschlag und Entdeckung eines Mangels am anderen Rad verlangt der Käufer Nacherfüllung und Schadensersatz, insbesondere auch für die nicht gewonnene Siegprämie. Die Klausur erfordert die Prüfung von Nacherfüllungs-, Schadensersatz- und Aufrechnungsansprüchen im Kaufrecht sowie die Besonderheiten bei nachträglicher Unmöglichkeit und Kausalität.
Examensklausur ZR Möbelkauf mit Folgen
Die Examensklausur behandelt mehrere Kaufverträge über Möbel zwischen einer Firma und privaten Käufern. Es stehen Fragen des Kaufrechts (Sachmängel, Rücktritt, Gefahrübergang), AGB-Kontrolle, Prozessrecht (insb. Klagehäufung, Streitgenossenschaft, Zustellung), Rücktritt, Schadenersatz, sowie die Berechtigung von Kaufpreisforderungen und Aufrechnung im Mittelpunkt.
* "Ein Unglück kommt selten allein
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über eine Badezimmereinrichtung, bei der sowohl der Whirlpool als auch das Waschbecken Sachmängel aufweisen. Es werden Ansprüche des Käufers auf Rücktritt, Minderung, Nacherfüllung und Schadensersatz sowie die Frage nach den Kosten des Aus- und Einbaus sowie deliktische Ansprüche geprüft. Zudem ist die örtliche Zuständigkeit des Gerichts zu bestimmen.
* "Kauf eines Reitpferds nach der Schuldrechtsmodernisierung
Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Reitpferdes nach den Regelungen der Schuldrechtsmodernisierung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Sachmängelgewährleistung, zum Verbrauchsgüterkauf, zu Schadensersatzansprüchen und zur Haftung eines Gutachters. Zudem prüft sie Ansprüche im Zusammenhang mit einem Tiertransport und Schadensfällen am Transporttag.
Jahrhundertwein
Im Fall 'Jahrhundertwein' geht es um die Auswirkungen des Versendungskaufs nach der Schuldrechtsreform. Der Fall stellt einen Kaufvertrag zwischen Gastronom und Winzer sowie den Transport der Ware durch ein beauftragtes Transportunternehmen dar, wobei die Ware auf dem Transportweg zerstört wird. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen insbesondere des Gefahrübergangs und etwaiger Gewährleistungsrechte.
Bequemlichkeit hat ihren Preis
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit der unbeauftragten Übersendung und dem Einbau von Navigationsgeräten in Fahrzeuge im öffentlichen Bereich. Es geht um Fragen des Verbraucherschutzes bei nicht bestellter Ware, die Verbrauchereigenschaft einer GbR, gutgläubigen Eigentumserwerb sowie sachenrechtliche Aspekte bei Fahrnisverbindung. Verschiedene anspruchsgrundlagenrechtliche und sachenrechtliche Probleme sind zu prüfen.
Gefahrübergang in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.