Vorkauf
Das Vorkaufsrecht (§§ 463–473 BGB) verschafft dem Berechtigten die Option, beim Verkauf eines Gegenstands durch den Verpflichteten in einen bereits mit Dritten geschlossenen Kaufvertrag zu den gleichen Bedingungen einzutreten. Examensrelevant sind die formgerechte Begründung (§ 311b BGB), die Abgrenzung zum dinglichen Vorkaufsrecht (§§ 1094ff. BGB), Ausübungsfragen sowie Schadensersatzansprüche bei Nichtberücksichtigung des Vorkaufsrechts.
Klausuren zum Thema
Original-Examensklausur: „2 Häuser – 3 Probleme“
Die Klausur behandelt drei zivilrechtliche Problemkreise anhand eines Sachverhalts rund um zwei vermögende Ehegatten mit umfangreichem Immobilienbesitz. Thematisiert werden Fragen zum Mietrecht und dem Antidiskriminierungsrecht beim Abschluss von Mietverträgen, zum Vorkaufsrecht und zur Sicherung des Eigentumserwerbs an Immobilien sowie erbrechtliche Gestaltungen zur Übertragung der Immobilien an die Söhne und zur Altersvorsorge. Die Prüfung erfolgt aus anwaltlicher Beratungssicht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Streit um einen Wiederkauf
Die Examensklausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um einen Wiederkauf. Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen des Kaufvertrags, dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und Fragen der Auslegung sowie Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es werden zudem Fragen zur Form und zum Zustandekommen entsprechender Vereinbarungen thematisiert.
* "Wer zuerst kommt, kauft zuerst
Die Klausur behandelt die Rechte der Mieterin J im Zusammenhang mit dem Verkauf einer von ihr gemieteten und auch gewerblich genutzten Wohnung an einen Dritten, ohne vorherige Information über das gesetzliche Vorkaufsrecht. Untersucht werden potenzielle Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung gegenüber der ehemaligen Vermieterin und prozessuale Besonderheiten bei Säumnis im Zivilprozess. Die Prüfung erfasst damit sowohl schuldrechtliche als auch zivilprozessuale Fragestellungen.
Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen
In diesem Examensfall wird die rechtliche Einordnung verschiedener Konstellationen beim Erwerb und der Übertragung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken sowie eines Vorkaufsrechts geprüft. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeitsverhältnis, die Wirksamkeit und Heilung formbedürftiger Verträge (§ 311b BGB), Treuhandabreden, das schuldrechtliche Vorkaufsrecht sowie die Rolle der Vormerkung. Untersucht werden Ansprüche auf Übereignung der Grundstücksanteile aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.
Übungsklausur ZR Grundfall zum dinglichen Vorkaufsrecht
Der Fall behandelt die Bestellung und Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Grundstück. Es werden zivilrechtliche Probleme wie die relative Unwirksamkeit, subjektive Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 2 BGB, sowie die Voraussetzungen für Zustimmung zur Grundbucheintragung und das Zurückbehaltungsrecht thematisiert.
* "You only buy twice - Man kauft nur zweimal
Der Fall behandelt einen Grundstückskauf mit Wiederkaufsrecht, Widmungsauflagen und Beseitigungspflichten. Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Rückerwerbsrechts sowie um die damit verbundenen Ansprüche bzgl. Grundschuld, Nießbrauch, Zwangshypothek und Bodensanierung. Die Klausur enthält Fragen zur Anspruchsdurchsetzung und zur Pfändbarkeit des Rückerwerbsrechts.
Vorkauf in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.