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Zivilrecht

Kaufrecht

Das Kaufrecht (§§ 433–479 BGB) ist die häufigste Vertragsart und Klausurklassiker. § 433 begründet die Pflichten: Verkäufer schuldet Eigentumsverschaffung + Sachübergabe; Käufer schuldet Kaufpreis + Abnahme. Mängelrechte des Käufers: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz (§ 437). Beim Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff.) gelten zusätzliche Schutzvorschriften: Beweislastumkehr (§ 477), Rückgriffsanspruch des Letztverkäufers (§ 478).

Zu diesem Thema haben wir 286 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.

PD Dr. David Paulus· ZJS 2026, 578
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Chatbots auf Shoppingtour

Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Einsatz von Chatbots beim Online-Shopping. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen von Verträgen durch digitale Kommunikation sowie vertiefte prüfungsrelevante Aspekte zur Stellvertretung und Verwendung von AGB. Die Fallgestaltung greift zudem aktuelle Änderungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte auf.

Liza Herrmann, Felix Janousek· JuS 2026, 577· 300 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeStellvertretungAGB+9 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Saubere Sache?

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Haftungsausschluss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die verschiedenen Arten des Schadensrechts, insbesondere die Ersatzfähigkeit psychisch vermittelter Schäden sowie das Mitverschulden. Zudem ist das exakte Herauserarbeiten der bestehenden Pflichten eines Erfüllungsgehilfen besonders wichtig. Kandidat:innen müssen sich mit der Vertragsgestaltung und den möglichen Ausschlussklauseln auseinandersetzen und die Voraussetzungen sowie Folgen von Schadensersatzansprüchen analysieren. Ein weiterer Fokus liegt auf der rechtlichen Zuordnung und Prüfung der Pflichten im Schuldverhältnis.

Professor Dr. Christian Alexander, Paul Dittrich· JuS 2026, 517· 60 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen AGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere

Häufige Fragen zu Kaufrecht

Was ist ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB?
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 I 1) oder nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist (Nr. 1) oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und keine Beschaffenheit aufweist, die der Käufer erwarten kann (Nr. 2).
Welche Rechte hat der Käufer beim Sachmangel?
§ 437 BGB listet drei Stufen: (1) Nacherfüllung (§ 439) — Käufer wählt zwischen Nachbesserung und Nachlieferung. (2) Rücktritt (§§ 440, 323) oder Minderung (§ 441) — beide nach erfolgloser Frist. (3) Schadensersatz (§§ 440, 280, 281, 283, 311a) — bei Vertretenmüssen. Verkäufer kann Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigern (§ 439 III).
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Kaufrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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