BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
JurafuchsKlausuren
Zivilrecht

Kaufrecht

Das Kaufrecht (§§ 433–479 BGB) ist die häufigste Vertragsart und Klausurklassiker. § 433 begründet die Pflichten: Verkäufer schuldet Eigentumsverschaffung + Sachübergabe; Käufer schuldet Kaufpreis + Abnahme. Mängelrechte des Käufers: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz (§ 437). Beim Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff.) gelten zusätzliche Schutzvorschriften: Beweislastumkehr (§ 477), Rückgriffsanspruch des Letztverkäufers (§ 478).

Zu diesem Thema haben wir 291 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.
JA 2026Fortgeschrittene

„Wer überbietet wen?“

Die zivilrechtliche Übungsklausur thematisiert das Zustandekommen von Verträgen bei mehreren Kaufinteressenten. Die Fallkonstellation analysiert die Reihenfolge und Wirksamkeit von Willenserklärungen im Kontext eines Bieterwettstreits.

Angebot und Annahme+2 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Nebelkerzen“

Die Klausur 'Nebelkerzen' behandelt zivilrechtliche Fragestellungen anhand eines konstruierten Sachverhalts aus dem Schuld- und Kaufrecht. Im Mittelpunkt stehen Vertragsschluss, Irrtum, Anfechtung und die Durchsetzung daraus resultierender Ansprüche.

Dr. Lukas Münster· JA 2026, 554
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Italienische Herrenmode“

Die Klausur "Italienische Herrenmode" aus JA behandelt einen zivilrechtlichen Sachverhalt rund um einen Kaufvertrag. Typische Probleme des Kaufrechts, wie Mängelrechte oder Rücktritt, werden angesprochen und geprüft. Der Fall eignet sich zur Übung der Anspruchsprüfung im Kaufrecht.

Grundlagen des Kaufvertrags+2 weitere

Häufige Fragen zu Kaufrecht

Was ist ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB?
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 I 1) oder nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet ist (Nr. 1) oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und keine Beschaffenheit aufweist, die der Käufer erwarten kann (Nr. 2).
Welche Rechte hat der Käufer beim Sachmangel?
§ 437 BGB listet drei Stufen: (1) Nacherfüllung (§ 439) — Käufer wählt zwischen Nachbesserung und Nachlieferung. (2) Rücktritt (§§ 440, 323) oder Minderung (§ 441) — beide nach erfolgloser Frist. (3) Schadensersatz (§§ 440, 280, 281, 283, 311a) — bei Vertretenmüssen. Verkäufer kann Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigern (§ 439 III).

Kaufrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen