Gewährleistung
Die mietrechtliche Gewährleistung (§§ 536, 536a BGB) regelt die Rechte des Mieters bei Sachmängeln – insbesondere Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Die Minderung nach § 536 BGB greift verschuldensunabhängig bei Mangel, unabhängig von Anzeige; Problemfälle sind Minderung trotz Kenntnis (§ 814) und Rückforderung überzahlter Miete. Examensklassiker: Voraussetzungen der Minderung, Verhältnis zu Mängelanzeige, Schadensersatzanspruch (§ 536a) und Selbstvornahme-Aufwendungsersatz.
Zu diesem Thema haben wir 27 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Kleingedrucktes
Die Klausur behandelt zentrale mietrechtliche Fragen rund um Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietverträgen und setzt sich mit der Wirksamkeit und Auslegung typischer Vertragsklauseln auseinander. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von AGB im Mietrecht sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht auf Renovierungsvorschuss und Schadensersatz. Es werden klassische Problemkonstellationen aus der aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen.
Pkw-Kauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw, insbesondere das Vorliegen von Sachmängeln zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs sowie die Anwendung der Beweislastumkehr gemäß § 477 Abs. 1 S. 1 BGB. Zudem thematisiert sie die kaufrechtliche Gewährleistung, die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerstatus (§ 13, § 14 BGB) und die Anwendbarkeit des § 344 Abs. 1 HGB.
Heizkosten und andere Abwicklungsschwierigkeiten
Die Klausur behandelt umfassend mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Betriebskosten, der Rückzahlung einer Mietkaution und der Auskehr von Zinsen. Zudem wird auf die ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung, insbesondere die Problematik eines auf Schätzung beruhenden Abrechnungsverfahrens bei Heizkosten, eingegangen. Die prozessuale Einbettung thematisiert außerdem das sofortige Anerkenntnis.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Immer nur Ärger mit Mietern
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen im Mietrecht mit Fokus auf Pflichten aus dem Mietverhältnis sowie die Besonderheiten bei Wohnraummietverhältnissen. Im Mittelpunkt steht außerdem die Beendigung solcher Mietverhältnisse. Für Anfänger:innen geeignet, prüft sie Basiswissen und die typischen Problemstellungen in der Vermieter-Mieter-Beziehung.
ZR-Anfängerklausur zum Mietrecht
Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall über einen gemeinschaftlich ausgeliehenen Tandem-Fahrrad und prüft mietrechtliche sowie schuldrechtliche Fragestellungen. Schwerpunktmäßig werden Themen wie Mietvertrag, Ansprüche bei Sachmängeln, Gesamtschuld und Abtretung sowie die Haftung bei Mangelfolgeschäden bearbeitet. Sie eignet sich besonders für Anfänger:innen zur Vertiefung grundlegender Anspruchsprüfungen im Schuldrecht und Mietrecht.
„Der 911 GT3, der den Weg zum Nürburgring nicht fand“
Der Fall behandelt die Gewährleistungsrechte beim Verkauf eines gebrauchten Porsche 911 GT3 an einen Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf). Im Mittelpunkt steht ein Mangel am digitalen Navigationssystem sowie die Wirksamkeit und Reichweite der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der verkaufenden GmbH. Zu prüfen sind diverse Rechte des Käufers bei digitalen Produkten und eventuelle Ausschlüsse der Gewährleistungspflicht.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur thematisiert einen Streit zwischen Vermieter und Mieterin wegen Mietminderung und Zahlungsrückständen in einer Passauer Wohnung. Schwerpunkte liegen auf dem Leistungsverweigerungsrecht der Mieterin, dem Annahmeverzug sowie der außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 II 1 Nr. 3 BGB. Es wird insbesondere geprüft, ob und in welchem Umfang der Mieterin ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB zusteht und ob dadurch die Kündigung des Vermieters gerechtfertigt ist.
Malen oder zahlen?
Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Reichweite einer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag über eine unrenovierte Wohnung sowie die sich daraus ergebenden wechselseitigen Ansprüche von Mieter und Vermieter. Die Klausur prüft insbesondere, ob der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde, ob dem Mieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche auf Renovierung oder Kostenvorschuss zustehen und wie AGB-rechtliche sowie mietrechtliche Grundsätze auf Schönheitsreparaturklauseln anzuwenden sind.
Ein Ende mit Schrecken
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere deren Wirksamkeit und die Rückabwicklung nicht geschuldeter Reparaturen nach Ende des Mietverhältnisses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fristberechnung bei Kündigungserklärungen und der Frage, ob Samstage im Sinne von § 573c BGB als Werktage gelten. Auch Nutzungsersatzansprüche sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden thematisiert.
Alles dicht – wer muss da noch zahlen?
In der Examensklausur wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Einzelhändler während coronabedingter Betriebsschließungen zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt. Thematisiert werden mietrechtliche Gewährleistungsrechte, Unmöglichkeit, die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sowie Prozessfragen wie die Hilfsaufrechnung und die Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten. Die Klausur orientiert sich an aktuellen Rechtsprechungen des BGH zur Pandemie und Vertragsstörungen.
»Wrong Törn« – folgenreicher Segelausflug ohne Eltern
Die Examensklausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Ein 16-jähriger Jugendlicher mietet ohne elterliche Begleitung und unter Angabe einer unzutreffenden Zustimmung seiner Eltern eine Segeljolle. Bei der Nutzung kommt es aufgrund eines Versehens des Vermietermitarbeiters zu einer Verletzung des Jugendlichen. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur Wirksamkeit des Mietvertrags, zur Haftung bei Verletzungen sowie zu einem etwaigen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Die verlegbare Hochzeitsfeier
Die Klausur behandelt die Gewährleistungsrechte beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Es wird untersucht, ob Käufer nach dem Wegfall eines für die Nutzung erforderlichen Servers von ihrem Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen können. Dabei werden sowohl Verbraucher- als auch Unternehmerkonstellationen betrachtet.
Von Kinderlärm und Bissverletzungen
Die Anfängerklausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung einen Mangel der Mietsache darstellt und welche Rechte dem Mieter gegenüber dem Vermieter zustehen (z.B. Mietminderung und Beseitigungsanspruch). Im zweiten Teil ist zu prüfen, ob eine Billigkeitshaftung nach § 829 BGB infolge einer Bissverletzung durch einen Patienten während eines Aufwachversuchs besteht.
Ein Griff ins Klo
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt mit Schwerpunkt im allgemeinen Schuldrecht. Besonders relevant sind die Abgrenzung verschiedener Anspruchsgrundlagen, Schadensrecht, Mängelhaftung im Miet- und Werkvertragsrecht sowie Informationspflichten und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zusätzlich werden Aspekte der gesetzlichen Erbfolge und Gesamtschuldnerschaft in einem Fortsetzungsfall thematisiert.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, indem er erst den Kaufpreis mindert
Im Fall geht es um einen Kaufvertrag über ein Cabrio, das sich nach dem Kauf als besonders fehleranfällig herausstellt. K verlangt zunächst eine Minderung des Kaufpreises und später die Rückabwicklung des Vertrags sowie Schadensersatz für einen durch einen Defekt verursachten weiteren Schaden. Zu prüfen sind die gewährleistungsrechtlichen Zahlungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer im Lichte des Kaufrechts und eingeschränkter Gewährleistungsklauseln.
Nur Ärger mit den Mietern und Behörden
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt bereicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Mietzahlungen an den Vermieter durch die Agentur für Arbeit nach SGB II. Im zweiten Teil steht die Rückabwicklung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen und der Umfang des Bereicherungsanspruchs einschließlich Verjährung im Fokus. Die Fallkonstellation legt einen Schwerpunkt auf die Kondiktionsarten und ihre Abgrenzung im Mehrpersonenverhältnis.
Unternehmenskauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Unternehmenskauf mit komplexen schuldrechtlichen und kaufrechtlichen Beziehungen, darunter Darlehens- und Regieumlageverträge. Es geht um die Klage auf Zahlung, Gewährleistungsausschluss und Fragen der subjektiven Klagehäufung sowie Prozessrecht, insbesondere perpetuatio fori. Der Sachverhalt bezieht sich auf Gesellschaftsbeteiligungen und korrespondierende Verpflichtungen im Rahmen eines Unternehmenskaufs.
* "Immer Ärger mit Opa
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Schuld- und Vertragsrecht. Thematisiert werden ein Verbrauchsgüterkauf mit Sachmängelgewährleistung und Beweislastumkehr, ein Hausnotrufvertrag mit der Frage nach Ersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie die Wirksamkeit eines 'Wunderheiler'-Vertrages. Zur Prüfung stehen insbesondere aktuelle kauf- und dienstvertragsrechtliche Fragestellungen.
Der Gedichtband
Die Klausur behandelt Gewährleistungsfragen beim Kauf eines wertvollen Buches, unter anderem die Mängelrechte des Käufers wegen fehlender Echtheit sowie das Verhältnis des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts zu weiteren Ansprüchen aus dem BGB. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung des § 285 BGB im Rahmen der Nacherfüllungspflicht des Verkäufers.
Rutschiger Kunstrasen
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Käufers gegen einen Verkäufer wegen mangelhaften Kunstrasengranulats. Thematisiert werden insbesondere Nacherfüllungspflichten (insbesondere auch Ausbau, Entsorgung und Neueinbau) sowie der Ersatz von Sachverständigenkosten im Zusammenhang mit der Mangelbeseitigung.
Der arglistige Ehemann
Die Klausur behandelt die Gewährleistungsrechte eines Käufers beim Kauf eines Campingplatzes mit baurechtlich nicht genehmigten Mobilheimen, insbesondere bei arglistigem Verschweigen durch eine nahestehende Person, sowie die Frage der Anfechtung des Vertrags und Schadenersatzansprüche gegen Verkäuferin und deren Ehemann. Zentral sind die rechtliche Einordnung des Gewährleistungsausschlusses, mögliche Ansprüche wegen culpa in contrahendo und die Konstellation konkurrierender Ansprüche.
»Strike and spare«
Die Klausur behandelt eine praxisnahe Fallkonstellation zum Eigentumserwerb und zur Nutzung von Wirtschaftsgütern im Wettbewerbsumfeld von Miet- und Sicherungsrecht, insbesondere zur Frage, ob der Sicherungsnehmer einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften und sicherungsübereigneten Bowlingbahn gegen den nachfolgenden Vermieter Nutzungsentschädigung geltend machen kann. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme des Besitzschutzes, der Eigentumslage und bereicherungsrechtlicher und mietrechtlicher Ansprüche.
Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus
Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.
Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett
M, Mieter einer Altbauwohnung, vergisst an einem heißen Tag ein Fenster weit geöffnet, trotz Kenntnis der Gewittergefahr. Durch einen nächtlichen Platzregen wird der wertvolle Parkettboden erheblich beschädigt. Die Klausur thematisiert die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter vertraglich und deliktisch.
Die TÜV-Plakette
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes, nicht verkehrssicheres Fahrzeug, das trotz vorhandener Mängel eine TÜV-Plakette erhalten hat. Es sind vor allem Fragen zur Sachmangelhaftung, den Gewährleistungsrechten des Käufers sowie zum Ausschluss dieser Rechte durch AGB-ähnliche Klauseln und zu Schadensersatzansprüchen zu prüfen.
Leasing leicht gemacht?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Risiken, die bei der Verwendung bestehender AGB-Formulare im Zusammenhang mit Leasingverträgen auftreten können, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen. Prüfungsgegenstand sind die Wirksamkeit der AGB-Klauseln beim Finanzierungsleasing an Unternehmer und Verbraucher sowie die Auswirkungen der gelebten Einkaufspraxis der L-GmbH. Die Beratung umfasst auch Risikovermeidungsstrategien.
Fußball-Fieber
Die Klausur "Fußball-Fieber" behandelt mehrere Fälle aus dem Kaufrecht mit Fokus auf Gewährleistungsansprüche. Thematisiert werden Mängelrechte bei Sachmängeln von Fanartikeln, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz. Die Fälle prüfen klassische Probleme wie mangelhafte Lieferung, Gefahrübergang und Händlerpflichten.
Gewährleistung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen