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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.050 Klausuren
JURA 2020Fortgeschrittene

Nicht fit, kein Fun im Alpenland

Die Klausur behandelt die Haftung eines Vereins bei einem Mountainbike-Rennen für Schäden an einem geliehenen Mountainbike, insbesondere unter Berücksichtigung vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlagen. Zusätzlich werden Probleme rund um den Verkauf von Eintrittskarten durch gewerbliche Händler am Beispiel eines Konzerttickets aufgegriffen. Der Sachverhalt umfasst die Behandlung von Dritten im Schuldverhältnis sowie Haftungs- und Abtretungsthemen.

Bastian Zahn· JURA 2020, 160
DreipersonenverhältnisseHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Bürgschaftsrecht

Die Klausur behandelt einen typischen Fall aus dem Bürgschaftsrecht, bei dem der Anspruch einer Nachbürgin (Bank) auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Sicherungsnehmer (Bauherr) nach Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft zu prüfen ist. Schwerpunktmäßig werden die Wirksamkeit von Bürgschafts- und Nachbürgschaftserklärung unter Berücksichtigung von AGB und Einredeverzicht, sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen, thematisiert.

Louis Henning· JURA 2020, 154
Bürgschaft, §§ 765ff. BGBAGBDie Leistungskondiktion+1 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Die Nacherfüllung Kaufrecht in der Fallbearbeitung

Die Klausur befasst sich mit der Nacherfüllung im Kaufrecht anhand eines Kooperationsvertrags zwischen einer Farbenherstellerin und einer Additiv-Herstellerin. Im Mittelpunkt stehen Mängel am Produkt "SuperCleaner" sowie die daraus resultierenden Ansprüche im kaufrechtlichen Verhältnis zwischen Unternehmern und gegenüber einem Verbraucher. Die Bearbeitung erstreckt sich auf Vertragsbeendigung, Nacherfüllung, Vorschuss und Regress.

Daniel Klocke, Robert Gmeiner· JURA 2020, 71
Nacherfüllung Sach- und Rechtsmängel+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Reise nach Bergen aan Zee

Die Klausur thematisiert das Pauschalreiserecht nach Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie und stellt typische Haftungsfragen des Reiseveranstalters in unterschiedlichen Konstellationen dar. Es werden Sachmängel, Rechte und Ansprüche der Reisenden, insbesondere Minderung sowie Schadensersatz und Entschädigung, anhand eines Sachverhalts zur Reise nach Bergen aan Zee behandelt.

Victoria Best, Rafael Harnos· JURA 2020, 60
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBGrundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Drittschaden und Drittschadensliquidation

Die Klausur behandelt das Thema Drittschaden und Drittschadensliquidation im Zivilrecht. Es werden der Grundsatz des Gläubigerinteresses und die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert sowie Ausnahmen und Prüfungsfragen im Kontext von Schaden Dritter besprochen. Beispielsweise wird auf die Ersatzfähigkeit von Besuchskosten naher Angehöriger nach einem Unfall eingegangen.

Jens Petersen· JURA 2020, 17
DreipersonenverhältnisseRelativität der SchuldverhältnisseGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Urlaub lass' ich mir nicht nehmen

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Anspruch auf Übertragung von Urlaubstagen aus einem Arbeitsverhältnis mit einem polnischen Arbeitgeber auf einen neuen Arbeitgeber in Deutschland besteht. Sie erfordert die Prüfung der internationalen Rechtswahl (IPR), die Auslegung des Arbeitsvertrags sowie die Voraussetzungen und Übertragbarkeit von Urlaubsansprüchen im Arbeitsrecht.

Dr. Oscar Szerkus· JA 2019, 931· 300 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)BeendigungHaftung nach StVG+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Streit um die Baumaschine

In dieser Fortgeschrittenenklausur wird die rechtliche Stellung einer Sicherungsnehmerin untersucht, die gegen einen nachrangigen Erwerber die Herausgabe und Schadensersatz wegen Beschädigung einer Baumaschine verlangt. Schwerpunkte sind das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Wirksamkeit dinglicher Sicherungsrechte sowie Besitzschutz- und Herausgabeansprüche im Mobiliarsachenrecht.

Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Modelleisenbahn

Die Klausur behandelt konkurrierende erbrechtliche Verfügungen durch mehrere Testamente eines Erblassers hinsichtlich seines Nachlasses, insbesondere einer wertvollen Modelleisenbahnanlage. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Ansprüche Markus Möder als potenzieller Erbe gegen Ilse Igner geltend machen kann, nachdem verschiedene Testamente und ein kontroverser Besitz am Nachlass bestehen.

Prof. Dr. Martin Löhnig, Thomas Hornberger, Magdalena Mayr, Simon Naczinsky, Firsching, Runge-Rannow· JA 2019, 818· 120 Min
Recht der ehelichen GemeinschaftZugewinnausgleich und andere VermögensausgleichsansprücheDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+2 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Wellness aus dem Baukasten

Die Klausur thematisiert einen Online-Vertragsschluss über ein Hotelarrangement mit Zusatzleistungen, der die Abwicklung eines Pauschalreisevertrags über eine Onlineagentur umfasst. Im Mittelpunkt steht die Frage nach Ansprüchen des Reisenden gegen den Reisevermittler bei Mängeln der Unterkunft, insbesondere Rückzahlungsansprüche nach Herabstufung der Zimmerkategorie wegen Schimmelbefalls.

Jan Alexander Daum, Sebastian Friese· JA 2019, 812· 120 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Mietverhältnisse über WohnraumDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

* "Wer darf hier was?

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Probleme im Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere die Rechtsbehelfe gegen die Pfändung von Sachen im ehelichen Haushalt und bei Leasing. Im Mittelpunkt stehen die Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, die Drittwiderspruchsklage sowie Interventionsrechte aus Besitz. Der Bearbeiter soll die Erfolgsaussichten dieser Rechtsbehelfe rechtlich prüfen.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Janine Pietsch· JA 2019, 735· 120 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die umtriebige Gute-Freunde-GbR

Die Klausur behandelt einen Grundstücksverkauf zwischen einer GbR und einem Dritten unter besonderer Berücksichtigung der Frage der Eigentumslage nach mehreren Veräußerungen, Gesellschaftsrecht sowie des Kondiktionsrechts. Schwerpunkte sind das Trennungs- und Abstraktionsprinzip, der Bestimmtheitsgrundsatz bei Grundstücksgeschäften sowie die analoge Anwendung des § 899a BGB und die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs.

Benedikt Happ, Lara Milione, Fahrner· JA 2019, 653· 180 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Zahlen, bitte! Beschränkte Wirkung des PayPal-Käuferschutzes

Die Klausur behandelt den Vertragsschluss über eBay und die Frage, ob der Verkäufer nach Rückbuchung des Kaufpreises durch den PayPal-Käuferschutz noch einen Anspruch gegen den Käufer auf Kaufpreiszahlung hat. Im Mittelpunkt stehen die Erfüllungswirkung der PayPal-Zahlung, die Auswirkungen der Rückbuchung sowie die rechtliche Einordnung der PayPal-Käuferschutzbedingungen. Außerdem wird die Lieferung einer nicht vertragsgemäßen, sondern höherwertigen Sache thematisiert.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung§ 824 BGB+5 weitere
JA 20191. Staatsexamen

Familie Veistenauer

Die Klausur behandelt die Übertragung eines Grundstücks eines Vaters auf seine minderjährige Tochter zu besonders günstigen Bedingungen, wobei auch die Familienbindung des Grundbesitzes und Rücktrittsmöglichkeiten sowie Grundpfandrechte thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Minderjährigenrechts, der Vertragsgestaltung, des Grundstückserwerbs und der Belastung mit Rechten Dritter. Es wird zudem gefragt, wie sich die Antworten ändern, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt und das Grundstück verpachtet ist.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2019, 492· 300 Min
Geschäftsfähigkeit§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Eine dunkle Vergangenheit

Die Klausur behandelt familienrechtliche Fragestellungen im Kontext einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen Tante und Nichte, insbesondere Vorfragen der Wirksamkeit der Eheschließung (Verwandtschaftsverhältnis, Ehe für alle, möglicherweise Nötigung) und deren Auflösung. Im zweiten Teil wird eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung bezüglich eines Oldtimers diskutiert, insbesondere Eigentum, Besitz und Herausgabeansprüche.

Josef Bongartz, Cyril Hergenröder· JA 2019, 406· 120 Min
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JA 20191. Staatsexamen

* "Zu spät? Zu früh! Nie ist es recht.

Die Klausur behandelt einen Gebrauchtwagenkauf unter besonderer Berücksichtigung der Stellvertretung, Anfechtung, Rücktritt sowie kaufrechtlicher Gewährleistungsrechte. Im Vordergrund stehen Probleme zum Vertretungsrecht, zur Wirksamkeit des Rücktritts und zu Sachmängelansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf einschließlich Verjährung, Fristsetzung und Prozessrecht (Versäumnisurteil). Die Abwandlung thematisiert einen formularmäßigen Haftungsausschluss beim Autokauf, verdeckte Mängel und Ersatzansprüche für Reparaturen.

Luis Kleine Wortmann, Yannick Chatard· JA 2019, 344· 300 Min
Rücktritt RücktrittGefahrübergang+5 weitere
ZjS 2019Anfänger:innen

Anfängerklausur: Freud und Leid liegen nah beieinander

Im ersten Teil der Klausur verlangt Fiona von ihrem Ex-Ehemann Mats einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung, wobei insbesondere ein Kronkorkengewinn in Höhe von 10.000 € im Streit steht. Es geht um die Berechnung des Zugewinns und die Frage, ob dieser Gewinn beim Ausgleich zu berücksichtigen ist. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB sowie der Bewertung verschiedener Vermögenswerte, darunter Erbschaft, Wertzuwächse und Schmerzensgeld. Im zweiten Teil geht es um die Erbfolge nach dem Tod von Fiona, die ihrem Ehemann Karl und ihrer Freundin Sophie testamentarische Anordnungen hinterlässt; hier stehen die erbrechtlichen Regelungen und die Wirksamkeit einer eigenhändigen Verfügung im Vordergrund.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 20191. Staatsexamen

Das Recht auf Vergessenwerden: DS-GVO und APR

Die Klausur behandelt das Recht auf Vergessenwerden im Zusammenhang mit Bild- und Filmaufnahmen einer Person durch einen ehemaligen Partner sowie im Rahmen der beruflichen Nutzung durch einen ehemaligen Arbeitgeber. Thematisiert werden Ansprüche auf Löschung von Fotos und Unterlassung der weiteren Veröffentlichung eines Videos unter Einbeziehung von DS-GVO, Allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Fragen zur Einwilligung. Der Schwerpunkt liegt auf Zivilrecht und Medienrecht unter europarechtlichem Bezug.

Prof. Dr. Hannes Ludyga, Pascal Scholer· JA 2019, 255· 300 Min
BeendigungZustandekommen und BeendigungWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die Kündigungs- verzichtsklausel

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin V und dem Mieter X, der von Makler M vermittelt wurde. Strittig ist eine handschriftlich eingefügte Kündigungsverzichtsklausel mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die im Vertrag vereinbart wurde. X möchte das Mietverhältnis vor Ablauf der Verzichtsfrist kündigen und beruft sich auf die Unwirksamkeit der Klausel wegen AGB-rechtlicher Vorgaben (§§ 305 ff. BGB). Zu erörtern sind insbesondere die Einordnung der Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, die wirksame Einbeziehung und die Zulässigkeit des Laufzeitverzichts nach § 307 BGB sowie die Abgrenzung zur Individualvereinbarung.

AGB§ 1004 BGB (analog)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der Schnee-Fall

Der Fall behandelt die Schneeräumpflicht an einem bayrischen Mehrfamilienhaus, dessen Eigentümer V auf Mallorca lebt und die Erdgeschosswohnung an M vermietet hat. In der Hausordnung wird die Schneeräumungspflicht formularmäßig auf M übertragen, der dieser Pflicht jedoch nicht nachkommt. Als Folge des unterlassenen Schneeräumens verletzt sich der 16-jährige K beim Betreten des Grundstücks und verlangt von V Schadensersatz, wobei V auf die Pflichtenübertragung verweist. Später verlangt V die Erstattung der Behandlungskosten von M und es werden die Wirksamkeit der Übertragung und die rechtlichen Ansprüche zwischen den Beteiligten geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind vertragliche und deliktische Haftung, Verkehrssicherungspflichten sowie die Wirksamkeit von AGB-Regelungen.

Philipp Weng· ZJS 2019, 384
Feststellung eines ersatzfähigen SchadensSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Lust zu tauschen oder Lust zu täuschen?

Im Mittelpunkt steht ein Tauschgeschäft zwischen Viktoria und Katharina, bei dem beide jeweils zwölf Schallplatten-Sets der B-Band tauschen. Nach Übergabe bemerkt Katharina, dass im gelieferten 70er-Jahre-Set eine Schallplatte fehlt, was ihre Mutter zunächst behebt. Später erhebt ein Dritter, Daniel, Anspruch auf Eigentum am 70er-Set und fordert die Herausgabe, weshalb Katharina die Rückabwicklung des Tauschs begehrt. Der Fall thematisiert Ansprüche auf Rückgewähr im Rahmen des Tauschs, Eigentumsverhältnisse und Täuschung, unter besonderer Berücksichtigung von Sachmängeln, Gutglaubenserwerb sowie Auswirkungen neuer Erkenntnisse auf bereits abgeschlossene und erneut angestrebte Klagen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Prinzip der freien Vertragspartnerwahl – oder doch nicht?

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung nach einem Betriebsübergang, insbesondere die Frage, ob und gegen wen ein Arbeitnehmer (Lehrling) nach geleisteter Schadensersatzzahlung Regress nehmen kann. Thematisiert werden Ersatzansprüche aus leicht fahrlässigem Verhalten im Arbeitsverhältnis, die Auswirkungen eines Betriebsübergangs und die Firmenfortführung auf die Anspruchsadressaten.

Daniel E. Holler· JA 2019, 182· 180 Min
Haftung nach StVGRecht der ehelichen GemeinschaftHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Pagode im Zweitlack

Die Klausur behandelt einen Oldtimerkauf, bei dem der Wert durch einen Sachverständigen festgestellt werden soll. Themen sind Schadensersatz wegen Nichteinhaltens eines Termins durch den Sachverständigen, der Ersatz der Mehrkosten für ein Ersatzgutachten, sowie Ansprüche des Käufers gegen Verkäufer und Gutachter wegen eines verdeckten Unfallschadens am Fahrzeug. Im Mittelpunkt stehen die Haftung des Sachverständigen, Konkurrenz zwischen vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüchen, sowie Schutzwirkungen für Dritte.

Dr. Caspar Behme· JA 2019, 177· 120 Min
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der WillenserklärungVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2019Anfänger:innen

Anfängerklausur: Displayschaden

Der Fall betrifft einen Kaufvertrag über zwei gebrauchte Laptops, die ein Powerseller (V) auf einer Online-Auktionsplattform verkauft hat. Nach Zuschlag durch den Höchstbietenden (K) und erfolgter Lieferung verweigert K die Zahlung des Kaufpreises, weil die Geräte durch einen Transportschaden defekte Displays aufweisen. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Vertragsschlusses über die Plattform sowie die Rechte und Pflichten bei Sachmängeln und Risiken des Versandes. Zu klären ist insbesondere, ob K die Zahlung mit Blick auf die Mängel verweigern darf und wer die Gefahr für den Transportschaden trägt.

Jonas David Brinkmann· ZJS 2019, 280
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Brand im Mietshaus

Im Mittelpunkt des Falls stehen Schadensersatzforderungen nach einem Brand in einem vermieteten Mehrfamilienhaus mit angeschlossenem Ladenlokal. M verlangt von dem neuen Eigentümer K Ersatz für bei dem Brand zerstörtes Bäckerei-Inventar, während S Ersatz für ein während der Löscharbeiten entwendetes iPhone von K und/oder M fordert. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Mietrechts, insbesondere bei der Frage nach Haftungsausschlüssen, der Haftung aus Eigentümerwechsel und der Zurechnung von Schäden durch Mängel der Mietsache, sowie möglichen Ansprüchen deliktischer oder mietrechtlicher Natur. Weiterhin ist die Bedeutung einer vom Vermieter erteilten Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung und der Umgang mit Versicherungsleistungen zu thematisieren.

Oliver Becker· ZJS 2019, 269
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
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