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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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633 Klausuren
JA 2026Anfänger:innen

„Verhängnisvolle Eifersucht“

Die Klausur thematisiert einen tödlich verlaufenen BDSM-Vorfall, bei dem die Täterin nach objektiver Sorgfaltswidrigkeit und dem maßgeblichen Gefahrenzusammenhang für eine fahrlässige Tötung verantwortlich sein könnte. Es sind zudem Fragen der Einwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB sowie der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung zu prüfen. Die Fallbearbeitung verlangt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen einverständlicher Fremd- und Selbstgefährdung im Kontext sadomasochistischer Handlungen.

Betrug (§ 263 StGB)Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+13 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten

Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.

RechtfertigungsgründeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die Reise ins Gericht: Wenn der Einbruch nach hinten losgeht

T bricht in ein fremdes Haus ein, um dort Wertgegenstände zu stehlen, und nimmt Schmuck im Wert von 2.500 € mit. Dabei geht T davon aus, das Haus sei noch bewohnt, obwohl die Eigentumsverhältnisse aufgrund des Todes der Bewohnerin bereits gewechselt haben. S, ein flüchtiger Bekannter von T, beobachtet den Einbruch und wird später als Zeuge geladen. T versucht, S vor dessen Aussage vor Gericht zur Falschaussage zu bewegen; S folgt zunächst, korrigiert aber in der Verhandlung seine Aussage. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Strafbarkeit von T im Zusammenhang mit Diebstahl und Einbruch sowie die Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Beeinflussung des Zeugen S.

Maximiliane Aust· ZJS 2026, 172
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JuS 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften

Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.

Jugendgerichtsgesetz (JGG)+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Das Schreckgespenst § 28 StGB: Besondere persönliche Merkmale in der Klausur

Die Klausur behandelt die praxisrelevanten Besonderheiten des § 28 StGB im Rahmen der Täterschaft und Teilnahme sowie deren Bedeutung für die Prüfung von besonderen persönlichen Merkmalen. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung dieser Merkmale und deren Auswirkungen auf Strafbarkeit und Konkurrenzen. Ziel ist es, die Anwendung des § 28 StGB in der strafrechtlichen Klausur sicher zu beherrschen.

Julian Brockhues, Felix Kastner· JA 2026, 34· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeAllgemeiner Teil
JA 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der T im Zusammenhang mit dem Diebstahl einer Uhr (‚Überstundenbonus‘), dem Beisichführen einer Schusswaffe sowie eines Messers, und einem tätlichen Angriff, wobei insbesondere das Beisichführen gefährlicher Werkzeuge und deren Einordnung nach § 244 StGB und § 224 StGB thematisiert werden. Im Fokus stehen die Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls und der gefährlichen Körperverletzung.

Cem-Inan Yildirim, Max Frankenreiter· JA 2026, 28· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

StR-Anfängerklausur zu Delikten gegen Leib und Leben

Die Anfängerklausur befasst sich mit Delikten gegen Leib und Leben am Beispiel einer missglückten medizinischen Behandlung durch einen Nicht-Mediziner. Im Mittelpunkt stehen die objektive Zurechenbarkeit der Todesfolge, der subjektive Tatbestand, Erfolgsqualifikation und die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Daneben werden auch Aspekte wie gefährliche Körperverletzung, Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe behandelt.

Hendrik Böhme, Liam Draf· JURA 2026, 806
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBObjektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

Stress im Parlament

Die Anfängerklausur mit dem Titel 'Stress im Parlament' behandelt das Staatsorganisationsrecht und richtet sich an Einsteiger:innen im Öffentlichen Recht. Im Mittelpunkt steht die verfassungsrechtliche Problematik parlamentarischer Abläufe und möglicher Konflikte zwischen Staatsorganen.

JURA 2026Fortgeschrittene

»Cheaten« bei Onlineschachturnieren und Drohen mit Rufschäden

Die Hausarbeit behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Vermögensdelikten im Zusammenhang mit Betrug bzw. ‚Cheaten‘ bei Onlineschachturnieren sowie dem Drohen mit Rufschäden. Sie ist als Übungsfall für Fortgeschrittene konzipiert.

Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)+1 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

Die Gefährdung als Merkmal der Straßenverkehrsdelikte

Der Beitrag behandelt anhand eines Übungsfalls die Prüfung der konkreten Gefahr als zentrales Tatbestandsmerkmal der Straßenverkehrsdelikte. Im Fokus stehen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Fragen zu Kausalität und objektiver Zurechnung bei § 315b StGB. Zugleich wird kritisch hinterfragt, ob die in der Rechtsprechung vertretene dreistufige Struktur für konkrete Gefährdungsdelikte tragfähig ist.

Nikolaus Bosch· JURA 2026, 23
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+4 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.

JURA 2026, 2020
Betrug (§ 263 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Versuch mit Sprengkraft

Die Klausur thematisiert wesentliche Aspekte des Versuchs im Strafrecht, insbesondere die Abgrenzung verschiedener Versuchsstadien sowie die Voraussetzungen und Grenzen eines strafbefreienden Rücktritts. Anhand eines Sprengstofffalles werden anspruchsvoll die Problembereiche von Tatentschluss, unmittelbarem Ansetzen und Rücktritt behandelt. Sie eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.

Versuch und RücktrittVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB
JuS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Die Beweiswürdigung in der Strafurteilsklausur

Die Klausur behandelt die Beweiswürdigung im Rahmen der strafrechtlichen Urteilsklausur. Sie thematisiert die Anforderungen an die Darstellung, Bewertung und Dokumentation von Beweisvorgängen durch das Gericht. Besonderes Augenmerk liegt auf typischen Fehlerquellen und dem methodisch richtigen Vorgehen bei der Entscheidungsfindung im Urteil.

Dr. Lidia Mumm· JuS 2025, 1118· 120 Min
BeweisrechtGrundlagen+2 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Der Tortenwurf“

In dieser Übungsklausur wird die Strafbarkeit einer politischen Aktivistin geprüft, die während einer Wahlkampfveranstaltung einer Partei im Bundestagswahlkampf 2025 den Spitzenkandidaten mit einer Sahnetorte bewirft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und (tätlicher) Beleidigung, insbesondere mit Blick auf Schutzbereiche und politische Meinungsäußerung.

Maximilian Reinhardt, Simon Schlicksupp· JA 2025, 914· 120 Min
Beleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Wirtschaftsstrafrecht: Dubiose Geschäfte

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere zu Untreue und Betrug. Der Schwerpunkt liegt auf der juristischen Analyse dubioser Geschäftspraktiken. Es werden auch Bezüge zu verwandten Delikten wie Computerbetrug und Geldwäsche geprüft.

Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+4 weitere
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Käse – Das Gold der einfachen Leute

Die Klausur thematisiert die strafrechtlichen Abgrenzungen zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie die Tatbestandsmerkmale des räuberischen Diebstahls, einschließlich der Frage, wann ein Werkzeug als gefährlich gilt. Zudem wird die objektive Zurechnung einer schweren Folge behandelt. Die Fallkonstruktion verknüpft praktische Probleme des Allgemeinen Teils mit der Anwendung zentraler Delikte des Besonderen Teils.

Prof. Dr. Robert Esser, Rebecca Kania· JA 2025, 824· 120 Min
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBObjektive Zurechnung+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.

Professor Dr. Frank Zieschang· JuS 2025, 940· 120 Min
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+8 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Deutsche Strafrechtsgeschichte: Der Verjährungsskandal von 1968/1969

Die Klausur thematisiert den Verjährungsskandal von 1968/1969 im Spiegel der deutschen Strafrechtsgeschichte. Die Aufgabenstellung verlangt die historische Einordnung, Analyse des Gesetzgebungsverfahrens sowie Bewertung der rechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen. Besondere Schwerpunkte liegen auf rechtshistorischer Recherche und der kritischen Reflexion damaliger Entwicklungen.

Dr. Joachim Kummer· JuS 2025, 853· 180 Min
Rechtsgeschichte
JA 2025Anfänger:innen

Student auf Abwegen

Die Klausur thematisiert zwei Hauptaspekte: Zum einen die Strafbarkeit eines Studenten, der einen Prüfer mit Gewalt in den Main stößt, um die Prüfungsunterlagen zu zerstören und dabei zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Prüfer verletzt oder getötet wird. Zum anderen wird die Strafbarkeit eines Arztes geprüft, der dem bewusstlosen Studenten zur Lebensrettung den Arm amputiert, ohne dessen Einwilligung oder die Angehörigen erreicht zu haben. Schwerpunktmäßig werden insbesondere die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung sowie die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff erörtert.

Dr. Johannes Petersen· JA 2025, 649· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Wer bremst, verliert – und wer überholt, riskiert alles

Pamilla (P) und Sajan (S) liefern sich mit hochmotorisierten Fahrzeugen spontan ein Rennen auf einer Landstraße, wobei P auf der Gegenfahrbahn bleibt und beide deutlich zu schnell fahren. Im Verlauf ignorieren sie bewusst die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. P kollidiert bei einem Überholmanöver nach einer Kuppe mit dem Fahrzeug der entgegenkommenden Gali (G), die lebensgefährlich verletzt und dauerhaft querschnittsgelähmt wird. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte rund um verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie mögliche Delikte gegen Leib und Leben. Die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von P und S in Bezug auf das Unfallgeschehen steht im Mittelpunkt.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.

Dr. Maximilian Lenk, Matthias Walcher· JuS 2025, 748· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen

Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.

Christine Morgenstern· ZJS 2025, 1150
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute

Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2025, 683· 300 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+6 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Unfaire Sportler

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Einwilligung und Willensmängel sowie die strafrechtliche Bewertung von Gewalt nach § 249 StGB gegenüber Schlafenden. Außerdem wird der Vermögensschaden bei bewusster Selbstschädigung mit Blick auf eine Zweckverfehlung vertieft behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von sozialadäquatem Verhalten, der Schutz der Fortbewegungsfreiheit und spezifische Gefahrenzusammenhänge im Strafrecht.

Dr. Samuel Strauß· JuS 2025, 597
Objektive ZurechnungRechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
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