Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.
Fortgeschrittenenklausur: Strohfeuer
A setzt sein eigenes Wohnhaus in Brand, um einen Versicherungsbetrug zu begehen, ohne Wissen seiner Ehefrau F. Hierfür entwendet er einen Strohballen vom benachbarten Bauern N und zündet diesen im Hausflur an. N bemerkt das Feuer zufällig, löscht den Brand unter Gefahr für sich selbst und erleidet dabei erhebliche Verbrennungen. Im Anschluss täuscht A die Polizei mit einem fingierten Täterhinweis. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Brandstiftungsdelikten, Eigentumsdelikten einschließlich Gewahrsam, sowie Straftaten gegen die Rechtspflege.
Übungsfall: Die Glasflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.
Die verpatzte Abreibung
Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem mehrere Personen einen anderen zu Hause aufsuchen, ihn körperlich angreifen und unter Androhung/Begleitung einer Waffe versuchen, Geld zu entwenden. Thematisiert wird dabei die Abgrenzung zwischen Raub (§ 249 StGB) und räuberischer Erpressung (§§ 253, 255 StGB), sowie die Beteiligung von Mittäter:innen und mögliche Qualifikationen wie gefährliche Körperverletzung.
Übungsfall: Die Sandviper
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.
Schwerpunktbereichsklausur: Internationales und Europäisches Strafverfahrensrecht
Im Mittelpunkt steht ein Bußgeldbescheid aus Italien gegen einen deutschen Fahrzeughalter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes. A hält die Halterhaftung nach italienischem Recht für konventionswidrig und beruft sich auf die EMRK. Zudem begehrt A, seinen Rechtsbehelf auf Englisch einzulegen und eine Übersetzung seines Schreibens, gestützt auf die entsprechende EU-Richtlinie zum Recht auf Übersetzungen im Strafverfahren. Fraglich ist weiterhin, ob die Vollstreckung des italienischen Bußgeldbescheids in Deutschland nach mehreren Jahren und angesichts möglicher Verfahrensmängel sowie nach Einstellung eines parallelen Strafverfahrens in Belgien zulässig ist.
Liebesschlösser – Für immer und ewig?
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Entwenden von Liebesschlössern von einer Brücke. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Diebstahl sowie die Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl. Außerdem wird eine Körperverletzung im Zusammenhang mit der Wegnahme geprüft.
Anfängerhausarbeit: Grenzüberschreitende Rachegelüste
Im Mittelpunkt des Falls steht Theodor (T), der seine Ehefrau und deren Liebhaber Konrad (K) inflagranti ertappt und daraufhin eine Gewaltspirale auslöst: T versucht zunächst K mit einem Messer zu verletzen, stiehlt das Auto eines Nachbarn zur Verfolgung und wird dabei von Passant Paul (P) mit Waffeneinsatz gestoppt. In der Folge tötet T seine Frau aus Angst vor Unterhaltsforderungen und zündet später das Haus von K an, was zum Tod eines Feuerwehrmanns führt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Notwehr, den Grenzen der Notwehr durch die EMRK, objektiver Zurechnung bei sogenannten Retterfällen, Mordmerkmalen wie Habgier und möglicher Ingerenzhaftung. Zudem werden Fragen des internationalen Strafrechts und etwaiger Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe angesprochen, etwa bei der Tötungshandlung im Ausland.
Übungsfall: Ein zauderndes Trio
A, B und C verabreden, O gemeinschaftlich zu töten, indem sie ihm vor seinem Haus auflauern. Am geplanten Tatabend erscheinen O und sein Kollege K, woraufhin A wegen K einen Rückzieher macht und versucht, B und C von der Tat abzuhalten. B und C greifen dennoch auf O und K zu, lassen aber vom Versuch ab, als K sich zur Wehr setzt. Zu prüfen ist, ob sich A, B und C im Hinblick auf § 212 StGB strafbar gemacht haben. Schwerpunktmäßig geht es um Versuch, Rücktritt, Mittäterschaft und Verbrechensverabredung.
Eine langersehnte Dusche, ein verhängnisvoller Liebesbrief und ein wütender Anruf
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der ohne Erlaubnis eine Dusche im Krankenhaus benutzt, einen fremden Brief aus dem Briefkasten entnimmt und zerstört sowie am Telefon eine Beleidigung ausspricht. Thematisiert werden insbesondere Diebstahl, Hausfriedensbruch, Beleidigung und die Abgrenzung von error in persona und aberratio ictus.
Übungsfall: Schirm, Schein und Melone
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.
Referendarexamensklausur: Eine feurige Spritztour
Die Klausur thematisiert einen schweren Fall von Brandstiftung an einem Wohnhaus mit Todesfolge für einen Feuerwehrmann sowie den Versuch der unbefugten Fahrzeugnutzung und das geplante Aufbrechen einer Garage. Geprüft werden verschiedene Delikte aus dem besonderen Teil des StGB, beginnend bei Brandstiftung, über den Tod eines Feuerwehrmanns bei Rettungsaktionen bis hin zum Versuch des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.
Der verkappte Arzt
A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Der missglückte (?) Anschlag im Museum
Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.
Aktuelle examensrelevante Fälle des Computerbetrugs (§ 263 a StGB)
Die Klausur behandelt aktuelle und examensrelevante Fallgestaltungen zum Computerbetrug gemäß § 263a StGB, insbesondere anhand konkreter Sachverhalte rund um die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten bei unberechtigter Eingabe von Einzugsermächtigungslastschriften. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der dogmatischen Analyse und der Anwendung des Tatbestandes des Computerbetrugs in der strafrechtlichen Fallbearbeitung.
Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.
Wo zwei wetten, muss einer verlieren
Im vorliegenden Übungsfall geht es um einen Sportwettenbetrug: Der Trainer eines Fußballvereins manipuliert das Spielergebnis, um unter Ausnutzung der Wettquoten mit einem Freund lukrative Wetten auf die eigene Niederlage zu platzieren. Dabei wurde die Manipulation den Wettanbietern nicht offengelegt, was die Wahrscheinlichkeit des Spielausgangs und die Kalkulation der Anbieter beeinflusste.
Highway to Jail
Die Zwischenprüfungsklausur behandelt einen Fall rund um einen Motorradclub, der des Drogen- und Waffenhandels verdächtigt wird. Im Mittelpunkt stehen die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft, das Recht auf effektive Verteidigung sowie die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme verteidigungsspezifischer Unterlagen. Zudem wird das Ermittlungsverfahren als strafprozessuales Thema angesprochen.
»One man’s trash is another man’s treasure«
Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.
Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel
F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.
The Greenback Boogie
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Urkunds- und Vermögensdelikte mit Fokus auf aktuelle Fragestellungen zur Untreue und zum Vermögensschaden insbesondere im Kontext des Wirtschaftsstrafrechts. Im Mittelpunkt stehen Fälle zu Prüfungsbetrug mit fremdem Ausweis, dem Einsatz eines Nicht-Juristen als 'Associate' in einer Kanzlei und einer Falschaussage vor Gericht.
Der Deal mit dem Parkplatz
In dieser Strafrechtsklausur wird der Umgang mit einer Verständigung (Deal) im Strafprozess sowie die Einlegung und Begründung einer Revision wegen Sach- und Verfahrensrüge thematisiert. Grundlage ist ein Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken, bei dem die Einhaltung der formellen Anforderungen des § 257c StPO und mögliche Verfahrensfehler durch den Verteidiger kritisch geprüft werden. Die Aufgabenstellung fokussiert sich dabei auf die Zweckmäßigkeit rechtlicher Schritte nach einer prozessualen Absprache.
Die manipulierte Spende
Ein Transplantationsmediziner verändert bewusst Blutwerte eines Patienten, um diesem eine höhere Dringlichkeit im Vergabeverfahren für Spenderlebern zu verschaffen. Dadurch erhält der Patient eine Spenderleber, während ein anderer lebensbedrohlich erkrankter Patient keine mehr bekommt und verstirbt. Es wird gefragt, ob der Arzt sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.
Tupper-Party mit Folgen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Tötungs- und Sprengsatzdelikte im Zusammenhang mit einer privaten Verkaufsveranstaltung. Gegenstand sind eine vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge sowie ein geplantes, aber nicht ausgeführtes Sprengstoffanschlagsvorhaben, wobei typische Problemstellungen des Versuches, Rücktritts und der Beteiligungsformen erörtert werden. Geprüft werden die Strafbarkeit von A, S und D.