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Strafrecht

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Die Urkundenfälschung (§ 267 StGB) schützt die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs durch Urkunden. Zentral ist der dreigliedrige Urkundenbegriff (Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion). Examensrelevant: Abgrenzung Urkunde/Beweiszeichen, Beweisbestimmung, Erkennbarkeit des Ausstellers, Zusammengesetzte Urkunde (vgl. Fingerabdruck, Ton- und Bildträger, Schriftzeichen im Sand).

Zu diesem Thema haben wir 28 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Urkundendelikte, Betrug und Diebstahl – Ein Leben ohne SUP ist möglich, aber sinnlos

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zu Urkundendelikten, Betrug und Diebstahl im Strafrecht. Examiniert werden die wichtigsten Tatbestandsmerkmale dieser Delikte sowie deren Abgrenzung. Die Aufgabe eignet sich für Studierende zu Beginn ihres juristischen Studiums im Strafrecht.

Dr. Nina Schrott· JuS 2025, 144· 120 Min Bearbeitung
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

»Rund um die TÜV-Plakette«

Der Sachverhalt behandelt verschiedene Konstellationen rund um gefälschte bzw. imitierte TÜV-Prüfplaketten sowie manipulierte Untersuchungsberichte im Zusammenhang mit einem Autokauf. Im Mittelpunkt stehen urkundsrechtliche Fragestellungen wie Urkundenfälschung, das Ausstellen unrichtiger Untersuchungsberichte und die strafrechtliche Bewertung des Umgangs mit gefälschten Prüfplaketten.

· JURA 2024, 2130
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)+2 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Abriss

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer 17-jährigen, die zur Erlangung des Zutritts zu einer Party eine Urkunde verfälscht und bei mehreren Partyhandlungen zunächst den Tod eines Menschen billigend in Kauf nimmt, später einen weiteren Menschen im mehraktigen Geschehen tötet. Es werden Fragen zu Urkundsdelikten, (erfolgsqualifiziertem) Versuch und Mordmerkmale aufgeworfen.

Ruppert, Weidhas· JA 2024, 103· 120 Min Bearbeitung
Aussetzung, § 221 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mehr Schein als Sein: Corona-Impfung selbst gemacht

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung von Eingriffen im Zusammenhang mit einer selbst durchgeführten Corona-Impfung. Schwerpunktmäßig werden die Abgrenzung eines Heil eingriffs und der Einsatz einer Spritze als gefährliches Werkzeug sowie die mögliche Lebensgefährdung und die Auslegung des § 224 I Nr. 5 StGB analysiert. Weiterhin wird die ärztliche Heilbehandlung als Körperverletzung und das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums geprüft. Besonders relevant ist zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung und das Erfordernis einer Anhörung im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen.

Neubacher, Lindenberger· JuS 2023, 501
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB)Rechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Gerangel um den Impfstoff

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Betrugs- und Urkundenstrafrechts im Zusammenhang mit der vorgezogenen Corona-Schutzimpfung durch Vorlage gefälschter Atteste. Darüber hinaus werden im zweiten Komplex Fragen des Allgemeinen Teils am Beispiel eines Geschehens im Gesundheitsbereich aufgeworfen.

Dominik Brodowski, Maria Gahn· JURA 2022, 768
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

All Profs are ...

In dieser strafrechtlichen Übungsklausur wird ein komplexer Sachverhalt rund um eine beleidigende Randbemerkung in einer studentischen Klausur, den Versuch, diese Klausur aus dem Besitz der Universität zu entwenden, sowie die Erpressung des Dozenten bezüglich einer gestohlenen Ausarbeitung bearbeitet. Thematisiert werden insbesondere der strafrechtliche Schutz des Hausrechts, die Qualifikation des Diebstahls, Beleidigungsdelikte und nachfolgende Anschlussdelikte. Die Aufgabe verlangt eine genaue Prüfung und Abgrenzung relevanter Delikte im Zusammenhang mit studentischem Fehlverhalten im Hochschulkontext.

Fahrner· JA 2022, 291· 180 Min Bearbeitung
Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: In der Cloud überführt

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung digitaler Handlungen. Insbesondere geht es um die Bewertung von Kopien als Urkunden und deren Gebrauch durch Upload, die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Prüfung eines Vermögensschadens trotz Rückzahlungsanspruchs. Weiterhin werden Fragen zur Beweisverwertung nach einer irrtümlich genehmigten Durchsuchung und die Abgrenzung verschiedener Ermittlungsmaßnahmen wie Onlinedurchsuchung und Telekommunikationsüberwachung thematisiert. Abschließend sind die Anforderungen an die formale Ausgestaltung einer Abschlussverfügung und des Anklagesatzes prüfungsrelevant.

Dietsch· JuS 2022, 254
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)+4 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Impfausweise und Atteste

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfausweisen und der Vorlage dieser gefälschten Dokumente zu verschiedenen Zwecken, u.a. zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises und Zutrittserleichterungen während der COVID-19-Pandemie. Die Bearbeitung setzt sich insbesondere mit den Urkundsdelikten und deren Anwendung auf aktuelle medizinische Dokumente auseinander.

Alexander Heinze· JURA 2021, 1252
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Wer stört, verdient (nicht)

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Supermarktkunden, der durch Manipulation des Strichcodes und Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs eine Zeitschrift unrechtmäßig erwirbt sowie später mittels Funk-Störsender die Verriegelung eines Fahrzeugs verhindert, um darin eine größere Geldsumme zu entwenden. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung der Vermögensrelevanz beim Datenbetrug, die Konkurrenzen von Diebstahl und Betrug als Nachtat sowie die besonders schweren Fälle des Diebstahls durch technische Manipulation.

Penkuhn, Petersen· JA 2021, 206· 120 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Totschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

* "Die kriminellen Geschäftsführer

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit einem Fahrzeugverkauf unter falschen Papieren, Problemen des Schadens beim Betrug und Untreue sowie der Einrichtung von geheimen Konten für Schmiergeldzwecke. Zusätzlich wird die strafprozessuale Verwertbarkeit von Unterlagen geprüft, die bei einer auf Gefahr im Verzug gestützten Durchsuchung sichergestellt wurden.

Wickel· JA 2019, 747· 300 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: „Promotion leicht gemacht“

Im Fall schließen sich A, der eine geerbte Druckerei betreibt, und B zusammen, um gefälschte Universitätsabschlüsse herzustellen und zu verkaufen. Sie gewinnen C als Helfer, der ein Duplikat des Universitätssiegels anfertigt und als Gegenleistung selbst ein gefälschtes Promotionszeugnis von A und B erhalten soll. Bei der Umsetzung des Plans kommt es zu einer Beschädigung der Druckmaschine und einem körperlichen Angriff von A gegen B, wodurch B schwer verletzt wird. Zentral stehen strafrechtliche Fragen zu Urkundenfälschung, Beteiligungsdelikten und Körperverletzung nach dem StGB im Vordergrund.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: „Heiße Quellen“

Der weltberühmte Sänger C übernachtet inkognito in einem Hotel und gibt beim Einchecken bewusst falsche Personalien auf dem Meldeformular an. Nach einer versehentlichen Beschädigung eines Hotelgemäldes verlässt er das Hotel im Glauben, dass durch die Falschangaben eine Haftung vermieden wird. Die Hotelangestellte A eignet sich das vom Gast gezahlte Bargeld an, vernichtet den Meldezettel und täuscht so die ordnungsgemäße Buchführung. Der Fall konzentriert sich auf mögliche Strafbarkeiten wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung, Betrug und begleitende Kontrollpflichten weiterer Hotelmitarbeiter.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Der schöne Schein«

Die Klausur behandelt eine Betrugskonstellation im Zusammenhang mit einem auf eBay zum Schein als Goldbarren angebotenen Gemälde. Zudem werden mögliche Begleittaten beim Einschalten eines weiteren Tatbeteiligten sowie Fragen des Verhaltens nach der Tat gegenüber dem Mitbewohner thematisiert.

Thomas Schröder· JURA 2017, 210
Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

The Greenback Boogie

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Urkunds- und Vermögensdelikte mit Fokus auf aktuelle Fragestellungen zur Untreue und zum Vermögensschaden insbesondere im Kontext des Wirtschaftsstrafrechts. Im Mittelpunkt stehen Fälle zu Prüfungsbetrug mit fremdem Ausweis, dem Einsatz eines Nicht-Juristen als 'Associate' in einer Kanzlei und einer Falschaussage vor Gericht.

Paul Krell, Lena Hülsen· JURA 2016, 92
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Eine untreue Darlehensnehmerin

Die Fortgeschrittenenklausur prüft die Strafbarkeit einer Darlehensnehmerin (Betti) und ihrer Freundin (Franzi) im Zusammenhang mit der Verwendung einer selbst gefälschten Quittung sowie einer Falschaussage vor Gericht. Schwerpunktmäßig werden Täterschaft und Teilnahme, Urkundsdelikte, uneidliche Falschaussage und deren Berichtigung sowie die Verleitung zur Falschaussage behandelt.

Müller, Schmoll· JA 2015, 511· 120 Min Bearbeitung
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Kekse für die Kinder«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.

Esma Dogruel, Manuel Roesch· JURA 2014, 976
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Der falsche Schuldschein

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach dem Tod seines Freundes B einen Schuldschein mittels gefälschter Unterschrift erstellt, um von Bs Mutter M die Rückzahlung eines Darlehens zu erlangen. Als M zweifelt und die Zahlung verweigert, wird gemeinsam die Rechtsanwältin R aufgesucht, die A unrechtmäßig zur Beeidigung drängt, woraufhin M den Betrag auszahlt. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und Amtsanmaßung sowie spezielle Irrtumsprobleme und die Rolle eines agent provocateur bei der Anstiftung. Im zweiten Teil betrifft der Schwerpunkt die Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen und die Frage eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.

Holm Putzke· ZJS 2014, 83
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.

Andrea Lieb, Juliane Wende· JURA 2013, 1186
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Vom falschen Schwimmlehrer, der lieber baden ging

Die Klausur thematisiert einen Fall um ein gefälschtes Schwimmlehrerzertifikat und die Bewerbung mit diesem sowie die mögliche Beteiligung der Ehefrau durch Anstiftung. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Varianten von Urkundendelikten, der sogenannte Anstellungsbetrug und die strafbare Beteiligung mehrerer Personen – insbesondere Fragen des Rücktritts. Der Fall richtet sich an Studierende des Strafrechts im Grundkurs.

Joachim Eiden· JURA 2013, 288
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+1 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Drei Freunde in der Mensa

Drei Freunde – Axel (A), Bruno (B) und Claus (C) – treffen sich regelmäßig in der Mensa einer Universität. C ist kein Student, will aber trotzdem zum günstigeren Studentenpreis essen und bittet A, für ihn mit dessen Uni-Karte zu bezahlen. Zudem nutzt B, der wissenschaftlicher Mitarbeiter ist, ebenfalls die Karte von A, um den Studentenpreis zu erhalten. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Frage, ob A, B und C sich durch ihr Verhalten strafbar gemacht haben, insbesondere im Hinblick auf den Betrug gemäß § 263 StGB. Thematisiert werden die Voraussetzungen des Betrugstatbestands, Täuschungshandlung und Dreiecksbetrug.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Autos für Afrika

In dieser Klausur geht es darum, wie A und B durch einen gefälschten Abwrack-Nachweis sowohl die Umweltprämie erschleichen als auch eine Urkundenfälschung begehen. Im zweiten Teil wird die Wirksamkeit einer strafrechtlichen Verständigung im Rahmen der Hauptverhandlung und die Frage nach der Anfechtbarkeit des Urteils nach Rücknahme eines Rechtsmittels behandelt.

Fahl· JA 2011, 836· 120 Min Bearbeitung
Besonderer TeilAllgemeiner TeilBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Disko-Besuch mit Verzehrkarte

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Diskothekenbesuchers, der sich mittels einer fremden Verzehrkarte und einem Systemtrick seine eigenen Verzehrkosten sparen will. Dabei werden Fragen zu Diebstahl, Betrug und Urkundsdelikten rund um die Nutzung und Täuschung bei Verzehrkarten behandelt.

Eva Kohler· JURA 2011, 468
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der gute Ruf des Möbelhauses

Im Mittelpunkt des Falls stehen mögliche strafrechtliche Verfehlungen des Geschäftsführers eines Möbelhauses und seiner Buchhalterin. Der Geschäftsführer bedankt sich nach einem abgeschlossenen Bauvorhaben beim Leiter der zuständigen Behörde mit VIP-Fußballkarten, woraufhin Bedenken hinsichtlich Vorteilsgewährung und Compliance-Regeln geäußert werden. Später wird die Buchhalterin angewiesen, Scheinrechnungen zu erstellen und eine Umsatzsteuerhinterziehung umzusetzen, was sie zunächst nach dem Widerstand doch ausführt. Nach Aufdeckung der Vorgänge durch eine Selbstanzeige der Buchhalterin an das Finanzamt kommt es zu weiteren arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konflikten. Die Schwerpunkte des Falls liegen im Bereich Korruptionsdelikte, Steuerstrafrecht, Geheimnisverrat und Untreue.

Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB) +5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Jurist auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht T, ein Jurist mit mäßigen Prüfungsergebnissen, der sein Zeugnis fälscht, um sich in einer Großkanzlei bessere Karrierechancen zu verschaffen. Er verändert dazu seine Examensnote auf dem Zeugnis und fertigt hiervon eine täuschend echte Kopie an, nutzt diese letztlich aber nicht. Später täuscht T im Rahmen von Haustürgeschäften einen Gefängnisaufenthalt vor, um Waren und eine Geldspende von E zu erlangen. In einem Elektronikmarkt stiehlt T eine CD und setzt bei seiner Flucht gegenüber dem Ladendetektiv Gewalt ein. Schwerpunkte liegen im Bereich der Urkundsdelikte, des Betrugs und des Diebstahls mit möglichen Qualifikationen.

Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Sportliche Leistung

Der Radsportler A verbessert im Nachgang heimlich seine Examensklausur im Dienstzimmer des JPA und nimmt im Rahmen eines Radrennens das verbotene Dopingmittel Sportivin zur Leistungssteigerung, welches er zuvor unter Bedrohung aus einer Apotheke erlangt hat. Über die Auswirkungen seiner Handlungen auf die Prüfung, das Radrennen und die Beteiligten wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A nach dem StGB analysiert.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+2 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Grenzen der Geschäftstüchtigkeit bei zivilistischem Denken im Strafrecht

A kauft einen Futtersack während einer Sonderaktion in einer Baumarktkette und manipuliert später das Preisschild, um durch das Rückgaberecht einen höheren Betrag zurückzuerhalten. A entfernt im Markt das Preisschild eines anderen Sacks, tauscht es zu Hause aus und erhält beim Rücktausch 100 € statt des ursprünglich gezahlten Preises von 80 €. Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A, insbesondere im Hinblick auf Vermögensdelikte, Urkundenunterdrückung und Täuschungshandlungen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zueignungsabsicht, der urkundlichen Eigenschaften von Preisschildern und des strafrechtlichen Vermögensschadens.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Urkundentricks

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Delikte rund um Urkundentricks. Im Mittelpunkt stehen Betrugstatbestände im Zusammenhang mit dem Verkauf wirkungsloser Schlankheitsmittel, Urkundenfälschung bei der Manipulation einer Gewichtskontrollkarte sowie mittelbare Falschbeurkundung beim Antrag auf einen Ersatzführerschein. Die Strafbarkeit der Beteiligten ist umfassend nach dem StGB zu prüfen.

Zieschang· JA 2008, 192· 120 Min Bearbeitung
Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
JA 20082. Staatsexamen / Referendariat

Falsch geparkt

In dieser Klausur wird die Strafbarkeit eines Pkw-Fahrers geprüft, der beim verbotswidrigen Parken am Osterdeich in Bremen ein selbst gefertigtes "Presse"-Schild ausgelegt und beim Wegfahren eine Hilfspolizistin gefährdet sowie leicht verletzt hat. Es geht um die rechtliche Bewertung eines gefälschten Presseausweises, eines möglichen Betruges sowie um Verkehrsdelikte mit Körperverletzungsfolge.

Rüppell· JA 2008, 133· 90 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)SchuldBesondere Verfahren+5 weitere
Verwandte Themen in BT 6: Urkundsdelikte u.a.
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Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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