BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundsdelikte (§§ 267–274, 268, 269, 273, 271, 348 StGB) schützen das Vertrauen in die Echtheit und Beweiskraft von Urkunden, Daten und amtlichen Aufzeichnungen. Zentral sind der dreigliedrige Urkundenbegriff, die Abgrenzung von echten/falschen Urkunden, sowie die Unterscheidung zwischen Urkundenfälschung (§ 267), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269) und Urkundenunterdrückung (§ 274). Examensrelevant: Garantiefunktion, Beweiszeichen, Perpetuierungsfunktion, mittelbare Falschbeurkundung (§ 271).
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Fortgeschrittenenklausur: Briefe, Brüder & Beweise
Im Mittelpunkt des Falls steht Fabian (F), der einen Friseursalon als Deckmantel für kriminelle Aktivitäten betreibt und sich durch eine fingierte Notrufmeldung Zugang zum Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft verschafft, um ein belastendes Beweismittel zu vernichten. Dabei handelt es sich jedoch um einen privaten Brief, nicht um das Hauptbeweismittel. Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, versucht F, seinen Bruder Boris (B) zu einer falschen Zeugenaussage zu überreden, die ihm ein Alibi verschaffen soll. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Straftaten im Zusammenhang mit falschen Verdächtigungen, Vortäuschen von Straftaten, Beweismittelvernichtung und falscher Zeugenaussage.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der tückische Trucker
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit den Mordmerkmalen des § 211 StGB sowie der Zurechnung und der Schuldproblematik. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Würdigung eines heimtückischen Tötungsdelikts durch einen Lkw-Fahrer ('Trucker'). Die Klausur eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt auf die Fallbearbeitung zu schwierigen Mordmerkmalen und Zurechnungsfragen.
Anfängerklausur – Strafrecht: Urkundendelikte, Betrug und Diebstahl – Ein Leben ohne SUP ist möglich, aber sinnlos
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zu Urkundendelikten, Betrug und Diebstahl im Strafrecht. Examiniert werden die wichtigsten Tatbestandsmerkmale dieser Delikte sowie deren Abgrenzung. Die Aufgabe eignet sich für Studierende zu Beginn ihres juristischen Studiums im Strafrecht.
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