Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)
§ 271 StGB erfasst die mittelbare Falschbeurkundung: Wer einen zur öffentlichen Beurkundung berufenen Amtsträger rechtswidrig dazu veranlasst, in einer öffentlichen Urkunde eine rechtserhebliche Tatsache unrichtig zu beurkunden, macht sich strafbar. Examensrelevant sind Abgrenzungen zu § 267 StGB (Urkundenfälschung), das Vorliegen einer öffentlichen Urkunde sowie das Erfordernis einer Täuschung über rechtserhebliche Tatsachen.
Klausuren zum Thema
Mein Kind teile ich mit niemandem!
In diesem Übungsfall geht es um zwei Elternteile, die im Rahmen eines Sorgerechtsstreits vor dem Familiengericht verschiedene strafrechtlich relevante Handlungen begehen. Dabei werden ein gefälschter Arztbrief erstellt und der echte Arztbrief versteckt, außerdem kommt es zu einer Falschaussage durch eine Nachbarin vor Gericht. Geprüft wird das strafrechtliche Verhalten der beiden Frauen nach dem StGB.
»Rund um die TÜV-Plakette«
Der Sachverhalt behandelt verschiedene Konstellationen rund um gefälschte bzw. imitierte TÜV-Prüfplaketten sowie manipulierte Untersuchungsberichte im Zusammenhang mit einem Autokauf. Im Mittelpunkt stehen urkundsrechtliche Fragestellungen wie Urkundenfälschung, das Ausstellen unrichtiger Untersuchungsberichte und die strafrechtliche Bewertung des Umgangs mit gefälschten Prüfplaketten.
Impfausweise und Atteste
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfausweisen und der Vorlage dieser gefälschten Dokumente zu verschiedenen Zwecken, u.a. zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises und Zutrittserleichterungen während der COVID-19-Pandemie. Die Bearbeitung setzt sich insbesondere mit den Urkundsdelikten und deren Anwendung auf aktuelle medizinische Dokumente auseinander.
The Greenback Boogie
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Urkunds- und Vermögensdelikte mit Fokus auf aktuelle Fragestellungen zur Untreue und zum Vermögensschaden insbesondere im Kontext des Wirtschaftsstrafrechts. Im Mittelpunkt stehen Fälle zu Prüfungsbetrug mit fremdem Ausweis, dem Einsatz eines Nicht-Juristen als 'Associate' in einer Kanzlei und einer Falschaussage vor Gericht.
Examensfall: Der untreue Betreuer
A, Amtsrat und berufsmäßiger Betreuer, verkauft als Betreuer einer betreuten, geschäftsunfähigen Person ein wertvolles Grundstück weit unter dessen tatsächlichem Wert an seinen Bekannten B, um eigene finanzielle Schwierigkeiten zu lösen. Die erforderliche gerichtliche Genehmigung erschleicht er sich durch bewusst falsche Angaben über die Grundstücksbeschaffenheit. Nach Aufdeckung des wahren Werts wird der Kaufvertrag vor Eigentumsumschreibung rückabgewickelt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung einer möglichen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB durch A.
Übungsfall: Der mutige Mitarbeiter
Im Mittelpunkt des Falls steht ein geplanter Einbruchsdiebstahl durch zwei Mitbewohner, A und B, bei dem hochwertige Elektrogeräte aus einem Universitätsinstitut entwendet werden sollten. Aus gesundheitlichen Gründen führt A die Tat nicht selbst aus, sondern unterstützt B durch Informationen und gemeinsame Beuteabrede. B versucht daraufhin, mit einem Schraubenschlüssel einzubrechen, wird aber bei Tatausführung vom diensthabenden Mitarbeiter M überrascht und flieht ohne Beute. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Strafbarkeit wegen (versuchten) Diebstahls unter Qualifikationen des § 244 StGB sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme.
Urkundentricks
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Urkundsdelikte und Betrugsfälle. Thematisiert wird insbesondere das Verhalten einer Täterin, die durch bewusste Falschangaben und Manipulation von Gewichtskontrollkarten sowie bei der Beantragung eines Ersatzführerscheins versucht, Vorteile zu erlangen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit nach dem StGB.
Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.