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Strafrecht

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

§ 316 StGB ahndet das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Streitfragen betreffen den Fahrzeugbegriff (motorisierter Krankenfahrstuhl, Rodelschlitten), das Verständnis des Führens, den öffentlich zugänglichen Verkehrsraum sowie die Abgrenzung absoluter (ab 1,1‰ BAK) und relativer Fahruntüchtigkeit, auch bei Fahrrädern und anderen berauschenden Mitteln. Examensklassiker: Rückrechnung der BAK, Abgrenzung Vorsatz/Fahrlässigkeit, Fahrlehrer als Fahrzeugführer.

Zu diesem Thema haben wir 28 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min Bearbeitung
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Student auf Abwegen

Die Klausur thematisiert zwei Hauptaspekte: Zum einen die Strafbarkeit eines Studenten, der einen Prüfer mit Gewalt in den Main stößt, um die Prüfungsunterlagen zu zerstören und dabei zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Prüfer verletzt oder getötet wird. Zum anderen wird die Strafbarkeit eines Arztes geprüft, der dem bewusstlosen Studenten zur Lebensrettung den Arm amputiert, ohne dessen Einwilligung oder die Angehörigen erreicht zu haben. Schwerpunktmäßig werden insbesondere die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung sowie die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff erörtert.

Petersen· JA 2025, 649· 120 Min Bearbeitung
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schlecht erzogen, viel getrunken

Die Klausur behandelt eine Revision im Strafverfahren aus Sicht des Nebenklägers, insbesondere im Hinblick auf klassische Revisionsgründe wie die Verletzung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung und die Zurückweisung eines Beweisantrags. Im zugrundeliegenden Sachverhalt geht es um Körperverletzung mittels hinterlistigen Überfalls, einen anschließenden Vorwurf der Trunkenheitsfahrt sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Prüfung umfasst auch prozessuale Fragen des Revisionsverfahrens.

Bischoff, Herrmann· JA 2025, 414· 300 Min Bearbeitung
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Tücken der Straße

Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Problemstellungen rund um typische Verkehrsstraftaten. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Tücken des Straßenverkehrs im Lichte der einschlägigen Tatbestände des StGB, insbesondere auf der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie gefährlichen Eingriffen. Es werden zudem Randaspekte wie Trunkenheit im Verkehr und unterlassene Hilfeleistung berücksichtigt.

Simon Pschorr· JuS 2024, 663· 240 Min Bearbeitung
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+6 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme

Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.

Dr. Ansgar Kalle, Lucas Bednarz· JuS 2024, 596· 300 Min Bearbeitung
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+10 weitere
JuS 2024Examensklausur1. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

Die Straßenverkehrsdelikte in der Examensklausur

Die Klausur behandelt typische Straßenverkehrsdelikte, wie die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Anhand praxisnaher Konstellationen wird die Anwendung der entsprechenden Strafnormen geprüft. Die Bearbeitung richtet sich vor allem an Examenskandidat:innen und erfordert vertiefte Kenntnisse im Strafrecht BT.

Beatrice Kock, Lisa Menke, Johanna Möslang· JuS 2024, 405· 180 Min Bearbeitung
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Hausarbeit: Der Umwelt zuliebe

In diesem Fall geht es um eine Gruppe von vier Umweltaktivist:innen, die verschiedene Aktionen zum Tier- und Klimaschutz durchführen und dabei unter anderem in einen Stall eindringen, sich Zugang zu einem Baugrundstück verschaffen, Straßenblockaden durchführen und dabei mit Autofahrern sowie der Polizei kollidieren. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im Strafrecht und betreffen Fragen zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung im Rahmen von Protestaktionen. Zudem stehen Notrufhandlungen, Vermummung oder Täuschung, das Verhalten Dritter sowie Notwehrsituationen und Eskalation in persönlichen Beziehungen im Fokus. Im Mittelpunkt stehen jeweils die wechselseitigen Ansprüche und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten gegenüber den jeweils Betroffenen sowie betriebs- und eigentumsbezogenen Interessen Dritter.

Martin Heger, Laszlo Aust· ZJS 2024, 156
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

'(Dieses) Pfand gehört daneben!' – Von falschen Pfandflaschen und echten Rechtsfragen

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Person, die durch das Aufkleben eines echten Pfandzeichens auf pfandfreie Flaschen versucht, betrügerisch Pfandgeld an einem Rücknahmeautomaten zu erlangen. Schwerpunkte sind die Auslegung des Merkmals 'unbefugt' beim Computerbetrug, die Frage des Vermögensschadens, die Stoffgleichheit und die mögliche Urkundeneigenschaft präparierter Gegenstände. Zudem wird das Stadium des Versuchs beleuchtet.

Schrott· JA 2023, 735· 120 Min Bearbeitung
Computerbetrug (§ 263a StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2022Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen

Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Delikte im Rahmen einer Anklageschrift sowie das Prüfungssetting einer Hauptverhandlung inklusive Verständigung. Im Mittelpunkt stehen Sportwettenbetrug, Brandstiftung, Verkehrsdelikte, Urkundendelikte und Körperverletzung. Die Aufgaben betreffen materielles sowie prozessuales Strafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Revision und Verteidigung.

Kulhanek· JA 2022, 58· 300 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Übungsklausur: „Als die Tiere den Stall verließen“

Umweltaktivist U verschafft sich Zugang zu einem Schweinemastbetrieb, um Beweismaterial für tierschutzwidrige Zustände zu sammeln, statt die Behörden zu informieren. Durch das Öffnen eines Gatters flüchten 80 Schweine auf die nahe Autobahn A2. Zeitgleich verursacht S, die alkoholisiert einen Geländewagen fährt, einen Unfall mit den auf die Fahrbahn gelangten Schweinen, wodurch Sachschäden entstehen und M verletzt wird. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte des Hausfriedensbruchs, der tierschutzrechtlichen Rechtfertigung, und Straßenverkehrsdelikte mit Alkohol. Im Fokus steht die gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit von U und S nach dem StGB.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Spritztour mit Folgen

Die Klausur befasst sich mit einer Motorradentwendung durch zwei Beteiligte zum Zwecke der Bandenaufnahme, der anschließenden gemeinsamen Nutzung des gestohlenen Fahrzeugs, einer risikoreichen Trunkenheitsfahrt mit Rotlichtverstößen und einem tödlichen Verkehrsunfall. Prüfschwerpunkte liegen auf Diebstahl, Hehlerei, Verkehrsdelikten, der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Raserdelikten sowie auf Fragen des (bedingten) Tötungsvorsatzes.

Niedernhuber· JA 2021, 303· 120 Min Bearbeitung
Hehlerei (§ 259 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Auf dem E-Scooter durch die Nacht

Drei Personen planen abends im Wohnviertel einen Überfall auf einen E-Scooter-Fahrer, um dessen Smartphone und Geldbeutel zu entwenden. Während zwei die Person festhalten, nimmt der Dritte die Wertgegenstände und fügt dem Opfer zudem eine Körperverletzung zu. Nach dem Überfall flieht eine Beteiligte unter Alkoholeinfluss mit dem Auto und verursacht beinahe einen Unfall, bei dem durch Ausweichmanöver ein Sachschaden entsteht. Thematisch werden typische strafrechtliche Prüfungsfragen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil behandelt, insbesondere Raub, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Strafrecht: Eröffnungsbeschluss - Die betrunkene Rollerfahrerin

Die Klausur behandelt in ihrem Schwerpunkt die strafrechtliche Bewertung einer betrunkenen Rollerfahrerin, insbesondere die Fragen rund um die Blutentnahme-Anordnung, die Fahruntüchtigkeit sowie die BAK-Rückrechnung und Grenzwerte bei E-Rollern. Es wird zudem die Beweisverwertung und die Fahrlässigkeit analysiert. Weitere zentrale Aspekte sind die Prüfung des bedingten Vorsatzes mittels Indizienauswertung sowie die Zäsurwirkung. Die Aufgabenstellung legt besonderen Wert auf eine sachgerechte Subsumtion und die Anwendung spezifischer strafprozessualer Vorschriften.

Czellnik· JuS 2021, 69
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBFahrlässigkeitGang des Zwischenverfahrens+1 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Qual der Wahl

Die Klausur behandelt eine Revision in einem Strafverfahren unter anderem wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr. Prüfungsrelevant sind hier die Wahlfeststellung, Befangenheit eines Schöffen, Fragen zur Verwertung von Beweismitteln nach Polizeirecht, Beschränkungen und Grenzen der Revision sowie Besonderheiten bei der Gesamtstrafenbildung und der Zurückverweisung an ein Gericht niedrigerer Ordnung.

Burmeister· JA 2019, 614· 300 Min Bearbeitung
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBTotschlag, § 212 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Aus dem Weg – ich bin LKW-Fahrer!

Im Mittelpunkt des Falls steht der LKW-Fahrer L, der beim Rangieren in der Osnabrücker Altstadt einen parkenden PKW erheblich beschädigt und die Unfallstelle verlässt, ohne den Schaden zu bemerken oder sich darum zu kümmern. Ein Zeuge macht ihn später darauf aufmerksam, woraufhin L weiterhin untätig bleibt. Wenige Wochen darauf verursacht L unter Alkoholeinfluss einen weiteren Verkehrsunfall mit seinem LKW und setzt trotz Kenntnis des Schadens seine Fahrt fort, flieht vor der Polizei und gefährdet einen Polizeibeamten an einer Straßensperre. Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Straßenverkehrsdelikte, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Gefährdung im Straßenverkehr, sowie strafrechtliche Aspekte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte samt Konkurrenzen hierzu.

Marie Louise Hohmann· ZJS 2019, 403
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Die konventionswidrige Tatprovokation und ihre Folgen

Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung nach vorangegangener polizeilicher Tatprovokation. Im Zentrum stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Revision speziell vor dem Hintergrund einer konventionswidrigen Tatprovokation, der Fristwahrung bei Revisionseinlegung sowie prozessuale und materielle Auswirkungen der provokativen Ermittlungsmaßnahmen.

Meglalu· JA 2018, 342· 180 Min Bearbeitung
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Folgenschwere Freuden

Die Klausur behandelt einen feuchtfröhlichen Abend und eine anschließende emotionale Eskalation, in deren Folge A seine Ehefrau E mit einem Beil tödlich verletzt, nachdem er eigentlich den Freund F treffen wollte. Die strafrechtlichen Fragen drehen sich insbesondere um dolus alternativus, Mordmerkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Zudem wird ein Fall von lebensrettender, aber nicht einvernehmlicher Blutspende durch den Halbbruder H behandelt.

Böhm, Stürmer· JA 2017, 272· 120 Min Bearbeitung
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die Verfolgungsjagd

Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem der Angeklagte nach Alkoholkonsum einen Verkehrsunfall verursacht und sich anschließend eine Verfolgungsjagd mit der Polizei liefert. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Straßenverkehrsdelikte, darunter Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Bischoff, Braam· JA 2016, 939· 300 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Ist er nun betrunken gefahren? – Das Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen am Beispiel einer strafrechtlichen Prüfung

Die Klausur behandelt den Ablauf und die Besonderheiten eines strafrechtlichen Prüfungsgesprächs im Zweiten Juristischen Staatsexamen anhand eines Beispiels mit dem Schwerpunkt auf Fahrten unter Alkoholeinfluss. Es wird insbesondere auf die rechtliche Bewertung der Trunkenheit im Verkehr und einschlägige strafrechtliche Normen eingegangen.

Tischer· JA 2015, 862
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+3 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 1

Im Mittelpunkt des Falls steht der Jurastudent S, der nach dem Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle statt des tatsächlichen Preises einen geringeren Betrag bezahlt und anschließend eine Reise antritt. Dabei fährt er auf der Bundesstraße mit zu geringem Abstand hinter einem LKW. Die nachfolgende F stellt S, hält ihn fest und wird von ihm körperlich attackiert. Später verursacht F in stark alkoholisiertem Zustand eine Kollision mit dem Windsurfer S und unterlässt eine Rettung. Zentrale Schwerpunkte sind die strafrechtliche Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim Tanken, das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO, Gefährdungsdelikte im Straßen- und Schiffsverkehr sowie ein möglicher versuchter Mord durch Unterlassen.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: „Vertauscht, verkehrt, verfahren“

Der Fall behandelt die rechtlichen Folgen mehrerer alkoholbedingter Verkehrs- und Unfallereignisse zwischen A und B, die nach Feierabend ihre Fahrzeuge tauschen. Dabei kommt es zu Unfällen mit weiteren Beteiligten (K und P), Sachschäden und schweren Verletzungen. Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von A und B, insbesondere hinsichtlich fahrlässiger Körperverletzung, Alkoholeinfluss im Straßenverkehr und Handlungen gegenüber Minderjährigen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen zur Sicherung von Beweismitteln bei Alkoholverdacht.

Fahrlässige Tötung, § 222 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: The Hangover Part I

Vier Freunde feiern einen Junggesellenabschied, bei dem einer von ihnen heimlich Betäubungsmittel in die Getränke mischt. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Schlägerei mit Verletzungen sowie zu einer gemeinsamen Spritztour mit einem Polizeiwagen unter erheblichem Alkoholeinfluss, wobei mehrere Sachschäden entstehen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten hinsichtlich Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikten, Beteiligung an einer Schlägerei und Sachbeschädigung. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der actio libera in causa und Fragen zur Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die gefährliche Ex-Frau

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von K, die aus Ärger eine Villa anzündet sowie eine Prüfplakette am eigenen Fahrzeug manipuliert. Im Mittelpunkt stehen Brandstiftungs- und Urkundsdelikte sowie Sachbeschädigung, wobei der Sachverhalt klassische Konstellationen des Strafrechts und relevante strafrechtliche Normen beleuchtet.

Nix· JA 2012, 668· 120 Min Bearbeitung
Verändern von amtlichen Ausweisen (§ 273 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Feuer im Polizeigewahrsam

Im Mittelpunkt des Falls steht A, ein Asylbewerber, der mit dem PKW seines Freundes B unter Alkoholeinfluss eine Ausfahrt unternimmt, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt und gegen eine behördliche Aufenthaltsbeschränkung verstößt. Bei einer Polizeikontrolle wird A festgenommen, ihm wird auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen und er wird in eine Zelle verbracht. Dort kommt es zu einem Brand, bei dem A verstirbt, wobei Polizeibeamte P und K zuvor auf Schreie aus der Zelle nicht reagiert haben. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten, insbesondere hinsichtlich Tötungsdelikten, unterlassener Hilfeleistung, und etwaiger Amtsdelikte sowie die Verwertbarkeit der Blutprobe im Strafverfahren. Zusätzlich werden Regelungen aus dem Asylverfahrensgesetz zu Aufenthaltsbeschränkungen und entsprechenden Straftatbeständen relevant.

Tobias Singelnstein· ZJS 2012, 229
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

* "Sprühaktion mit Folgen

Die Klausur behandelt eine nächtliche Graffiti-Sprühaktion auf Bahnwagen mit anschließender Konfrontation und Körperverletzung, Fesselung zum Zwecke der Flucht, Diebstahl samt Fahrzeugnutzung und riskantem Fahrverhalten auf einer Landstraße, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht wird. Zusätzlich wird ein Verfahrensverlauf in der Hauptverhandlung problematisiert, insbesondere im Umgang mit einem Beweisantrag und der Verwertung eines Geständnisses.

Eidam· JA 2010, 601· 300 Min Bearbeitung
Schwere Körperverletzung, § 226 StGBRaub (§ 249 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Verletzung mit Folgen“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Straßenverkehrssituation, in der der heroinabhängige A unter Entzugserscheinungen einen Verkehrsunfall verursacht und den Fußgänger C schwer verletzt. Die Strafbarkeit von A als Fahrer, insbesondere hinsichtlich Straßenverkehrsdelikten und unter dem Gesichtspunkt eingeschränkter Schuldfähigkeit, ist ebenso zu prüfen wie eine mögliche Strafbarkeit wegen der Unfallflucht. Weiterhin erhebt sich die Frage nach der Strafbarkeit des behandelnden Arztes D, der ohne ausdrückliche Aufklärung und unter bewusster Täuschung des Patienten C eine zweite Operation durchführt. Zentrale Themen sind hierbei die Rechtfertigung ärztlicher Heileingriffe, die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung und der Umgang mit ärztlichen Aufklärungspflichten.

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Hafenlichter

Der Fall 'Hafenlichter' behandelt eine Reihe von Vermögensdelikten rund um einen Überfall auf einen Taxifahrer, Körperverletzung und den Diebstahl eines Handys. Zusätzlich thematisiert er das Regressverbot. Der Sachverhalt umfasst die Prüfung strafbaren Verhaltens verschiedener Beteiligter, insbesondere des Täters A und der Lebensgefährtin L.

Namavicius· JA 2007, 190
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen

Die Klausur behandelt den Fall eines Autofahrers, der nach Alkoholgenuss einen Unfall verursacht und anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt, sich aber später der Polizei stellt. Der Schwerpunkt liegt auf den strafrechtlichen Folgen nach dem StGB sowie den möglichen strafprozessualen Maßnahmen durch die Polizei.

Baier· JA 2005, 37· 60 Min Bearbeitung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+5 weitere
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Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB in der Jurafuchs-Lernapp

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