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Zivilrecht

Verjährung

Die Verjährung mietrechtlicher Ansprüche wird vorrangig durch § 548 BGB geregelt: Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache und Rückgabeansprüche verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe. Zentrale Streitpunkte betreffen den Verjährungsbeginn, die analoge Anwendbarkeit des § 548 BGB auf Dritte sowie die Abgrenzung zu allgemeinen Fristen (§§ 195, 199 BGB). Examensrelevant: Schadensersatzansprüche nach Rückgabe, Verjährung von Ersatzansprüchen gegen einbezogene Dritte.

Zu diesem Thema haben wir 14 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schenkung, Auftragsrecht, Verzinsung, Verjährung – Beerdigung auf Widerruf

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte einer Schenkung sowie das Auftragsrecht im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Beerdigung auf Widerruf. Weitere Schwerpunkte sind die Verzinsung und die Verjährung von Ansprüchen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Fortgeschrittene und setzt das Verständnis für Schuldrecht und spezielle vertragliche Schuldverhältnisse voraus.

Dr. Alexander Gaub· JuS 2026, 330· 120 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGBAuftrag, §§ 662ff. BGBVerjährung+6 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Heizkosten und andere Abwicklungsschwierigkeiten

Die Klausur behandelt umfassend mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Betriebskosten, der Rückzahlung einer Mietkaution und der Auskehr von Zinsen. Zudem wird auf die ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung, insbesondere die Problematik eines auf Schätzung beruhenden Abrechnungsverfahrens bei Heizkosten, eingegangen. Die prozessuale Einbettung thematisiert außerdem das sofortige Anerkenntnis.

· JURA 2024, 2147· 300 Min Bearbeitung
Pflichten im Mietverhältnis GewährleistungMietverhältnisse über Wohnraum+2 weitere
JA 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Ein verhängnisvoller Kühlschrankkauf

Die Klausur behandelt einen Kühlschrankkauf, bei dem ein Mangel zu Folgeschäden am Eigentum des Käufers führt. Streitig sind Schadensersatz und Nacherfüllung im Zusammenhang mit kaufrechtlichen Mängeln, stellvertretungsrechtlichen Fragen, Aufrechnung einer Gegenforderung und der Verjährung einer älteren Schadensersatzforderung. § 823 BGB soll ausdrücklich nicht geprüft werden.

Kretz, Feige· JA 2024, 893· 120 Min Bearbeitung
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Upgrade für den Gutachtenstil

Jurastudent V erwirbt von Anbieter U ein spezielles Textverarbeitungsprogramm zur Unterstützung im Gutachtenstil. Nach einem Betriebssystem-Upgrade funktioniert das Programm nicht mehr, da V ein zuvor angezeigtes notwendiges Update nicht installiert hat. V verlangt mehrere Jahre später von U die Behebung des Fehlers. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den neuen Regelungen über Verträge über digitale Produkte, insbesondere zur Nacherfüllung und zu Informationspflichten nach den §§ 327 ff. BGB.

VerjährungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

* "Dieselabgasskandal

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs, insbesondere Gewährleistungsrechte, Rücktritt, Schadensersatzansprüche und die Verjährungsproblematik. Zudem wird in einer prozessualen Abwandlung die Musterfeststellungsklage im Verbraucherprozessrecht behandelt.

Jagusch, Thiede· JA 2020, 175· 180 Min Bearbeitung
FeststellungsklageVerjährung+6 weitere
JA 2018Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Sonnenwiese im Windpark

Die Klausur behandelt Ansprüche der Klägerin wegen einer Brandschädigung durch Wunderkerzen (Schadensersatz), rückständiger Wohnungsmiete sowie aufgrund eines Überbaus auf dem Grundstück 'Sonnenwiese'. Thematisiert werden insbesondere Haftung und Zurechnung, Anspruchskonkurrenz, Verjährung und die Voraussetzungen für einen Herausgabe- und Beseitigungsanspruch. Weiterhin relevant sind die sachliche Zuständigkeit des Gerichts und erledigende Ereignisse in der Prozesslage.

Hinrichs· JA 2018, 770· 300 Min Bearbeitung
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+6 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG

Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.

Meik Thöne· JURA 2017, 578
Mietverhältnisse über WohnraumGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20152. Staatsexamen / Referendariat

Original Aktenvortrag: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos

Die Klausur behandelt die anwaltliche Beratung und Verteidigung einer Beklagten gegen eine Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Mops-Welpen. Im Fokus stehen insbesondere Fragen zum Vorliegen eines Sachmangels, die Unternehmereigenschaft der verkaufenden Züchterin sowie die Verjährung möglicher Ansprüche.

Deimer· JA 2015, 377· 60 Min Bearbeitung
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 2015Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Die überraschende Klage der Ex-Nachbarin

Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Begründetheit von Klage und (Dritt-)Widerklage im Mietverhältnis nach Eigentumswechsel, Fragen der zulässigen Klageerhebung und gerichtlichen Zuständigkeit, die Verjährung und Ausschlussfristen von mietrechtlichen Forderungen (insbesondere im Kontext der Betriebskostenabrechnung), Probleme um die Abtretbarkeit von Mietforderungen, die Behandlung von Gutglaubensschutz sowie Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), ferner GoA und Bereicherungsrecht. Die Sachverhaltskonstellation umfasst zudem Eigentums- und Besitzschutzfragen im Zusammenhang mit einem Rasenmähertraktor und nebengeschaltete Zahlung- und Ersatzansprüche.

Hinrichs· JA 2015, 126· 300 Min Bearbeitung
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+6 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Anwaltliche Familienbande

Die Klausur behandelt gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Eintritt eines neuen Gesellschafters nach dem Tod eines bisherigen Sozius in eine GbR und deren Umwandlung in eine Partnerschaftsgesellschaft. Thematisiert werden die Haftung des eintretenden Gesellschafters, Haftungsverlagerung gemäß § 8 II PartGG sowie die (anwaltliche) Haftung eines Partners für Pflichtverletzungen eines anderen Partners.

Saenger, Uphoff· JA 2014, 338· 90 Min Bearbeitung
Verjährung§ 824 BGB+6 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Probleme einer Erbschaftsausschlagung

Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Problemen einer Erbschaftsausschlagung, insbesondere im Zusammenhang mit der Ersatzpflicht für Sozialleistungen gemäß § 35 SGB II. Die Konstellation beinhaltet unter anderem Fragen der Wirksamkeit der Erbausschlagung, der familiengerichtlichen Genehmigung für Minderjährige und der Erbenstellung im Sinne des Sozialrechts. Im Abwandlungsfall steht die Frist der Ausschlagung und die Wirkung mangelnder familiengerichtlicher Genehmigung im Mittelpunkt.

Becker· JA 2013, 336· 180 Min Bearbeitung
Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Verjährung+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Holiday Schlimm

Die Klausur behandelt mehrere Fälle rund um einen Werkvertrag im Zusammenhang mit dem Bau und der Ausstattung eines Hotelkomplexes. Im Mittelpunkt stehen Mängel, deren Folgen und die Frage nach Schadensersatzansprüchen, Minderungen und Verjährung – insbesondere im Verhältnis zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer bzw. Subunternehmern. Der Sachverhalt illustriert typische Probleme im Werkvertragsrecht inklusive Subunternehmerkonstellationen und zeigt vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen sowie Einwände auf.

Metzger, Fiedler· JA 2012, 896· 300 Min Bearbeitung
VerjährungStellvertretung+6 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Kfz-Kopper

Die Klausur behandelt die Unternehmensfortführung durch einen Einzelkaufmann und eine OHG sowie die Kommanditistenhaftung nach Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Haftung der Kommanditisten C, D und E für eine Kaufpreisforderung eines Ersatzteillieferanten, die aus Lieferungen an den ursprünglichen Einzelkaufmann stammt. Neben gesellschaftsrechtlichen Aspekten werden Probleme der Verjährung, der Wirksamkeit des Unternehmenskaufvertrags sowie der Verlustkompensation der Kommanditisten thematisiert.

Lieder· JA 2011, 658· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Leasing leicht gemacht?

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Risiken, die bei der Verwendung bestehender AGB-Formulare im Zusammenhang mit Leasingverträgen auftreten können, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen. Prüfungsgegenstand sind die Wirksamkeit der AGB-Klauseln beim Finanzierungsleasing an Unternehmer und Verbraucher sowie die Auswirkungen der gelebten Einkaufspraxis der L-GmbH. Die Beratung umfasst auch Risikovermeidungsstrategien.

Ackermann· JA 2006, 426· 180 Min Bearbeitung
Gewährleistung für Sach- und RechtsmängelSach- und Rechtsmängel§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
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Verjährung in der Jurafuchs-Lernapp

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