Körperverletzung im Amt, § 340 StGB
§ 340 StGB erfasst die vorsätzliche rechtswidrige Körperverletzung durch Amtsträger bei Ausübung oder Gelegenheit des Dienstes. Zentral ist das Zusammentreffen mit § 223, 224 StGB sowie die Abgrenzung zu rechtmäßiger Zwangsanwendung (§§ 32, 34 StGB). Examensrelevant: Begriffsbestimmung des Amtsträgers (§ 11 I Nr. 2 StGB), Abgrenzung zu Exzesshandlungen und Problem des Tatvorsatzes bei polizeilicher Eingriffsmaßnahmen.
Zu diesem Thema haben wir 32 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Anfängerhausarbeit: K.O.-Tropfen
In diesem Strafrechtsfall versucht B, zusammen mit seinem Freund A, die Kommilitonin E mit K.O.-Tropfen zu betäuben und kompromittierende Fotos anzufertigen, um sie zu demütigen. Durch eine Verwechslung wäre beinahe die Schwester S zum Opfer des Angriffs geworden, der jedoch im letzten Moment verhindert wird. Einige Wochen später kommt es infolge emotionaler Verzweiflung zu einem Angriff mit einem Messer durch B auf E. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Qualifikation von K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug, zur Behandlung eines error in persona bei der Rücktrittsprüfung sowie zum Vorliegen niedriger Beweggründe bei einer Trennungstötung aufgeworfen.
„Verhängnisvolle Eifersucht“
Die Klausur thematisiert einen tödlich verlaufenen BDSM-Vorfall, bei dem die Täterin nach objektiver Sorgfaltswidrigkeit und dem maßgeblichen Gefahrenzusammenhang für eine fahrlässige Tötung verantwortlich sein könnte. Es sind zudem Fragen der Einwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB sowie der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung zu prüfen. Die Fallbearbeitung verlangt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen einverständlicher Fremd- und Selbstgefährdung im Kontext sadomasochistischer Handlungen.
„Der Tortenwurf“
In dieser Übungsklausur wird die Strafbarkeit einer politischen Aktivistin geprüft, die während einer Wahlkampfveranstaltung einer Partei im Bundestagswahlkampf 2025 den Spitzenkandidaten mit einer Sahnetorte bewirft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und (tätlicher) Beleidigung, insbesondere mit Blick auf Schutzbereiche und politische Meinungsäußerung.
Student auf Abwegen
Die Klausur thematisiert zwei Hauptaspekte: Zum einen die Strafbarkeit eines Studenten, der einen Prüfer mit Gewalt in den Main stößt, um die Prüfungsunterlagen zu zerstören und dabei zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Prüfer verletzt oder getötet wird. Zum anderen wird die Strafbarkeit eines Arztes geprüft, der dem bewusstlosen Studenten zur Lebensrettung den Arm amputiert, ohne dessen Einwilligung oder die Angehörigen erreicht zu haben. Schwerpunktmäßig werden insbesondere die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung sowie die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff erörtert.
Wer dazugehören will …?
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und S im Zusammenhang mit einer Körperverletzung durch Tritte mit Spikes sowie der Beihilfe durch neutrale Handlungen. Weiterhin wird der Rücktritt vom versuchten Mord im Rahmen eines mehraktigen Geschehens geprüft. Es geht insbesondere um typische Probleme des Allgemeinen Teils wie Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt.
Mila und die Geldautomaten
Die Klausur behandelt zunächst zwei Fälle am Geldautomaten: Zum einen entnehmen F und M, arbeitsteilig und unter Ablenkung eines Opfers, 200 EUR aus einem Geldautomaten; zum anderen versucht das Paar, in ähnlicher Weise erneut Geld zu erlangen, wobei es schließlich M allein gelingt, nach einem Stoß gegen das Opfer 300 EUR zu entwenden. Im weiteren Verlauf werden die Vernachlässigung und die daraus resultierende schwere Gesundheitsschädigung ihrer Tochter Mila durch F und M geschildert. Die Prüfung richtet sich auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit der beiden hinsichtlich Diebstahl, Mittäterschaft, gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Schwangerschaft in Not
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten V, M und A im Zusammenhang mit einer unfreiwilligen Freiheitsberaubung, einer körperlichen Auseinandersetzung mit schwerer Verletzung, sowie einem ärztlichen Eingriff gegen den Willen der Patientin. Dabei werden zentrale Probleme wie Notwehr, rechtfertigende und entschuldigende Notstände, gefährliche Körperverletzung, der Beginn des menschlichen Lebens sowie strafrechtliche Implikationen des ärztlichen Heileingriffs diskutiert.
„Der nicht gezeigte Hitlergruß“
Die Klausur thematisiert, ob sich die Ermittlungsführerin Z durch das absichtliche Verschweigen einer entlastenden Zeugenaussage und die bewusste Überdehnung disziplinarrechtlicher Vorwürfe gegenüber A im Rahmen eines Disziplinarverfahrens strafbar gemacht hat. Die Prüfung konzentriert sich insbesondere auf eine etwaige Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung und sonstigen Delikten im Amt.
Bullet Dodging
Die Klausur behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit sowie verschiedene Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen Teilrücktritt und Rücktritt bei mehreren Beteiligten, außerdem der bewusste nachzeitig-extensive Notwehrexzess.
Die missglückte Berufung
Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Revisionsklausur im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls. Im Mittelpunkt stehen sowohl materiell-rechtliche als auch prozessuale Fragen zur Wirksamkeit und Handhabung von Berufung und Revision, insbesondere im Hinblick auf Zustellungsmängel und Verfahrensrechte.
ORIGINAL: "Das liebe Geld
Die Klausur behandelt mehrere Straftatbestände im Rahmen eines Geschehens rund um Geldautomatenmanipulation (Cash-Trapping), einer Körperverletzung, einem versuchten Tankstellenbetrug sowie prozessuale Fragen zu Aussageverwertungsverboten bei Zeugnisverweigerungsrechten und dem Befassungsverbot nach bereits ergangener Rechtskraft. Der Sachverhalt eignet sich insbesondere zur Prüfung verschiedener Delikte inklusive Konkurrenzlehre und prozessualer Besonderheiten.
Fortgeschrittenenklausur: Der falsche Freund
A plant gemeinsam mit B die Entführung des wohlhabenden O, um dessen Ehefrau zur Zahlung eines hohen Lösegelds zu bewegen und die sofortige Drohung mit der Tötung von O einzusetzen. B stimmt zunächst zu, beteiligt sich aber letztlich nicht an der Tat, woraufhin A sein Vorhaben abbricht. Später verletzt A den Radfahrer F absichtlich und nimmt dabei den Tod von F in Kauf, um eine langjährige Freiheitsstrafe zu erlangen. Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit versuchter Beteiligung gemäß § 30 StGB sowie mit den Qualifikationsmerkmalen bei gefährlicher Körperverletzung und möglichen Mordmerkmalen, insbesondere Habgier. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und B.
Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen
Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche Revision im Assessorexamen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie. Der Fall behandelt unter anderem Fragen zur Durchführung eines öffentlichen Strafprozesses unter pandemiebedingten Auflagen, Prozesshandlungen und Rechte des Angeklagten sowie potenzielle Verfahrensfehler, insbesondere hinsichtlich der Unparteilichkeit des Gerichts und der Gewährung von Verfahrensrechten.
Fußball unter Nachbarn
Die Klausur behandelt einen Nachbarschaftskonflikt, bei dem T einen Sprengsatz am Auto seines Nachbarn O anbringt, um diesen zu töten. Im Ergebnis wird O jedoch nur leicht verletzt, da sich der Sprengsatz als harmloser Silvesterknaller entpuppt. Zentral sind die Prüfung von Mordmerkmalen, Versuch, gefährliche Körperverletzung und die objektive Zurechnung bei einem Irrtum über den Kausalverlauf.
Der lustige Bob (Horrorclown)
In der Klausur werden strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Körperverletzung erörtert. Im Mittelpunkt stehen die Qualifikation der Tat gemäß §§ 223, 224 StGB sowie mögliche Rechtfertigungsgründe wie Notwehr aus verschiedenen Perspektiven. Der Sachverhalt stellt typische Klausurprobleme des Strafrechts AT und BT dar.
Übungsfall: Jacqueline und der Fluch der Damenhandtasche
Im Mittelpunkt des Falls steht Jacqueline (J), die als Auszubildende im Seniorenheim ihrer Kollegin Emma (E) deren vermeintlich wertvolle Handtasche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abnimmt und mit Hilfe des Wachmanns Warnfried (W) entwenden will. Es kommt zu einer Kooperation zwischen J und W, deren Inhalte später Anlass für eine Erpressung durch W werden. Gleichzeitig begeht J eine Schwarzfahrt und wird dabei von Bobfried (B) bemerkt, woraus eine tätliche Auseinandersetzung resultiert. Der Fall behandelt zentrale Probleme aus dem Strafrecht, insbesondere Diebstahl, Mittäterschaft, Erpressung, Körperverletzung sowie Aspekte im Zusammenhang mit unerlaubtem Schwarzfahren.
Thorsten auf Abwegen
Die Klausur schildert mehrere strafrechtlich relevante Handlungen des T: einen Diebstahl beim Juwelier unter Verwendung von List, eine gefährliche Aktion mit tödlichem Ausgang gegenüber seinem ehemaligen Chef (Fahrzeugvorfall) sowie eine schwere Gewalttat gegen seine Ehefrau durch das Abschneiden eines Fingers. Die Studierenden sollen die Strafbarkeit des T nach dem StGB umfassend prüfen.
Übungsfall: Rempelei am Glühweinstand
Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Streit am Glühweinstand zwischen Ruprecht (R) und Nikolaus (N). Nachdem R versehentlich durch einen Zusammenstoß den Glühwein des N verschüttet, eskaliert die Situation: N schlägt R mit der Faust, wobei R unglücklich stolpert und durch im Handschuh versteckte Glasscherben eine Schnittwunde erleidet. Im Anschluss beruhigen sich beide und versöhnen sich. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Körperverletzungsdelikte, eventuell auch Sachbeschädigung, mit besonderem Fokus auf subjektive und objektive Zurechnung sowie die Differenzierung verschiedener Vorsatzformen.
Geld macht nicht (immer) glücklich
Die Klausur behandelt verschiedene Straftatbestände wie Diebstahl, Körperverletzung und Aspekte der Mittäterschaft. Im Mittelpunkt stehen zwei Täter, die gemeinsam einen Kiosk überfallen und später bei einem zweiten Versuch einen Verfolger anschießen. Der Fokus liegt auf der strafrechtlichen Bewertung des gemeinsamen Vorgehens und der körperlichen Verletzung im Verfolgerfall.
* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt um innerbetriebliche Konflikte, in deren Folge Straftaten wie Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord begangen wurden. Neben der materiellen Prüfung der Strafbarkeit werden in Teil II revisionsrechtliche und verfahrensrechtliche Aspekte, insbesondere zu Verfahrensrügen, Befangenheit und Protokollberichtigung, aufgegriffen. Die Klausur verbindet materielles Strafrecht mit strafprozessualen Fragestellungen.
Der praktische Fall – Strafrecht: „Von Höllen-Engeln und Banditen“
Im Zentrum des Falls steht die Auseinandersetzung zweier rivalisierender Rockergruppen. Nachdem Vitali K. (Mitglied der 'Banditen') eine 'Kutte' von Rocky (Mitglied der 'Höllen-Engel') entwendet, erfährt Rocky durch einen Polizeibeamten die Identität des Täters und stellt Vitali daraufhin, wobei es zu einer schweren Körperverletzung kommt. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen wie Diebstahl, Körperverletzung, Garantenstellung von Polizeibeamten sowie Aspekte der Notwehr und Rechtfertigung. Zusätzlich wird die Rolle von Irrtümern und die Besonderheiten bei Hausfriedensbruch, gefährlichen Werkzeugen und fahrlässigem Verhalten thematisiert.
Examensklausur – Strafrecht: Feuer im Polizeigewahrsam
Im Mittelpunkt des Falls steht A, ein Asylbewerber, der mit dem PKW seines Freundes B unter Alkoholeinfluss eine Ausfahrt unternimmt, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt und gegen eine behördliche Aufenthaltsbeschränkung verstößt. Bei einer Polizeikontrolle wird A festgenommen, ihm wird auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen und er wird in eine Zelle verbracht. Dort kommt es zu einem Brand, bei dem A verstirbt, wobei Polizeibeamte P und K zuvor auf Schreie aus der Zelle nicht reagiert haben. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten, insbesondere hinsichtlich Tötungsdelikten, unterlassener Hilfeleistung, und etwaiger Amtsdelikte sowie die Verwertbarkeit der Blutprobe im Strafverfahren. Zusätzlich werden Regelungen aus dem Asylverfahrensgesetz zu Aufenthaltsbeschränkungen und entsprechenden Straftatbeständen relevant.
* "Ende eines Hundelebens
In dieser Strafrechtsklausur wird die Strafbarkeit des Jägers S im Zusammenhang mit dem Töten eines Hundes im Jagdrevier geprüft. Thematisiert werden insbesondere Rechtfertigungsgründe, Irrtümer über rechtfertigende Umstände, Schockschäden als Körperverletzung, sowie die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bei der Tötung des Tieres. Zusätzlich wird die Frage behandelt, ob das Recht am eigenen Bild als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt werden kann.
Übungsfall: Die Party bei den Jacks
Bei einer Party in einer Münchner Penthouse-Wohnung eskaliert ein Streit zwischen mehreren Gästen, der zu einer Schlägerei führt. Im Verlauf der Auseinandersetzung werden wertvolle Gegenstände beschädigt, ein Stuhl wird aus dem Fenster geworfen und verursacht den Tod eines Passanten. Zudem kommt es zu einem weiteren tödlichen Unfall, nachdem ein Beteiligter aus Panik vom Balkon stürzt. Im Mittelpunkt des Falles stehen strafrechtliche Fragen zur Körperverletzung, zur Beteiligung an einer Schlägerei sowie zu Zurechnungsproblemen im Allgemeinen Teil des StGB. Zu prüfen ist, ob und inwiefern A, B, C und S sich nach §§ 223–231 StGB strafbar gemacht haben.
Ein Jurastudent auf Verbrecherjagd
Die Klausur behandelt Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Aussetzung, Nothilfe, Notstand, strafprozessuales Festnahmerecht, Verbotsirrtum, Erlaubnistatumstandsirrtum, Doppelirrtum.
Übungsfall: Wehrhafte Laubenpieper
A dringt nachts mit einem Schraubendreher in eine Schrebergartenanlage ein und entwendet aus einem Verschlag des S einen mit Werkzeug gefüllten Werkzeugkasten. Während er den Tatort verlässt, wird er von M und N entdeckt; M hält A fest, während N die Polizei alarmiert. A versucht durch körperliche Gewalt und den Einsatz der Beute zu entkommen und verletzt dabei N leicht. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Diebstahl, zur Verwendung gefährlicher Werkzeuge und zum räuberischen Diebstahl gemäß StGB.
* "Sprühaktion mit Folgen
Die Klausur behandelt eine nächtliche Graffiti-Sprühaktion auf Bahnwagen mit anschließender Konfrontation und Körperverletzung, Fesselung zum Zwecke der Flucht, Diebstahl samt Fahrzeugnutzung und riskantem Fahrverhalten auf einer Landstraße, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht wird. Zusätzlich wird ein Verfahrensverlauf in der Hauptverhandlung problematisiert, insbesondere im Umgang mit einem Beweisantrag und der Verwertung eines Geständnisses.
Übungsfall: Ein Jurist auf Abwegen
Im Mittelpunkt des Falls steht T, ein Jurist mit mäßigen Prüfungsergebnissen, der sein Zeugnis fälscht, um sich in einer Großkanzlei bessere Karrierechancen zu verschaffen. Er verändert dazu seine Examensnote auf dem Zeugnis und fertigt hiervon eine täuschend echte Kopie an, nutzt diese letztlich aber nicht. Später täuscht T im Rahmen von Haustürgeschäften einen Gefängnisaufenthalt vor, um Waren und eine Geldspende von E zu erlangen. In einem Elektronikmarkt stiehlt T eine CD und setzt bei seiner Flucht gegenüber dem Ladendetektiv Gewalt ein. Schwerpunkte liegen im Bereich der Urkundsdelikte, des Betrugs und des Diebstahls mit möglichen Qualifikationen.
Verletzte Gefühle
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Personen im Zusammenhang mit einer tödlichen Attacke auf E, die von M aus Eifersucht und Rachegefühlen ausgeführt wird. Schwerpunkte liegen auf Mordmerkmalen (Heimtücke, niedrige Beweggründe), gefährlicher Körperverletzung, Fragen der Täterschaft und Teilnahme (insbesondere Beteiligung der Schwester S und des Bruders B, Täterexzess, limitierte Akzessorietät des § 28 StGB, Hoch-/Aufstiftung, omnimodo facturus).
Übungsfall: Folter zur Rettung des Entführungsopfers?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Polizeibeamte zur Rettung eines entführten Kindes körperlichen Zwang und Folter gegenüber dem Täter anwenden dürfen, um Informationen über den Aufenthaltsort des Opfers zu erlangen. Der Täter hatte das Kind entführt und schweigt auch nach seiner Festnahme, weshalb die Polizei mit Gewalt droht und diese auch ausübt. Die Fallkonstellation betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen polizeilichen Eingriffsbefugnissen, den Grundrechten – namentlich dem Schutz der Menschenwürde – sowie strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Polizei- und Verfassungsrecht, die strafrechtliche Bewertung von Folter sowie die Strafbarkeit von Beamten und Vorgesetzten bei der Anwendung unzulässiger Zwangsmittel.
Übungsfall: Der Karpfen im Goldfischteich
Im Mittelpunkt des Falls steht der Nachbarschaftsstreit zwischen A und N, bei dem A auf Anstiftung von B Motoröl in den Fischteich des N gießt, um dessen Fisch zu töten. Dies führt zum Tod eines wertvollen Koi, der im Eigentum des N steht, und verursacht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Neben Sachbeschädigung werden strafrechtliche Aspekte wie Umweltdelikte, die Beteiligung mehrerer Personen sowie Mordmotive diskutiert. Im weiteren Verlauf bittet A aufgrund seiner psychischen Belastung G und S, ihm eine tödliche Dosis Morphium zu verabreichen, was thematisch Suizidbeihilfe und persönliche Motive berührt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf strafrechtliche Verantwortlichkeiten, Täterstrukturen und Beihilfe im Kontext von Umwelt- und Deliktsrecht.
Die S-Bahn-Fahrt
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext einer gewalttätigen Auseinandersetzung während einer S-Bahn-Fahrt. Es geht um Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Unterlassen sowie die Pflicht zur Hilfeleistung. Die Tathandlungen und das Verhalten mehrerer Beteiligter werden auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft.
Körperverletzung im Amt, § 340 StGB in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen