Fristen und Termine
Die Regelungen zu Fristen und Terminen (§§ 186–193 BGB) bestimmen Berechnung, Beginn und Ende von Fristen im Zivilrecht. Maßgeblich ist die Unterscheidung zwischen Ereignisfristen und Tagesbeginnfristen (§ 187 BGB), die Regel gilt auch für vertragliche und gesetzliche Fristen. Examensklassiker: Fristbeginn nach Zugang einer Kündigung (§ 187 Abs. 1), Fristende bei Sonn- und Feiertagen (§ 193), Besonderheiten bei Minderjährigen (§ 187 Abs. 2 S. 2).
Zu diesem Thema haben wir 15 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Kurz vor knapp
Die Klausur behandelt Schwerpunkte des Allgemeinen Teils des BGB, insbesondere den Zugang und die Auslegung von Willenserklärungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung des Zugangszeitpunkts (§ 130 BGB). Im Mittelpunkt steht die Prüfung eines Vertragsschlusses bei mehrstufigen Verhandlungen über den Abschluss eines Mietvertrags, wobei Fragen zu Annahme, verspäteter Annahme, Bindungsfrist und Stellvertretung zu lösen sind. Weitere wichtige Punkte sind die rechtliche Wirksamkeit der Willenserklärungen sowie die Zahlungs- und Übergabepflichten aus einem etwaigen Mietvertrag.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Das (un-)befristete Arbeitsverhältnis
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen sowie die praxisrelevanten Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen typische Fragestellungen zur Zulässigkeit der Befristung und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Studierende müssen dabei arbeitsrechtliche Normen sicher anwenden und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen.
Pandemiehochzeit
Die Klausur 'Pandemiehochzeit' thematisiert einen Hotelbuchungsfall im Kontext der COVID-19-Pandemie und beleuchtet das Verhältnis von vertraglichen und gesetzlichen Rücktrittsrechten, insbesondere im Hinblick auf die Störung der Geschäftsgrundlage und die Rückabwicklung im Beherbergungsvertrag. Neben dem Ablauf der Ereignisse und Risikoverteilungsfragen prüft die Klausur die Wirksamkeit von AGB, Erstattungsansprüche und etwaige Einreden.
Anwalt ohne Abschluss
Die Klausur behandelt vorrangig Probleme aus dem Bereicherungsrecht im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis, das aufgrund gefälschter Zeugnisse zustande kam, sowie Fragen aus dem Arbeitsrecht (insb. Kündigungsschutz, Mindestlohn). Es geht um die Rückforderung von Gehaltszahlungen, die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung und einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Ein Dr. sc. comp. h. c. mit Folgen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, insbesondere die formlose Annahme und Einbeziehung von AGB sowie die Abgrenzung zum sittenwidrigen Titelhandel und Wucher. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Eventualwiderruf per SMS und die Frage der Gestaltungswirkung sowie Vereinbarung von Fristen und Verwirkung bei AGB. Zudem wird die Berechnung des widerrufsrechtlichen Wertersatzes mit Fokus auf objektiven Wert und Vergütung im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf Anspruchsentstehung durch Vertrag, Widerrufsrechte und deren praktische Umsetzung im Zivilrecht.
* "Der unliebsame Patient
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem zivilrechtlichen Dienstvertragsrecht und Zivilprozessrecht. Im Zentrum steht die Frage, ob ein Zahnarzt einen Vergütungsanspruch gegenüber einem Patienten geltend machen kann, wenn dieser einen Behandlungstermin nicht wahrnimmt, sowie prozessuale Besonderheiten bei Klageminderung und Zwangsvollstreckung von Vergütungsansprüchen. Zusätzlich wird die Pfändbarkeit eines "Corona-Bonus" geprüft.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Fair verhandeln und Maskenverweigerung
Die Klausur behandelt das Gebot des fairen Verhandelns im Arbeitsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wobei insbesondere auch die Rücksichtnahmepflichten von Arbeitnehmern im Privatleben und die Abgrenzung des billigen Ermessens thematisiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abmahnung, ihrer Funktion sowie dem Maßstab der Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden typische Konfliktfelder wie fairer Umgang in Vertragsverhandlungen und grenzüberschreitendes Verhalten analysiert. Die Klausur vertieft zudem die Rechtsstellung des Arbeitnehmers insbesondere im Kontext des Verbraucherstatus gemäß BGB und dessen Hauptleistungspflichten im Aufhebungsvertrag.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Die Photovoltaikanlage
In dieser Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine Freiland-Photovoltaikanlage und deren Module als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks zu qualifizieren sind und wie sich dies auf die Besitzverhältnisse auswirkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob ein Eigentumsübergang der Module mit dem Grundstück erfolgte oder nachträglich als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör begründet wurde. Zusätzlich wird problematisiert, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Herausgabeprozesses ein bedingter Schadensersatzanspruch wegen der Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung geltend gemacht werden kann.
Ein Ende mit Schrecken
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere deren Wirksamkeit und die Rückabwicklung nicht geschuldeter Reparaturen nach Ende des Mietverhältnisses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fristberechnung bei Kündigungserklärungen und der Frage, ob Samstage im Sinne von § 573c BGB als Werktage gelten. Auch Nutzungsersatzansprüche sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden thematisiert.
Keine Impfung, kein Job?
Der Fall thematisiert die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer betrieblich angeordneten Impfpflicht gegen das Coronavirus. Es sind die Rechte des Arbeitgebers gegenüber ungeimpften Beschäftigten, etwa beim Zugang zum Betrieb und bei Lohnkürzungen, sowie Ansprüche im Zusammenhang mit einer Impfprämie zu prüfen. Klassische individualarbeitsrechtliche Streitfragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz, Direktionsrecht und Gleichbehandlung stehen im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Trainerwechsel
Ein Fußballtrainer T, der zuvor als Spieler und Trainer für denselben Verein tätig war, schließt mit dem SC Regensburg einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf der Befristung erscheint T weiterhin zum Training, da Unklarheiten über das Vertragsende bestehen. Der Präsident P weigert sich, den Vertrag zu verlängern, und begründet dies mit üblichen Gepflogenheiten im Profifußball. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags, zur Anwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie zum Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Zu prüfen ist, ob und wie der Vertrag fortbesteht oder beendet wurde.
Der Anwalt und die Fristen
Die Klausur behandelt Probleme der Fristenkontrolle und den anwaltlichen Umgang mit Berufungsfristen im Zivilprozess. Im Zentrum steht die Frage der Zulässigkeit einer Berufung bei (angeblicher) Fristwahrung durch Telefax sowie hilfsweise ein Wiedereinsetzungsantrag gem. § 233 ZPO wegen Fristversäumnis. Die Ausgangslage bildet eine typische anwaltsbezogene Prozesstätigkeit im Rechtsmittelverfahren.
* "Münz-Karibik à la carte
In dieser Examensklausur geht es um die Ansprüche aus einer übertragenen Zehnerkarte für Bräunungssitzungen gegen die neu gegründete Kommanditgesellschaft, gesellschaftsrechtliche Haftungskonstellationen bei Umwandlung einer OHG in eine KG sowie prozessuale Besonderheiten bei einem Versäumnisurteil. Die Aufgaben betreffen Schuld- und Gesellschaftsrecht mit einfließenden Fragen des Zivilprozessrechts.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
Examensklausur Schwerpunktbereich Arbeitsrecht Europarechtswidrige Kündigungsfrist, Verwirkung des Widerspruchsrechts und gegenläufige betriebliche Übung
Die Klausur thematisiert die Europarechtswidrigkeit der Kündigungsfrist nach § 622 II 2 BGB unter Bezugnahme auf ein Urteil des EuGH sowie die Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang. Im zweiten Teil wird die Zulässigkeit einer gegenläufigen betrieblichen Übung im Kontext der Schuldrechtsreform untersucht.
Fristen und Termine in der Jurafuchs-Lernapp
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