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Strafrecht

Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB

Die Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB) sanktioniert, wenn durch eine (qualifizierte) Brandstiftung (§§ 306–306b StGB) eine Person fahrlässig zu Tode kommt. Zentrales Problem: der spezifische Gefahrverwirklichungszusammenhang zwischen der Brandstiftung und dem Todeserfolg. Examensklassiker: Abgrenzung zu §§ 211, 212 StGB, Versuch und Rücktritt, sowie die Beteiligung Dritter am Brandort.

Zu diesem Thema haben wir 14 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2025Anfänger:innenFortgeschrittene

Plagiat mit Todesfolge

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Handlungen der Alexandra (A), darunter das Fälschen von Studienleistungen, eine versuchte Anstiftung zum Diebstahl und eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Vermögensdelikten, die versuchte Anstiftung, sowie die rechtliche Einordnung der Freiheitsberaubung, welche zu schweren Verletzungen und letztlich zum Tod des Opfers führt.

Schach· JA 2025, 208· 120 Min Bearbeitung
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBUntreue (§ 266 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGB+13 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Brandstiftungsdelikte

Die Klausur im Assessorexamen befasst sich vertieft mit den Brandstiftungsdelikten nach §§ 306 ff. StGB, insbesondere der Brandstiftung, der schweren und besonders schweren Brandstiftung. Zudem werden Folge- und Randkonstellationen wie Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung und tätige Reue angesprochen. Schwerpunkt ist die Prüfung und Abgrenzung der einzelnen Tatbestände im Gutachtenstil.

Simon Pschorr· JuS 2024, 61· 300 Min Bearbeitung
Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +8 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Babynahrung

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Allgemeinen und Besonderen Teil am Beispiel einer erpresserischen Vergiftung von Babynahrung. Im Mittelpunkt stehen der Versuch, Rücktritt und Anforderungen an die Rücktrittshandlung sowie Mordmerkmale und die räuberische Erpressung mit (versuchter) Todesfolge. Der Sachverhalt basiert auf einer realen BGH-Entscheidung und prüft die Strafbarkeit des Täters anhand relevanter Normen.

Moldenhauer, Willumat· JA 2021, 563· 300 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Versuch und RücktrittRaub mit Todesfolge (§ 251 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

'Hochzeits-Blockade' mit Todesfolge

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem aus Eifersucht während einer Hochzeitsfeier auf der Autobahn mit einer Pistole auf eine Person gezielt und versehentlich eine andere schwer verletzt wird. Anschließend tritt der Täter vom Versuch zurück, während ein Dritter Hilfe leisten will, aber durch den Täter behindert wird. Die Prüfung konzentriert sich auf Tötungsdelikte, Rücktritt vom Versuch, Unterlassen und Irrtum im Straftatbestand.

Esser, Herz· JA 2021, 373· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Heiße Ware

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Bereich der Vermögensdelikte, Brandstiftung und Anschlussdelikte. Sie bezieht sich auf die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter (A, D, H, P) im Zusammenhang mit Diebstahl einer Uhr, versuchter Brandstiftung zur Spurenbeseitigung sowie der Hehlerei. Auch werden Aspekte des Allgemeinen Teils im Strafrecht geprüft.

Dzatkowski, Wolter· JA 2017, 190· 300 Min Bearbeitung
Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB +5 weitere
ZjS 20162. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Eine feurige Spritztour

Die Klausur thematisiert einen schweren Fall von Brandstiftung an einem Wohnhaus mit Todesfolge für einen Feuerwehrmann sowie den Versuch der unbefugten Fahrzeugnutzung und das geplante Aufbrechen einer Garage. Geprüft werden verschiedene Delikte aus dem besonderen Teil des StGB, beginnend bei Brandstiftung, über den Tod eines Feuerwehrmanns bei Rettungsaktionen bis hin zum Versuch des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die Revision der Nebenklage

Die Klausur befasst sich mit der Revision eines Nebenklägers im Strafprozess nach einem Brandstiftungsdelikt mit Todesfolge. Thematisiert werden die gerichtliche Besetzung als Schwurgericht, die Zulässigkeit und Begründetheit der Nebenklagerevision, denkbare Verfahrensfehler (u.a. kein Schlussvortrag für den Nebenkläger) sowie die Beschwer bei Verfahrensverstößen zuungunsten des Prozessgegners. Im materiellen Recht steht insbesondere das Brandstiftungsdelikt mit Todesfolge im Mittelpunkt.

Mallepree· JA 2015, 456· 300 Min Bearbeitung
Brandstiftung, § 306 StGB Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGBMeineid, § 154 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug

In der Klausur geht es um Brandstiftung an einem baufälligen Bauernhaus, Eigentum und Versicherungsschutz, Täterschaft und Teilnahme sowie um mögliche Rechtfertigungsgründe (Einwilligung). Die Beteiligten A und B diskutieren, ob es strafbare Handlungen gibt, insbesondere im Hinblick auf Brandstiftung sowie versuchten Versicherungsbetrug.

Federico· JA 2015, 294· 60 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeBrandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

* "Pizzeria criminale

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe im Rahmen eines Raubüberfalls auf eine Pizzeria, die Frage des Gewahrsams, die strafrechtliche Bewertung von Raub und Erpressung sowie Brandstiftung. Im zweiten Teil thematisiert sie die Verwertbarkeit von Zeugenaussagen im Strafprozess, insbesondere die Zulässigkeit der Verlesung eines Vernehmungsprotokolls.

Valerius, Zehetgruber· JA 2014, 431· 300 Min Bearbeitung
Raub (§ 249 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Folgen einer Belästigung

Die Klausur behandelt eine Vielzahl strafrechtlicher Probleme aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil. Zur Prüfung stehen unter anderem Rechtfertigungsgründe und Rücktritt beim versuchten Tötungsdelikt, Qualifikationen der Körperverletzung, fahrlässige Tötung durch einen Dritten im Rahmen eines Behandlungsfehlers, Diebstahl sowie Brandstiftungsdelikte mit Blick auf die Abgrenzung zwischen schwerer und einfacher Brandstiftung. Thematisiert werden auch mögliche Konkurrenzen und Sonderfragen der Ärztlichen Aufklärungspflicht.

Puschke· JA 2014, 348· 300 Min Bearbeitung
Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Haus zu viel

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Brandstiftung und Betrug, insbesondere den Versuchsbeginn sowie Verteidigungsstrategien bei ungewissen Sachverhalten. Die Studierenden müssen prüfen, ob und wie sich die Strafbarkeit ändert, wenn gemeinsames Wissen oder Billigung gegeben ist, und wie ein Verteidiger hier agieren kann.

Kudlich, Herold· JA 2013, 511· 150 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Strafrecht – Der reuige Brandstifter

A setzt nach einem Streit die im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Brand, um Versicherungsleistungen zu erlangen und die finanzielle Lage der Familie zu verbessern. Trotz anfänglicher Billigung möglicher Gefahren für andere Hausbewohner bereut A die Tat sofort und warnt die Hausbewohner sowie die Feuerwehr. Durch das schnelle Eingreifen werden ernsthafte Schäden und größere Personengefahren verhindert, dennoch erleiden zwei Hausbewohner leichte und eine Feuerwehrfrau eine schwere Rauchgasvergiftung. Im Zentrum stehen Brandstiftungsdelikte nach §§ 306 ff. StGB, versuchte Tötungs- oder Körperverletzungsdelikte sowie Rücktrittshandlungen gemäß § 24 StGB.

Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Tätige Reue, § 306e StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der nachlässige Brandstifter

Die Klausur behandelt die Prüfung von Brandstiftungsdelikten und den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen eines freiwilligen Rücktritts vom beendeten Versuch sowie die Frage der Zurechnung von sogenannten Retterschäden. Die Sachverhaltsschilderung fokussiert auf das Verhalten des Täters beim Versuch, ein Wohnhaus in Brand zu setzen und die daraus folgenden Rettungshandlungen mit tödlichem Ausgang.

Kress, Weisser· JA 2006, 115· 180 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittBrandstiftung, § 306 StGB Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Auch guten Freunden traut man nicht

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein mittelbarer Täter einen Irrtum über die eigene Tatherrschaft begeht, und prüft außerdem Probleme rund um den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, Mordmerkmale sowie einen schweren Raub mit Todesfolge. Im Mittelpunkt steht das Geschehen um zwei Freunde, von denen einer einen tödlichen Vergiftungsplan über einen Dritten ausführt, der jedoch die Situation durchschaut und eigene Ziele verfolgt. Die Strafbarkeit von A und B nach dem StGB ist umfassend zu prüfen.

Schapiro· JA 2005, 615· 180 Min Bearbeitung
Schwerer Raub (§ 250 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
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Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB in der Jurafuchs-Lernapp

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