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Strafrecht

BT 4: Brandstiftungsdelikte

Die Brandstiftungsdelikte (§§ 306–306f StGB) schützen Eigentum und Leib und Leben vor feuerbedingten Gefahren. Im Mittelpunkt stehen die Qualifikation des Tatobjekts (§ 306 Abs. 1, z.B. Gebäudebegriff), Abgrenzungen zu weniger schweren Vergehen (z.B. Sachbeschädigung, § 303), und die Tatvarianten bei § 306a (schwere Brandstiftung). Examensschwerpunkte: Bauwerkseigenschaft, Einwilligung des Berechtigten, Versuch und Rücktritt (§ 306e), fahrlässiges Verhalten (§ 306d).

Zu diesem Thema haben wir 60 Klausuren im Portal.

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JA 2026Fortgeschrittene

„Zu viel des G(l)uten“

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Strafrecht, in dem eine Bäckermeisterin nach einem Streit und einer vermeintlich tödlichen Würgehandlung weitere Handlungen vornimmt, die letztlich zum Tod ihres Konkurrenten führen. Thematisiert werden Verspätete Erfolge, das Konzept des dolus generalis, Mord und Brandstiftungsdelikte. Schwerpunktmäßig geht es um die objektive Zurechnung, Vorsatzprobleme und die Bewertung eines zweistufigen Tatgeschehens.

Jonathan Kurczinski· JA 2026, 728· 120 Min
Objektive ZurechnungVersuch und RücktrittMord, § 211 StGB+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Feuerteufel und Verkehrsraudi“

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Problematiken rund um einen Verkehrsunfall mit anschließender Sachbeschädigung sowie einen versuchten Brandanschlag auf einen Camper-Van unter Einsatz von Benzin durch einen Beteiligten, der unter Alkoholeinfluss steht. Thematisiert werden Straßenverkehrsdelikte, Brandstiftungsdelikte und Aspekte wie Fahrlässigkeit, Versuch, Rücktritt und Täterschaft. Es ist zu prüfen, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

JA 2026, 463· 120 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBVersuch und Rücktritt+4 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute

Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2025, 683· 300 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+6 weitere

BT 4: Brandstiftungsdelikte in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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