Bedrohung, § 241 StGB
§ 241 StGB schützt den persönlichen Friedens- und Freiheitsschutz durch die Strafbarkeit ernstlicher Drohungen mit Verbrechen oder in § 241 Abs. 1 benannten (schwerwiegenden) Straftaten. Prüfungsrelevant sind Tatvarianten und die Ernstnahme der Drohung durch das Opfer, die Abgrenzung zu Nötigung (§ 240 StGB) und zum Versuchstatbestand, sowie die Vortäuschung einer Bedrohung nach § 241 Abs. 3 StGB. Examensklassiker: Drohung unter Anwesenden, Dreieckskonstellationen, Täterwille.
Zu diesem Thema haben wir 18 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenübungsklausur: Pferderetter
Im Mittelpunkt des Falls steht Dorfbewohner W, der bei einem nächtlichen Spaziergang entdeckt, dass im Pferdestall des Bauers B ein Brand ausgebrochen ist. Um die eingeschlossenen Pferde zu retten, zerstört W gewaltsam die verschlossene Stalltür, woraufhin weitere Sachschäden an Gartenzäunen entstehen. Der Bauer B kehrt erst am nächsten Tag zurück und sammelt die Pferde wieder ein. Thematisch relevant sind strafrechtliche Fragen zur Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB sowie die Prüfung verschiedener möglicher Rechtfertigungsgründe, insbesondere Notwehr- und Notstandsregelungen aus dem StGB und dem BGB.
Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade im Rahmen eines Klimaprotests. Thematisiert werden insbesondere Nötigung, mittelbare Täterschaft, Mordmerkmale und Mord durch Unterlassen. Die Strafbarkeit der Beteiligten B, C und D nach ausgewählten StGB-Normen ist zu prüfen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: „Alles nur geklaut“
Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den chronisch mittellosen Freddy (F), der durch mehrere Beutezüge seinen Lebensunterhalt sichern will. Zunächst nutzt F einen Störsender, um das Wohnmobil der A unbemerkt zu betreten und Bargeld sowie Kfz-Kennzeichen zu stehlen. Anschließend dringt er zusammen mit Kumpel Konstantin (K) in das Haus der W ein, wobei F mit Wertsachen flieht und gegenüber der Bewohnerin ein Messer einsetzt. Schließlich versucht F, bei der Rentnerin R einzubrechen, wobei sein Plan fehlschlägt, da R nicht anwesend ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Diebstahl, besonders schweren Fällen, Raub, Versuch und strafbarer Teilnahme.
Bullet Dodging
Die Klausur behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit sowie verschiedene Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen Teilrücktritt und Rücktritt bei mehreren Beteiligten, außerdem der bewusste nachzeitig-extensive Notwehrexzess.
Die 'Billiger-tanken-GmbH'
Die Klausur behandelt strafrechtliche Eigentums- und Vermögensdelikte anhand von Tankstellenfällen, bei denen ein Täter ohne Bezahlung Benzin entwendet. Schwerpunkt der Prüfung ist das Verhalten des Täters sowohl bei spontaner als auch bei wiederholter Begehung vor dem Hintergrund eines wirksamen Eigentumsvorbehalts. Zu analysieren sind insbesondere Diebstahl und Betrug in Bezug auf den Kraftstoff sowie Eigentumsverhältnisse beim Sachentzug.
Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!
In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.
Hitzeschlag einer Puppe
Die Klausur behandelt den Erlaubnistatbestandsirrtum bei einer Notstandshandlung, in der ein vermeintlich in Gefahr befindlicher Säugling im Auto tatsächlich eine Puppe ist. Zudem wird die Strafbarkeit eines Beteiligten thematisiert, der von der falschen Tatsachenkenntnis des Haupttäters ausgeht und dennoch bei der Sachbeschädigung mithilft.
Fortgeschrittenenklausur: Must-Haves – Smartphone und Pfefferspray
A möchte ein neues Smartphone besitzen und beauftragt seine Freundin B, ihm das gewünschte Modell von X zu verschaffen. B und ihre Schwester C bringen X dazu, ihnen das Smartphone unter einem Vorwand auszuleihen und behalten es anschließend trotz Nachfrage von X. Als X das Telefon zurückfordert, bedroht B ihn mit einem Pfefferspray. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen Sachbetrug und Trickdiebstahl, die Einordnung des Pfeffersprays als gefährliches Werkzeug sowie das Problem der "frischen Tat" bei § 252 StGB.
Beziehung mit schwerer Folge
Die Klausur behandelt zahlreiche Straftatbestände aus dem besonderen Teil des StGB im Kontext einer Beziehung, die in Nachstellungen, Drohungen, Beleidigungen, Erpressungen und Sachbeschädigungen mündet. Der Sachverhalt prüft zudem eine Erfolgsqualifikation durch eine schwere Folge (Suizid der Geschädigten) infolge psychischer Belastungen. Es geht um die rechtliche Bewertung der Handlungen des Täters aus Sicht des Strafrechts.
Wahre Freunde
Die Klausur befasst sich mit einer eskalierenden Auseinandersetzung zwischen vier Freunden, in deren Verlauf es zu Bedrohungen, einer Schlägerei mit schweren Verletzungsfolgen und einem versuchten tödlichen Angriff kommt. Es werden die strafrechtliche Einordnung von Bedrohung, die Besonderheiten der Beteiligung an einer Schlägerei, Täterschaft und Teilnahme, die Anwendung von Mordmerkmalen sowie der Rücktritt vom Versuch erörtert.
Ein Opfer für den Katzenkönig
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Person durch Manipulation eine andere zu einer schweren Gewalttat anstiftet. Thematisiert werden Heimtücke, verschiedene Körperverletzungsdelikte, die Problematik der mittelbaren Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie Irrtumsfragen im Zusammenhang mit der Schuldfähigkeit und Täterschaft. Die Frage richtet sich auf die Strafbarkeit beider Beteiligten.
Übungsfall: Im Schwitzkasten
K möchte von einer Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) sowie § 222 StGB (fahrlässige Tötung) verschont bleiben, nachdem er H in Notwehr abzuwehren versuchte und diesen im sogenannten Schwitzkasten tödlich würgte. Zuvor war es zu einem handgreiflichen Streit zwischen den beiden gekommen, in dessen Verlauf K von H mehrfach angegriffen wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Einordnung des Geschehens in mehrere Handlungsabschnitte und der Frage, ob und inwieweit K durch Notwehr oder andere Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe gerechtfertigt oder entschuldigt war. Wesentliches Problem ist die Abgrenzung der gerechtfertigten Notwehrhandlung von einer möglichen Überschreitung der Grenzen der Notwehr mit tödlichem Ausgang.
* "Abifrust
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Wegnahme eines Säuglings durch eine enttäuschte Abiturientin sowie dem Versuch eines Freundes, von der Situation durch eine fingierte Erpressung zu profitieren. Schwerpunkte sind Hausfriedensbruch, Entziehung Minderjähriger, Nötigung, Erpressung und Betrug sowie relevante Probleme des Allgemeinen Teils (u.a. Irrtum über den Kausalverlauf). Zudem wird eine strafprozessuale Zusatzfrage zu polygrafischen Untersuchungen als Beweismittel gestellt.
Übungsfall: „Broken windows“ und Diversionsprobleme
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Gruppe von Jugendlichen, die in einem sozial benachteiligten Stadtviertel leben und in eine gewalttätige Auseinandersetzung mit einem Obdachlosen verwickelt werden. Der Anführer A wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und zu betreuenden Maßnahmen sowie Geldauflage verpflichtet, während die anderen Beteiligten unter dem Verdacht der Beihilfe stehen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich bezüglich B, C und D für eine Diversion, indem Arbeitsstunden als Sanktionsmaßnahme vorgeschlagen und Ermittlungen eingestellt werden. Der Fall behandelt zentrale Aspekte des Jugendstrafrechts, insbesondere die Anwendung von Diversionsvorschriften und die rechtliche Bewertung von jugendgerichtlichen Maßnahmen.
Übungsfall: Der geheime Safe
Harald Hartmann verschafft sich heimlich Zutritt zur Villa von Oswald Ohm, um wertvolle Juwelen aus einem versteckten Safe zu erlangen. Um den Besitz an den Juwelen zu erlangen, bedroht H den überraschten O mit einer Pistole und zwingt ihn, den Safe zu öffnen. O erleidet dabei einen tödlichen Herzinfarkt, ehe H die Juwelen an sich nehmen kann. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung des Verhaltens von H, insbesondere im Hinblick auf Raub, versuchten Raub, Hausfriedensbruch und Tötungsdelikte gemäß §§ 249 ff. StGB.
Übungsfall: Ehren- und andere Schulden
A fordert von W die Rückzahlung erheblicher Schulden, doch W weigert sich und beleidigt A. Nach einem Streit eskaliert die Situation: A schießt mit einer Luftdruckpistole auf W und bringt ihn später gemeinsam mit seinem Bruder B in einer Gaststätte durch Messerstiche um. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Versuch und Rücktritt vom Mord sowie zur Teilnehmerstrafbarkeit und zur Bedeutung des § 28 StGB. Der Fall thematisiert Motivlagen, Tatentschluss und Zusammenarbeit beim Tötungsdelikt.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Ärger um den Laptop
In diesem strafrechtlichen Übungsfall wird die Strafbarkeit des A überprüft, der nach einem Streit um einen irreparablen Laptop im Computerladen des B eine Reihe von Delikten begeht: Er äußert eine wahrheitswidrige, ehrenrührige Behauptung über B, droht mit Gewalt unter Bezugnahme auf ein Familienmitglied von B, nimmt spontan ein Notebook an sich und verletzt B bei einem Gerangel um das Gerät. Der Fall thematisiert Beleidigung, Drohung, Nötigung, Diebstahl sowie Körperverletzung und beleuchtet die jeweiligen strafrechtlichen Tatbestände und die Kausalzusammenhänge.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.
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