Putzke
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Klausuren
JA 20141. Staatsexamen
* "Abifrust
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Wegnahme eines Säuglings durch eine enttäuschte Abiturientin sowie dem Versuch eines Freundes, von der Situation durch eine fingierte Erpressung zu profitieren. Schwerpunkte sind Hausfriedensbruch, Entziehung Minderjähriger, Nötigung, Erpressung und Betrug sowie relevante Probleme des Allgemeinen Teils (u.a. Irrtum über den Kausalverlauf). Zudem wird eine strafprozessuale Zusatzfrage zu polygrafischen Untersuchungen als Beweismittel gestellt.
Betrug (§ 263 StGB)Nötigung, § 240 StGBBedrohung, § 241 StGB+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Putzke prüfen besonders häufig Bedrohung, § 241 StGB (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×) und Nötigung, § 240 StGB (1×).