Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Übungsfall: Schirm, Schein und Melone
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.
Referendarexamensklausur: Eine feurige Spritztour
Die Klausur thematisiert einen schweren Fall von Brandstiftung an einem Wohnhaus mit Todesfolge für einen Feuerwehrmann sowie den Versuch der unbefugten Fahrzeugnutzung und das geplante Aufbrechen einer Garage. Geprüft werden verschiedene Delikte aus dem besonderen Teil des StGB, beginnend bei Brandstiftung, über den Tod eines Feuerwehrmanns bei Rettungsaktionen bis hin zum Versuch des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.
Nichts als Ärger für den Tankstelleninhaber
Die Klausur behandelt drei eigenständige Problemfelder aus Schuld- und Sachenrecht: Einen möglichen Unterlassungsanspruch gegen Suchvorschläge einer Internetsuchmaschine, Ersatzansprüche für Detektivkosten nach vergessener Tankrechnung sowie den Ersatz von Mehrkosten aus einer Ersatzbeschaffung beim Kraftstoffkauf nach Lieferverzug. Die Fragestellungen erfordern Gutachten zu bestehenden Ansprüchen bei typischen Konstellationen im Kaufrecht und allgemeinen Schuldrecht.
Cashback Aktion
In diesem Übungsfall geht es um den Erwerb eines Objektivs über eine Onlineplattform, das ohne die im Angebot genannte Originalverpackung geliefert wird, was die Teilnahme an einer Cashback-Aktion des Herstellers verhindert. Zu prüfen ist insbesondere, ob dem Käufer gegen den Verkäufer ein Anspruch auf Zahlung von 30 EUR zusteht, weil er an der Aktion nicht teilnehmen kann. Die Klausur behandelt v.a. Fragen des Vertragsschlusses, der Sachmangelhaftung sowie von Minderung und Schadensersatz.
Der verkappte Arzt
A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Drei berichtigende Worte des Bundesgerichtshofs?
Die Klausur behandelt Konstellationen rund um Anweisung, Tilgungsbestimmung und Bereicherungsausgleich bei mehrstufigen Zahlungsaufträgen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen zu Anweisung, Rückabwicklung nach geänderter Tilgungsbestimmung und die Folgen nicht autorisierter Zahlungen, insbesondere im Lichte der Zahlungsdiensterichtlinie und der entsprechenden BGB-Regelungen.
»Gerechtigkeit« oder Straflosigkeit? – Von Völkermord und Vorbehalten sowie verzwickten Normkonflikten
Der Fall behandelt die strafrechtliche und völkerrechtliche Verantwortlichkeit eines ehemaligen Diplomaten für einen öffentlichen Aufruf zum Völkermord. Diskutiert werden die Strafverfolgungspflicht, Vorbehalte zur Völkermordkonvention sowie die Reichweite diplomatischer Immunität und Normkonflikte im Völkerrecht. Die Beteiligung internationaler Gerichte wie IGH und IStGH steht ebenso im Mittelpunkt.
Schwerpunktklausur Wirtschaftsstrafrecht
Der Sachverhalt behandelt zwei Fälle aus dem Wirtschaftsstrafrecht: Zum einen die Entsendung von Pflegekräften durch eine Vermittlungs-GmbH und die möglichen strafrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, zum anderen die Geschäftsführung einer Bau-GmbH während der Überschuldung, die Zahlung von Löhnen statt Sozialversicherungsbeiträgen sowie eine potenzielle Subventionierung durch Bauunternehmer. Beide Fälle betreffen gesellschafts- und wirtschaftsstrafrechtliche Problemkreise der Geschäftsführerhaftung sowie der Pflichten zur Sozialversicherung.
Fraktionslos = rechtlos?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.
Einmal hin, Arzt ist drin
Die Klausur behandelt Fragen der vorvertraglichen Haftung (culpa in contrahendo) und des Schuldverhältnisses mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, illustriert an einem Schadensfall im Supermarkt. Zusätzlich werden die Zurechnung des Verhaltens Dritter (Erfüllungsgehilfenhaftung) und in einer Abwandlung die Frage überprüft, ob ein Dieb, der ohne Kaufabsicht einen Supermarkt betritt, vertragliche Ansprüche auf Schadensersatz haben kann.
»Dieselgate«
Die Klausur behandelt Ansprüche und Rechtsfolgen rund um den Kauf eines vom sogenannten »Dieselgate«-Skandal betroffenen Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware. Neben kaufrechtlichen Mängelrechten (Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz) werden Aspekte der Haftung für Verrichtungsgehilfen sowie deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung, thematisiert.
Kinoticket oder Online-Stream?
Die Klausur behandelt die urheberrechtliche Einordnung des Filmerstellens, -hochladens und -streamens im Internet. Geprüft werden Ansprüche des Urhebers gegen den Filmersteller (F), den Betreiber der Streamingplattform (J) sowie einen Nutzer (N), der sich den Film per Stream ansieht. Der Schwerpunkt liegt auf der urheberrechtlichen Zulässigkeit von Online-Streams und den damit verbundenen Ansprüchen und Haftungsfragen.
Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.
Silvester und Neujahr
Im Sachverhalt wird eine Silvesternacht geschildert, in der durch das Zünden von Raketen eine Fensterscheibe beschädigt wurde, und am Neujahrstag ein Blumenkübel durch einen Mopedunfall zerstört wurde. Der Hausbesitzer möchte wissen, welche Ansprüche ihm gegen den jugendlichen Nachbarn zustehen. Die Identität des Raketenwerfers ist ungeklärt, und der Mopedfahrer verweigert Zahlung mit Verweis auf Glatteis und fehlendes Verschulden.
AGB- und Mietrecht: Vorliegen von AGB bei »Dritt«-Klauseln – Objektive Auslegung von AGB – Schönheitsreparaturklauseln und Kompensation – Quotenabgeltungsklauseln
Die Klausur thematisiert das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Mietvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltung. Untersucht werden objektive Auslegung von AGB, die Wirksamkeit gängiger Renovierungsklauseln sowie deren Anwendung auf verschiedene Sachverhaltskonstellationen.
Sommerurlaub mit Hindernissen
Der Fall "Sommerurlaub mit Hindernissen" stellt verschiedene internationale Vertragskonstellationen dar, wie Hotelbuchung, Souvenirkauf und Reisetaschenkauf über Ländergrenzen hinweg. Schwerpunkt ist die Bestimmung des anwendbaren Rechts nach Art. 6 Rom I-VO unter Einbeziehung der EuGH-Rechtsprechung. Der Fall thematisiert Minderungsansprüche, Schadensersatz, Widerruf und Rechtswahl.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB
Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.
»Ein Schuss ins Blaue?«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Platzverweises gegen eine als alkoholisiert und auffällig eingeschätzte Person sowie die darauf folgende polizeiliche Maßnahme gegenüber einer weiteren Person, die die Beamten bei der Mittagspause filmt. Zu prüfen sind die Rechtsgrundlagen für das polizeiliche Einschreiten im öffentlichen Raum und eventuelle Grundrechtseingriffe (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Polizeirecht).
Ein Klassiker zur Sicherheit
Die Klausur behandelt die Rechtsverhältnisse rund um die Sicherungsübereignung von Möbeln eines Cafés, das Mietverhältnis und verschiedene Erwerbsvorgänge. Thematisiert werden insbesondere der gutgläubige Scheingeheißerwerb, die Ansprüche des Pfandrechtsinhabers bei der Veräußerung pfandrechtsbelasteter Sachen und die Kollision von Vermieterpfandrecht und Sicherungsübereignung. Gefragt ist nach Ansprüchen des Grundstückserwerbers gegen die Sicherungseigentümerin.
Unter Brüdern hilft man sich
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob B als angeblicher Auftraggeber im Verhältnis zu T auf Zahlung für vom Bruder A bestellte Bilderrahmen haftet, obwohl A eigenmächtig handelte. Weiter ist zu prüfen, ob B für ein bestelltes und anschließend zurückgesandtes Buch den Kaufpreis an V zahlen muss. Besondere Schwerpunkte der Klausur sind die Stellvertretung, Leistungsstörungen und das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Der missglückte (?) Anschlag im Museum
Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.
Im Zweifel gegen die Freiheit?
Ein Arzt bietet begleitete Suizidhilfe unter strengen Bedingungen an und wird mit einem neuen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Suizidhilfe konfrontiert. Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Verhältnismäßigkeit der Strafnorm und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie dem Recht auf Selbstbestimmung und Leben.
Testament und gutgläubiger Erwerb
Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.
Aktuelle examensrelevante Fälle des Computerbetrugs (§ 263 a StGB)
Die Klausur behandelt aktuelle und examensrelevante Fallgestaltungen zum Computerbetrug gemäß § 263a StGB, insbesondere anhand konkreter Sachverhalte rund um die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten bei unberechtigter Eingabe von Einzugsermächtigungslastschriften. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der dogmatischen Analyse und der Anwendung des Tatbestandes des Computerbetrugs in der strafrechtlichen Fallbearbeitung.