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Klausuren

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ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Schirm, Schein und Melone

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.

Marcus Bergmann· ZJS 2016, 73
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 20162. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Eine feurige Spritztour

Die Klausur thematisiert einen schweren Fall von Brandstiftung an einem Wohnhaus mit Todesfolge für einen Feuerwehrmann sowie den Versuch der unbefugten Fahrzeugnutzung und das geplante Aufbrechen einer Garage. Geprüft werden verschiedene Delikte aus dem besonderen Teil des StGB, beginnend bei Brandstiftung, über den Tod eines Feuerwehrmanns bei Rettungsaktionen bis hin zum Versuch des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Nichts als Ärger für den Tankstelleninhaber

Die Klausur behandelt drei eigenständige Problemfelder aus Schuld- und Sachenrecht: Einen möglichen Unterlassungsanspruch gegen Suchvorschläge einer Internetsuchmaschine, Ersatzansprüche für Detektivkosten nach vergessener Tankrechnung sowie den Ersatz von Mehrkosten aus einer Ersatzbeschaffung beim Kraftstoffkauf nach Lieferverzug. Die Fragestellungen erfordern Gutachten zu bestehenden Ansprüchen bei typischen Konstellationen im Kaufrecht und allgemeinen Schuldrecht.

Markus Kellermann-Schröder· JA 2016, 25· 300 Min
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des KaufvertragsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Cashback Aktion

In diesem Übungsfall geht es um den Erwerb eines Objektivs über eine Onlineplattform, das ohne die im Angebot genannte Originalverpackung geliefert wird, was die Teilnahme an einer Cashback-Aktion des Herstellers verhindert. Zu prüfen ist insbesondere, ob dem Käufer gegen den Verkäufer ein Anspruch auf Zahlung von 30 EUR zusteht, weil er an der Aktion nicht teilnehmen kann. Die Klausur behandelt v.a. Fragen des Vertragsschlusses, der Sachmangelhaftung sowie von Minderung und Schadensersatz.

Prof. Dr. Paul T. Schrader· JA 2016, 18· 90 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der verkappte Arzt

A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Bernhard Kretschmer· JURA 2016, 1436
Betrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Drei berichtigende Worte des Bundesgerichtshofs?

Die Klausur behandelt Konstellationen rund um Anweisung, Tilgungsbestimmung und Bereicherungsausgleich bei mehrstufigen Zahlungsaufträgen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen zu Anweisung, Rückabwicklung nach geänderter Tilgungsbestimmung und die Folgen nicht autorisierter Zahlungen, insbesondere im Lichte der Zahlungsdiensterichtlinie und der entsprechenden BGB-Regelungen.

Arndt Kiehnle· JURA 2016, 1414
Rückgriff des SicherungsgebersBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

»Gerechtigkeit« oder Straflosigkeit? – Von Völkermord und Vorbehalten sowie verzwickten Normkonflikten

Der Fall behandelt die strafrechtliche und völkerrechtliche Verantwortlichkeit eines ehemaligen Diplomaten für einen öffentlichen Aufruf zum Völkermord. Diskutiert werden die Strafverfolgungspflicht, Vorbehalte zur Völkermordkonvention sowie die Reichweite diplomatischer Immunität und Normkonflikte im Völkerrecht. Die Beteiligung internationaler Gerichte wie IGH und IStGH steht ebenso im Mittelpunkt.

Völkerstrafrecht Verhältnis von Völkerrecht und nationalem RechtVölkerrechtssubjekte+5 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktklausur Wirtschaftsstrafrecht

Der Sachverhalt behandelt zwei Fälle aus dem Wirtschaftsstrafrecht: Zum einen die Entsendung von Pflegekräften durch eine Vermittlungs-GmbH und die möglichen strafrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, zum anderen die Geschäftsführung einer Bau-GmbH während der Überschuldung, die Zahlung von Löhnen statt Sozialversicherungsbeiträgen sowie eine potenzielle Subventionierung durch Bauunternehmer. Beide Fälle betreffen gesellschafts- und wirtschaftsstrafrechtliche Problemkreise der Geschäftsführerhaftung sowie der Pflichten zur Sozialversicherung.

Tobias Ceffinato· JURA 2016, 1394
Gesellschaft mit beschränkter HaftungKlausurtypen & Prozessrecht+1 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Fraktionslos = rechtlos?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.

Der BundestagOrganstreitverfahrenAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Einmal hin, Arzt ist drin

Die Klausur behandelt Fragen der vorvertraglichen Haftung (culpa in contrahendo) und des Schuldverhältnisses mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, illustriert an einem Schadensfall im Supermarkt. Zusätzlich werden die Zurechnung des Verhaltens Dritter (Erfüllungsgehilfenhaftung) und in einer Abwandlung die Frage überprüft, ob ein Dieb, der ohne Kaufabsicht einen Supermarkt betritt, vertragliche Ansprüche auf Schadensersatz haben kann.

Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Entstehung von Schuldverhältnissen +1 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»Dieselgate«

Die Klausur behandelt Ansprüche und Rechtsfolgen rund um den Kauf eines vom sogenannten »Dieselgate«-Skandal betroffenen Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware. Neben kaufrechtlichen Mängelrechten (Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz) werden Aspekte der Haftung für Verrichtungsgehilfen sowie deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung, thematisiert.

Giesela Rühl, Jakob Horn· JURA 2016, 1301
Sach- und RechtsmängelNacherfüllung § 826 BGB+3 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Kinoticket oder Online-Stream?

Die Klausur behandelt die urheberrechtliche Einordnung des Filmerstellens, -hochladens und -streamens im Internet. Geprüft werden Ansprüche des Urhebers gegen den Filmersteller (F), den Betreiber der Streamingplattform (J) sowie einen Nutzer (N), der sich den Film per Stream ansieht. Der Schwerpunkt liegt auf der urheberrechtlichen Zulässigkeit von Online-Streams und den damit verbundenen Ansprüchen und Haftungsfragen.

Andreas Starcke· JURA 2016, 1285
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.

Chris Gutmann· JURA 2016, 1205
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenEnteignungsentschädigung+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Silvester und Neujahr

Im Sachverhalt wird eine Silvesternacht geschildert, in der durch das Zünden von Raketen eine Fensterscheibe beschädigt wurde, und am Neujahrstag ein Blumenkübel durch einen Mopedunfall zerstört wurde. Der Hausbesitzer möchte wissen, welche Ansprüche ihm gegen den jugendlichen Nachbarn zustehen. Die Identität des Raketenwerfers ist ungeklärt, und der Mopedfahrer verweigert Zahlung mit Verweis auf Glatteis und fehlendes Verschulden.

Kathrin Brei· JURA 2016, 1195
§ 823 Abs. 1 BGBHaftung nach StVG+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

AGB- und Mietrecht: Vorliegen von AGB bei »Dritt«-Klauseln – Objektive Auslegung von AGB – Schönheitsreparaturklauseln und Kompensation – Quotenabgeltungsklauseln

Die Klausur thematisiert das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Mietvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltung. Untersucht werden objektive Auslegung von AGB, die Wirksamkeit gängiger Renovierungsklauseln sowie deren Anwendung auf verschiedene Sachverhaltskonstellationen.

Daniel Ulber, Kevin Lukes· JURA 2016, 1188
AGBSchönheitsreparaturen+2 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Sommerurlaub mit Hindernissen

Der Fall "Sommerurlaub mit Hindernissen" stellt verschiedene internationale Vertragskonstellationen dar, wie Hotelbuchung, Souvenirkauf und Reisetaschenkauf über Ländergrenzen hinweg. Schwerpunkt ist die Bestimmung des anwendbaren Rechts nach Art. 6 Rom I-VO unter Einbeziehung der EuGH-Rechtsprechung. Der Fall thematisiert Minderungsansprüche, Schadensersatz, Widerruf und Rechtswahl.

Sven Loose· JURA 2016, 1172
Besonderer Teil - Rom I-VOWiderruf & Verbraucherverträge+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB

Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.

StellvertretungEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»Ein Schuss ins Blaue?«

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Platzverweises gegen eine als alkoholisiert und auffällig eingeschätzte Person sowie die darauf folgende polizeiliche Maßnahme gegenüber einer weiteren Person, die die Beamten bei der Mittagspause filmt. Zu prüfen sind die Rechtsgrundlagen für das polizeiliche Einschreiten im öffentlichen Raum und eventuelle Grundrechtseingriffe (Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Polizeirecht).

Ralf Poscher, Philipp Lassahn· JURA 2016, 1063
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein Klassiker zur Sicherheit

Die Klausur behandelt die Rechtsverhältnisse rund um die Sicherungsübereignung von Möbeln eines Cafés, das Mietverhältnis und verschiedene Erwerbsvorgänge. Thematisiert werden insbesondere der gutgläubige Scheingeheißerwerb, die Ansprüche des Pfandrechtsinhabers bei der Veräußerung pfandrechtsbelasteter Sachen und die Kollision von Vermieterpfandrecht und Sicherungsübereignung. Gefragt ist nach Ansprüchen des Grundstückserwerbers gegen die Sicherungseigentümerin.

Florian Jotzo· JURA 2016, 1055
Sicherungsrechte an beweglichen SachenDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Unter Brüdern hilft man sich

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob B als angeblicher Auftraggeber im Verhältnis zu T auf Zahlung für vom Bruder A bestellte Bilderrahmen haftet, obwohl A eigenmächtig handelte. Weiter ist zu prüfen, ob B für ein bestelltes und anschließend zurückgesandtes Buch den Kaufpreis an V zahlen muss. Besondere Schwerpunkte der Klausur sind die Stellvertretung, Leistungsstörungen und das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Stefan Daniel· JURA 2016, 1050
StellvertretungWiderruf & Verbraucherverträge+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der missglückte (?) Anschlag im Museum

Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Marc Engelhart· JURA 2016, 934
Versuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Im Zweifel gegen die Freiheit?

Ein Arzt bietet begleitete Suizidhilfe unter strengen Bedingungen an und wird mit einem neuen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Suizidhilfe konfrontiert. Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Verhältnismäßigkeit der Strafnorm und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie dem Recht auf Selbstbestimmung und Leben.

Alexander Brade· JURA 2016, 923
VerfassungsbeschwerdeGrundrechtskonkurrenzenGesetzgebungsverfahren+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Testament und gutgläubiger Erwerb

Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.

Marc Schüßler· JURA 2016, 916
Gewillkürte ErbfolgeGesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+3 weitere
JURA 20161. Staatsexamen

Aktuelle examensrelevante Fälle des Computerbetrugs (§ 263 a StGB)

Die Klausur behandelt aktuelle und examensrelevante Fallgestaltungen zum Computerbetrug gemäß § 263a StGB, insbesondere anhand konkreter Sachverhalte rund um die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten bei unberechtigter Eingabe von Einzugsermächtigungslastschriften. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der dogmatischen Analyse und der Anwendung des Tatbestandes des Computerbetrugs in der strafrechtlichen Fallbearbeitung.

Erik Kraatz· JURA 2016, 875
Computerbetrug (§ 263a StGB)+2 weitere
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