Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Homöopathie für Tiere
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des § 50 II TAMG, der es Laien wie Tierheilpraktikern verbietet, Humanhomöopathika an Tiere ohne Hinzuziehung eines Tierarztes zu verabreichen. Thematische Schwerpunkte sind die Rechtssatzverfassungsbeschwerde, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, die Drei-Stufen-Lehre, Verhältnismäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz. Geprüft wird, ob die grundrechtlichen Beeinträchtigungen – insbesondere der Berufsausübung von Tierheilpraktikern – gerechtfertigt sind.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Sterbehilfe für Strafgefangene
Die Klausur behandelt grundrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Sterbehilfe für Strafgefangene. Es werden insbesondere die Anwendung und mögliche Einschränkungen der Menschenwürde sowie des Grundrechts auf Leben im Kontext von staatlichem Handeln gegenüber Strafgefangenen geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der maßgeblichen Grundrechte, deren dogmatische Grundlagen und ihrer Wechselwirkungen.
Gewerbeerlaubnis mit Beschäftigungsverbot als Nebenbestimmung
In dieser ÖR-Anfängerklausur wird eine typische Fallgestaltung des Allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt: Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis unter der Auflage eines Beschäftigungsverbots als Nebenbestimmung. Der Fall dient der Einübung zentraler prüfungsrelevanter Aspekte wie Nebenbestimmungen, Ermessensausübung und der Berufsfreiheit.
»Der verbotene Ohrwurm«
Die Klausur behandelt eine fortgeschrittene Problemstellung zur polizeilichen Generalklausel mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht. Anhand des Falles 'Der verbotene Ohrwurm' wird die Anwendung und Grenzen der polizeilichen Generalklausel diskutiert.
»Das darf man als Kanzlerin wohl noch sagen dürfen!«
Die Examensklausur befasst sich mit Fragestellungen aus dem Staatsorganisationsrecht und thematisiert insbesondere Äußerungen der Kanzlerin im Lichte des öffentlichen Rechts. Besonderes Augenmerk liegt auf der Rolle der Bundesregierung sowie der Bedeutung einschlägiger Grundrechte.
ÖR-Examensklausur im Steuerrecht
Die Klausur behandelt Fragestellungen zum Einkommensteuerrecht, allgemeinen Steuerrecht und Umsatzsteuerrecht im öffentlichen Recht. Sie richtet sich insbesondere an Examenskandidat:innen und thematisiert damit zentrale Aspekte des deutschen Steuerrechts.
»Der Soldat und der verweigerte Handschlag«
Die Klausur befasst sich mit einer öffentlich-rechtlichen Fragestellung im Verwaltungsrecht und thematisiert die rechtlichen Konsequenzen eines verweigerten Handschlags durch einen Soldaten. Es handelt sich um einen Anfängerklausurfall, der Grundlagen des Verwaltungsrechts und möglicherweise Fragen zu Grundrechten berührt.
Der bekannte Schauspieler
Die Klausur thematisiert Ansprüche eines bekannten Schauspielers gegen eine Boulevardzeitung wegen Wort- und Bildberichterstattung über sein Privatleben. Gegenstand ist insbesondere die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit bei Sensationsberichterstattung über Prominente. Die rechtlichen Grundlagen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und spezifische Anspruchsgrundlagen werden praxisnah geprüft.
Verwaltungsrecht und Europarecht
Die Hausarbeit thematisiert zum einen den Umgang mit geschlechtersensibler Sprache durch Lehrkräfte im Schulunterricht und die Reaktion eines Elternteils, der ein aufsichtliches Einschreiten der Schulbehörde begehrt. Im zweiten Teil wird das Erscheinungsbild von Beamten im schulischen Kontext im Rahmen einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt, wobei Grundkenntnisse der EMRK erforderlich sind.
Fliegenkunst oder Kunstfliegen?
In einem staatlichen Museum wird eine Kunstinstallation gezeigt, deren Bestandteil lebende Fliegen sind, die durch eine elektrische Fliegenfalle getötet werden. Nach einem Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz stellt sich die Frage, ob die Kunstfreiheit den Umgang mit Tieren in der beschriebenen Form rechtfertigt oder hinter dem Tierschutz zurücktreten muss.
Dating-Apps und Bundeswehr
Die Klausur behandelt den Fall einer Berufssoldatin, die aufgrund der Nutzung einer Dating-App und damit verbundener Selbstdarstellung einen Disziplinarverweis wegen Verstoßes gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht (§ 17 SG) erhält. Im Mittelpunkt steht die verfassungsrechtliche Prüfung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere im Spannungsfeld zwischen der sexuellen Selbstbestimmung und der Bindung an dienstrechtliche Pflichten im Wehrdienstverhältnis.
»Kleider machen Leute (ärgerlich)«
Die Klausur behandelt baurechtliche Fragestellungen im Kontext der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Hanauer Westfeld und der damit verbundenen Nutzungsänderung gewerblich genutzter Flächen. Schwerpunkt sind prozessuale Besonderheiten wie Eventualklagehäufung und materielle sowie formelle Fehler im Bebauungsplanverfahren, insbesondere im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot und Gebietsverträglichkeit.
Sprechen Sie Lettisch?
Die Examensklausur behandelt die methodische Vorgehensweise im Öffentlichen Recht anhand eines europarechtlichen Falles. Zentral sind das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV, die Frage der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) sowie der Einfluss der nationalen Identität und des Unionsrechts auf nationale Regelungen im Bildungssektor. Die Studierenden müssen die unionsrechtliche Dimension anhand eines lettischen Gesetzes im Hochschulbereich und dessen verfassungsrechtlicher Überprüfung analysieren.
Der schweigsame Bundespräsident
Die Examensklausur behandelt den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundespräsidenten im Kontext von Begnadigungen nach Art. 60 II GG. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Landespressegesetzes, zum konkreten Geltungsbereich grundrechtlicher Auskunftsansprüche und der Abgrenzung zwischen Verwaltungstätigkeit und verfassungsrechtlicher Funktion des Bundespräsidenten. Es werden fundierte Kenntnisse zum Zusammenhang von Pressefreiheit, Staatsorganisationsrecht und landesrechtlichen Vorschriften abgeprüft.
»Schutz der Zivilbevölkerung – aber schnell«
Die Klausur behandelt aktuelle Fragen des Staatsorganisationsrechts anhand eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens für ein Zivilschutzgesetz. Schwerpunkte sind das Beratungsrecht der Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG), die Dauer und Organisation parlamentarischer Verfahren sowie die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages (Art. 40 Abs. 1 S. 2 GG), insbesondere im Kontext von Organstreitverfahren.
Von Regelgrößen und Sperrklauseln
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Reform des Bundestagswahlrechts mit den Schwerpunkten Zweitstimmendeckung und Sperrklausel. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens werden Wahlrechtsgrundsätze, das Verhältnis von Erst- und Zweitstimme sowie die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages anhand konkreter Gesetzesänderungen überprüft.
Versammlungsverbot auf Bundesautobahnen
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines allgemeinen Versammlungsverbots auf Bundesautobahnen, wie es § 13 I 3 VersG NRW vorsieht. Im Mittelpunkt steht die Prüfung des Art. 8 GG sowie staatsorganisationsrechtliche Fragen zur Gesetzgebungskompetenz und zum Gesetzgebungsverfahren. Der Sachverhalt ist als Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde eingekleidet.
Auflösung eines Wochenmarktes
Die Klausur thematisiert die kommunalrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Auflösung eines Wochenmarktes als öffentliche Einrichtung durch eine nordrhein-westfälische Gemeinde. Im Fokus stehen der Widerruf einer Standplatzzuweisung, Ratsbeschlüsse zur Auflösung und Aufhebung der Satzung sowie die Rechte des betroffenen Standplatzinhabers, wobei Selbstverwaltungsgarantie, Verwaltungsakt und Vertrauensschutz eine zentrale Rolle spielen.
»Kontroversen um den Konverter«
Die Klausur behandelt baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen am Beispiel eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für eine Konverterstation im Außenbereich. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen des Bauplanungsrechts, insbesondere die Außenbereichsdogmatik, das privilegierte Vorhaben, die Ortsgebundenheit, sowie die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Der Gemeinde werden Beteiligungsrechte im Verfahren und mögliche Konflikte aus dem Flächennutzungsplan sowie Kostenfolgen und das Landschaftsbild thematisiert.
»Das letzte Dorf«
Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer versammlungsrechtlichen Protestaktion gegen einen geplanten Kohleabbau in Niedersachsen und die Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu Gunsten eines Energiekonzerns. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Grundrechtsfähigkeit von Unionsbürgern, zur Versammlungsfreiheit und zum Eigentumsschutz, insbesondere zur Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung sowie deren Verhältnismäßigkeit.
»Gelöscht wird nicht – oder doch?«
In der Klausur wird die Löschung eines Nutzerkommentars durch einen marktführenden Netzwerkbetreiber und die Grundrechtsbindung privater Plattformbetreiber thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte, der Frage nach der 'staatsgleichen' Grundrechtsbindung und der wesensmäßigen Anwendbarkeit des Grundrechtsschutzes. Zugrunde liegt das BGH-Urteil BGHZ 230, 347 zur Grundrechtsbindung privater Netzwerkbetreiber.
Palästina-Demonstration
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Palästina-Demonstration, insbesondere die Sicherstellung eines Transparents durch die Polizei, die Auflösung der Versammlung und eine Ingewahrsamnahme. Der Schwerpunkt liegt auf versammlungs- und polizeirechtlichen Fragestellungen sowie grundrechtlichen Bezügen, eingebettet in eine Fortsetzungsfeststellungsklage.
Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?
Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG) im Hinblick auf Grundrechte von Unternehmen, die Windkraftanlagen errichten wollen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG) durch Pflicht zur Gründung projektbezogener Gesellschaften und zur Anteilsabgabe bzw. Zahlung einer Windkraftdividende. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen ist umfassend zu prüfen.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Namensänderung aus wichtigem Grund
Die Klausur behandelt die Entscheidung über eine Namensänderung aus wichtigem Grund und stellt dabei die verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar. Prüfungsgegenstand sind die maßgeblichen Kriterien für die Ermessensausübung sowie die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen. Schwerpunktmäßig werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen an dessen Rechtmäßigkeit beleuchtet.