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Klausuren

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JA 2017Fortgeschrittene

Konflikte um die Koranverteilung

Im Fall beantragt ein salafistischer Verein die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Verteilung von Koranen in der Hamburger Innenstadt, die nach verbalen Auseinandersetzungen mit Islamgegnern wieder aufgehoben wird. Streitentscheidend sind Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes, der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Erlaubnis sowie Grundrechtseingriffe. Der Schwerpunkt liegt auf der öffentlich-rechtlichen Beurteilung des Verwaltungshandelns und der Wahrung der Grundrechte.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2017, 121· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+2 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Skate-by-night

Der Fall handelt von A, der während eines Inline-Skate-Events dem Mitteilnehmer R unbemerkt ein Smartphone und einen Energieriegel entwendet. Als R A später verfolgt, stellt A ihm ein Bein, wodurch R stürzt und an den Folgen verstirbt. Am nächsten Tag verkauft A das gestohlene Smartphone seinem Bekannten B und täuscht ihn dabei mit einer gefälschten Garantieerklärung. Schwerpunkte liegen im Bereich der Eigentums- und Urkundendelikte, des Raubs sowie der Prüfung etwaiger Tötungsdelikte.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Fahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Rückforderung von Entschädigungsleistungen wegen Stasi-Mitarbeit

Ein ehemaliger politischer Häftling der DDR verlangt von der zuständigen Behörde die Anerkennung und Auszahlung einer Entschädigung nach dem Häftlingshilfegesetz. Nach langjährigem Zeitablauf hebt die Behörde die begünstigenden Bescheide auf und fordert die Rückzahlung mit der Begründung, der Betroffene habe während und nach seiner Haftzeit als inoffizieller Mitarbeiter für das Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet. Im Zentrum des Falls stehen die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte nach § 48 VwVfG und die Frage der Verwirkung behördlicher Befugnisse. Streitig ist unter anderem die subjektive Vorwerfbarkeit des Verhaltens und die Rolle des Zeitablaufs bei der Rückforderungsbefugnis der Behörde.

Frauke Kruse· ZJS 2017, 212
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Ein brandgefährlicher Tag

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A wegen eines durch fahrlässiges Handeln ausgelösten Zimmerbrandes und im Zusammenhang mit einem erheblichen Alkoholkonsum die Delikte im Straßenverkehr. Zu prüfen ist außerdem, ob C sich durch ihr Verhalten strafbar gemacht hat. Schwerpunkte liegen bei Brandstiftungsdelikten und Straßenverkehrsdelikten, insbesondere unter den Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit.

Dr. Florian Schumann, Shahin Rahimi Azar· JA 2017, 114· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB Vollrausch, § 323a StGB+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Klausur: „DON’T BE A MAYBE“

Die P-GmbH, Herstellerin von Tabakprodukten, wendet sich gegen eine behördliche Verfügung, mit der die Entfernung einer bundesweiten Werbekampagne für ihre Zigarettenmarke „Red“ und die Einstellung der zugehörigen Werbemaßnahmen angeordnet wird. Auslöser ist die Einschätzung einer Expertin, wonach die Kampagne gezielt Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen verleite, was durch den Inhalt, die Darstellung und eine empirische Studie untermauert wird. Das Landratsamt argumentiert mit dem Jugendschutz und verweist auf die Verhältnismäßigkeit des Werbeverbots. Die P-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht und sieht insbesondere ihre grundrechtlich geschützten Positionen aus Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG verletzt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Untersagung, die Geeignetheit der Werbemaßnahmen zur Beeinflussung Jugendlicher sowie verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.

Aleksandra Kozłowska· ZJS 2017, 205
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Großer Streit, keine Erholung

Im Mittelpunkt des Falls steht zunächst die Frage, ob K von A Schadensersatz wegen Nichtherausgabe eines Videogerätesystems verlangen kann, nachdem M als ursprüngliche Eigentümerin und Vertragspartnerin des A dieses an K veräußert und die Herausgabeansprüche abgetreten hat. Südlich wird problematisiert, ob A nach Beendigung des Kooperationsvertrags noch ein Recht zum Besitz hatte und welche Ansprüche bei verspäteter Herausgabe bestehen. Im zweiten Teil verlangt R von A Stornokosten für eine gebuchte Türkei-Rundreise, nachdem A wegen Terrorgefahr die Reise kurzfristig abgesagt hat; es geht um die Einordnung der Kündigungsgründe und die Wirksamkeit der Pauschalierungs-Klausel. Drittens fordert F von A den vollständigen Flugpreis für einen separat gebuchten Flug, obwohl der Sitzplatz weiterverkauft wurde; angesprochen werden hier insbesondere die Wirksamkeit der AGB und mögliche Einwendungen des Reisenden. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Sachenrecht, allgemeinen Schuldrecht und besonderen Reiserecht einschließlich AGB-Kontrolle.

Simon Schwichtenberg· ZJS 2017, 197
Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Das undichte Hallendach

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Nach einem Eigentümerwechsel kommt es zu einem Wasserschaden in einer gemieteten Lagerhalle, wobei eingelagertes Material zerstört und Transportkosten für die Umlagerung entstehen. Die Mieterin fordert Schadensersatz vom neuen Eigentümer, während dieser Gegenansprüche geltend macht. Der Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Prüfung vertraglicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Pflichten im Mietverhältnis Gewährleistung+2 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Eine Reise mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Fahrten einer Mutter (M) mit ihrer volljährigen Tochter (T) von Bochum nach Berlin und zurück, die über Mitfahrgelegenheiten organisiert werden. Nach einer ausgefallenen Hinfahrt fordert M von dem Anbieter H Ersatz für entstandene Bahnkosten. Für die Rückfahrt entstehen weitere Auseinandersetzungen und Schäden, nachdem der Fahrer E sich unangemessen verhält, was zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führt, sodass zusätzliche Kosten durch eine Taxifahrt sowie eine Reinigung entstehen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung online geschlossener Mitfahrverträge, das Vorliegen und die Folgen etwaiger Pflichtverletzungen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im allgemeinen Schuldrecht.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Betriebsleiterwechsel

Die Klausur behandelt die baurechtlichen und prozessualen Fragen im Zusammenhang mit dem Antrag eines Landwirts auf Errichtung eines weiteren Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich nach einem Wechsel des vorgesehenen Betriebsnachfolgers. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen und rechtlichen Grenzen für die Genehmigung eines neuen Betriebsleiterwohnhauses nach bereits erfolgter Genehmigung und Eigentumsübertragung eines bestehenden Betriebsleiterwohnhauses. Darüber hinaus ist die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen den ablehnenden Bauvorbescheid zu prüfen.

Anton Meyer· JA 2017, 62· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Zulässigkeit der VerpflichtungsklageBegründetheit der Verpflichtungsklage+3 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: Jacqueline und der Fluch der Damenhandtasche

Im Mittelpunkt des Falls steht Jacqueline (J), die als Auszubildende im Seniorenheim ihrer Kollegin Emma (E) deren vermeintlich wertvolle Handtasche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abnimmt und mit Hilfe des Wachmanns Warnfried (W) entwenden will. Es kommt zu einer Kooperation zwischen J und W, deren Inhalte später Anlass für eine Erpressung durch W werden. Gleichzeitig begeht J eine Schwarzfahrt und wird dabei von Bobfried (B) bemerkt, woraus eine tätliche Auseinandersetzung resultiert. Der Fall behandelt zentrale Probleme aus dem Strafrecht, insbesondere Diebstahl, Mittäterschaft, Erpressung, Körperverletzung sowie Aspekte im Zusammenhang mit unerlaubtem Schwarzfahren.

Sascha Sebastian, M.mel., Henning T. Lorenz· ZJS 2017, 84
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeKörperverletzung im Amt, § 340 StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Protest auf dem Friedhof

Die Klausur behandelt einen Protest mittels Transparent auf einem Friedhof während einer städtischen Gedenkveranstaltung und prüft die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Anordnung, das Transparent zu entfernen. Zu bewerten sind die Erfolgsaussichten einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das Einschreiten der Polizei und die Vereinbarkeit der Maßnahme insbesondere mit den Grundrechten und Vorschriften der Friedhofssatzung.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: „Deutschland zuerst“?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Anordnung eines Referendums durch die Bundesregierung über einen möglichen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union, basierend auf einem eigens verabschiedeten Gesetz. Die oppositionelle Bundestagsfraktion sowie eine Landesregierung beantragen beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle, um das Referendum zu verhindern. Streitentscheidend sind dabei grundsätzliche Fragen des Staatsorganisationsrechts zur Zulässigkeit von Volksabstimmungen und der Beteiligung von Auslandsdeutschen am Referendum. Thematisiert werden die verfassungsrechtliche Einbindung von Referenden, Wahlrechtsgleichheit sowie die Rechtfertigung von Ausschlussregelungen für Deutsche im Ausland.

Stefan Martini· ZJS 2017, 74
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Europäische Integration+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Surfreviere

In einer Ostsee-Gemeinde werden zum Schutz der Sicherheit von Badegästen und zur Reduzierung von Unfällen zwischen verschiedenen Wassersportarten spezielle Zonen für Schwimmer, Windsurfer und Kitesurfer eingeführt. Der erfahrene Windsurfer S wendet sich gegen diese Regelung und sieht darin eine unzulässige Einschränkung seiner Freizeitgestaltung. Auch die U-GbR, die Surfmaterial verleiht und Kurse anbietet, sieht sich durch die neue Zoneneinteilung wirtschaftlich benachteiligt und befürchtet Umsatzeinbußen. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der gemeindlichen Zonierungssatzung, mögliche Grundrechtsverletzungen der Betroffenen sowie deren Rechte auf unternehmerische Freiheit und Eigentumsschutz.

Henry Hahn· ZJS 2017, 64
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde+5 weitere
ZjS 2017Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Der kontrollfreudige Minderheitsaktionär

Der Private-Equity-Fonds Alpha-Invest Lux S.A. (A) hält 20 % der Aktien der Climatic Seats AG (C-AG) und ist mit der Unternehmensführung durch die Mehrheitseigner unzufrieden. A fordert die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um einen Sonderprüfer und einen besonderen Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstände zu bestellen. Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Minderheitsaktionären gemäß §§ 122, 142, 147 AktG sowie die Auskunftsverweigerung und Beschlusskontrolle der Gesellschaftsorgane. Thematisiert werden Interessenkonflikte, insbesondere bei Eigengeschäften und der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Dr. Michael Hippeli· ZJS 2017, 57
Anfechtung der Willenserklärung§§ 830, 840 BGB§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der abgeschleppte Sattelauflieger – Folgen eines Notrufs

E ist Eigentümer eines Sattelaufliegers, den er im Rahmen eines Leasingvertrags dem L zur Nutzung überlassen hat. Nach einem Defekt auf der Autobahn wird das Fahrzeug von B, einem Abschleppunternehmen, auf dessen Betriebsgelände verbracht. Nach wirksamer Kündigung des Leasingvertrags verlangt E von B die Herausgabe des Sattelaufliegers, während B die Herausgabe von der Zahlung bisheriger Standkosten abhängig macht. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie bereicherungsrechtliche Fragen.

Dr. Simona Liauw· ZJS 2017, 52
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGBAuftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Guter Rat ist teuer

Diese fortgeschrittene Übungsklausur behandelt Tötungsdelikte mit Beteiligung durch Unterlassen, Versuch und Rücktritt sowie Mordmerkmale. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von B, K und F hinsichtlich Tötungsdelikten, wobei insbesondere die individuelle Tatbeteiligung und rechtliche Verantwortlichkeit in einer komplexen familiären Situation im Vordergrund steht.

Isabel Wendeburg· JA 2017, 25· 180 Min
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittUnterlassen+4 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Scherben bringen (nicht immer) Glück

Ein wertvoller Antiquitätenhändler-Arbeitnehmer stößt beim Verlassen seines Ladenlokals mit einem Studenten zusammen, wodurch eine antike Porzellanvase zerstört wird. Die Klausur thematisiert die Haftung des Arbeitnehmers und des Studenten gegenüber dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der gestörten Gesamtschuld und Arbeitnehmerhaftung. Besonderheit: Frage der Haftungsverteilung bei leichter Fahrlässigkeit und der Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung.

Daniel E. Holler· JA 2017, 17· 120 Min
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JURA 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Die Kündigung eines Bausparvertrags in der Examensklausur

Die Klausur thematisiert die zivilrechtlichen Voraussetzungen und Probleme rund um die Kündigung eines Bausparvertrags. Der Schwerpunkt liegt auf typischen klausur- und examensrelevanten Streitfragen bei der vertraglichen Beendigung sowie auf relevanten Anspruchsgrundlagen. Fragen zum Vertragsrecht und zum Darlehensrecht dürften hierbei maßgeblich sein.

Jan Aufterbeck· JURA 2017, 0
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der Gesichtsschleier in der Schule

Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine staatliche Schule eine Schülerin, die einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, vom Unterricht ausschließen darf. Sie behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Glaubensfreiheit der Schülerin und den schulrechtlichen Auflagen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs.

Monika Polzin, Katharina Doll· JURA 2017, 1436
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der Nachbar und das Paket

Im vorliegenden Examensfall aus dem Zivilrecht bestellt A eine antike Vase bei B, die mittels der Deutschen Post AG geliefert wird. Das Paket wird bei Abwesenheit des Empfängers A an den Nachbarn N zugestellt, der die Vase vor Übergabe an A durch einen Unfall zerstört; zudem wird das Paket bei späterem Besuch durch Z weiter beschädigt. Zu prüfen sind Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche zwischen A, N, B, der Deutschen Post AG sowie Z. Die Klausur fokussiert auf zentrale Probleme des Schuldrechts, Sachenrechts und Kaufrechts.

Jonas Bühler· JURA 2017, 1428
Grundlagen des KaufvertragsGefahrübergangGrundprinzipien des Sachenrechts+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der (Un-)Glückskorken

In dem Fall geht es um die Frage, wem ein bei einem Bierdeckel-Gewinnspiel erlangter Gewinn zusteht, wenn mehrere Personen am Erwerb und Konsum beteiligt sind. Es werden insbesondere Ansprüche auf Herausgabe des Gewinnkronkorkens sowie etwaiger Gewinne unter verschiedenen Konstellationen geprüft. Auch eine gesellschaftsrechtliche Abwandlung wird behandelt.

Hannah Roggendorf, Tim Textor· JURA 2017, 1417
Angebot und AnnahmeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Die Affäre B«

Die Klausur thematisiert im Rahmen einer Hausarbeit strafrechtliche Ehrdelikte unter besonderer Berücksichtigung von Satire und Kunstfreiheit. Am Beispiel einer Fernsehsendung prüft sie insbesondere die Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen, sowie die strafrechtliche Relevanz beleidigender Äußerungen nach § 185 StGB im Kontext von Grundrechten.

Michael Stiel· JURA 2017, 1327
Beleidigung, § 185 StGB
JURA 2017Fortgeschrittene

Konkurrenz um den Autoskooter

Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.

Sebastian Kluckert· JURA 2017, 1319
GewerberechtVerwaltungsvorschriftenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Ein »Road Trip« zum unpassenden Zeitpunkt

Die Klausur befasst sich mit typischen Problemen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere Verzögerung der Leistung (Verzug) und Unmöglichkeit. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Schadensersatz wegen verspäteter Übergabe und wegen Unmöglichkeit, nachdem das Auto zwischenzeitlich zerstört wurde.

Sebastian Pfrang· JURA 2017, 1310
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
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