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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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623 Klausuren
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Vollendung und Beendigung des Diebstahls und weitere Vermögensdelikte

In der Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Vorschlaghammer als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1a StGB anzusehen ist und wie die Wortlautgrenze bei der Auslegung zu erfassen ist. Ferner wird behandelt, wie die sukzessive Mittäterschaft in der Beendigungsphase eines Diebstahls zu beurteilen ist, insbesondere in Bezug auf das Gewicht des Tatbeitrags. Zudem geht es um die Abgrenzung und den Schutz des Vermögens im Zusammenhang mit Diebesgut. Die Bearbeitung umfasst damit zentrale Fragen zu Qualifikationstatbeständen und Beteiligungsformen bei Eigentums- und Vermögensdelikten.

Mitsch· JuS 2023, 57
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Brother‘s Keeper

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge, die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einschlägiger Delikte sowie Fragen der Zurechnung und des Rücktritts. Ferner werden psychische Beihilfe, Raub, Elemente des Notstands und Irrtümer über die Voraussetzungen rechtfertigender Notstände geprüft. Der Sachverhalt beleuchtet insbesondere die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter einschließlich Fragen zum Enteignungswillen und zur Strafbarkeit durch psychische Beihilfe.

Dr. Alexandra Windsberger· JA 2023, 23· 300 Min
Objektive ZurechnungTäterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»Guter Rat ist nicht teuer«

Die Klausur behandelt vornehmlich strafrechtliche Probleme des Besonderen Teils, darunter das Akzessorietätsproblem aus § 28 StGB bei gekreuzten Mordmerkmalen. Thematisiert werden zudem Aspekte des besonders schweren Diebstahls bei bewusstlosen Opfern sowie Straftatbestände wie Totschlag, Mord, Aussetzung und gefährliche Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Vorhaben zur Tötung und die anschließende Wegnahme von Wertgegenständen durch einen Dritten.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Selbstjustiz im Netz

Der Fall thematisiert Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft wie die (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung sowie Durchsuchung und Sicherstellung im Zusammenhang mit Hasskriminalität und modernen Kommunikationsmitteln. Zu prüfen sind u.a. die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe, der Umgang mit Beweismitteln (Erhebungs- und Verwertungsverbote) und der Rechtsschutz für Betroffene.

Alexander Heinze· JURA 2023, 747
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: BeweisrechtRechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafprozessrecht

Der Fall behandelt die bewegliche Zuständigkeit des Landgerichts, die Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung bei Nichtbeschuldigten, das Herausgabeverlangen nach § 95 Abs. 1 StPO, und die Frage der Befangenheit einer Dolmetscherin infolge persönlicher Beziehungen zu Ermittlungsbeamten. Dabei werden prozessuale Aspekte wie Verhältnismäßigkeit, sachliche Zuständigkeit und revisible Verfahrensfehler thematisiert.

Gunnar Duttge, Erik Scheiter· JURA 2023, 493
ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Knacken sie den »Monetenbunker«?

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden strafrechtliche Probleme rund um den Versuch des Wohnungseinbruchdiebstahls, den Einsatz von Werkzeugen und Qualifikationstatbeständen thematisiert. Zusätzlich werden Fragen zur Mittäterschaft und zum Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten behandelt.

Richard Schröder· JURA 2023, 356
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+4 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Dolus alternativus, Anstiftung und Tatsachenalternativität

Die Klausur behandelt zwei Fälle zur Thematik des dolus alternativus im Strafrecht, insbesondere in Hinblick auf Vorsatzformen und die Verquickung mit Anstiftung. Es wird zudem auf den Einfluss von Tatsachenalternativität und Wahlfeststellung im prozessualen Kontext eingegangen.

Wolfgang Mitsch· JURA 2023, 57
Subjektiver TatbestandTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt
JA 2022Fortgeschrittene

Alles eine Frage der Vorbereitung

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten an einer mit einer Rohrbombe begangenen Erpressung unter besonderer Berücksichtigung des Vorbereitungsstadiums, der Täterschaft und Teilnahme sowie des Einsatzes gefährlicher Werkzeuge. Geprüft werden u.a. die Voraussetzungen der (versuchten) räuberischen Erpressung, die Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigung (ausgenommen), Konkurrenzen und der Umgang mit Abstandnahmebemühungen. Es handelt sich um eine fortgeschrittene Übung, die auf einschlägigen BGH-Entscheidungen aufbaut.

Dr. Nina Schrott· JA 2022, 902· 180 Min
Aussetzung, § 221 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution

Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.

Bischoff, Guntermann· JuS 2022, 1063
Unterschlagung (§ 246 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Besondere Verfahren+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Tödlicher Westerndreh

Die Klausur behandelt mittelbare Täterschaft.

Versuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)Nötigung, § 240 StGB+5 weitere
JuS 2022Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Todfeinde

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz im Strafprozess und dessen Durchbrechung, insbesondere im Zusammenhang mit einer Gehörsverletzung durch Zeugenvernehmungen ohne Anwesenheit des Angeklagten. Im materiellen Strafrecht liegt ein Fokus auf dem Problem der teleologischen Reduktion bei urlaubsbedingtem Leerstand, atypischem Kausalverlauf sowie dem Komplex rund um den error in persona, den Erlaubnistatbestandsirrtum und den Putativnotwehrexzess. Weiterhin ist das Verhältnis von Mord und Totschlag bzw. Tatbestandsverschiebung relevant. Die Klausur verlangt eine detaillierte Analyse strafrechtlicher Kernfragen und prozessualer Besonderheiten im Umgang mit Beweisaufnahme und Irrtümer.

Juhas· JuS 2022, 956
JA 2022Fortgeschrittene

Von heißer Mode und modebedingten Sünden

Die Klausur behandelt Brandstiftungsdelikte mit Schwerpunkt auf der Differenzierung zwischen den Tathandlungen, den Körperverletzungsdelikten einschließlich des erfolgsqualifizierten Versuchs und möglichen Urkundenfälschungen. Im Mittelpunkt steht das Verhalten der Tessa, die ihr Modegeschäft in Brand setzt und eine frühere Freundin schubst, die daraufhin von einem Zug tödlich verletzt wird. Ihre Täuschungshandlung zur Schaffung eines Alibis ist ebenfalls rechtlich zu würdigen.

Dr. Felix Ruppert, Antonia Walz· JA 2022, 734· 120 Min
Aussetzung, § 221 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse

In dieser Anfängerklausur wird geprüft, ob sich der Fußballspieler Anton (A) wegen seines grob regelwidrigen Tritts gegen einen Mitspieler im Rahmen eines Kreisklassenspiels strafbar gemacht hat. Zudem ist zu prüfen, ob die übermüdete Ärztin Christine (C) für den Tod des verletzten Spielers durch eine fahrlässige Medikamentenverwechslung strafrechtlich verantwortlich ist. Die Klausur thematisiert damit Kausalitätsfragen, Irrtumsproblematiken und den Umgang mit Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Kontext.

Alina Hoffmann, Ron-Jo Koenen· JA 2022, 727· 120 Min
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBAllgemeiner TeilSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Bruderliebe" im kriminellen Milieu

Die Klausur setzt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Regelbeispielen auseinander, insbesondere am Beispiel eines Störsenders als nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmtes Werkzeug sowie unbenannten besonders schweren Fällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Tankvorgang als Wegnahme im Rahmen des Diebstahls und den damit verbundenen Problemfeldern wie Gewahrsamsenklave und der Lehre vom bedingten Einverständnis. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Diebstahl und zur Hehlerei sowie die Zurechnung von Regelbeispielen thematisiert. Das zeitliche Verhältnis zwischen Hehlereihandlung und Vortat (Perpetuierungstheorie) bildet einen weiteren zentralen Prüfungspunkt.

Rönnau, Özcan· JuS 2022, 843
Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Von allen guten Geistern verlassen

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen rund um die Belehrungspflichten bei der polizeilichen Befragung von Beschuldigten, Beschlagnahmeverboten hinsichtlich Aussagen und Notizen von Geistlichen sowie prozessualen Voraussetzungen und möglichen Beweisverwertungsverboten im Strafverfahren. Schwerpunkt ist die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein auf Beweiserhebung und -verwertung gestütztes Strafurteil.

Prof. Dr. Frank Zimmermann· JA 2022, 645· 120 Min
Zulässigkeit der RevisionGutachten - Wiederholung & Trainer Das materielle Gutachten/A-Gutachten+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsaussichten - Baumarkt-Diamant

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Rahmen einer Revision, insbesondere die Dreieckserpressung mit Bezug auf die Vermögensverfügung als Schwerpunkt. Zudem werden die sachliche Zuständigkeit bei minder schwerem Fall sowie die Reichweite der Verfahrenseinstellung bei einer einheitlichen prozessualen Tat und das Beruhen auf Belehrungsmangel in Zusammenhang mit der Verlesung ohne Gerichtsbeschluss vertieft erörtert. Die Aufgabenstellung umfasst auch Aspekte der Vererbung des Strafantragsrechts und der Antragsfrist. Damit liegt der Fokus der Klausur auf den prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen im Strafverfahren und deren revisionsrechtlicher Überprüfung.

Hinrichs· JuS 2022, 761
Revisionsantrag („Praktischer Teil“)Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeBegründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Die missglückte Hauptverhandlung

Die Klausur behandelt typische Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer strafprozessualen Revision unter besonderer Berücksichtigung des richtigen Umgangs mit Verfahrensfehlern (etwa Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO oder Besetzungseinwand wegen Mutterschutz) sowie materiell-rechtlich insbesondere Vermögens- und Eigentumsdelikte (Raub u.a.). Schwerpunkt ist die Analyse fehlerhafter Verfahrensgestaltung und deren Auswirkungen auf den Bestand eines Urteils.

Lukas Semmelmayer, Philipp Semmelmayer· JA 2022, 585· 300 Min
Totschlag, § 212 StGBBegünstigung (§ 257 StGB)Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Heidelheimer Betrügereien

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden verschiedene Vermögens- und Eigentumsdelikte rund um Manipulationen im Sportwettenumfeld und ein Hoteldiebstahl geprüft. Gegenstand sind unter anderem die versuchte Spielmanipulation durch Bestechung eines Schiedsrichters und der Diebstahl von Bargeld unter Einsatz eines Hotelschlüssels unter falschem Namen sowie die dabei verursachte schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Die §§ 211–231 StGB (insb. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) sind laut Angabe ausgenommen.

Mord, § 211 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften - (Ersatz-)Freiheitsstrafen und Fahrverbote

Die Klausur behandelt zunächst die Beurteilung des Antrags auf gerichtliche Entscheidungen nach §§ 109 ff. StVollzG, wobei insbesondere der Beurteilungsspielraum, das Ermessen und das Nachschieben von Gründen im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus wird die Interpretation einer statistischen Tabelle thematisiert, was Kenntnisse im Umgang mit strafrechtlichen Statistiken erfordert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist das Nettoeinkommensprinzip und das Einbußeprinzip, die für die Bemessung von Strafen relevant sind. Insgesamt stehen die prozessualen Anforderungen und statistischen Auswertungen sowie die strafrechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen und Fahrverboten im Vordergrund.

Bartsch, Kinzig, Rösinger· JuS 2022, 650
StrafzumessungNebenentscheidungen+1 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Wohin mit all dem Geld?

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung der Übereignung und des Gewahrsams an Geldscheinen im Ausgabefach eines Geldautomaten sowie das tatbestandsausschließende Einverständnis durch die Geldausgabe. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Vorsatz im Hinblick auf eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Erpressungsdelikten. Zudem wird die Unbefugtheit im Sinne von § 263a StGB unter verschiedenen Verständnisansätzen (subjektiv, computerspezifisch, betrugsspezifisch) behandelt. Insgesamt stehen damit Fragestellungen aus dem Bereich des Computerstrafrechts und der Vermögensdelikte im Mittelpunkt.

Brand, Goll· JuS 2022, 589
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+2 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour

Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.

Jonas C. Schulz· ZJS 2022, 911
RechtfertigungsgründeUnterlassen(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!

In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.

Dr. Nina Schrott· ZJS 2022, 896
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Abgasskandal

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds A im Rahmen des sogenannten Abgasskandals. Thematisiert werden mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue durch die Entscheidung zur Produktion eines manipulierten Fahrzeugs, dessen Mangelfreiheit gegenüber Kunden wahrheitswidrig versichert wurde, mit erheblichen finanziellen Folgen für die X-AG.

Dr. Dorothea Magnus, Julia Heß· JA 2022, 471· 180 Min
Besonderer TeilAllgemeiner TeilBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Revision, Geldwäsche, Richtlinienkonforme Auslegung

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der richtlinienkonformen Auslegung des Leichtfertigkeitskriteriums und den unionsrechtlichen Vorgaben zur Mindestharmonisierung sowie der Frage einer Sperrwirkung durch bereits verwirklichte Hehlereitätbestände. Ein weiteres zentrales Thema ist der Treuebruchstatbestand im Zusammenhang mit dem Gewahrsam, insbesondere die Problematik des fehlenden Vorsatzes in einem beiläufigen Gespräch. Zudem wird das Beweisverwertungsverbot im Fall einer unterbliebenen Belehrung über ein Auskunftsverweigerungsrecht aus § 55 II StPO als wichtiger Aspekt geprüft. Insgesamt werden zentrale Fragen der revisionsrechtlichen Dogmatik, des materiellen Strafrechts und unionsrechtlicher Vorgaben vertieft behandelt.

Klesczewski, Knaupe, Schröder· JuS 2022, 521
Zulässigkeit der RevisionGeldwäsche (§ 261 StGB)Begründetheit der Revision: Einführung
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