Referendarexamensklausur – Strafrecht: Vollendung und Beendigung des Diebstahls und weitere Vermögensdelikte
JuS 2023, 57 · Strafrecht für 2. Staatsexamen / Referendariat
Von Mitsch

In der Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Vorschlaghammer als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1a StGB anzusehen ist und wie die Wortlautgrenze bei der Auslegung zu erfassen ist. Ferner wird behandelt, wie die sukzessive Mittäterschaft in der Beendigungsphase eines Diebstahls zu beurteilen ist, insbesondere in Bezug auf das Gewicht des Tatbeitrags. Zudem geht es um die Abgrenzung und den Schutz des Vermögens im Zusammenhang mit Diebesgut. Die Bearbeitung umfasst damit zentrale Fragen zu Qualifikationstatbeständen und Beteiligungsformen bei Eigentums- und Vermögensdelikten.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl eines bedeutenden Kunstwerks aus einer öffentlich zugänglichen Sammlung („Wanderer über dem Nebelmeer“)
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Bedeutung für Wissenschaft und öffentliche Ausstellung – Lehrbuchdiebstahl
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