Klausuren
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(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Anwaltsklausur Arbeitsrecht - Kündigungsschutz, AGB-Kontrolle und (Teil-)Betriebsübergang
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die rechtlichen Voraussetzungen und Argumentationslinien bei einer personenbedingten Kündigung wegen Alkoholismus, einschließlich der abgestuften Darlegungslast und der Interessenabwägung. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Auslegung und Kontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln, insbesondere hinsichtlich Bindungsklauseln für Sonderzahlungen und deren Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch. Zudem wird die Rolle der gewillkürten Prozessstandschaft im Zusammenhang mit Widerklagen vertieft behandelt.
Grundrechtskollisionen im digitalen Raum
Die Klausur behandelt eine Grundrechtskollision im Kontext digitaler Plattformen und sozialen Medien am Beispiel einer Löschung politischer Inhalte und des Accounts eines Bundestagskandidaten während der Covid-19-Pandemie. Schwerpunktmäßig steht das Verhältnis zwischen Meinungsfreiheit, Wahlkampfkommunikation und den Rechten des Plattformanbieters im Zentrum. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Löschung.
Schwerpunktbereichsklausur Kriminalwissen-schaften: Von Krawallnächten, Einhörnern und Stromausfällen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Strafverfahren gegen einen 18-jährigen Angeklagten (A), der sich in einer sogenannten Krawallnacht an Ausschreitungen beteiligt hat und deswegen unter anderem wegen Landfriedensbruchs zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Es werden verschiedene strafrechtliche Fragestellungen thematisiert, wie die Öffentlichkeit von Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, mögliche Diversionsmaßnahmen, die Einbeziehung früherer Jugendstrafen und die Anrechnung von Untersuchungshaft. Weiterhin behandelt der Fall die strafrechtlichen Sanktionen im Kontext einer Bewährung sowie die Bildung einer Gesamtstrafe und den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund erneuter Straftaten. Der Sachverhalt bezieht sich schwerpunktmäßig auf Jugendstrafrecht und Bewährungsfragen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht und Grundrechte - Entziehung des Personalausweises
In der Klausur steht die Entziehung des Personalausweises im Zentrum, wobei insbesondere die verfassungsrechtliche Prüfung anhand der Wechselwirkungslehre auf den Grundrechtsschutz und die Verhältnismäßigkeit fokussiert wird. Zusätzlich wird die Frage der verfassungskonformen Vorlage eines Gesetzesentwurfs mit Leerstelle nach Art. 76 I GG behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschwerdebefugnis bei einer vollzugsbedürftigen Gesetzesregelung.
Dr. C & Co – Praxis für den Menschen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden, insbesondere zu Täterschaft und Teilnahme, Unterlassen, Fahrlässigkeit und dolus eventualis, sowie zur Rechtswidrigkeit bei Einwilligung in ärztliche Maßnahmen. Neben der Behandlung eines Patienten mit fragwürdigen Methoden werden Konstellationen wie mittelbare Täterschaft bei Selbsttötung und das Sich-Bereiterklären zum Mord thematisiert. Zusätzlich sind Aspekte des § 263 StGB mit Vermögensschaden, Qualifikationen und Regelbeispielen relevant.
Vorlesungsabschlussklausur: Die gemeine Geschäftsordnung
M, Bundesministerin der Justiz und Mitglied der C-Partei, beanstandet eine vom Kabinett beschlossene und vom Bundespräsidenten genehmigte Geschäftsordnung, die die Mitentscheidung des Kabinetts bei Ernennungen von Beamten ab Besoldungsgruppe A 16 vorsieht. M sieht darin einen Eingriff in ihre Rechte als Ministerin und hält einzelne Regelungen der Geschäftsordnung für verfassungswidrig. Sie fordert eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob sie Antragstellerin eines Organstreitverfahrens sein kann und ob ihre Rechte durch die Geschäftsordnung verletzt werden. Der Fall thematisiert die Kompetenzen der Bundesminister, die Geschäftsordnungsautonomie der Bundesregierung sowie das Verhältnis zwischen Kabinettsentscheidungen und ministerialer Eigenverantwortung.
Übungsklausur im Staatshaftungsrecht: Räumungsanspruch und Mietausfallschaden
In diesem Fall verlangt die Vermieterin (V) von der Stadt einerseits die Räumung und Reinigung einer Wohnung, nachdem diese an eine Mieterin (M) samt Kindern zwangsweise eingewiesen wurde, und andererseits den Ersatz eines Mietausfalls für mehrere Monate. Der Schwerpunkt liegt auf Ansprüchen aus dem Staatshaftungsrecht, insbesondere auf dem Folgenbeseitigungsanspruch gegenüber der Behörde nach Ende einer ordnungsbehördlichen Einweisung. Zu prüfen sind die Zurechnung des Aufenthaltes der Mieterin nach Ablauf der Einweisungsfrist und eventuelle Anspruchsausschlüsse aufgrund Mitverschuldens oder Duldung durch die Vermieterin. Außerdem steht die Frage im Raum, ob der Mietausfallschaden durch die Stadt zu erstatten ist und ab wann eine eigene Verantwortlichkeit der Vermieterin beginnt.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Digitales Kleinvieh im kontaktlosen Nahfeld
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des digitalen Strafrechts, insbesondere die Auslegung des Begriffs der unbefugten Verwendung von Daten im Rahmen des § 263a StGB. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Garantiefunktion von Transaktionsdaten bei fehlender PIN-Eingabe und der Anwendung der §§ 269 I, 270 StGB im Zusammenhang mit Fälschung beweiserheblicher Daten. Ein wesentlicher Teil besteht in der Analyse eines untauglichen Versuchs sowie den Anforderungen des Rücktritts vom nur objektiv fehlgeschlagenen Versuch. Die Klausur setzt den Fokus auf die Anwendung und Abgrenzung dieser strafrechtlichen Vorschriften im Kontext digitaler Tatbegehungen.
Abschlussklausur Europarecht: „Germany first“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Verordnung der deutschen Bundesregierung, die Exportbeschränkungen für einen neu entwickelten Impfstoff gegen die D-Virusvariante vorsieht und damit deutschen Behörden ein Vorkaufsrecht vor Ausfuhr einräumt. Die Europäische Kommission sowie Polen und Ungarn klagen gegen Deutschland vor dem EuGH, da sie hierin einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und gegen die Werte der Europäischen Union sehen. Neben unionsrechtlichen Prüfungspunkten werden auch die Voraussetzungen und Abläufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 f. und 259 AEUV thematisiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen nationalem Gesundheitsschutz und europäischem Binnenmarkt sowie die unionsrechtlichen Klagemöglichkeiten von Mitgliedstaaten und Organen gegen bestehende staatliche Maßnahmen.
Ein Tag am Strand
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit nach einem Tag am Strand, an dem ein Vater aus niederen Motiven die Rettung seines Kindes unterlässt, obwohl er dazu in der Lage wäre. Im weiteren Verlauf wird ein Arzt mit der Konkurrenz zweier gleich dringlicher Rettungspflichten konfrontiert. Abschließend versucht der Vater das Kind gezielt zu töten, trifft jedoch versehentlich die Mutter.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.
Schwerpunktklausur: Ein schockierender Abend
In dem Fall verlangt S von A und K Ersatz der Heilbehandlungskosten sowie eine Entschädigung wegen eines erlittenen immateriellen Schadens, nachdem er infolge einer von beiden gemeinsam verursachten Verletzung an seinem Freund E eine psychische Schockreaktion und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit A und K als Gesamtschuldner für die aufgeworfenen Schäden haften. Schwerpunkte bilden das Deliktsrecht, insbesondere die Zurechnung bei mehreren potentiell Verantwortlichen (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB), sowie die Voraussetzungen eines Schockschadens als immaterieller Schaden im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Zudem werden die Abgrenzung von Körper- und Gesundheitsverletzung sowie die Anwendung der BGH-Rechtsprechung zu psychischen Schockschäden thematisiert.
Ärztliche Nothilfe
Der Fall thematisiert die Ersatzfähigkeit von Schäden einer Ärztin, die bei einem Ausweichmanöver einem suizidalen Verkehrsteilnehmer ausweicht und anschließend trotz dessen ausdrücklicher Ablehnung lebensrettende Maßnahmen ergreift. Zu prüfen ist insbesondere, ob und in welchem Umfang die Ärztin gegen den Unfallverursacher Ansprüche auf Schadensersatz für ihr Fahrzeug, ihr beschädigtes Hemd sowie auf Vergütung der ärztlichen Tätigkeit hat.
Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen
Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Delikte rund um einen Taxifahrer, darunter einen möglichen Sportwettenbetrug, versuchte Brandstiftung, Missbrauch eines Behindertenparkausweises, Körperverletzung durch das Werfen eines Kieselsteins sowie Trunkenheit im Verkehr mit dem Fahrrad. Es handelt sich um eine Originalexamensklausur aus Bayern, Termin 2015/II, mit einem typischen Klausuraufbau für die zweite juristische Staatsprüfung.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Enttäuschte Erwartungen beim Vergleich und beim Grundstückskauf
Die Klausur beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Beweiswürdigung hinsichtlich einer Informationspflicht unter Einbeziehung von Zeugen und Sachverständigen, dem Prüfungspunkt der Statthaftigkeit einer Titelgegenklage sowie der Bestimmung der Wechselbezüglichkeit und Bestimmtheit eines Vergleichs im Rahmen einer Räumungsverpflichtung. Weitere zentrale Aspekte betreffen die Auslegung des Vergleichs mit Blick auf die Vollstreckbarkeit und die Subsidiarität einer Feststellungsklage sowie den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage. Insgesamt werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen zu Vergleichsverhandlungen und Grundstückskauf sowie zur damit verbundenen Anspruchsdurchsetzung erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die sorgfältige Analyse von Beweisfragen und die präzise Argumentation prozessualer Abläufe.
Zwischenprüfungsklausur: Die etwas andere Diebestour
Die Klausur thematisiert eine Diebestour, bei der zwei Personen in das Haus eines Verstorbenen einsteigen, dort durch Aufhebeln der Terrassentür Uhren entwenden und die Beute anschließend teilen. Dabei geht es insbesondere um Fragen des Diebstahls, des besonders schweren Falls des Diebstahls und die Zurechnung der Tatbeiträge im Rahmen einer Mittäterschaft.
Klimaschützer in Karlsruhe
Im Mittelpunkt steht eine Verfassungsbeschwerde von Klimaschützern und einem Umweltverband gegen das Klimaschutzgesetz (§ 3 KSG), insbesondere den vorgegebenen Reduktionspfad. Die Beschwerdeführer sehen sich in ihren Grundrechten sowie durch Schutzpflichten des Staates verletzt und machen auch eine intertemporale Freiheitssicherung geltend. Neben der Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde werden Schutzpflichten und die grundrechtliche Relevanz von Art. 20a GG diskutiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht - Das virtuelle Hausrecht
Die Klausur behandelt das virtuelle Hausrecht im Kontext einer öffentlichen Einrichtung auf Facebook und befasst sich insbesondere mit der VA-Qualität der Sperrung der Seite. Zudem werden die maßgeblichen Grundrechtspositionen, darunter gleichberechtigter Zugang nach Art. 3 I GG und die umfassende Account-Sperrung nach Art. 5 I 1 GG, herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Übertragung des virtuellen Hausrechts aus dem analogen Bereich und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Account-Sperrung, insbesondere in Bezug auf die Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen sowie den Aspekt Schmähkritik. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Ausübung des virtuellen Hausrechts stehen im Mittelpunkt der Analyse.
Examensübungsklausur: Die etwas andere Schnäppchenjagd
A nutzt im Supermarkt S ein neuartiges Selbstscannersystem, um beim Einkauf mehrere technische Produkte zu unterpreisigen Konditionen zu erwerben. Er manipuliert Preisetiketten und versteckt ein Smartphone in einer Nudelpackung, die anschließend im Einkaufswagen einer anderen Kundin (D) landet. Nach dem Einkauf versucht A, die manipulierte Ware zurückzutauschen und greift D dabei körperlich an, nachdem diese ihn durch Gewalthandlung von ihrer Tasche fernhält. Der Fall thematisiert insbesondere strafrechtliche Aspekte wie Diebstahl, Betrug und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Einkaufsvorgang und den Manipulationen.
Schwerpunktbereichsklausur – Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht: Downlisting
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um das Downlisting einer Aktiengesellschaft und die damit verbundenen gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an die Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung bei einem Delisting-Angebot und die Berücksichtigung der Ermittlungen der BaFin. Weiterhin ist die Auslegung von § 39 II 3 Nr. 1 BörsG von zentraler Bedeutung. Außerdem wird die verwaltungsprozessuale Zulässigkeit insbesondere im Hinblick auf das Fehlen einer Widerspruchsbefugnis wegen nicht drittschützender Wirkung des § 39 II 2 BörsG behandelt.
Examensübungsklausur: Rechtsschutz gegen landes- und bundesrechtliche Verbote in der Pandemie
Im Mittelpunkt des Falls steht P, ein Sexarbeiter in Hamburg, der sich gegen die pandemiebedingten Schließungen von Prostitutionsstätten wendet. Er beanstandet, dass Fitnessstudios und Massagesalons unter Auflagen wieder öffnen dürfen, während Prostitutionsstätten weiterhin geschlossen bleiben. Kern des Falles sind Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen bundes- und landesrechtliche Verbote sowie die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit Grundrechten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Thematisiert wird das Zusammenspiel der Bundesnotbremse mit landesrechtlichen Verordnungen sowie die Abwägung von Infektionsschutz und Freiheitsrechten im Kontext der Pandemie.
Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.
Examensübungsklausur: Falsche Liebe
In diesem Fall wendet sich die strafgefangene Studentin S gegen das Anhalten eines von ihr aus der Justizvollzugsanstalt abgesandten Briefes durch die Vollzugsanstalt, nachdem diese darin beleidigende Äußerungen über einen verdeckten Ermittler und das Land Sachsen-Anhalt feststellte. S begehrt eine gerichtliche Feststellung, dass das Vorgehen der Anstalt ihre Grundrechte – insbesondere das Briefgeheimnis (Art. 10 GG) und die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) – verletzt habe. Im Verfahren vor den Fachgerichten hatte sie keinen Erfolg, weshalb sie eine Verfassungsbeschwerde erwägt. Der Fall thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen grundrechtlichen Kommunikationsfreiheiten von Strafgefangenen und dem Sicherungsinteresse des Strafvollzugs.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Kaufrecht nach Umsetzung der Warenkauf-RL und der Digitale-Inhalte-RL
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Kaufrecht nach Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie sowie der Digitale-Inhalte-Richtlinie. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage zum Gegenstand des Nacherfüllungsanspruchs, insbesondere die konkrete Ausgestaltung einer Gattungsschuld sowie das Verhältnis zwischen Nachlieferung und Nachbesserung einschließlich der Prüfung der Unverhältnismäßigkeit. Weiter wird der hypothetische Gefahrübergang und die damit verbundene Beweislastumkehr sowie der objektive Verbraucherbegriff beleuchtet. Abschließend liegt ein Fokus auf der Abgrenzung zwischen § 280 und § 281 BGB, insbesondere im Kontext des Fristsetzungserfordernisses nach Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie und dem vermuteten Vertretenmüssen bei Schadensersatzansprüchen.