Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Eine folgenschwere Gefälligkeit
In diesem Fall geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung sowie um mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer aufgrund einer Fortbildungsvereinbarung. Es sind insbesondere Fragen zur Vertretung, zur Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten, zum Einsatz einer Detektei und zur Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen.
Therapiepferd Fridolin
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Kaufrechts, insbesondere das Vorliegen eines Sachmangels und die daraus resultierenden Rechte des Käufers, wie Rücktritt vom Kaufvertrag und Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung. In einer Abwandlung wird zusätzlich die Frage untersucht, ob nach einem Diebstahl des Pferdes Ansprüche auf Wertersatz bestehen. Delikts-, Bereicherungs- und GoA-Recht sind explizit ausgenommen.
Fortgeschrittenenklausur: Und am Ende nichts als Ärger
Die Vermieterin V verlangt von ihrem ehemaligen Mieter M die Erstattung von Kosten für Schönheitsreparaturen und die Beseitigung verschiedener Wohnungsmängel nach Ende des Mietverhältnisses. Der Streit dreht sich insbesondere um die Wirksamkeit und Reichweite der im Mietvertrag enthaltenen Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zur Teppichbodenpflege. Weitere rechtliche Schwerpunkte betreffen Schäden an Fliesen, Toilette und Waschbecken sowie die Frage der üblichen Abnutzung. M beruft sich auf die angebliche Unwirksamkeit der Vertragsklauseln und macht zudem einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution geltend.
Fortgeschrittenenklausur: Dieselgate
B erwirbt von H einen neuen Seat Alhambra und entdeckt später, dass das Fahrzeug mit einer Manipulationssoftware ausgestattet ist, die die Emissionswerte verfälscht. Im Anschluss verlangt B von H Nacherfüllung, insbesondere ein Software-Update, und erwägt später einen Rücktritt vom Kaufvertrag sowie eine Anfechtung. Zudem stellt sich die Frage, ob B bei durch das Update erhöhtem Verbrauch Ersatz für Mehraufwendungen verlangen kann und wie sich dieser Umstand auf mögliche Nacherfüllungsansprüche auswirkt. Themenschwerpunkte sind Sachmängelhaftung beim Fahrzeugkauf, Nacherfüllung, Rücktritt und Anfechtung sowie Ersatz von Mehraufwendungen im Kontext des 'Dieselgate'-Abgasskandals.
Schwerpunktbereichsklausur: EM-Fieber
Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2016 möchte der Berliner K eine Eintrittskarte für ein Spiel über den offiziellen Onlineshop des internationalen Fußballverbandes U erwerben, der von der französischen E-2016 S.A.S. betrieben wird. Trotz erfolgreicher Zuteilung und Zahlung erhält K seine Karte nicht, da angeblich weitere personenbezogene Angaben benötigt werden. K beabsichtigt, auf Herausgabe der Eintrittskarte zu klagen. Der Fall thematisiert internationale Zuständigkeiten, anwendbares Recht sowie die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Ticketkaufs und Vertragstyps im BGB.
Der rauchende Mieter
Die Klausur befasst sich mit den gegenseitigen Unterlassungsansprüchen von Mietern wegen Rauchs von einem Balkon, den Regelungen einer Hausordnung zum Rauchverbot sowie den Möglichkeiten und Grenzen des Besitzschutzes und Mietrechts im Verhältnis zwischen Mietern. Neben mietrechtlichen Normen spielt der Besitzschutz eine Rolle sowie die Reichweite mietvertraglicher Nebenpflichten.
Unbestelltes aus Europa
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem dem Käufer eine andere als die bestellte Ware geliefert wird, und fragt, ob der Verkäufer Zahlung oder Herausgabe verlangen kann. Schwerpunkte sind das Kaufrecht, das Bereicherungsrecht und Verbraucherschutzvorgaben unter Einbeziehung von europarechtlichen Vorgaben zur Lieferung unbestellter Waren. Das Fallbeispiel eignet sich besonders zur Einübung der praxisrelevanten Problemfelder bei Falschlieferungen und Verbraucherrechten.
Übungsfall: Einmal Mangel immer Mangel?
Rentner Karl Kern kaufte zwei Sondermodelle von Fahrrädern bei der Hell Rad Manufaktur, betrieben von einer GbR, und stellte nachträglich verschiedene Mängel fest. Kern verlangt von der Verkäuferin Rückzahlung der Kaufpreise für beide Modelle, alternativ Schadensersatz für eines der Fahrräder, das durch einen defekten Reifen zerstört wurde. Die Hell Rad Manufaktur bestreitet eine Haftung und beruft sich auf Verjährung sowie eine angebliche Überschätzung des Schadens. Der Fall behandelt unter anderem Fragen zur Mangelhaftigkeit bei Kaufverträgen, den Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz sowie zur Verjährung und zur Haftung der GbR. Im Rahmen der Klage sind auch prozessuale Aspekte wie Partei- und Zuständigkeit zu prüfen.
Schwerpunktbereichsklausur: Ekelskandal bei Burger No. 1
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Franchiseverhältnis zwischen der Burger No. 1 GmbH und einem lokalen Betreiber, G. Nachdem in den von G geführten Restaurants schwerwiegende Hygiene- und Arbeitsschutzverstöße durch einen Enthüllungsjournalisten aufgedeckt werden, kündigt die B-GmbH den Franchisevertrag fristlos. G bestreitet die Wirksamkeit der Kündigung und macht wahlweise Ansprüche auf Ausgleich und Entschädigung wegen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geltend. Rechtlich relevant sind insbesondere Fragestellungen rund um die außerordentliche Kündigung im Franchiseverhältnis, Ausgleichsansprüche nach Kundenwerbung und Ansprüche auf Entschädigung bei Wettbewerbsverboten.
Der unaufmerksame Kranführer
Im Sachverhalt geht es um die Haftung eines Kranführers (Arbeitnehmer) gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten nach einem durch Fahrlässigkeit verursachten Schaden. Thematisiert werden die Haftungsbeschränkung im Arbeitsrecht, die Haftung im Gesellschaftsrecht (KG), Innen- und Außenhaftung bei Personenschäden und Sachschäden sowie Regressmöglichkeiten im Schadensfall. Auch die Verbands- und Gesellschafterhaftung der Kommanditgesellschaft wird angesprochen.
Fortgeschrittenenklausur: Das Golfparadies
P, Pächter eines Grundstücks, das vom Verein Grünes-Glück e.V. von Eigentümer E gepachtet und weiterverpachtet wurde, verlangt nach Beendigung des Pachtverhältnisses von E Ersatz für Investitionen in einen Golfplatz (Mehrzweckgebäude und Rasensaaten). Streit besteht darüber, ob E oder der Verein für den Verwendungsersatz verantwortlich ist und ob P auf vertragliche oder gesetzliche Ersatzansprüche gegenüber dem Eigentümer zurückgreifen kann. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Prüfung von Ansprüchen auf Verwendungsersatz nach Pachtvertragsrecht, §§ 683, 670 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) und § 994 BGB sowie die Zuordnung von Besitz- und Eigentümerstellung im Fall einer Unterverpachtung. Zudem wird die zuständige Gerichtsbarkeit thematisiert.
Schwerpunktbereichsklausur: Von Puffautos und Kaffeebohnen
Im vorliegenden Fall klagt A, ein Auslieferungsfahrer, gegen seinen Arbeitgeber K, eine Kaffeemanufaktur, auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ihm ausgesprochenen Kündigung. Streitpunkt ist die Zuteilung eines neuen, werbewirksam gestalteten Fahrzeugs, das A aus persönlichen Gründen und wegen beleidigender Bemerkungen des Arbeitgebers nicht fahren möchte. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere den Kündigungsschutz, Diskriminierungsverbote und die Wirksamkeit von Kündigungserklärungen durch nicht bevollmächtigte Vertreter. Außerdem spielen Aspekte der Arbeitgeberweisungsrechte und Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis eine Rolle.
Die Examensfeier
Die Klausur behandelt Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) mit Fokus auf die Haftung bei Ausführungsverschulden, gestörte Gesamtschuld und die Anwendung des § 680 BGB bei Scheingefahren. Anhand eines realitätsnahen Sachverhalts unter Studenten werden die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen im Bereich der GoA vertieft. Ebenfalls relevant sind Besonderheiten, wie das bewusste Risiko eines Schädigers und die Auswirkungen gesperrter Verkehrsflächen.
Fortgeschrittenenklausur: Rast mit Hindernissen
Im Fall „Rast mit Hindernissen“ verlangt der Betreiber einer Autobahnrastanlage (K) von einem Transportunternehmer (B) Ersatz eines entgangenen Gewinns, nachdem B durch eine Kollision mit einer Autobahnbrücke eine mehrtägige Sperrung verursachte und die Rastanlage dadurch unzugänglich wurde. In einer Abwandlung begehrt ein Lkw-Fahrer (T) von B Schadensersatz für einen durch die Sperrung bedingten Lieferverlust. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem Straßenverkehrsrecht, insbesondere zu § 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG sowie zur Abgrenzung zwischen reinen Vermögensschäden und Eigentumsbeeinträchtigungen im Deliktsrecht gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Es sind die Anspruchsvoraussetzungen und Konkurrenzverhältnisse verschiedener deliktischer und haftungsrechtlicher Anspruchsgrundlagen zu prüfen.
Rutschiger Kunstrasen
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Käufers gegen einen Verkäufer wegen mangelhaften Kunstrasengranulats. Thematisiert werden insbesondere Nacherfüllungspflichten (insbesondere auch Ausbau, Entsorgung und Neueinbau) sowie der Ersatz von Sachverständigenkosten im Zusammenhang mit der Mangelbeseitigung.
Nichts als Ärger für den Tankstelleninhaber
Die Klausur stellt drei Einzelfälle aus dem Schuld- und Sachenrecht zur rechtlichen Begutachtung: Zum einen begehrt ein Tankstelleninhaber Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit dem Begriff 'Betrüger' in einer Suchmaschine. Ferner wird geprüft, ob Detektivkosten nach einem (vergessenen) Tankvorgang als Schadensersatz erstattungsfähig sind. Schließlich geht es um Mehrkosten bei Ersatzbeschaffung nach Lieferverzug eines Biodiesel-Lieferanten.
Cashback Aktion
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss über eine Internetplattform, die Auswahl und Bindung der Parteien durch vorformulierte Produktbeschreibungen, den Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz wegen fehlender Originalverpackung im Kaufrecht sowie vorvertragliche Aufklärungspflichten. Es wird insbesondere geprüft, ob der Käufer vom Verkäufer einen Betrag von 30 EUR wegen der entgangenen Teilnahme an einer Cashback-Aktion verlangen kann.
Drei berichtigende Worte des Bundesgerichtshofs?
Die Klausur behandelt Konstellationen rund um Anweisung, Tilgungsbestimmung und Bereicherungsausgleich bei mehrstufigen Zahlungsaufträgen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen zu Anweisung, Rückabwicklung nach geänderter Tilgungsbestimmung und die Folgen nicht autorisierter Zahlungen, insbesondere im Lichte der Zahlungsdiensterichtlinie und der entsprechenden BGB-Regelungen.
Einmal hin, Arzt ist drin
Die Klausur behandelt Fragen der vorvertraglichen Haftung (culpa in contrahendo) und des Schuldverhältnisses mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, illustriert an einem Schadensfall im Supermarkt. Zusätzlich werden die Zurechnung des Verhaltens Dritter (Erfüllungsgehilfenhaftung) und in einer Abwandlung die Frage überprüft, ob ein Dieb, der ohne Kaufabsicht einen Supermarkt betritt, vertragliche Ansprüche auf Schadensersatz haben kann.
»Dieselgate«
Die Klausur behandelt Ansprüche und Rechtsfolgen rund um den Kauf eines vom sogenannten »Dieselgate«-Skandal betroffenen Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware. Neben kaufrechtlichen Mängelrechten (Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz) werden Aspekte der Haftung für Verrichtungsgehilfen sowie deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung, thematisiert.
Silvester und Neujahr
Im Sachverhalt wird eine Silvesternacht geschildert, in der durch das Zünden von Raketen eine Fensterscheibe beschädigt wurde, und am Neujahrstag ein Blumenkübel durch einen Mopedunfall zerstört wurde. Der Hausbesitzer möchte wissen, welche Ansprüche ihm gegen den jugendlichen Nachbarn zustehen. Die Identität des Raketenwerfers ist ungeklärt, und der Mopedfahrer verweigert Zahlung mit Verweis auf Glatteis und fehlendes Verschulden.
AGB- und Mietrecht: Vorliegen von AGB bei »Dritt«-Klauseln – Objektive Auslegung von AGB – Schönheitsreparaturklauseln und Kompensation – Quotenabgeltungsklauseln
Die Klausur thematisiert das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Mietvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltung. Untersucht werden objektive Auslegung von AGB, die Wirksamkeit gängiger Renovierungsklauseln sowie deren Anwendung auf verschiedene Sachverhaltskonstellationen.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB
Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.
Ein Klassiker zur Sicherheit
Die Klausur behandelt die Rechtsverhältnisse rund um die Sicherungsübereignung von Möbeln eines Cafés, das Mietverhältnis und verschiedene Erwerbsvorgänge. Thematisiert werden insbesondere der gutgläubige Scheingeheißerwerb, die Ansprüche des Pfandrechtsinhabers bei der Veräußerung pfandrechtsbelasteter Sachen und die Kollision von Vermieterpfandrecht und Sicherungsübereignung. Gefragt ist nach Ansprüchen des Grundstückserwerbers gegen die Sicherungseigentümerin.