Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Übungsfall Strafrecht: Der gierige Arzt
Ein Allgemeinmediziner rechnet gegenüber einem Privatpatienten ein Medikament ab, das Privatärzte laut Gebührenordnung nicht in Rechnung stellen dürfen, und lässt zudem eine unzutreffende Angabe bezüglich der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung in die Rechnung aufnehmen. Ein Mitarbeiter der beauftragten Abrechnungsfirma hilft dabei gegen Entgelt. Später stellt der Arzt auch eine nicht von ihm selbst erbrachte Laborleistung eigenständig dem Patienten in Rechnung. Zentral sind Fragen zum ärztlichen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB, zur Teilnahme und Täterschaft sowie zu Besonderheiten des Medizinstrafrechts und der ärztlichen Gebührenordnung.
Fortgeschrittenenklausur Strafrecht – Der reuige Brandstifter
A setzt nach einem Streit die im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Brand, um Versicherungsleistungen zu erlangen und die finanzielle Lage der Familie zu verbessern. Trotz anfänglicher Billigung möglicher Gefahren für andere Hausbewohner bereut A die Tat sofort und warnt die Hausbewohner sowie die Feuerwehr. Durch das schnelle Eingreifen werden ernsthafte Schäden und größere Personengefahren verhindert, dennoch erleiden zwei Hausbewohner leichte und eine Feuerwehrfrau eine schwere Rauchgasvergiftung. Im Zentrum stehen Brandstiftungsdelikte nach §§ 306 ff. StGB, versuchte Tötungs- oder Körperverletzungsdelikte sowie Rücktrittshandlungen gemäß § 24 StGB.
Zwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier“
Im Fall "Handy und Bier" fordert Anton (A) von Siegfried (S) eine Entschuldigung und behält dessen Handy ein, das er sich zuvor durch einen Trick verschafft hat. Nachdem S die Rückgabe verweigert wird, folgt er A, woraufhin A das Handy in ein Gebüsch wirft. Am nächsten Tag bedroht A im Supermarkt den Inhaber Ottfried (O) mit einer ungeladenen Pistole, um nach einem Ladendiebstahl mit mehreren Bierdosen zu fliehen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Eigentumsdelikte einschließlich Diebstahl und Raub, die Definition der Waffe im Sinne des § 250 StGB sowie die Strafbarkeit von sowohl A als auch S.
Examensfall: Der untreue Betreuer
A, Amtsrat und berufsmäßiger Betreuer, verkauft als Betreuer einer betreuten, geschäftsunfähigen Person ein wertvolles Grundstück weit unter dessen tatsächlichem Wert an seinen Bekannten B, um eigene finanzielle Schwierigkeiten zu lösen. Die erforderliche gerichtliche Genehmigung erschleicht er sich durch bewusst falsche Angaben über die Grundstücksbeschaffenheit. Nach Aufdeckung des wahren Werts wird der Kaufvertrag vor Eigentumsumschreibung rückabgewickelt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung einer möglichen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB durch A.
Unter Rockern
Die Klausur behandelt strafrechtliche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Motorradmilieu, wobei ein Irrtum über die Identität des Angreifers sowie Fragen zur Erforderlichkeit und Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs im Rahmen der Notwehr thematisiert werden. Schwerpunktmäßig werden Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtümer sowie die Anwendung von § 32 StGB (Notwehr) geprüft.
Ein folgenreicher Skitag
Im Sachverhalt unternehmen A und B gemeinsam einen Skiurlaub, bei dem sie trotz Lawinenwarnung einen Tiefschneehang abseits der Pisten befahren. Nach einer Lawinenauslösung unterlässt A eine Rettungshandlung zugunsten des verschütteten B und verlässt den Unglücksort, um Hilfe zu holen, die zu spät eintrifft. Im Anschluss entwendet A fremde Skier und verursacht bei der Abfahrt einen Unfall mit einem Snowboarder, der verletzt wird. Die Strafbarkeit des A ist umfassend zu prüfen.
Der Kellner, der Dieb und die Schweinehundtheorie
Die Klausur behandelt einen Fall aus einer Gaststätte, in dem ein Gast Trinkgeld liegenlässt, das jedoch von einem Dritten entwendet wird. Die prüfenden Fragen betragen die Anspruchslage des Kellners gegen den Dieb im Zivilrecht und diskutieren anschließend strafrechtliche Vermögensschutzgesichtspunkte, wobei insbesondere auf den Diebstahl- und Betrugstatbestand sowie die Definition des geschützten Vermögens abgestellt wird. Das Problem der ›bloßen Erwerbschance‹ steht im Mittelpunkt.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.
»Verrat unter Freunden«
Im Fall 'Verrat unter Freunden' planen zwei Personen den Diebstahl aus einem Tresor, wobei durch gegenseitige Abhängigkeit Mittäterschaft angelegt ist. Nach Rücktritt eines Beteiligten verübt der andere allein den Diebstahl; zudem legt ein Verräter Beweismittel, um den anderen zu belasten. Der Fall behandelt zentrale Probleme des Versuchsbeginns, Rücktritts, Diebstahls und falsche Verdächtigung.
»All doors locked«
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten des Kabinenpersonals während eines Flugzeugunglücks. Im Mittelpunkt stehen mögliche Strafbarkeiten aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. Eine Abwandlung bezieht den Fluggast mit ein, der in Panik zuschlägt und entkommt.
Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht: »Surfen und Strafrecht«
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um die kostenpflichtige Nutzung eines Online-Routenplaners, den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, das heimliche Nutzen fremder WLAN-Netze sowie die Strafbarkeit beim Knacken von Passwörtern. Thematisiert werden insbesondere Betrug, Computerbetrug und Erschleichen von Leistungen sowie prüfungsrelevante Irrtumsproblematiken.
»Der arme Informatikstudent«
Der Übungsfall behandelt den Missbrauch von EC-Karten durch Wegnahme, Skimming und Phishing. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Würdigung des Verhaltens eines Informatikstudenten, der verschiedene Methoden zur Erlangung fremder Kartendaten und zum Versuch des Einsatzes von gefälschten Karten ausprobiert. Die Klausur wirft Fragen zu den einschlägigen Straftatbeständen und strafrechtlichen Wertungen auf.
Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Sanktionenlehre
Die Klausur behandelt eine Gewalttat von Jugendlichen/Jungerwachsenen im Drogenmilieu, die zur Tötung eines Opfers führt und prüft die Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach dem Jugendgerichtsgesetz, insbesondere im Hinblick auf Sanktionen, Strafzumessung und Verfahrensrecht. Dazu zählen die Fragen zur Verfahrensverbindung, richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Zuständigkeit sowie aktuelle Gesetzesänderungen im JGG. Es wird auch auf die Vereinbarkeit des beabsichtigten Schuld- und Strafausspruchs mit den Regeln des Jugendstrafrechts eingegangen.
Schussfahrt auf der schiefen Bahn
Die Klausur behandelt eine Einbruchsserie von vier Arbeitskollegen, die sich zu bandenmäßigen Einbruchsdiebstählen zusammenschließen. Im Mittelpunkt stehen versuchter schwerer Bandendiebstahl, Mittäterschaft und sukzessive Beteiligung sowie die Prüfung eines etwaigen Rücktritts. Zusätzlich wird das versehentliche Entfernen vom Unfallort ohne Kenntnis des Schadens behandelt.
Ausflug ins Grüne
Der Sachverhalt behandelt das strafrechtliche Verhalten von A, B und F im Zusammenhang mit dem Diebstahl eines Fahrzeugs, dessen Weiterveräußerung, der Hehlerei und einer riskanten Autofahrt, bei der ein Radfahrer verletzt wird. Die Klausur umfasst Verkehrsdelikte, Anschlussdelikte sowie Fragen der Eigenverantwortlichkeit und Unfallbeteiligung. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Der Strafantrag
Der Fall behandelt die prozessualen Voraussetzungen für die Strafverfolgung bei Antragsdelikten und illustriert dies anhand eines Diebstahls innerhalb der Familie. Schwerpunkt der Fallfrage ist, warum der Täter ohne Strafantrag nicht bestraft werden kann und welche gesetzgeberischen Überlegungen zu Antragserfordernissen bestehen.
Vom falschen Schwimmlehrer, der lieber baden ging
Die Klausur thematisiert einen Fall um ein gefälschtes Schwimmlehrerzertifikat und die Bewerbung mit diesem sowie die mögliche Beteiligung der Ehefrau durch Anstiftung. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Varianten von Urkundendelikten, der sogenannte Anstellungsbetrug und die strafbare Beteiligung mehrerer Personen – insbesondere Fragen des Rücktritts. Der Fall richtet sich an Studierende des Strafrechts im Grundkurs.
»Wer den Pfennig nicht ehrt …«
Die Klausur behandelt einen geplanten und schließlich gescheiterten Banküberfall, bei dem zwei Täter mit einer scharfen Waffe agieren, einen Bankangestellten bedrohen und letztlich dennoch kein Geld erbeuten – bis ein zufällig erscheinender Kunde dazu gezwungen wird, Geldscheine herauszugeben. Die rechtliche Prüfung erfasst unter anderem das Vorgehen der Täter, den Wechsel zu aggressiverem Verhalten und die jeweiligen Beteiligungsformen sowie Versuch/Beendigung.
* "Preisausschreiben
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um ein Preisausschreiben, bei dem mittels fingierter Gewinnmitteilungen Personen zu Vertragsschlüssen verleitet werden. Schwerpunkte liegen auf dem Betrugstatbestand und möglichen Rechtfertigungsgründen. Ein prozessuales Problem betrifft die Zulässigkeit eines Schöffen, der einem Richter wegen einer Behinderung beim Umblättern hilft.
Ein Engel auf Erden
Die Klausur behandelt den Fall eines wegen Mordes verurteilten Angeklagten, der im Wege der Revision gegen das Urteil vorgeht. Thematisiert werden unter anderem die Voraussetzungen der Revision, mögliche Fehler im Verfahren, Fragen zu Mord/Totschlag einschließlich Notwehr sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum.
Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem mehrere Beteiligte mit Fragen des Unterlassens, des Notwehrexzesses und des Erlaubnistatbestandsirrtums konfrontiert werden. Im Mittelpunkt stehen die (Nicht-)Rettung eines Kindes durch den Vater, der Einfluss einer weiteren Person sowie eine spätere tödliche Eskalation zwischen Ehepartnern. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Vater, Geliebter und Tochter soll geprüft werden.
Die gefährliche Ex-Frau
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von K, die aus Ärger eine Villa anzündet sowie eine Prüfplakette am eigenen Fahrzeug manipuliert. Im Mittelpunkt stehen Brandstiftungs- und Urkundsdelikte sowie Sachbeschädigung, wobei der Sachverhalt klassische Konstellationen des Strafrechts und relevante strafrechtliche Normen beleuchtet.
Die flüchtige Ladendiebin
Diese Übungsklausur behandelt einen Fall aus dem Bereich des Strafrechts, in dem es um die strafrechtliche Bewertung eines Ladendiebstahls, einer Nötigung sowie um die mögliche Qualifikation als räuberischer Diebstahl geht. Zudem werden Aspekte des Betrugs angesprochen. Die Sachverhaltsdarstellung umfasst polizeiliche Ermittlungen und Zeugenaussagen mit Bezug auf den Tathergang.
Masern-Party
Die Klausur behandelt Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifiziertes Delikt (Teilnahme), rechtfertigende Einwilligung bei Einwilligungsunfähigkeit, Erziehungs- und Sorgerecht der Eltern, objektive Zurechnung bei ärztlichem Fehlverhalten, psychische Beihilfe.