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Klausuren

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648 Klausuren
JURA 2014Fortgeschrittene

»Kekse für die Kinder«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.

Esma Dogruel, Manuel Roesch· JURA 2014, 976
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Wettmafia und StGB-AT, wie passt das zusammen? – frei nach BGHSt 53, 174«

In diesem Examensübungssachverhalt werden strafrechtliche Fragen rund um Sportwettenbetrug und die Manipulation von Fußballspielen im Zusammenhang mit einer bandenmäßig organisierten Wettmafia aufgeworfen. Es stehen Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere zu Versuch, Beteiligung, Täterschaft und Anstiftung, im Mittelpunkt.

Sönke Gerhold· JURA 2014, 854
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Musikwettbewerb mit Folgen

Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.

Werner Beulke· JURA 2014, 639
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Ausreisevorbereitungen«

T begeht verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Ausreisevorbereitungen: Einbruch mit einem Schraubendreher, Diebstahl von Bargeld sowie einer Spielzeugpistole, Bedrohung eines Bankangestellten mit einer Scheinwaffe und Brandstiftung im Keller eines Mehrfamilienhauses. Es entstand Sachschaden und mehrere Personen erlitten Rauchvergiftungen. Die Strafbarkeit des T nach dem Strafgesetzbuch ist zu prüfen.

Guido Philipp Ernst· JURA 2014, 536
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Keine Unschuldslämmer«

In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.

Thomas Jänicke· JURA 2014, 446
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Kommissar Langfinger kauft ein

Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.

Andreas Dürr· JURA 2014, 352
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Elterliches Züchtigungsrecht und Notwehr unter Ehegatten

Die Klausur befasst sich mit körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Elternteil und Kind sowie zwischen Ehegatten. Es sind strafrechtliche Fragestellungen zur Körperverletzung, insbesondere zum elterlichen Züchtigungsrecht als möglichem Rechtfertigungsgrund und zur Notwehr sowie deren Gebotenheit unter Ehegatten zu prüfen. Für die Lösung sind auch verfassungs- und zivilrechtliche Vorschriften, etwa zur elterlichen Erziehung, heranzuziehen.

Florian Knauer· JURA 2014, 254
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Schwammerl am Wilden Kaiser«

Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.

Florian Walter· JURA 2014, 117
UnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der skrupellose Heimwerker: Eine Bohrmaschine zum Nulltarif

Der Fall behandelt verschiedene vermögensrelevante Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bohraufsätzen und einer Mini-Bohrmaschine durch den Täter A. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl, räuberischem Diebstahl unter Waffeneinsatz sowie weiteren Problemstellungen aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Vom Wutbürger W

Die Klausur behandelt das strafrechtliche Verhalten eines Wutbürgers, der aus Protest das Anwesen eines Investors aufsucht, ein Fenster einschlägt, einen hochwertigen Whisky entwendet und eine politische Parole auf eine Glastür sprüht. Zusätzlich verletzt er einen Kampfhund mit einer Eisenstange und nimmt diesen mit. Die strafrechtliche Prüfung umfasst Diebstahl, Qualifikationen sowie Sachbeschädigung und Notwehr.

Werkmeister· JA 2013, 902· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die eigenmächtige Vollstreckung

In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen Gläubiger, der nach erfolgloser Vollstreckung aus eigenem Antrieb Gegenstände des Schuldners an sich nimmt und später verwertet. Strafrechtlich werden insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, sowie die Irrtümer und subjektiven Vorstellungen des Handelnden geprüft. Die Aufgabenstellung fokussiert auf die Strafbarkeit des A nach den relevanten Vorschriften des StGB.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2013, 829· 240 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Sommerabend

Die Klausur behandelt, wie sich Anton strafrechtlich durch verschiedene Handlungen – darunter Diebstahl, versuchte gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, Nötigung, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs und Unterschlagung – strafbar gemacht hat. Der Sachverhalt umfasst sowohl Vermögens- als auch Gewaltdelikte, wobei der Schwerpunkt auf den strafrechtlichen Tatbeständen und deren Abgrenzung liegt. Die Tötungsdelikte § 212, 211 StGB sollen nicht geprüft werden.

Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+4 weitere
JA 2013Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine alkoholisierte Autofahrerin beinahe einen Unfall verursacht. Im Anschluss versucht sie, zusammen mit einem Freund und ihrem Anwalt, durch eine Falschaussage den wahren Alkoholkonsum vor Gericht zu verschleiern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beteiligten Personen nach dem StGB.

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Haus zu viel

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit nach Inbrandsetzung eines Hauses mit Versicherungsabsicht, insbesondere Brandstiftung und Betrugsversuch. Neben klassischen Straftatbeständen werden Fragen zur Versuchsstrafbarkeit sowie anwaltstaktische Überlegungen bei Sachverhaltsungewissheit und Verteidigung im Verfahren behandelt.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Ramona Herold· JA 2013, 511· 150 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Parkfreuden

Der Fall behandelt verschiedene Straftatbestände im Zusammenhang mit Parken auf einem Behindertenparkplatz unter Verwendung eines manipulierten Ausweises sowie der Täuschung über den Preis einer Weinflasche durch Umkleben des Etiketts. Weiterhin wird ein tätlicher Angriff gegen die Verkäuferin thematisiert. Die Klausur fordert eine umfassende strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens.

Tamina Preuß· JA 2013, 433· 120 Min
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+3 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Nachts im Museum

Drei Täter planen und verüben einen Kunstdiebstahl in einer Münchener Kunsthalle. Dabei werden Sicherheitseinrichtungen überwunden, Gemälde entwendet und ein Sicherheitsmann durch einen Schlag mit einem Bild verletzt. Es stellt sich die Frage nach der Strafbarkeit der Beteiligten insbesondere in Bezug auf Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie strafrechtliche Beteiligungsformen.

Christoph Kramer, Eerke Pannenborg· JA 2013, 349· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“

Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.

Dr. Torsten Noak· ZJS 2013, 611
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBAllgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen

A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Stadionbesuch mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere Strafrechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Fußballspielbesuch. A und B werden als Fans im Zug von Bundespolizisten kontrolliert, wobei es zu Beleidigungen und körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Im Stadion zeigt W, auf Anfrage von A, ein Banner mit abwertender Botschaft gegenüber der Polizei, und es ereignen sich weitere Körperverletzungen bei Streit um einen Bierbecher und nach einem Wurf gegen einen Linienrichter. Nach dem Spiel kommt es zu weiteren Konflikten bei einer polizeilichen Vernehmung, wobei A sich gegen die Beamten zur Wehr setzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind unter anderem die Beurteilung von Notwehr, Beleidigung unter Kollektivbezeichnung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Prüfung gefährlicher Körperverletzung und Anstiftung.

Marc Reinhardt· ZJS 2013, 493
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: The Hangover Part I

Vier Freunde feiern einen Junggesellenabschied, bei dem einer von ihnen heimlich Betäubungsmittel in die Getränke mischt. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Schlägerei mit Verletzungen sowie zu einer gemeinsamen Spritztour mit einem Polizeiwagen unter erheblichem Alkoholeinfluss, wobei mehrere Sachschäden entstehen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten hinsichtlich Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikten, Beteiligung an einer Schlägerei und Sachbeschädigung. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der actio libera in causa und Fragen zur Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Flaschenpfand ohne Pfandflasche

Im Mittelpunkt des Falls steht T, der mit einer leeren Einwegflasche und einer manipulierten Pfandbanderole versucht, an einem Rücknahmeautomaten beim Getränkehändler X unberechtigt Pfandgeld zu erlangen. Der Automat erkennt die manipulierte Flasche als pfandberechtigt an und stellt einen Gutschein aus, den T jedoch letztlich nicht einlöst. Zu prüfen sind insbesondere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte sowie Fragen der Versuchsstrafbarkeit. Der Fall thematisiert außerdem die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens beim Betreten des Geschäftsraums sowie den Umgang mit Pfandsystemen nach der Verpackungsverordnung.

Hauke Hinrichs· ZJS 2013, 407
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

,Lukrative’ Nebenbeschäftigung“

A, ein Jurastudent, besitzt Kontobelege der Bank B und nutzt diese, um Kunden zur Zahlung durch Androhung der Preisgabe steuerlich relevanter Daten zu bewegen. Bei einem misslungenen Erpressungsversuch wendet sich A an einen anderen Kunden, U, der wiederum mithilfe eines Komplizen einen Privatdarlehensgeber unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe von Geld zu zwingen versucht. Nach mehreren Messerattacken verstirbt das Opfer schließlich. Die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB ist zu prüfen.

Anna Borsci· JA 2013, 187· 180 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Totschlag, § 212 StGB+3 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld

Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.

Dr. Jens Puschke· ZJS 2013, 285
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Ein Arzt auf Abwegen

Im Fall geht es um Sterbehilfe bei einer Komapatientin, die anhand einer Patientenverfügung nicht weiter künstlich ernährt werden soll. Der behandelnde Arzt, die Tochter als Betreuerin sowie ihr Rechtsanwalt sind involviert; es werden verschiedene strafrechtliche Problemkreise wie mittelbare Täterschaft, Körperverletzung, Urkundsdelikte und Betrug behandelt. Der Arzt manipuliert zudem Dokumentation und begeht einen betrügerischen Verkauf zur Finanzierung eines Anwalts.

Dr. Michael Kubiciel, Matthias Wachter, Staufer· JA 2013, 112· 300 Min
SterbehilfeTäterschaft und TeilnahmeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
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