Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
»Kekse für die Kinder«
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.
»Wettmafia und StGB-AT, wie passt das zusammen? – frei nach BGHSt 53, 174«
In diesem Examensübungssachverhalt werden strafrechtliche Fragen rund um Sportwettenbetrug und die Manipulation von Fußballspielen im Zusammenhang mit einer bandenmäßig organisierten Wettmafia aufgeworfen. Es stehen Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere zu Versuch, Beteiligung, Täterschaft und Anstiftung, im Mittelpunkt.
Musikwettbewerb mit Folgen
Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.
»Ausreisevorbereitungen«
T begeht verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Ausreisevorbereitungen: Einbruch mit einem Schraubendreher, Diebstahl von Bargeld sowie einer Spielzeugpistole, Bedrohung eines Bankangestellten mit einer Scheinwaffe und Brandstiftung im Keller eines Mehrfamilienhauses. Es entstand Sachschaden und mehrere Personen erlitten Rauchvergiftungen. Die Strafbarkeit des T nach dem Strafgesetzbuch ist zu prüfen.
»Keine Unschuldslämmer«
In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.
Kommissar Langfinger kauft ein
Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.
Elterliches Züchtigungsrecht und Notwehr unter Ehegatten
Die Klausur befasst sich mit körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Elternteil und Kind sowie zwischen Ehegatten. Es sind strafrechtliche Fragestellungen zur Körperverletzung, insbesondere zum elterlichen Züchtigungsrecht als möglichem Rechtfertigungsgrund und zur Notwehr sowie deren Gebotenheit unter Ehegatten zu prüfen. Für die Lösung sind auch verfassungs- und zivilrechtliche Vorschriften, etwa zur elterlichen Erziehung, heranzuziehen.
»Schwammerl am Wilden Kaiser«
Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.
Der skrupellose Heimwerker: Eine Bohrmaschine zum Nulltarif
Der Fall behandelt verschiedene vermögensrelevante Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bohraufsätzen und einer Mini-Bohrmaschine durch den Täter A. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl, räuberischem Diebstahl unter Waffeneinsatz sowie weiteren Problemstellungen aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte.
Vom Wutbürger W
Die Klausur behandelt das strafrechtliche Verhalten eines Wutbürgers, der aus Protest das Anwesen eines Investors aufsucht, ein Fenster einschlägt, einen hochwertigen Whisky entwendet und eine politische Parole auf eine Glastür sprüht. Zusätzlich verletzt er einen Kampfhund mit einer Eisenstange und nimmt diesen mit. Die strafrechtliche Prüfung umfasst Diebstahl, Qualifikationen sowie Sachbeschädigung und Notwehr.
Die eigenmächtige Vollstreckung
In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen Gläubiger, der nach erfolgloser Vollstreckung aus eigenem Antrieb Gegenstände des Schuldners an sich nimmt und später verwertet. Strafrechtlich werden insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, sowie die Irrtümer und subjektiven Vorstellungen des Handelnden geprüft. Die Aufgabenstellung fokussiert auf die Strafbarkeit des A nach den relevanten Vorschriften des StGB.
Ein Sommerabend
Die Klausur behandelt, wie sich Anton strafrechtlich durch verschiedene Handlungen – darunter Diebstahl, versuchte gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung, Nötigung, unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs und Unterschlagung – strafbar gemacht hat. Der Sachverhalt umfasst sowohl Vermögens- als auch Gewaltdelikte, wobei der Schwerpunkt auf den strafrechtlichen Tatbeständen und deren Abgrenzung liegt. Die Tötungsdelikte § 212, 211 StGB sollen nicht geprüft werden.
Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine alkoholisierte Autofahrerin beinahe einen Unfall verursacht. Im Anschluss versucht sie, zusammen mit einem Freund und ihrem Anwalt, durch eine Falschaussage den wahren Alkoholkonsum vor Gericht zu verschleiern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beteiligten Personen nach dem StGB.
Ein Haus zu viel
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit nach Inbrandsetzung eines Hauses mit Versicherungsabsicht, insbesondere Brandstiftung und Betrugsversuch. Neben klassischen Straftatbeständen werden Fragen zur Versuchsstrafbarkeit sowie anwaltstaktische Überlegungen bei Sachverhaltsungewissheit und Verteidigung im Verfahren behandelt.
Parkfreuden
Der Fall behandelt verschiedene Straftatbestände im Zusammenhang mit Parken auf einem Behindertenparkplatz unter Verwendung eines manipulierten Ausweises sowie der Täuschung über den Preis einer Weinflasche durch Umkleben des Etiketts. Weiterhin wird ein tätlicher Angriff gegen die Verkäuferin thematisiert. Die Klausur fordert eine umfassende strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens.
Nachts im Museum
Drei Täter planen und verüben einen Kunstdiebstahl in einer Münchener Kunsthalle. Dabei werden Sicherheitseinrichtungen überwunden, Gemälde entwendet und ein Sicherheitsmann durch einen Schlag mit einem Bild verletzt. Es stellt sich die Frage nach der Strafbarkeit der Beteiligten insbesondere in Bezug auf Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie strafrechtliche Beteiligungsformen.
Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“
Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.
Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen
A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.
Übungsfall: Stadionbesuch mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere Strafrechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Fußballspielbesuch. A und B werden als Fans im Zug von Bundespolizisten kontrolliert, wobei es zu Beleidigungen und körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Im Stadion zeigt W, auf Anfrage von A, ein Banner mit abwertender Botschaft gegenüber der Polizei, und es ereignen sich weitere Körperverletzungen bei Streit um einen Bierbecher und nach einem Wurf gegen einen Linienrichter. Nach dem Spiel kommt es zu weiteren Konflikten bei einer polizeilichen Vernehmung, wobei A sich gegen die Beamten zur Wehr setzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind unter anderem die Beurteilung von Notwehr, Beleidigung unter Kollektivbezeichnung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Prüfung gefährlicher Körperverletzung und Anstiftung.
Übungsfall: The Hangover Part I
Vier Freunde feiern einen Junggesellenabschied, bei dem einer von ihnen heimlich Betäubungsmittel in die Getränke mischt. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Schlägerei mit Verletzungen sowie zu einer gemeinsamen Spritztour mit einem Polizeiwagen unter erheblichem Alkoholeinfluss, wobei mehrere Sachschäden entstehen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten hinsichtlich Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikten, Beteiligung an einer Schlägerei und Sachbeschädigung. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der actio libera in causa und Fragen zur Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.
Übungsfall: Flaschenpfand ohne Pfandflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht T, der mit einer leeren Einwegflasche und einer manipulierten Pfandbanderole versucht, an einem Rücknahmeautomaten beim Getränkehändler X unberechtigt Pfandgeld zu erlangen. Der Automat erkennt die manipulierte Flasche als pfandberechtigt an und stellt einen Gutschein aus, den T jedoch letztlich nicht einlöst. Zu prüfen sind insbesondere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte sowie Fragen der Versuchsstrafbarkeit. Der Fall thematisiert außerdem die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens beim Betreten des Geschäftsraums sowie den Umgang mit Pfandsystemen nach der Verpackungsverordnung.
,Lukrative’ Nebenbeschäftigung“
A, ein Jurastudent, besitzt Kontobelege der Bank B und nutzt diese, um Kunden zur Zahlung durch Androhung der Preisgabe steuerlich relevanter Daten zu bewegen. Bei einem misslungenen Erpressungsversuch wendet sich A an einen anderen Kunden, U, der wiederum mithilfe eines Komplizen einen Privatdarlehensgeber unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe von Geld zu zwingen versucht. Nach mehreren Messerattacken verstirbt das Opfer schließlich. Die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB ist zu prüfen.
Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld
Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.
Ein Arzt auf Abwegen
Im Fall geht es um Sterbehilfe bei einer Komapatientin, die anhand einer Patientenverfügung nicht weiter künstlich ernährt werden soll. Der behandelnde Arzt, die Tochter als Betreuerin sowie ihr Rechtsanwalt sind involviert; es werden verschiedene strafrechtliche Problemkreise wie mittelbare Täterschaft, Körperverletzung, Urkundsdelikte und Betrug behandelt. Der Arzt manipuliert zudem Dokumentation und begeht einen betrügerischen Verkauf zur Finanzierung eines Anwalts.