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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JA 20091. Staatsexamen

Anwaltliche Beratung

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Sachverhalt aus der anwaltlichen Beratung in einer Anwaltsklausur aus Beklagtensicht. Gegenstand ist die versehentliche Herausgabe und anschließende Tötung eines Hundes durch einen Dritten, nachdem eine Hundepensionsbetreiberin ihren Erfüllungsgehilfen anwies, einen anderen Hund herauszugeben. Die Beklagte fragt nach Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Klage auf Schadensersatz und nach eventuellen Ansprüchen gegen den Dritten.

Lars Theissen· JA 2009, 366· 300 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Auftrag, §§ 662ff. BGBDie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Amsel, Drossel, Fink und Star …“

In diesem Fall erhebt ein anerkannter Naturschutzverein aus Baden-Württemberg sowie ein anerkannter Naturschutzverein aus Bayern Einwände und beantragt gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Nutzung eines bayerischen Naturschutzgebiets als Kompensationsfläche für die Errichtung eines Industriegebiets in Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen naturschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit von Kompensationsmaßnahmen in einem besonders geschützten Gebiet, Probleme des Länderübergreifenden Verwaltungshandelns sowie die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Regelungen (Vogelschutz- und FFH-Richtlinie). Prozessuale Schwerpunkte betreffen die Antragsbefugnis der beteiligten Naturschutzvereine sowie die Voraussetzungen für einstweiligen Rechtsschutz. Zudem wird die Rechtmäßigkeit beider Planfeststellungsbeschlüsse in formeller und materieller Hinsicht beanstandet.

Entscheidung durch GerichtsbescheidBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Beim Geld hört die Freundschaft auf

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und B im Kontext eines Auftragsmordes aus persönlichen Motiven und geht insbesondere auf verschiedene Straftatbestände, die Problematik des Täterwechsels (aberratio ictus), Urkundendelikte im Zusammenhang mit dem Wechsel von Nummernschildern, das Akzessorietätsprinzip und Irrtümer gemäß § 16 II StGB ein. Die Handlungsschritte umfassen Tötungsdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge und die Manipulation von Fahrzeugkennzeichen.

Laura Linke, Wolfgang Hacker· JA 2009, 347· 120 Min
Besonderer TeilNötigung, § 240 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Montags-Demo in Münster

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen im Zusammenhang mit einer Montags-Demonstration in Münster. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie und mit welchem Rechtsbehelf nachträglich gegen behördliche Beschränkungen und Auflagen für eine bereits durchgeführte Versammlung vorgegangen werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Fortsetzungsfeststellungsklage und die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit.

Günter Proppe· JA 2009, 298· 60 Min
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Segelboot

In dem Fall 'Das Segelboot' nimmt T aus Neid am Sommerfest seines wohlhabenden Freundes O teil und zerstört dessen Segelboot absichtlich. Beim Versuch, persönliche Gegenstände aus dem sinkenden Boot zu bergen, ertrinkt O. Ein Feuerwehrtaucher F wird bei der späteren Bergung verletzt. Nach dem Tod des O begeht dessen Ehefrau E einen erweiterten Suizid mithilfe ihrer Freundin P. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft insbesondere Sachbeschädigung, Fahrlässigkeit, Kausalität sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten für den Tod und die Körperverletzung.

Gerhard Timpe· ZJS 2009, 550
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Eine Beziehung im Sinkflug

A und B, deren Beziehung zunehmend konfliktreich verläuft, ziehen gemeinsam nach Konstanz und geraten in der gemeinsamen Wohnung in eine Eskalation. Im Verlauf eines Streits zerrt A B zum Balkon, um ihr einen Denkzettel zu verpassen, wobei er den Tod von B billigend in Kauf nimmt, lässt aber schließlich von ihr ab. Später will A B durch Gewalt zum Gehorsam bewegen, wird jedoch von B abgewehrt, die die Wohnung verlässt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen zu Versuch und Rücktritt sowie Tätervorstellung hinsichtlich rechtfertigender Umstände. Eine Zusatzfrage thematisiert die irrige Annahme eines Angriffs durch B bei einem tatsächlich friedlichen Annäherungsversuch von A.

Hans Theile· ZJS 2009, 545
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Immer Ärger mit dem Handy

Der Telekommunikationsanbieter T vollstreckt einen Vollstreckungsbescheid über unbezahlte Mobilfunkrechnungen gegen den minderjährigen J. Nach einem außergerichtlichen Vergleich, der Ratenzahlungen vorsieht, kommt es zur Pfändung von J's Playstation, da angeblich Raten nicht rechtzeitig geleistet wurden. J, vertreten durch seinen Vater, wendet sich mit einer Erinnerung gegen die Vollstreckung und bringt Einwendungen zur Wirksamkeit des Vertragsabschlusses sowie einen Aufrechnungseinwand vor. Die wesentlichen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Zivilprozessrecht, besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung, Minderjährigenschutz und der Statthaftigkeit von Rechtsbehelfen.

Lars Weber· ZJS 2009, 536
Rücktritt GeschäftsfähigkeitVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht die rechtliche Auseinandersetzung zweier Partner nach der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. M fordert von F einen Ausgleich für von ihm erbrachte finanzielle Beiträge und Arbeitsleistungen beim gemeinsamen Hausbau. Zu prüfen sind insbesondere zivilrechtliche Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit Vermögensverschiebungen innerhalb der Partnerschaft. Weiterhin ist im Rahmen des Zwangsvollstreckungsrechts zu entscheiden, ob bei Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Partner bestimmte Schutzvorschriften – etwa zu Eigentums- und Besitzverhältnissen – auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anwendbar sind.

Timo Fest· ZJS 2009, 528
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBRecht der ehelichen GemeinschaftDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

* "Eine Bärenjagd auf Abwegen

In der Klausur "Eine Bärenjagd auf Abwegen" wird das strafrechtliche Verhalten zweier Personen untersucht, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem Geländewagen Wildtiere jagen und dabei verschiedene Verkehrssicherheits- und Eigentumsdelikte begehen. Hauptpunkte sind Wilderei, Verkehrsstraftaten sowie Fragen der Teilnahme und strafprozessuale Beweisproblematiken im Hinblick auf die Verwertbarkeit einer aufgezeichneten Zeugenaussage.

Christoph Burchard, LL.M., Marc Engelhart· JA 2009, 271· 300 Min
Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Bis der Arzt kommt

In dem Fall geht es um einen Krankenhausarzt A, der den Patienten P töten will und dazu die Krankenschwester K mit einer Giftspritze instrumentalisiert. Als K dabei ist, die Spritze zu verabreichen, erschießt A sie im letzten Moment, um den Tod des P doch noch zu verhindern. Zentral steht die Frage, ob sich A dadurch wegen Totschlags an K strafbar gemacht hat. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Probleme des Allgemeinen Teils des StGB, insbesondere mittelbare Täterschaft, Versuchsbeginn, Rücktritt vom Versuch sowie Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Markus Wagner· ZJS 2009, 419
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Wer im Glashäuschen sitzt ...

T wird von A dazu verleitet, an O Rache für den Tod seiner Frau F nehmen zu wollen. A gibt T gezielt falsche Informationen, damit dieser O an einer Bushaltestelle tötet. Durch ein Eingreifen von D, einem Freund von O, gerät jedoch A selbst in T's Schussbahn und wird von T getötet, der A irrtümlich für O hält. Der Fall behandelt insbesondere die Voraussetzungen von vorsätzlicher Tötung, den Tatbestandsirrtum (error in obiecto vel persona), und thematisiert relevante Mordmerkmale sowie den Aufbau einer Strafbarkeitsprüfung nach dem StGB.

Marcus Bergmann· ZJS 2009, 412
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Streit um eine Windfarm

Im Mittelpunkt des Falls steht der Streit um den Ausbau einer bestehenden Windkraftanlage durch eine kommunale Stadtwerke AG, die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 18 zusätzliche Windräder beantragt und nach anfänglicher Ablehnung im Widerspruchsverfahren erhält. E, Eigentümer eines nahegelegenen landwirtschaftlichen Betriebs, will gerichtlich gegen die Genehmigung vorgehen, insbesondere mit der Begründung, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterblieben sei. Zudem verlangt E von der Stadtwerke AG Zugang zu einer Machbarkeitsstudie, die Grundlage der Antragsvorbereitung war, und die Herausgabe wird mit Verweis auf fehlende Informationspflicht abgelehnt. Schwerpunkte liegen im Umweltrecht, insbesondere im Immissionsschutzrecht, UVP-Pflicht, Umweltinformationsrecht sowie Fragen der Klagerechte Privater gegen Verwaltungsentscheidungen.

Elke Gurlit· ZJS 2009, 404
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Plauener Nebenbestimmungen

Die Klausur behandelt die Zwangsgeldfestsetzung im Verwaltungsvollstreckungsrecht im Zusammenhang mit einer genehmigten Außengastronomie und deren Nebenbestimmungen. Zentral sind die Bestimmtheit der Vollstreckungstitel, die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Androhungen und Festsetzung des Zwangsgeldes sowie prozessuale Fragen im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Die rechtliche Einordnung von Nebenbestimmungen (Bedingung/Auflage) und ihre Verbindung mit Vollstreckungsmaßnahmen stehen dabei im Fokus.

Klaus Weber· JA 2009, 215· 300 Min
Der Verwaltungsakt in der KlausurEntscheidung durch GerichtsbescheidVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Wem gehört was???

Im vorliegenden Übungsfall steht zunächst das Mobiliarsachenrecht im Fokus. N verkauft eine Maschine, die ihm nicht gehört, sondern von E geliehen wurde, unter Eigentumsvorbehalt an K. K nimmt zur Sicherung eines Kredits die Maschine als Sicherheit für die Bank B, bleibt aber im Besitz; sowohl E als ursprünglicher Eigentümer als auch B verlangen später von K die Herausgabe des Geräts. Im zweiten Teil veräußert E ein Grundstück formgerecht an K1 und lässt dessen Eintragung ins Grundbuch beantragen, verkauft das Grundstück aber kurz darauf erneut an K2, der ebenfalls einen Eintrag beantragt. Zentral sind Fragen zum Eigentumserwerb und Besitzschutz im beweglichen Sachenrecht sowie bei Grundstücksübertragungen, einschließlich möglicher Amtswidersprüche bei grundbuchlichen Vorgängen.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Studienerfolg durch Lexika

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Student, der telefonisch von einem Versandhändler zum Kauf eines Lexikons für 200 Euro überredet wird und dieses nach Lieferung zunächst behalten, aber später den Kauf bereut. Streitig ist, ob der Student nach einem Widerruf weiterhin zur Zahlung verpflichtet ist und ob er im Fall einer Rücksendung Anspruch auf Erstattung der Rücksendekosten hat. In einer Abwandlung erwirbt der Student das Lexikon als Unternehmer für eine Auskunftei und verlangt nach Entdeckung eines Mangels (fehlende Buchstaben X-Z im Lexikon) die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen des verbraucherschützenden Widerrufsrechts, der Rückabwicklung und der Gewährleistung.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Arzt in Not

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Arztes, der unter Nötigungsnotstand eine Verstümmelung vornimmt, und die Strafbarkeit der Patientin, die anschließend in Racheabsicht die Bremsleitung seines Fahrzeugs durchtrennt. Thematisiert werden dabei insbesondere Irrtumsproblematiken, actio libera in causa sowie Grundsatzfragen wie der Vertrauensgrundsatz und die Garantie der lex certa.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2009, 185· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBBeleidigung, § 185 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Imponiergehabe mit Folgen

Im Zentrum des Falls steht A, der kurz vor Ladenschluss in einem Laden des X Pralinen kaufen möchte. Nachdem X den Verkauf verweigert, nimmt A die Pralinen eigenmächtig und verlässt das Geschäft, worauf es zu einer Eskalation kommt, bei der X beim Versuch, A zu stoppen, verletzt wird. Später gerät A im Zusammenhang mit einer Kfz-Werkstatt des Y in Streit über die Bezahlung und verschafft sich gewaltsam die Autoschlüssel. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Strafrecht, insbesondere bei der Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, sowie bei Delikten wie Diebstahl, räuberische Erpressung, Pfandkehr und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Dr. Janique Brüning· ZJS 2009, 282
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Weinprobe

Der Winzer K begehrt von der zuständigen Behörde die Zuteilung einer amtlichen Prüfnummer für seinen Rotwein, um diesen als Qualitätswein b.A. vermarkten zu können. Die Behörde verweigerte die Prüfnummer aufgrund einer negativen Bewertung durch eine Sachverständigenkommission im Rahmen der Sinnenprüfung, wobei K die Zusammensetzung und Durchführung der Kommission sowie das Bewertungsverfahren beanstandet. Im Verlauf erhebt K Klage vor dem Verwaltungsgericht und verlangt später die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Rechtliche Schwerpunkte sind das Verfahren zur Zuteilung der Prüfnummer nach Weingesetz und Weinverordnung, das Bewertungs- und Prüfungsverfahren sowie mögliche Amtspflichtverletzungen und Fragen der Rechtsschutzmöglichkeiten.

Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Zulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: A Life 4 Sale

In dem Fall inseriert Jan U. alle wesentlichen Bestandteile seines bisherigen Lebens – einschließlich Haus, Inventar, Fahrzeugen, Job und sozialen Kontakten – als Paket in einer Internetauktion, wobei M das Höchstgebot abgibt. Nach notarieller Beurkundung stellt sich heraus, dass der Immobilienerwerb aufgrund bereits erfolgter Übertragung auf den Sohn D nicht wirksam ist und zudem Teile des Inventars mangelhaft sind. Gegenstand der ersten zentralen Frage ist, ob M ein Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Mängeln und fehlender Eigentumsverschaffung hat, unter Berücksichtigung der Formerfordernisse des § 311b BGB und des Mängelgewährleistungsrechts bei Sachgesamtheiten. Die zweite Frage beleuchtet, ob J als Inhaberin des Teppichladens einen Anspruch gegen M auf Arbeitsaufnahme aus einer Vertragsübernahme geltend machen kann.

Hanjo Hamann· ZJS 2009, 267
Rücktritt Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2009Anfänger:innen

Grenzen der Kunstfreiheit

Die Klausur thematisiert die Grenzen der Kunstfreiheit und deren Wechselwirkung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Nach der zivilgerichtlichen Untersagung der Veröffentlichung eines Romans erhebt der Verlag Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf den Schutz der Kunstfreiheit. Die Prüfung umfasst die Erfolgsaussichten dieser Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Kunstfreiheit.

Michael Betzinger· JA 2009, 125· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeEnteignender EingriffWeitere Rechtsgebiete+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Einstweilige Anordnung zur Rückforderung vertraglich gewährter gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen

Die Klausur behandelt die Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission. Thematisiert wird, welche verwaltungsprozessualen Wege zur Verfügung stehen, um die zügige Rückzahlung der Beihilfe im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht durchzusetzen. Im Mittelpunkt stehen das Verhältnis von Europäischem und deutschem Verwaltungsrecht sowie die praktische Umsetzung der Kommissionsvorgaben.

Julia Haas, Jan Martin Hoffmann· JA 2009, 119· 300 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidEuropäische IntegrationDie Merkmale des Verwaltungsakts+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Brandreden

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, versuchter Beteiligung sowie der Frage nach Einwilligung. Im Mittelpunkt stehen die Ereignisse nach einem tödlichen Handgemenge zwischen A und B und die spätere Verabredung zwischen A und F zur Brandstiftung. Die Bearbeitung erfordert fortgeschrittene Kenntnisse im Strafrecht, insbesondere zu den Straftatbeständen des Allgemeinen und Besonderen Teils sowie den strafbaren Versuch.

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch· JA 2009, 115· 180 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Vermieter auf Abwegen

Die Klausur befasst sich mit mietrechtlichen Fragestellungen bezüglich Minderungsrechten des Mieters, dem Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB und der Wirksamkeit einer formularvertraglichen Aufrechnungsklausel. Im Sachverhalt sind zudem Probleme der Stellvertretung nach Widerruf und der Wirkung eines Eigentümerwechsels im laufenden Mietverhältnis enthalten.

Dr. Stephan Schuster· JA 2009, 105· 120 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)StellvertretungAufrechnung+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Die Freizeitabteilung

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Staatshaftungsrecht: Nach einem Baumangel und einer darauf folgenden missglückten Mahnbescheidserteilung erhebt die H-GmbH über ihren Geschäftsführer Klage gegen das Land auf Schadensersatz. Thematisiert werden die Voraussetzungen eines Mahnbescheids, Fragen zur Verjährung und Ansprüche aus Amtspflichtverletzung.

Christin Horlach, Daniela Guhl· JA 2009, 96· 300 Min
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Weitere RechtsgebieteDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
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