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Zivilrecht

Schadenszurechnung

Die Schadenszurechnung (insb. § 823, §§ 249 ff. BGB) behandelt, ob und in welchem Umfang ein haftungsbegründendes Ereignis einen konkreten Schaden zurechenbar verursacht hat (haftungsausfüllende Kausalität). Zentral sind Äquivalenz- und Adäquanztheorie sowie der Schutzzweck der Norm. Examensklassiker: Doppelkausalität (§ 840 III BGB), rechtmäßiges Alternativverhalten, Schockschäden (§ 253 BGB), Ersatzpflicht für Vorhaltekosten und Reserveursachen.

Zu diesem Thema haben wir 28 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2025Fortgeschrittene

Zu breit für die Waschstraße?

Die Klausur befasst sich mit den zivilrechtlichen Grundlagen zur Haftung bei Beschädigung eines zu breiten Fahrzeugs in einer Waschstraße. Schwerpunkte sind das Zustandekommen und die Wirksamkeit vertraglicher Beziehungen, insbesondere unter Einbeziehung von AGB und Stellvertretung, sowie die Haftung wegen Nebenpflichtverletzung und deliktischen Anspruchsgrundlagen bei Eigentumsverletzungen.

· JURA 2025, 2087
Angebot und AnnahmeStellvertretungAGB+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Spritztour auf der Kö«

Die Klausur behandelt die Haftung im Straßenverkehr, insbesondere die Verantwortlichkeit eines unbefugten Fahrzeugbenutzers (Schwarzfahrer) sowie die Folgen einer unerlaubten Untervermietung eines Mietfahrzeugs. Es werden Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls und Ansprüche auf Herausgabe rechtswidrig erzielter Einnahmen thematisiert.

· JURA 2025, 2057
Haftung nach StVGPflichten im Mietverhältnis Die Leistungskondiktion+3 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Ärger im Fitnessstudio

Die Klausur behandelt den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter am Beispiel eines Streitfalls im Fitnessstudio. Schwerpunkt ist die Haftung des Schuldners gegenüber einem Dritten bei einer Leistungsstörung sowie die Einbindung des Dreipersonenverhältnisses im Schuldrecht. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schutzwirkung im typischen Examen-Niveau.

Tobias Wende· JuS 2025, 865· 300 Min Bearbeitung
DreipersonenverhältnisseGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+7 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Abschleppen mit Folgen

Die Klausur thematisiert zivile Haftungs- und Ausgleichsansprüche nach dem Abschleppen eines Fahrzeugs. Im Mittelpunkt stehen deliktische und vertragliche Ansprüche, insbesondere aus dem StVG, § 823 BGB sowie aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Außerdem wird auf Besitzerfragen und mögliche Unterlassungsansprüche eingegangen.

Professor Dr. Boris P. Paal, Dr. Tristan Radtke· JuS 2025, 539· 300 Min Bearbeitung
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBDie echte GoA – Voraussetzungen+7 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Deliktsrecht – Verhängnisvolle Unfallserie

Die Zwischenprüfungsklausur behandelt zentrale Probleme des Schuldrechts AT sowie des Deliktsrechts anhand eines komplexen Unfallgeschehens. Schwerpunktmäßig werden die Entstehung von Schuldverhältnissen, der allgemeine Schadensersatzanspruch und die deliktische Haftung geprüft. Darüber hinaus werden Grundzüge der Gefährdungshaftung nach StVG und Fragen der Schadenszurechnung angesprochen.

PD Dr. Christian Deckenbrock, Sophie Grab· JuS 2025, 238· 120 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+9 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Delikts- und Bereicherungsrecht – Streit um das Eröffnungsspiel

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts, insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB, sowie bereicherungsrechtliche Fragestellungen zur Leistungskondiktion. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt um das Eröffnungsspiel, bei dem typische Anfängerprobleme geprüft werden. Die Aufgabe eignet sich insbesondere zum Training von Anspruchsaufbau und Anspruchskonkurrenzen.

Marc Castendiek· JuS 2025, 39· 120 Min Bearbeitung
§ 823 Abs. 1 BGBDie LeistungskondiktionDie Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JURA 2024Schwerpunktbereich

Das TV-Huhn Brunhilde

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Deliktsrecht mit Schwerpunkt auf der Tierhalterhaftung. Das Problem dreht sich um die Verantwortlichkeit einer Hundehalterin, deren Hund ein teures Filmhuhn beschädigt. Hierbei soll insbesondere die Schadensberechnung sowie die Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag im zweiten Teil geprüft werden.

· JURA 2024, 2163
§ 823 Abs. 1 BGB§ 833 BGBFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+2 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Ein schwarzer Tag im Sommer

Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft, insbesondere die objektive Klagehäufung sowie Verträge zugunsten Dritter und die Schutzwirkung für Dritte bei der Verletzung von Organisationspflichten. Ein Schwerpunkt liegt auf dem fehlenden Mitverschulden eines Geschäftsunfähigen und der rechtlichen Kontrolle von AGB, einschließlich der Aufsichtspflicht. Darüber hinaus werden prozessuale Aspekte wie die Zulässigkeit von Klagen durch Erben und gesetzliche Prozessstandschaft geprüft.

Dr. Matthias Bogner, Lukas Ciesla· JuS 2024, 1065· 300 Min Bearbeitung
Streitgenossenschaft+4 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Ein Oldtimer und zwei Todesfälle

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen sowie erbrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall unter Beteiligung eines Oldtimers und zwei Todesfällen. Es werden außerdem deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte geprüft. Geeignet ist sie insbesondere für Studienanfänger:innen.

Maximilian Kluckert· JuS 2024, 846· 120 Min Bearbeitung
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzliche Erbfolge§ 844 BGB+7 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Dienst und Urlaub einer Rechtsreferendarin

Die Klausur beinhaltet zwei zivilrechtliche Teile: Im ersten Teil geht es um die Gewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen nach Kauf eines Tablets im Ausland und einen anschließenden Rückzahlungsanspruch. Im zweiten Teil wird ein Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschäden im Ausland sowie die damit verbundenen Schadensersatzansprüche behandelt. Im weiteren Verlauf werden Probleme aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Versteigerung von Dritteigentum, angesprochen.

Ansgar Kalle· JURA 2024, 759
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Minderung & SchadensersatzDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+4 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Forever Stuck?

Die Klausur behandelt eine Blockade eines Containerschiffs auf dem Rhein und thematisiert Ansprüche nach einer erfolgreichen Bergung durch einen Dritten, die Herausgabe einer Belohnung sowie deliktische Ansprüche durch Dritte wegen Nutzungsausfalls. Geprüft werden insbesondere bereicherungsrechtliche, deliktische und GoA-relevante Anspruchsgrundlagen. Die Normen des HGB und BinSchG sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Tobias Lutzi· JURA 2023, 1063
Die echte GoA – Voraussetzungen§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht - Feuer und Flamme

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Abgrenzung zwischen psychisch vermitteltem und unmittelbar verursachtem Schaden im Deliktsrecht. Zudem wird die Einordnung des Risikos psychischer Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer konkreten Berufstätigkeit in den Schutzzweck der Norm sowie die juristische Trennung vom allgemeinen Lebensrisiko analysiert. Ein weiteres zentrales Thema ist die Anwendbarkeit der Gewahrsamsvermutung nach § 808 II 1 ZPO bei der Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten in außerehelichen Lebensgemeinschaften. Der normative Schadensbegriff und die Frage einer Vorteilsanrechnung werden ebenfalls thematisch aufgegriffen.

Würdinger, Maus· JuS 2022, 950
§ 823 Abs. 1 BGBVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - "Dieselskandal"

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Schwerpunktmäßig wird die Haftung nach § 826 BGB iVm § 31 BGB thematisiert, insbesondere die normative Kontrolle der Differenzhypothese, die Rolle von Softwareupdates, Zurechnung und Sittenwidrigkeit. Weiterhin werden die Rechtsfolgen, insbesondere die Abgrenzung von großem und kleinem Schadensersatz im Deliktsrecht, Vorteilsausgleichung, Nutzungsanrechnung sowie Deliktszinsen nach § 849 BGB analysiert. Der Schutzgesetzcharakter und der Schutzzweckzusammenhang im Kontext von § 823 II BGB iVm EG-FGV iVm § 31 BGB werden ebenfalls detailliert erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Argumentation und Subsumtionstechnik bei der Bearbeitung dieser Problemfelder.

Kerwer, Fischer· JuS 2022, 866
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB§ 826 BGB+3 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Jungfernflug mit Folgen

In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung einer möglichen Notwehrsituation, insbesondere im Kontext des Luftverkehrsrechts, des Eigentumsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Gebotenheit der Verteidigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Angriffs- und Verteidigungsnotstand sowie eine saubere Verschuldensprüfung zentral. Ein dritter Schwerpunkt bildet die Verkehrspflichtverletzung mit Fragen zum Schutzzweckzusammenhang und der Bedeutung von Eingriffen in den Kausalverlauf.

Holle, Bredebach· JuS 2021, 235
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+3 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Mitverschulden Dritter im Schadensrecht

Die Klausur thematisiert die Zurechnung des Mitverschuldens Dritter im Schadensrecht anhand typischer Prüfungskonstellationen. Sie stellt insbesondere die Anwendbarkeit von § 254 II 2 BGB, die Frage nach der Verweisung auf § 278 BGB sowie praxisrelevante Varianten dar, in denen sich die Zurechnung des Drittverschuldens als komplexes Klausurproblem zeigt.

Daniel Deranco, Vincent Weber· JURA 2021, 145
SchadenszurechnungBegrenzungen/Schadensmilderungen+3 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Brand im Affenhaus

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Deliktsrechts im Zusammenhang mit einem Brand im Affenhaus. Im Mittelpunkt stehen die Zurechenbarkeit des Schadens nach der Adäquanzformel sowie der Schutzzweck der relevanten Normen, einschließlich der Schutzgesetzeigenschaft von § 1 FluglaternenVO. Außerdem wird die Tierhalterhaftung geprüft, insbesondere im Hinblick auf Mitverschulden und die Kfz-Betriebsgefahr. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die freiwillige Befriedigung des Geschädigten einen Schaden darstellt und wie Spenden im Rahmen des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen sind.

Hauser, May· JuS 2021, 48
§ 823 Abs. 1 BGB§§ 830, 840 BGB§ 833 BGB+2 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Drittschaden und Drittschadensliquidation

Die Klausur behandelt das Thema Drittschaden und Drittschadensliquidation im Zivilrecht. Es werden der Grundsatz des Gläubigerinteresses und die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert sowie Ausnahmen und Prüfungsfragen im Kontext von Schaden Dritter besprochen. Beispielsweise wird auf die Ersatzfähigkeit von Besuchskosten naher Angehöriger nach einem Unfall eingegangen.

Jens Petersen· JURA 2020, 17
DreipersonenverhältnisseRelativität der SchuldverhältnisseGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Italienische Reise

Die Klausur behandelt ein Busunglück, das durch einen alkoholisierten Busfahrer mutwillig verursacht wurde. Im Mittelpunkt stehen die neue Regelung zum Hinterbliebenengeld (§ 10 III StVG, § 844 III BGB), Halterhaftung nach § 7 StVG, erbrechtliche Fragen (z.B. eigenhändiges Testament) sowie die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht nach Rom II-VO.

Giesela Rühl, Jakob Horn· JURA 2019, 1087
Haftung nach StVG+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Silvester und Neujahr

Im Sachverhalt wird eine Silvesternacht geschildert, in der durch das Zünden von Raketen eine Fensterscheibe beschädigt wurde, und am Neujahrstag ein Blumenkübel durch einen Mopedunfall zerstört wurde. Der Hausbesitzer möchte wissen, welche Ansprüche ihm gegen den jugendlichen Nachbarn zustehen. Die Identität des Raketenwerfers ist ungeklärt, und der Mopedfahrer verweigert Zahlung mit Verweis auf Glatteis und fehlendes Verschulden.

Kathrin Brei· JURA 2016, 1195
§ 823 Abs. 1 BGBHaftung nach StVG+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»Aufs Glatteis begeben« Haftungs- und schadensrechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall

Der Fall behandelt haftungs- und schadensrechtliche Probleme nach einem Verkehrsunfall bei winterlichen Straßenverhältnissen. Geprüft wird insbesondere die Kfz-Halterhaftung, Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten und Nutzungsausfall sowie der Ersatz von Behandlungskosten und entgangenem Gewinn Dritter infolge einer Straßensperrung. Zu beurteilen ist, ob dem Geschädigten und einem mittelbar betroffenen Dritten Ansprüche gegen den Unfallverursacher zustehen.

Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGBFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Arzthaftungsrecht

Die Klausur behandelt einen Arzthaftungsfall, in dem der verletzte Kläger nach einem Unfall sowohl eine fehlerhafte ärztliche Aufklärung als auch fehlerhafte Behandlung geltend macht. Es werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die behandelnden Ärzte und die Krankenhausbetreibergesellschaft geprüft. Besonders problematisch ist die Situation bezüglich alternativer Behandlungsmethoden und die Nachsorge.

Jens Prütting· JURA 2015, 1361
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der vorschnelle Falschparker

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.

Johanna Büstgens, Sarah Nietner· JURA 2014, 1275
Die LeistungskondiktionDie echte GoA – VoraussetzungenDie echte GoA – Rechtsfolgen+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Ein Straßenverkehrsunfall mit bemerkenswerten Folgen

Der Fall behandelt einen Verkehrsunfall zwischen einem erwachsenen Autofahrer und einem achtjährigen Fahrradfahrer. Es geht um die Frage wechselseitiger Schadensersatzansprüche des Autofahrers gegen das Kind sowie gegen dessen Eltern und des Kindes gegen den Autofahrer.

§ 823 Abs. 1 BGBHaftung nach StVG+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein schockierendes Leben

Die Klausur behandelt im ersten Teil die Rückforderung von ehelichen Zuwendungen nach Scheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der Offenbarungspflicht und der Geschäftsgrundlage. Im zweiten Teil steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Schockschaden beim Verlust eines Haustieres ersatzfähig ist und welche Anspruchsgrundlagen bestehen.

Sebastian Braun· JURA 2013, 1159
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.

André Pressel· JURA 2013, 43
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Wer zu spät kommt . . . haftet!

Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Verflechtungen rund um einen Immobilienverkauf, anwaltliche Pflichtverletzungen sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung von Anwälten, der Aufrechnung, Pfändung in eigene Schuld, Vollstreckungsgegenklage und Prozessrecht, insbesondere die Voraussetzungen für Schadensersatz und die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung.

Jochen Bernhard· JURA 2012, 633
Grundlagen des KaufvertragsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Ein verhängnisvoller Ausritt

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen im Zusammenhang mit einem Reitunfall sowie einem Brand an einer Brücke. Thematisiert werden deliktische Haftung, Gefährdungshaftung sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und Verkehrspflichten. Es geht um Schadenersatzforderungen der gestürzten T gegen L, der Eigentümer N gegen L sowie um Kostenersatz des O gegenüber N.

§ 823 Abs. 1 BGB§ 833 BGBDie echte GoA – Voraussetzungen+4 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Eigentumsvorbehalt im Fitnessstudio

In diesem Fortgeschrittenenfall geht es um die Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf eines Fitnessgeräts für ein neu eröffnetes Fitnessstudio. Gegenstand sind insbesondere deliktsrechtliche Ansprüche bezüglich des Anwartschaftsrechts nach Beschädigung des Geräts durch Dritte sowie die damit verbundenen schadensrechtlichen und sachenrechtlichen Probleme. Es sind Ansprüche des Käufers und der Verkäuferin ausschließlich aus Deliktsrecht zu prüfen.

Jochen Bernhard· JURA 2010, 62
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSicherungsrechte an beweglichen Sachen§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
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Schadenszurechnung in der Jurafuchs-Lernapp

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