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Öffentliches Recht

Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist ein ungeschriebener Anspruch des Staatshaftungsrechts zur Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen im öffentlichen Recht. Er dient dem Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen außerhalb des Zivilrechts und schließt Lücken zwischen allgemeinen Leistungs- und Schadensersatzansprüchen. Examensklassiker: Rückforderung nach nichtigem öffentlich-rechtlichen Vertrag, Abgrenzung zur Eingriffskondiktion und zum zivilrechtlichen Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB).

Zu diesem Thema haben wir 5 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

COlogne-Working-Space

Die Klausur behandelt die Errichtung eines Co-Working-Spaces, die mit einer Ablösungspflicht für Fahrradstellplätze verbunden ist. Ausgehend vom Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen Bauherrin und Stadt K, wird ein Rückzahlungsanspruch der Bauherrin über den gezahlten Ablösungsbetrag und einen Sonderbetrag für Kita-Mobiliar geprüft. Dabei stehen die rechtlichen Grundlagen des Ablösungsbetrags, die Verwendungsvorgaben sowie die Wirksamkeit und Rückabwicklung von öffentlich-rechtlichen Verträgen im Mittelpunkt.

Schumacher· JA 2025, 756· 120 Min Bearbeitung
Öffentlich-rechtlicher ErstattungsanspruchRecht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Der findige Gaststättenbetreiber

Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Gaststättenrechts, insbesondere die Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer erteilten Gaststättengenehmigung aufgrund fehlender Brandschutzeinrichtungen sowie die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Erteilung einer Gaststättengenehmigung unter besonderen Bedingungen. Daneben wird auch die Zulässigkeit einer Klage im Zusammenhang mit der Rücknahme beleuchtet.

Broscheit· JA 2016, 840· 120 Min Bearbeitung
GaststättenrechtDer Verwaltungsakt in der KlausurDer öffentlich-rechtliche Vertrag+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Karlo Krawall – Präventivgewahrsam im Lichte der EMRK

Die Klausur behandelt die polizeiliche Maßnahme des Präventivgewahrsams anlässlich eines Fußballspiels und prüft deren Vereinbarkeit insbesondere mit Art. 5 EMRK unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung. Weitere Schwerpunkte liegen auf begleitenden Maßnahmen wie dem Handyverbot, dessen Sicherstellung und staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen wegen eines beschädigten Mobiltelefons.

Jeanine Greim-Diroll· JURA 2016, 545
Polizeiliche StandardmaßnahmenAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Staatshaftungsrecht: Jagd auf entlaufene Kühe

Der Viehhändler H lässt Jungrinder zu einem Landwirt transportieren, wobei zwei Rinder entlaufen. Die Polizei tötet eines der Tiere, wobei ein Beamter verletzt wird; das Land Nordrhein-Westfalen möchte die daraus resultierenden Kosten von H ersetzt bekommen. Das andere Rind verursacht einen Unfall, bei dem der Abschleppunternehmer U einen zweiten Unfall auslöst, durch den K erheblich verletzt wird. K verlangt vom Land NRW Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Fallkonstellation betrifft Fragen des Staatshaftungsrechts, insbesondere Aufwendungsersatz und Schadensersatzansprüche gegen den Staat.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

21 - 32· ZJS
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
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Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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