🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs
Strafrecht

Ermittlungsverfahren 4: Abschluss

Das Ermittlungsverfahren schließt mit Einstellung (§§ 170 II, 153 ff. StPO), Anklageerhebung (§ 170 I StPO) oder Strafbefehl (§ 407 StPO) ab. Für die Entscheidung ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Examensrelevant: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts, Diversionsmöglichkeiten (§§ 153, 153a StPO), notwendiger Inhalt der Anklageschrift (§ 200 StPO) und gerichtliche Kontrollmöglichkeiten (§ 204 StPO).

Zu diesem Thema haben wir 11 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der Tod des Juweliers

Die Assessorexamensklausur behandelt die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung im Rahmen eines Todesfalls (Juwelier). Schwerpunktmäßig werden die materiellrechtliche Prüfung von Tötungsdelikten und die prozessuale Beurteilung im Ermittlungsverfahren gefordert. Neben Totschlag und Mord können Begleitthemen wie Diebstahl und Fragen zur Täterschaft und Teilnahme angesprochen werden.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2026, 542· 300 Min Bearbeitung
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungErmittlungsverfahren 4: AbschlussTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der rabiate Vermieter

Die Klausur behandelt eine Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen mit Schwerpunkt auf der praktischen Erstellung einer Abschlussverfügung. Im Fokus steht dabei ein Sachverhalt um den strafrechtlichen Umgang mit übergriffigen Handlungen eines Vermieters. Geprüft werden materiell- und prozessuale Fragestellungen insbesondere zu Körperverletzung und Hausfriedensbruch.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 449· 300 Min Bearbeitung
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+3 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Epitaphien

Die Klausur behandelt eine situationsnahe Assessorklausur im Strafrecht mit Fokus auf die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung. Die Teilnehmenden setzen sich mit der rechtlichen Würdigung und dem prozessualen Umgang im Ermittlungsverfahren auseinander. Außerdem werden Anforderungen an die Darstellungsweise und Prüfungstiefe für die Abschlussverfügung vertieft.

Dr. Tobias Kulhanek· JuS 2024, 773· 300 Min Bearbeitung
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungErmittlungsverfahren 4: AbschlussExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+3 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Legalitätsprinzip und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen

Die Klausur behandelt das Legalitätsprinzip und seine Abgrenzung zum Opportunitätsprinzip sowie die Pflicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei Anfangsverdacht. Sie vertieft die rechtlichen Voraussetzungen und Abläufe strafprozessualer Zwangsmaßnahmen (insbesondere Blutprobeentnahmen und vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis) und stellt Bezüge zur juristischen Methodik her.

Weiss· JA 2023, 462· 120 Min Bearbeitung
Ermittlungsverfahren 4: AbschlussRaub (§ 249 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Kleine oder große Fische beim »Schwarzangeln«?

Die Klausur behandelt strafprozessrechtliche Fragen rund um das sogenannte Schwarzangeln, insbesondere die Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Zufallsfunden, die Folgen einer verspäteten Beschuldigtenbelehrung, die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters und die materiellen Voraussetzungen einer gerichtlichen Einstellung nach § 154 II StPO. Schwerpunktmäßig wird die Reichweite des Beweisverwertungsverbots aus § 252 StPO bei zeugnisverweigerungsberechtigten Personen beleuchtet.

Gunnar Duttge, Simone Klaffus· JURA 2020, 979
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Der unaufmerksame Richter

In dieser Klausur wird die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein strafgerichtliches Urteil geprüft. Thematisiert werden insbesondere verfahrensrechtliche Fehler, wie etwa die Ablenkung des Richters während einer Zeugenaussage, die Ablehnung eines Beweisantrags ohne Begründung sowie Fragen zur ordnungsgemäßen Revisionsanmeldung und zum Fristlauf.

Gerhold, El-Ghazi· JA 2016, 910· 180 Min Bearbeitung
Hauptverfahren 3: AbschlussZulässigkeit der RevisionHauptverfahren 2: Beweisrecht+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“

Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.

Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBAllgemeiner Teil+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Unter Rockern

Die Klausur behandelt strafrechtliche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Motorradmilieu, wobei ein Irrtum über die Identität des Angreifers sowie Fragen zur Erforderlichkeit und Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs im Rahmen der Notwehr thematisiert werden. Schwerpunktmäßig werden Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtümer sowie die Anwendung von § 32 StGB (Notwehr) geprüft.

Fahl· JA 2013, 28· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeBeleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

* "Preisausschreiben

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um ein Preisausschreiben, bei dem mittels fingierter Gewinnmitteilungen Personen zu Vertragsschlüssen verleitet werden. Schwerpunkte liegen auf dem Betrugstatbestand und möglichen Rechtfertigungsgründen. Ein prozessuales Problem betrifft die Zulässigkeit eines Schöffen, der einem Richter wegen einer Behinderung beim Umblättern hilft.

Fahl· JA 2012, 906· 300 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeBetrug (§ 263 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Der Gang nach dem Eisenhammer

Die Klausur behandelt unter anderem die Problemstellungen des räuberischen Diebstahls unter Beteiligung eines absichtslos-dolosen Gehilfenwerkzeugs, verschiedene Konstellationen der Täterschaft und Teilnahme (insbesondere Kettenanstiftung), den Anstiftervorsatz sowie die Abgrenzung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch. Neben klassischen Prüfungen zu Körperverletzung und Tötungsdelikten werden auch Urkunds- und Aussagedelikte angesprochen.

Dehne-Niemann· JA 2009, 868· 300 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20082. Staatsexamen / Referendariat

Falsch geparkt

In dieser Klausur wird die Strafbarkeit eines Pkw-Fahrers geprüft, der beim verbotswidrigen Parken am Osterdeich in Bremen ein selbst gefertigtes "Presse"-Schild ausgelegt und beim Wegfahren eine Hilfspolizistin gefährdet sowie leicht verletzt hat. Es geht um die rechtliche Bewertung eines gefälschten Presseausweises, eines möglichen Betruges sowie um Verkehrsdelikte mit Körperverletzungsfolge.

Rüppell· JA 2008, 133· 90 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)SchuldBesondere Verfahren+5 weitere
Verwandte Themen in Strafprozessrecht
🦊

Ermittlungsverfahren 4: Abschluss in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen